WA Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Lindlar seit 10.9.2025 | Prokura |
Dominic Mühleiß seit 19.7.2024 | Prokura |
Martin Leutner seit 17.1.2014 | Prokura |
Volker Fuchs seit 2.7.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VFA-Verwaltungs GmbH | 41.18% |
FIV-Verwaltungs GmbH | 40.35% |
VFA-Holding GmbH | 18.47% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VFD-Besitz GmbHErdingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014BILANZ
Allgemeine Angaben Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Bilanzierungsmethoden Bewertungsmethoden Währungsumrechnung
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Ergänzende Angaben Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Von den Gliederungsgrundsätzen und der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte haben zum Abschlusszeitpunk nicht bestanden.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in 2014 nicht angeschafft.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeines Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestand nicht.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Pensionsverpflichtungen bestanden nicht.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen hat nicht vorgelegen.
Bei den Bilanzpositionen Konto 0700 und Konto 0701 handelt es sich um bereits geleistete Anzahlungen für Bauvorhaben in Erding und Neu Wulmstorf. Letzteres wurde im Wirtschaftsjahr 2014/2015 fertiggestellt und die Fertigstellung des Objekts in Erding ist für das Wirtschaftsjahr 2015/2016 geplant. Beide Objekte werden verpachtet. III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil In andere Rücklagen eingestellte Beträge aus Wertaufholungen und aus in der Handelsbilanz nicht mehr zulässigen steuerlichen Sonderposten sind nicht vorhanden. Der Verlustvortrag vom 01.07.2013 wurde mit dem Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Kosten für den Jahresabschluss und die Steuererklärungen für das Jahr 2014 als auch Kosten für die Buchführung Juni 2014. Es liegen zum Bilanzierungszeitpunkt keine in der Bilanz nicht passivierten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen vor. Es gibt keine Rückstellungen für latente Steuern.
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren als auch Verbindlichkeitsposten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, haben gegenüber der Fuchs Privatstiftung bestanden.
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
(1) Geschäftsführer Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis Fuchs Volker Geschäftsführer Einzeln
Erding, den 19. Juni 2015 gez. Volker Fuchs Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.06.2015 |
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