Dr. Rainer
Schmidt GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.271,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.718,92 |
19.965,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.833,09 |
1.060,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.885,83 |
18.904,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.718,92 |
32.236,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.756,66 |
31.668,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.271,01 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.293,59 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.463,07 |
6.103,59 |
| B.
Rückstellungen |
633,91 |
567,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
328,35 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
328,35 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.718,92 |
32.236,10 |
Anhang
A.
Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des ersten und zweiten
Abschnittes vom dritten Buch des Handelsgesetzbuchs sowie
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens- und Ertragslage gemäß § 264
II S. 2 HGB sind nicht erforderlich.
B.
Zu den Grundsätzen der Bilanzierung und
Bewertung
1.
Bilanzierungsvorschriften:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot iSd. § 246 II S.1
HGB sowie das Saldierungsgebot ISd. § 246 II S.2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung
des Abschlusses - bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluß berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Erkennbaren
Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene
Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 HGB
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
nach vernünftiger käufmännischer Beurteilung
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden gem. § 253 I HGB
zum
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Angaben zu Bewertungsvereinfachungen:
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit überhalb eines Jahres nach dem
Abschlußstichtag der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in diesen
Fällen angesetzt; das
Höchstwertprinzip iSd. § 253 I Satz 1 HGB
wurde hier beachtet.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Über die Verwendung des Bilanzgewinnes ist wie
folgt beschlossen worden:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
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Euro
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Vortrag
31.12.2009……
|
|
6.103,59
|
+ Jahresüberschuss
2010
|
|
359,48
|
= Gewinnvortrag 31.12.2010
|
|
6.463,07
|
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
beträgt
- § 285 Nr. 1 HGB - :
| - der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren |
Euro
0,00
|
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den
Restlaufzeiten auf:
|
Stand am
31.12.2010
|
Davon mit einer Restlaufzeit
von
|
|
|
bis 1 Jahr |
1 - 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
|
|
|
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
|
|
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|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
328,35
|
328,35
|
|
|
Insgesamt:
|
328,35
|
328,35
|
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D.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
(alleinvertretungsberechtigt):
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern gem. §
285 Nr. 9c HGB und § 42 (3) GmbHG.
Forderungen aus
Verrechnungskonto
HWS GmbH & Co. KG (Kto. 15011)
|
|
EUR
1.011,57
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Mainz, 21. Dezember 2011
Dr. Rainer Schmidt Verwaltungs
GmbH
Die
Geschäftsführung:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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