Storeserver Systems GmbH

Seestraße 100, 70174 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 24402
Eingetragen
27.2.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Softwareentwicklung, Datenerfassung und konvertierung, Beratung, Schulung und Vertrieb im Bereich Internet und elektronischer Handel.

Historie

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Management

NameRolle
Sven Sprandel
seit 29.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sven Sprandel
Stuttgart
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Storeserver Systems GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

55,00 538,00

II. Sachanlagen

2.069,00 4.506,00

III. Finanzanlagen

0,00 0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2.000,00 2.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

512.328,55 461.270,24

III. Wertpapiere

0,00 0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

94.625,23 103.914,34

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00 0,00

Summe Aktiva

611.077,78 572.228,58



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00 25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00 0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00 0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

424.746,44 366.859,89

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

45.252,02 57.886,55

B. Rückstellungen

70.825,00 85.440,00

C. Verbindlichkeiten

45.254,32 37.042,14

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00 0,00

Summe Passiva

611.077,78 572.228,58

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

der

Storeserver Systems GmbH, Stuttgart

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

I. Die Storeserver Systems GmbH, Stuttgart ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

1.

II. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff.

HGB aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt. Vermerke über die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig.

1.

IV. Die Restlaufzeitvermerke bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wurden soweit notwendig bzw. gesetzlich gefordert im Bilanztableau vermerkt.

1.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit

Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

1.

2. Im Jahresabschluss sind die Vermögenswerte, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden.

1.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert.

1.

4. Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen.

1.

5. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet.

1.

6. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II. Bewertungsmethoden

1.

1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden

1.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem rechtlich und tatsächlich auch nichts entgegensteht.

1.

b) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

1.

c) Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhergesehenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

1.

2. Allgemeine, auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandte Bewertungsmethoden

1.

Anlagevermögen:

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewendet wurde.

Im Geschäftsjahr wurden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,- EUR im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens dauerhaft über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

1.

b) Umlaufvermögen:

Die Vorräte wurden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf Grund des strengen Niederstwertprinzips waren nicht notwendig. Die unfertigen Leistungen wurden mit den bis zum Abschlussstichtag entstanden aktivierungspflichtigen Aufwendungen aktiviert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden gegebenenfalls durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde - soweit notwendig - durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

1.

c) Rückstellungen:

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

1.

d) Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1.

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in Anlage 5 dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3 HGB).

Für die Veröffentlichung wird von § 288 HGB Gebrauch gemacht.

1.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H. v. EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

1.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält 2019 keine Beträge.

1.

Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB i.V.m. § 274a Nr. 4 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

1.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 EUR.

1.

Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

1.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse bestehen auf den Abschlussstichtag nicht.

1.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Geschäftsräume sind im Rahmen eines Mietvertrages der Gesellschaft überlassen. Weitere wesentliche langfristige Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Pflichtangaben

1.

I. Der Geschäftsführung gehört zum 31.12.2019 unverändert an:

Herr Sven Sprandel

1.

II. An den Gesellschafter - Geschäftsführer wurden Kredite gegeben, und es bestehen insoweit die ausgewiesenen Forderungen in Höhe von 363.781,66 EUR.

Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt.

 

Stuttgart, den 28. April 2021

gez. Sven Sprandel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. April 2021

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