EAS
GmbH
Spenge
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
18.700,83 |
16.710,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
962,94 |
5.931,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.737,89 |
10.778,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.700,83 |
16.710,06 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.649,66 |
15.323,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.750,00 |
-12.750,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.573,89 |
716,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.325,77 |
1.857,89 |
| B.
Rückstellungen |
1.649,00 |
984,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
402,17 |
402,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.700,83 |
16.710,06 |
Anhang
I. Allgemeine Abschlusserläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 276 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handeslgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechnung der Stetigkeit
liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben
Restlaufzeiten von bis zu 1 Jahr. (§ 268 V 1 HGB,
§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Während des laufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Manfred Heuer, Spenge
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Spenge, den 05.08.2011
gez. Manfred Heuer
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss
wurde am 05.08.2011 festgestellt.
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