Dr. Rainer Schmidt GmbH

Saarstraße 52, 55122 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 3937
Eingetragen
12.12.1988
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVerlegen von ZeitschriftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft, deren Zweck Herstellung, Vertrieb, Export und Import von Labor- und Industriebedarf jeder Art, der Betrieb eines Verlages und einer Werbeagentur, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, gleichgültig in welcher Rechtsform, zu beteiligen, solche Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie Zweigniederlassungen zu unterhalten.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Martin Schmidt
seit 13.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hans Rainer Schmidt
Mainz
30000
60.00%
Hans Martin Schmidt
Mainz
20000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dr. Rainer Schmidt GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.271,01
B. Umlaufvermögen 20.718,92 19.965,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.833,09 1.060,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.885,83 18.904,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.718,92 32.236,10

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 19.756,66 31.668,19
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.271,01 0,00
2. eingefordertes Kapital 13.293,59 25.564,60
II. Gewinnvortrag 6.463,07 6.103,59
B. Rückstellungen 633,91 567,91
C. Verbindlichkeiten 328,35 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 328,35 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.718,92 32.236,10

Anhang


A. Zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des  ersten und zweiten Abschnittes vom dritten Buch des Handelsgesetzbuchs sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens- und Ertragslage gemäß § 264 II S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

B. Zu den Grundsätzen der Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungsvorschriften:
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Auf­wendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot iSd. § 246 II S.1 HGB sowie das Saldierungsgebot ISd. § 246 II S.2 HGB wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2. Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag ein­zeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh­baren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Auf­stellung des Abschlusses - bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert worden sind.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewer­tet.


Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen iSd. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger käufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden gem. § 253 I HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Angaben zu Bewertungsvereinfachungen:
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb eines Jahres nach dem Abschlußstichtag der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip iSd. § 253 I Satz 1 HGB wurde hier beachtet. 
C. Erläuterungen zur Bilanz
Über die Verwendung des Bilanzgewinnes ist wie folgt beschlossen worden:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 
 
Euro
   Vortrag 31.12.2009……
 
6.103,59
+ Jahresüberschuss 2010
 
359,48
= Gewinnvortrag  31.12.2010  
 
6.463,07


Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten beträgt
 - § 285 Nr. 1 HGB - :

- der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als  5 Jahren Euro 0,00                                         


Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten auf:

 
Stand am
31.12.2010

Davon mit einer Restlaufzeit von               
bis 1 Jahr  1 - 5 Jahre mehr als 5 Jahre
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
 
 
 
 
Sonstige Verbindlichkeiten
328,35
328,35
 
 
Insgesamt:
328,35
328,35
 
 





D. Sonstige Angaben



Mitglieder der Geschäftsführung (alleinvertretungsberechtigt):
  

Dr. Rainer Schmidt




Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern gem. § 285 Nr. 9c HGB und § 42 (3) GmbHG.

  

Forderungen aus Verrechnungskonto
HWS GmbH & Co. KG (Kto. 15011)  
 
EUR
1.011,57





Mainz, 21. Dezember 2011

        Dr. Rainer Schmidt Verwaltungs  GmbH
        Die Geschäftsführung:

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.

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