Lott GmbH
Oerel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
| A. Anlagevermögen |
13.588,50 |
1.587,50 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.101,50 |
1,50 |
| II. Sachanlagen |
12.487,00 |
1.586,00 |
| B. Umlaufvermögen |
69.748,88 |
90.449,24 |
| I. Vorräte |
27.210,32 |
24.697,37 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
27.557,66 |
53.113,54 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
14.980,90 |
12.638,33 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
5.779,49 |
5.142,29 |
| D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
436,20 |
11.699,68 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
89.553,07
|
108.878,71 |
Passiva
|
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31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II. Verlustvortrag |
62.828,87 |
28.293,06 |
| III. Jahresüberschuss |
11.263,48 |
-34.535,81 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
436,20 |
11.699,68 |
| B. Rückstellungen |
55.613,06 |
80.500,64 |
| C. Verbindlichkeiten |
33.940,01 |
28.378,07 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
89.553,07 |
108.878,71 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden in soweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art.
67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach
BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 0,00 bilanziert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
II.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253I 1, III HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 IV HGB).
Die Bewertung der Vorräte, sowie der fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern sich am Abschlussstichtag
ein niedrigerer Wert ergab war dieser zugrunde zu legen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst ( § 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt ( § 253 I HGB).
Forderungen und Verbindlichkeiten, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 II
Nr. 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Nach § 246 HGB wurde das nachfolgend dargestellte Planvermögen mit der Pensionsrückstellung
des Gesellschafter-Geschäftsführers verrechnet. Die sich durch die Umstellung der
Berechnungsgrundlagen (BilMoG) ergebende Differenz in Höhe von 579,00 € wird gleichmäßig
auf 15 Jahre verteilt. (Art. 67 EGHGB)
Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtung
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80.934 €
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Zeitwert der Vermögensgegenstände
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./. 34.688 €
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Summe per 31.12.2010
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46.246 €
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Berichtigung 14/15 der Umrechnungsdifferenz
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./. 540 €
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Pensionsrückstellung per 31.12.2010
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45.706 €
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Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren ( § 285 Nr. 1 HGB) bestehen am Abschlussstichtag
in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00 ).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert
- geführt durch
Herrn Reinhard Lott, Beruf Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft,
mit sich im eigenen Namen, oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Oerel, den 21. Oktober 2011
.................................................. Lott
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2011 festgestellt.
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