SAXOGY POWER ELECTRONICS GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Dr. Klöden seit 31.3.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ETD Elektronik-Technologie GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Angewandte Rechtsvorschriften 1. Die ETD Elektronik-Technologie GmbH in Dresden erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB). 2. Entsprechend wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend wurden hierbei die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet. 3. Auf die Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a Nr. 1, 276 Satz 1 HGB wurde bei der Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs verzichtet. 4. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB hingegen wurde bei der Aufstellung des Anhangs Gebrauch gemacht. Gliederungsgrundsätze 5. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, ist gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten. 6. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. 7. Soweit Posteninhalte von vorgeschriebenen Posten nicht gedeckt sind, werden neue Posten hinzu- gefügt. 8. Die Postenbezeichnungen werden an die tatsächlichen Posteninhalte angepasst. 9. Leerposten werden nur gebildet, soweit im Vorjahr entsprechende Posten ausgewiesen waren. 10. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB gegliedert (vgl. ergänzend hierzu Text 2 f.). 11. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 12. Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 13. Bei der Bewertung wird von einer Unternehmensfortführung ausgegangen. 14. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. 15. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen, die uneinbringlich sind, werden abgeschrieben. Zu Forderungen, deren Realisierbarkeit wegen erkennbarer Risiken zweifelhaft erscheint, werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Zu den nicht einzeln wertberichtigten Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) wird zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung von 1 % (1 %) ohne Umsatzsteuer gebildet. 16. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag des Stammkapitals. 17. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital werden zum Nennwert angesetzt. Durch das BilMoG erfolgte eine Änderung: Nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB ist nur noch der Nettoausweis zulässig. Der Ausweis wurde entsprechend geändert. 18. Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken und den zu erwartenden Zahlungen Rechnung getragen wird. 19. Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (1) Besicherung von Verbindlichkeiten 20. Eigene Sicherheiten wurden nicht gegeben. (2) Verbindlichkeiten 21. Hierbei sind Vorlagen von Euro 20.248,73 die der Gesellschaft zinslos auf unbestimmte Zeit zur Verfügung stehen ausgewiesen. Sie wurden daher gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinst. C. SONSTIGE ANGABEN Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss von Euro 34.030,60 auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführung 22. Dipl.-Ing.-oec. Dr. Heidrun Lotze, Unternehmensberaterin; Dipl.-Ing. Uwe Marschner.
Dresden, 26. November 2012 ETD Elektronik-Technologie GmbH Mikro- und Industrieelektronik Geschäftsführung Dr. Lotze Marschner sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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