HCH Lifestyle GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Bekleidung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Rimpler seit 8.1.2018 | Geschäftsführer |
Simone Schulze seit 15.5.2006 | Prokura |
Christian Dr. Rimpler seit 15.5.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dr. Rimpler GmbHWedemarkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Für geringwertige Anlagegegenstände mit einem Anschaffungswert zwischen 250,00 € und 1.000,00 € wurde ein Pool gebildet, der im Geschäftsjahr mit einem Fünftel abgeschrieben wurde. Geringwertige Anlagegegenstände mit einem Anschaffungswert unter 250,00 € wurden als sofortiger Aufwand ohne gesonderte Erfassung gebucht. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB. Hierbei wurde nach Aussage der Geschäftsleitung das strenge Niederstwertprinzip eingehalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.2 Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 S. 3 HGB) Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,1 T€ aus der Berechnung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz unterliegt der Ausschüttungssperre. 3.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: a) Ausleihungen an Gesellschafter 12.500,00 € (VJ: 12.500,00 €) b) Forderungen gegen Gesellschafter 477,79 € (VJ: 317,57 €) 3.4 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 409,7 T€ (Vorjahr: 272,0 T€) und Verbindlichkeiten von über einem Jahr von 689,5 T€ (Vorjahr: 461,5 T€) enthalten. Sämtliche erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 135,4 T€ (Vorjahr: 43,5 T€) und Verbindlichkeiten von über einem Jahr von 537,7 T€ (Vorjahr: 537,7 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen 392,0 T€ (Vorjahr: 164,0 T€). Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 103,7 T€ (Vorjahr: 41,4 T€). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen 11,6 T€ (Vorjahr: 0,9 T€). Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 1.706,5 T€ (Vorjahr: 1.131,7 T€). Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Grundschulden, Hypotheken, Sicherungsübereignungen und Eigentumsvorbehalte. 3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 473,4 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 45 (Vorjahr: 46) Arbeitnehmer beschäftigt.
Wedemark, den 20. Juni 2024
gez. (Dr. Christan Rimpler) gez. (Patrick Rimpler) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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