Pfeil
GmbH
Mühlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
954.295,00 |
962.124,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
27.422,50 |
33.333,50 |
| II.
Sachanlagen |
926.872,50 |
928.790,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
984.198,79 |
822.513,90 |
| I.
Vorräte |
485.160,00 |
313.036,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
336.858,62 |
367.336,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
162.180,17 |
142.140,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.060,16 |
14.843,63 |
| Summe
Aktiva |
1.954.553,95 |
1.799.481,53 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
902.522,65 |
873.613,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
28.000,00 |
28.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
845.613,51 |
825.557,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.909,14 |
20.056,27 |
| B.
Rückstellungen |
60.526,70 |
74.308,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
989.347,72 |
847.332,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.156,88 |
4.226,88 |
| Summe
Passiva |
1.954.553,95 |
1.799.481,53 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
a HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend
ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 € wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt. Die Bildung von
Einzelwertberichtigungen war nicht erforderlich.
Für latente Steuern wurde eine entsprechende
Rückstellung gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung:
Verbindlichkeiten
Bezeichnung |
Gesamtbetrag |
Restlaufzeiten |
|
€ |
bis zu 1 Jahr
€ |
1 - 5 Jahre
€ |
über 5 Jahre
€ |
Erhaltene Anzahlungen |
133.288,10 |
133.288,10 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
151.920,27 |
151.920,27 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten *) |
704.139,35 |
112.468,72 |
246.637,93 |
345.032,70 |
|
989.347,72 |
397.677,09 |
246.637,93 |
345.032,70 |
*) davon |
|
|
|
|
gegenüber Gesellschaftern |
618.465,26 |
69.472,17 |
203.960,39 |
345.032,70 |
aus Steuern |
35.273,31 |
35.273,31 |
0,00 |
0,00 |
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB
Firma:
Pfeil GmbH
Neue Straße 2, 09241 Mühlau
Registergericht:
Chemnitz
Registernummer:
HRB 30011
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die durchschnittliche Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden
durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herrn Jens Kühnert
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und
Verrechnungskonten zu Lasten der Gesellschaft in Höhe
von € 618.465,26.
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Position Bilanzgewinn beinhaltet einen
Gewinnvortrag in Höhe von € 845.613,51.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Das Jahresergebnis und der Gewinnvortrag werden auf
neue Rechnung vorgetragen.
Mühlau, 19. Juni
2024
Pfeil GmbH
gez.
Jens Kühnert, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 19.6.2024.
|