Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 11520
Vorher
emda GmbH
Eingetragen
28.5.1990
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Erbringung von Servicedienstleistungen u.a. im Einzelhandel; Handel, Im- und Export, Vermittlung, Vermietung und Verleasen von EDV-Geräten, Peripheriegeräten und Technologieprodukten jeder Art, Softwareproduktion, Planung, Entwicklung, Produktion und Verkauf von Technologie-Produkten, Software-Produkten und anderen Produkten im Umfeld des EDV-Einsatzes, An- und Verkauf von Gebrauchtgeräten, Handel mit EDV-Zubehör und Ersatzteilen, Durchführung eines Software-Services und Kunden-Supports, die den reibungslosen Einsatz der EDV beim jeweiligen Kunden sicherstellen und Durchführung von Schulungen auf EDV-spezifischem Sektor.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefanie Kopowski
seit 17.9.2025
Prokura
Pascal Spiller
seit 27.10.2016
Prokura
Ekkehard Frisch
seit 5.9.2007
Geschäftsführer
Marina Liebig
seit 5.9.2007
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
50.24%
12.44%
12.44%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
dascus GmbHEigenbeteiligung
12.44%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
dascus GmbH
Germany
25.600 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

emda GmbH

Hoppegarten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 0,51 0,51
B. Umlaufvermögen 125.495,53 85.128,31
Aktiva 125.496,04 85.128,82

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 84.878,79 66.300,57
B. Rückstellungen 6.210,00 1.100,00
C. Verbindlichkeiten 34.407,25 17.728,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 34.407,25 17.728,25
Passiva 125.496,04 85.128,82

sonstige Berichtsbestandteile

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungsko­sten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung entsprechend der angesetzten Nutzungsdauer, bewertet. Niedrige­re Teilwerte waren nicht anzusetzen. Andere als die vorgezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebes wurden mit den Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten bewertet. Niedrigere Teilwerte waren nicht zu verzeichnen. An­schaffungskosten waren alle Aufwendungen, die geleistet wurden, um das Wirtschaftsgut zu er­wer­ben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Herstellungskosten waren alle Aufwendungen, die durch den Ver­brauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Her­stellung des Wirtschaftsgutes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ur­sprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehörten die Mate­rial­kosten einschließlich der notwendigen Materialgemeinkosten, die Fertigungskosten, insbesondere Fertigungslöhne, einschließlich der not­wendigen Fertigungsgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten ohne die Vertriebskosten.

Verbindlichkeiten wurden mit den Nennwerten der Verbindlich­keiten, Darlehen mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet. Der Ansatz von Rückstellun­gen erfolgte mit den Beträgen, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig wa­ren, um die Verpflichtungen nach den Verhältnissen am Bilanzstich­tag zu erfül­len.
 

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren zum 31.12.2020 nicht auszuweisen. Ver­bind­lich­kei­ten, die durch Pfand­rech­te oder


ähn­liche Rech­te gesichert sind, bestan­den nicht.

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Ekkehard Frisch, Ber­lin, bestellt.

Beteiligungsbesitz im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB war zum Bi­lanzstichtag nicht vor­han­den. Die GmbH-Antei­le an der Ge­sell­schaft werden von der dascus GmbH, 15366 Hoppegarten, gehal­ten und befin­den sich im Betriebs­vermögen.
Die Gesell­schaft ­war zum 31. Dezember 2020 als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB ein­zustufen, da die Bilanzsumme unter EUR 6.000.000,-- betrug, Umsatz­erlöse von über EUR 12.000.000,-- nicht erreicht wurden und die Zahl der Arbeitnehmer im Jahres­durchschnitt unter 50 lag.

Berlin, den 21.07.2021
gez. Ekkehard Frisch


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2021 festgestellt.

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