Trentini
GmbH
Remchingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.395,02 |
24.874,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
498,51 |
592,51 |
| II.
Sachanlagen |
19.896,51 |
24.281,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
103.781,17 |
128.172,99 |
| I.
Vorräte |
47.282,75 |
49.095,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.187,51 |
78.826,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.310,91 |
251,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.653,10 |
1.417,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.829,29 |
154.464,01 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.602,72 |
38.833,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.269,03 |
4.482,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.769,10 |
8.786,85 |
| B.
Rückstellungen |
8.180,00 |
7.277,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.046,57 |
108.353,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.829,29 |
154.464,01 |
Anhang
A
.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss 2013 der Trentini GmbH wurde auf
der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH- Gesetzes beachtet.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne § 267(1) HGB, für die die Angaben im Sinne
des § 285 HGB ( Sonstige Pflichtangaben )
gemäß § 281 HGB in erleichterter Form zu
machen ist.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert
fortgeführt.
I.
Anlagevermögen :
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Die Wirtschaftsgüter wurden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 410,00€ wurden im
gleichen Jahr des Zuganges voll abgeschrieben.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden auf
Grund der gesetzlichen Vorschriften für abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150 bis EUR
1.000 ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten (Pool)
wird über eine Dauer von fünf Jahren
abgeschrieben.
II. Umlaufvermögen
Die Roh-,Hilf,-und Betriebsstoffe sowie Handelswaren
sind zu Einstandspreisen bzw.dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die in Arbeit befindlichen Auträge wurden zu
Einzelkosten zuzüglich steuerrechtliche anzusetzender
Gemeinkosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich. Guthaben bei Kreditinstituten sind durch
Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.
III. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Dieser Posten beinhaltet die vor dem
Abschlussstichtag gebuchten Ausgaben, die ein späteres
Geschäftsjahr betreffen.
IV
.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind nach
kaufmännischen Grundsätzen ausreichend bemessen
und berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
bekannt gewordenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
V. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
VI. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
C
. Angaben zu Posten der Bilanz
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen Euro
48.234,07 (Vorjahr: € 77.455,03)
davon mit einer Laufzeit größer als 5
Jahren Euro 18.075,95 (Vorjahr: € 33.410,81).
Angaben gemäß § 42 Abs.3 GmbHG
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von Euro 75,95 ( Vorjahr:
€ 517,19).
D.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt :
Geschäftsführer : Herr Jens Trentini
Der Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Der
Geschäftsführer ist von der Beschränkung des
§ 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs.4 HGB unterbleibt die
Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2014 festgestellt.
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