Malereibetrieb Ates GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.670,00 |
19.258,00 |
| I.
Sachanlagen |
38.670,00 |
19.258,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.800,61 |
54.740,25 |
| I.
Vorräte |
9.360,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.505,51 |
14.135,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.398,19 |
4.463,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.935,10 |
40.604,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.504,67 |
1.232,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.975,28 |
75.230,35 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.799,16 |
53.870,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.306,16 |
14.410,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.071,60 |
-13.895,64 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.676,12 |
20.359,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.867,43 |
14.359,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.975,28 |
75.230,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ATES GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
In den Abschreibungen sind ausschließlich
Abschreibungen für das Anlagevermögen enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Emrullah Ates
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
|
ausgeübter Beruf:
|
|
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
6.000,00
Euro
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
Ort, Datum
Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
|