ECOPLANT
Services GmbH
Esslingen
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.971,10 |
61.250,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
56.967,10 |
61.246,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
658.739,68 |
642.847,85 |
| I.
Vorräte |
6.505,00 |
6.660,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
510.160,17 |
435.844,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
142.074,51 |
200.343,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.484,24 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
720.195,02 |
704.097,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.295,67 |
310.295,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.295,67 |
285.295,67 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
112.539,49 |
111.503,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
547.359,86 |
282.298,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
720.195,02 |
704.097,95 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
der
ECOPLANT Services GmbH
73734
Esslingen
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die ECOPLANT Services GmbH (Stuttgart, HRB 264926)
mit Sitz in Esslingen ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2023 eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
1.
Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und
Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut Euro 250,00 nicht übersteigen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als
Euro 250,00 und bis zu Euro 1.000,00 betragen,
wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des
§ 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der
jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der
Gründe für die Abschreibungen werden
entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von
1 % auf die nicht einzelwertberichtigten
Nettoforderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
2.
Passivposten
Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§
253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz
beträgt 1,82 %.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe Euro 164,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, sie sind in Höhe des nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der
Höhe notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Aktivseite
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem
in Anlage 4 dargestellten Anlagenspiegel.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
2.
Passivseite
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
|
|
|
bis zu einem Jahr
|
mehr als einem Jahr
|
davon mehr als
fünf Jahren
|
gesamt
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
45.972,77
|
0,00
|
0,00
|
45.972,77
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
|
250.753,02
|
0,00
|
0,00
|
250.753,02
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
250.634,07
|
0,00
|
0,00
|
250.634,07
|
|
|
547.359,86
|
0,00
|
0,00
|
547.359,86
|
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind enthalten, Verbindlichkeiten
gegenüber
Gesellschafter
|
Euro
|
236.169,34
|
Vorjahr:
|
Euro
|
10.581,83
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten,
Verbindlichkeiten
aus Steuern
|
Euro
|
97.801,42
|
Vorjahr:
|
Euro
|
43.157,25
|
im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
Euro
|
1.862,38
|
Vorjahr:
|
Euro
|
1.948,31
|
D.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB
Mutterunternehmen der ECOPLANT Services GmbH ist die
Nils Bogdol GmbH mit Sitz in Holdorf.
2.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt folgende Arbeitnehmer:
|
2023
|
|
2022
|
Angestellte
|
7
|
|
7
|
Gewerbliche Arbeitnehmer
|
21
|
|
22
|
Auszubildende
|
4
|
|
4
|
Gesamt
|
32
|
|
33
|
3.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen in folgender Höhe:
|
2023
|
|
T€
|
- Mietverpflichtungen p.
a.
|
31,0
|
- PKW Leasing p.a.
|
68,0
|
- Software Leasing p.a.
|
14,2
|
Gesamt
|
113,2
|
4.
Organe der Gesellschaft
Im Jahr 2023 wurde die Geschäftsführung von
- Herrn Nils Bogdol, Hamburg,
wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Unter Hinweis auf § 286
Abs. 4 HGB werden die Bezüge der
Geschäftsführung nicht offen gelegt.
Esslingen, den 04. Juni 2024
ECOPLANT Services GmbH
73734 Esslingen
_____________________
Nils Bogdol
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024
festgestellt.
|