PH Maschinen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Danne seit 5.9.2023 | Geschäftsführer |
Jörg Kocikowski seit 30.8.2013 | Geschäftsführer |
Stefanie Danne seit 23.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.15% | |
| 29.85% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PETERHOPPE GmbHAugustdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023PETERHOPPE GmbH, AugustdorfI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die beiden in Familienbesitz befindlichen Unternehmen WM-Parts GmbH und PETERHOPPE GmbH wurden rückwirkend auf den 01.01.2023 auf die WM-Parts GmbH verschmolzen und im Anschluss wiederum in PETERHOPPE GmbH umbenannt. Die beiden Geschäftsführer der Gesellschaften Frau Stefanie Danne und Herr Michael Danne führen gemeinsam die Gesellschaft als Geschäftsführer und eine Vertretungsregelung in der Geschäftsführung ist somit gegeben. PETERHOPPE GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit 40jähriger Erfahrung in der Fertigung von Stanzteilen und Montagebaugruppen. Neben dem Schwerpunkt in der Produktion hat sich die Fertigung von Laser-/Kantteilen, Schweißbaugruppen und die Produktion von Gasgrills und Outdoor Küchen zu einem weiteren nennenswerten Geschäftsbereich entwickelt. Auf Stanzautomaten mit Presskräften von 1.000 kN bis zu 6.000 kN und Fiberlaseranlagen produzieren wir vorwiegend für den Bausektor und Haushaltsgerätehersteller am Standort in Augustdorf, Zweigniederlassungen bestehen nicht. 2. Forschung und Entwicklung Für das Jahr 2023 lag der Focus auf der Optimierung und Entwicklung der Produkte für unsere Outdoor Küchen. Den Kundenwünschen entsprechend wurden eine Vielzahl von Änderungen und zusätzlichen Neuheiten in das Produktportfolio aufgenommen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 blieb die Metallindustrie mit gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Die hohen Energiepreise, bedingt durch den Ukraine-Konflikt, belasteten vor allem energieintensive Sektoren. Für einen Metallbetrieb im Bausektor waren diese Rahmenbedingungen besonders relevant. Der Bau insgesamt zeigte im Jahr 2023 eine schwache Entwicklung. Der private Wohnungsbau verzeichnete einen Rückgang um 4,1 % bzw. 10,8 % für konventionelle Bauweise bzw. für Fertighäuser, da hohe Zinsen und gestiegene Baukosten private Bauvorhaben dämpften. Im Gegensatz dazu blieb der Industriebau nahezu stabil. Der Absatz bei den Haushaltsgeräten stagniert aufgrund der zurückhaltenden Investitionsbereitschaft auf einem sehr niedrigen Niveau verglichen mit den Jahren 2021 und 2022. * Die Materialpreise sind im 1. Halbjahr aufgrund von reduzierten Kapazitäten angestiegen und dann im Verlauf des 2. Halbjahres wieder auf das Niveau von Ende 2022 gesunken. ** Quellen: * Statistisches Bundesamt ** MEPS European Steel Review 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Im Folgenden wird das Geschäftsjahr mit dem kumulierten Vorjahreswerten der WM-Parts GmbH und PETERHOPPE GmbH gemeinsam verglichen, auf den Vergleich mit den Vorjahreszahlen der WM-Parts GmbH allein wird mangels Aussagekraft verzichtet. Der Umsatz ist im Verhältnis zum Vorjahr um 28,6 % gesunken, dabei machen sich zum einen die weiterhin fallenden Rohstoffpreise bemerkbar, die sich zum Teil in reduzierten Verkaufspreisen widerspiegeln, und zum anderen die Absatzprobleme der Hauptkunden im Bausektor. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und allgemeine Stimmungslage in Deutschland verstärkt den negativen Trend in unserem Marktumfeld. a) Ertragslage
Das Betriebsergebnis hat sich aufgrund des Umsatzrückgangs und gestiegener Personalkosten deutlich reduziert. Durch die im Vorjahr erfolgte Inbetriebnahme einer Großinvestition haben sich die Abschreibungen erhöht. Das Steuerergebnis ist durch die Ergebnisentwicklung ebenfalls deutlich gesunken, sodass das Jahresergebnis nahezu halbiert ist. b) Finanzlage Zum 31.12.2023 beträgt die Eigenkapitalquote 43,6 % (Vj. 33,2 %) Der Cashflow, berechnet als Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen, hat sich aufgrund der Ergebnisverschlechterung bei gestiegenen Abschreibung in 2023 um ca. 32 % verringert. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch ausreichende Bankguthaben gesichert. c) Vermögenslage
Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzieren sich im Wesentlichen durch die gesunkenen Rohstoffpreise und den geringeren Lagerbestand aufgrund der Nachfragesituation. Die liquiden Mittel konnten deutlich erhöht werden. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die reguläre Tilgung verringert. Zum Bilanzstichtag liegt ein Rückgang vor. Insgesamt betragen die Darlehensverbindlichkeiten rd. 23 % der Bilanzsumme. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Im monatlichen Reporting liegt unser Hauptaugenmerk auf der Auswertung der Kennzahlen für: - Umsatzentwicklung - Materialquote - Betriebsergebnis Aufgrund der Materialintensität unserer Produkte steht die Materialquote immerwährend unter Beobachtung und sollte sich analog zu den Materialeinkaufspreisen entwickeln. Der Umsatz pro Mitarbeiter von T€ 430 p. a. ist, gemessen an der Materialquote, noch auf einem ordentlichen Niveau und steht auch für die Zukunft unter kontinuierlicher Beobachtung. 4. Gesamtaussage Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist gemessen am Geschäftsjahr 2022 natürlich nicht befriedigend, aber unter Berücksichtigung der Prognosen und der allgemeinen Rahmenbedingungen besser ausgefallen als erwartet und deshalb immer noch als zufriedenstellend zu betrachten. III. Prognosebericht Das Geschäftsjahr 2024 wird intern geprägt durch die Installation eines neuen ERP-Systems zum 01.04.2024, welches in einer extrem kurzen Projektphase von ca. 6 Monaten erfolgreich eingeführt werden konnte. Diese Branchenlösung soll für die Zukunft die Produktionsplanung deutlich vereinfachen und durch eine Schnittstelle zu einem Kalkulationstool, dass Angebotswesen und die Auftragsbearbeitung in der Blechfertigung vom Aufwand deutlich reduzieren. Die Kundenaussagen zu den zu erwartenden Geschäftsprognosen für 2024 sind eingetroffen und die erwartete weitere Reduzierung des Umsatzes ist eingetreten. Der Rückgang ist aber geringer wie im Jahr 2023 ausgefallen und liegt in einer Größenordnung von rd. -16 %. Das Ergebnis wird sich im Vergleich zu 2023 dabei leicht verschlechtern. Da wir nicht nur für 2024 ein schwieriges Umfeld hatten, sondern davon ausgehen, dass die rezessive Wirtschaftslage auch in 2025 anhält, müssen wir unser Augenmerk auf die Entwicklung der Gesamtkosten legen. Für 2025 planen wir mit einem Umsatz und Ergebnis, dass sich noch einmal leicht reduzieren wird. IV. Chancen- und Risikobericht Durch die Einführung des neuen ERP-Systems erhoffen wir uns mehr Transparenz in der Fertigung und die Möglichkeit auf Mengenanpassungen bei den Hauptkunden kurzfristig reagieren zu können, weil wir aufgrund der allgemeinen rezessiven Wirtschaftslage davon ausgehen müssen, dass wir unterjährig mit starken Schwankungen im Abnahmeverhalten zu rechnen haben. Aufgrund der weiterhin zu erwartenden fallenden Umsätze, liegt das Augenmerk auf der Reduzierung der Gesamtkosten und Stabilisierung der Produktivität mit einer geringeren Anzahl an Mitarbeitern. Die positive Geschäftsentwicklung bis 2022 sollte uns in die Lage versetzen, die negative Entwicklung in der deutschen Wirtschaft gut überstehen zu können. Die zu erwartenden Risiken, die sich unter anderem in den steigenden Insolvenzzahlen bemerkbar machen, sind für die nächsten Monaten eine große Herausforderung und werden uns auch im Zahlungsmanagement beschäftigen. Solange die deutsche Wirtschaft sich weiterhin im Sinkflug befindet, sehen wir die Möglichkeiten für Neugeschäfte vor allem in den bestehenden Kontakten, zu denen auch in der Vergangenheit sehr gute Geschäftsbeziehungen gepflegt wurden.
Augustdorf, 17. Februar 2025 Die Geschäftsführung gez. Stefanie Danne gez. Michael Danne BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023PETERHOPPE GmbH, AugustdorfI. Allgemeine Angaben Die PETERHOPPE GmbH, Augustdorf, hat den Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Die PETERHOPPE GmbH ist eine mittelgroße Gesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Sie ist in das Handelsregister unter HRB 8068 beim Amtsgericht Lemgo eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften gemäß §§ 276 Satz 1, 288 Abs. 2 und 327 HGB teilweise in Anspruch genommen. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Vermögensgegenstände bis EUR 800,00 netto werden analog den steuerlichen Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei dem beweglichen Sachanlagevermögen wird im Jahr der Anschaffung die Abschreibung nach Monaten gerechnet. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird neben den erforderlichen Einzelwertberichtigungen aus erkennbaren Risiken dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB.
Die Umbuchungen betreffen ausschließlich die Zugänge aus der Verschmelzung. Mit Vertrag vom 18. August 2023 wurde die PETERHOPPE GmbH, Augustdorf, HRB 4106 AG Lemgo, mit der WM Parts GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2023 verschmolzen. Mit der Verschmelzung firmiert die Gesellschaft als PETERHOPPE GmbH. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Bilanz des Geschäftsjahres mit der Bilanz des Vorjahres werden im Folgenden angepasste Vorjahresbeträge für die wesentlichen Posten bzw. Postengruppen der Bilanz angegeben. Diese Beträge hätten sich ergeben, wenn die Verschmelzung der WM Parts GmbH mit der PETERHOPPE GmbH bereits im Vorjahr erfolgt wäre:
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 13,6) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.422.124,72 (Vorjahr: TEUR 1.408,6) enthalten, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben. Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel. Die angepassten Angaben zum Vorjahr betreffen die Beträge, die sich bei einer Verschmelzung bereits im Vorjahr ergeben hätten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen von Maschinen besichert. Aus Vereinfachungsgründen wurde nicht festgestellt, inwieweit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Eigentumsvorbehalten behaftet sind. Darüber hinausgehende Besicherungen liegen nicht vor. Es bestehen Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB aus Bürgschaften gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1 Mio. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Bilanz des Geschäftsjahres mit der Bilanz des Vorjahres werden im Folgenden angepasste Vorjahresbeträge für die wesentlichen Posten bzw. Postengruppen der Bilanz angegeben. Diese Beträge hätten sich ergeben, wenn die Verschmelzung der WM Parts GmbH mit der PETERHOPPE GmbH bereits im Vorjahr erfolgt wäre:
VI. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: - Frau Stefanie Danne, Oerlinghausen, Leitung Finanz- und Rechnungswesen, - Herr Jörg Kocikowski, Schloß Holte-Stukenbrock, Leitung Vertrieb und Produktion (bis 31.8.2023), und - Herrn Michael Danne, Oerlinghausen, Leitung Einkauf und Produktion (ab 18.08.2023). Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Befreiung des § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Arbeitnehmerzahlen Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen TEUR 979 (Vorjahr: TEUR 1.201). Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Augustdorf, 17. Februar 2025 gez. Stefanie Danne gez. Michael Danne sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkDer vorstehende Jahresabschluss der PETERHOPPE GmbH, Bielefeld, wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen der §§ 276 und 327 HGB aufgestellt. Dem vollständigen Jahresabschluss haben wir nachstehenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PETERHOPPE GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PETERHOPPE GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PETERHOPPE GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, 17. März 2025 HRP
GmbH
gez. Köhn, Wirtschaftsprüfer |
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