ProArtEvent
GmbH
Marktredwitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
|
8.437,50 |
| B.
Anlagevermögen |
110,00 |
147,00 |
| I.
Sachanlagen |
110,00 |
147,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
5.495,28 |
6.251,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
245,40 |
1.627,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.249,88 |
4.624,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.605,28 |
14.836,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.553,21 |
12.584,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
8.437,50 |
|
| 2.
eingefordertes Kapital |
16.562,50 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
13.009,29 |
12.415,97 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
-1.527,81 |
252,12 |
| C.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.579,88 |
1.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.605,28 |
14.836,15 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ProArt Event GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
20.12.2011.
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1
HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für
einen Zeitvergleich sind nach Artikel 67 Abs. 8 EGHGB bei
der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.
Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 wurden in den
steuerrechtlichen Sammelposten gestellt. Die Abschreibung
erfolgt nach den steuerlichen Vorschriften des § 6
(2a) EStG. Da es sich um einen unwesentlichen Bilanzposten
handelt, wurde der steuerrechtliche Bilanzansatz in die
Handelsbilanz übernommen.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die Wertansätze der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Sonstige
Angaben
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr Wladimir
Kirov
- Herr Alexander
Schrempf
- Herr Viktor
Gross
Angaben betreffend die Gesellschafter
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Sachverhalte |
Betrag |
Verbindlichkeiten |
1.000,00 |
Euro |
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
der Vorschrift des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
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