Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 2633
Vorher
Mank Beteiligungs-GmbH
Eingetragen
13.2.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Funktion einer Obergesellschaft (Holding) für die weltweit tätige BRENNEKE Unternehmensgruppe.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

80.00% identifiziert20.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
80.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
BRENNKE-Mank Stiftung Naturschutz und Jagd
20.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wunstorf
80000
80.00%
BRENNKE-Mank Stiftung Naturschutz und Jagd
Germany
20000
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mank Holding GmbH

Langenhagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013

Bilanz

Aktiva

30.9.2013
EUR
30.9.2012
EUR
A. Anlagevermögen 808,35 808,35
I. Finanzanlagen 808,35 808,35
B. Umlaufvermögen 110.217,58 104.180,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 110.217,58 104.180,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 111.025,93 104.988,69

Passiva

   
  30.9.2013
EUR
30.9.2012
EUR
A. Eigenkapital 57.059,30 54.125,69
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 2.996,50 0,00
III. Jahresüberschuss 2.933,61 2.996,50
B. Rückstellungen 2.861,00 2.910,00
C. Verbindlichkeiten 51.105,63 47.953,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 111.025,93 104.988,69

Anhang

Erforderliche Angaben

Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Außerdem wurden die diesbezüglichen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten

davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.

2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der Mank Holding GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt; das Körperschaftsteuerguthaben wurde mit einem abgezinsten Barwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

 

Körperschaftsteuerguthaben 728,33 €

3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

davon aus Steuern 153,65 € (485,73 €)

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer vertreten:

Dr. Peter Mank, Dipl. Volkswirt (01.10.2012 bis 30.09.2013).

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4.2 Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB)

Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.933,61 €.

Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Langenhagen, den 10. Juni 2014

Mank Holding GmbH

gez. Dr. Peter Mank

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2014 festgestellt.

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