CID medic Deutschland GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Frik seit 10.11.2025 | Prokura |
Andrea Mag. (FH) Hauleitner seit 10.5.2023 | Prokura |
Michael Ing. Mag. Amerer seit 8.8.2014 | Vorstandsmitglied |
Karl Heinz Dipl.-Ing. Dr. Gruber seit 8.8.2014 | Vorstandsmitglied |
Ursula Mag. Cerne seit 8.8.2014 | Prokura |
Karl Dr. Wimmer seit 8.8.2014 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Innwerk AGStammhamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Auszug aus dem Protokoll der 12. ordentlichen Hauptversammlung der Innwerk AG am 11. April 2024 1.2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023 (Antrag) Der VORSITZENDE gibt davon Kenntnis, dass ein Bilanzgewinn von 204.911.781,43 Euro entstanden ist. Entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wird folgender Beschluss gefasst: Der Bilanzgewinn in Höhe von 204.911.781,43 Euro wird zur Ausschüttung verwendet. Außerdem wird der Vorstand ermächtigt, den Jahresabschluss 2024 nach teilweiser Gewinnverwendung aufzustellen, damit der Bilanzgewinn dem Betrag entspricht, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden kann. Hierzu werden die ausschüttungsgesperrten Beträge in die Gewinnrücklage eingestellt und die nicht mehr ausschüttungsgesperrten Beträge aus der Gewinnrücklage entnommen. Verbund TOP 2.2 27. Aufsichtsratssitzung der Innwerk AG am 11.4.2024 Bericht des Aufsichtsratsder Innwerk AGIm Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend überwacht. Er ist vom Vorstand der Gesellschaft regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Entwicklung und die Lage, einschließlich Risikomanagement und Compliance, schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten. Die Führung der Geschäfte durch den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat laufend auf Grund mündlicher und schriftlicher Berichtserstattung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens geprüft. Diese Überprüfungen haben zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, unter Mitwirkung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussprüfer haben an der Sitzung des Aufsichtsrats am 11.4.2024 zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2023 berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses geprüft. Auch diese Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Ergebnisses an. Abschließend dankt der Aufsichtsrat der Geschäftsführung sowie den Mitarbeiter:innen der Gesellschaft für ihre erfolgreiche Tätigkeit.
Der Aufsichtsrat Mag. Dr. Achim Kaspar, Vorsitzender Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß § 325 HGB verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. der diesbezüglich erteilte Vermerk bestimmt. Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Innwerk AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Innwerk AG, Stammham - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Innwerk AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
München, den 15. Februar 2024 EY
GmbH & Co. KG
Horbach, Wirtschaftsprüfer Ketzinger, Wirtschaftsprüfer - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang BilanzAKTIVA in Tsd. €
PASSIVA in Tsd. €
Gewinn- und Verlustrechnungin Tsd. €
Anhang zum JahresabschlussAllgemeine Angaben Die Innwerk AG mit Sitz in Stammham ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 23686 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Im Interesse einer klaren Darstellung werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Berichtszeitraum noch in der Vergleichsperiode einen Betrag aufwiesen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angeführt. Die Postenbezeichnungen wurden gemäß § 265 Abs. 5 und 7 HGB auf die tatsächlichen Inhalte verkürzt bzw. erweitert, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Abschlusses zweckmäßig erschien. Werden im Vergleich zur Vorjahresberichtsperiode Änderungen im Ausweis vorgenommen, so werden diese gemäß § 265 Abs. 2 HGB im Anhang erläutert. Der Abschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Rundungshinweis Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Zugänge ab 2010 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Anschaffungswert von 250 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände zwischen 250 € und 1.000 € sind in Sammelposten eingestellt worden. Die Sammelposten werden im Geschäftsjahr jeweils mit 20% linear abgeschrieben. Im Übrigen erfolgen die Abschreibungen im Jahr des Zugangs zeitanteilig. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Auf die Ausübung des Bewertungswahlrechtes hinsichtlich Einbeziehung der sozialen Aufwendungen und betrieblichen Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie die Aktivierung der Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wurde verzichtet. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Falle erkennbarer Einzelrisiken ein niedrigerer Wert anzusetzen ist. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Rückstellungen Die im Berichtsjahr gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken, und sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei langfristigen Rückstellungen werden Preissteigerungen von 1,5% bis 2,0% p. a. berücksichtigt. Alle gebildeten langfristigen Rückstellungen (> 1 Jahr) sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB diskontiert. Die Abzinsung erfolgt entsprechend den Laufzeiten mit den durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen. Die Erträge aus der Abzinsung der Rückstellungen sind gemäß § 277 Abs. 5 HGB unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen. Die Aufwendungen aus notwendigen Aufzinsungen sind unter der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Mitarbeiter:innen unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen der Helaba Pension Trust e.V. gegenüber. Die gemäß der in der internationalen Rechnungslegung üblichen Projected-Unit-Credit-Methode ermittelte Rückstellung wird mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Pensionskassenvermögen saldiert ausgewiesen. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Den Berechnungen und Anhangangaben nach § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2023 und 2022 liegen die folgenden Annahmen zugrunde: in %
Die Aufwendungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes bei langfristigen Personal- und Pensionsverpflichtungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen, die Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern Es wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, latente Steuern auf der Aktivseite der Bilanz zu bilden, sofern ein Aktivüberhang vorliegt. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich miteinander verrechnet als Saldo ausgewiesen. Latente Steuern resultieren aus zeitlichen Unterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Unterschiede in den Bilanzansätzen entstehen in den Posten Anlagevermögen sowie Rückstellungen für Pensionen (einschließlich der saldiert ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten und zweckgebundenen Vermögensgegenstände) und sonstige Rückstellungen. Die Bewertung erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 24,2% (Vorjahr: 24,2%). Der durchschnittliche Steuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Bei der Gewerbesteuer wurde der durchschnittliche Hebesatz des Unternehmens zu Grunde gelegt. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der typischen Geschäftstätigkeit resultieren. Sie werden nach dem Realisationsprinzip erfasst. Dies gilt ebenso für die sonstigen betrieblichen Erträge. Die betrieblichen Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise ihrer Verursachung erfasst. II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zu Aktiva A. Anlagevermögen Für die Einzelpostenaufstellung nach § 266 HGB siehe "Entwicklung des Anlagevermögens" (Anlage 1 zum Anhang). (1) I. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände ist in der gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Strombezugsrechte gegenüber der Donaukraftwerk Jochenstein AG. (2) II. Sachanlagen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist als Erläuterung zur Bilanz in der Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" ersichtlich. (3) III. Finanzanlagen Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB sind in einer gesonderten Aufstellung "Angaben zu den Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB" dargestellt (Anlage 3 zum Anhang). B. Umlaufvermögen (4) II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Für die Einzelpostenaufstellung nach § 266 HGB siehe "Fristigkeitenspiegel" (Anlage 2 zum Anhang). Gegen verbundenen Unternehmen bestehen zum 31.12.2023 sonstige Forderungen in Höhe von 201.809,5 Tsd. € (Vorjahr: 103.036,8 Tsd. €). Diese resultieren aus Cash-Pool-Forderungen gegen die VERBUND Finanzierungsservice GmbH, Wien, Österreich. in Tsd. €
(5) C. Rechnungsabgrenzungsposten in Tsd. €
Erläuterungen zu Passiva A. Eigenkapital (6) I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital lautet unverändert auf 50,0 Tsd. € und ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 € je Aktie. Die Innwerk AG hat gemäß § 20 AktG mitgeteilt, dass das Grundkapital zum 31.12.2023 zu 100% von der VERBUND AG, Wien, Österreich gehalten wird. (7) II. Kapitalrücklage in Tsd. €
Die ausgewiesene Kapitalrücklage ergibt sich als Residualgröße der zum 1. Januar 2013 von der E.ON Wasserkraft GmbH, Landshut, auf die Innwerk AG, Stammham, übertragenen Aktiva und Passiva. (8) III. Gewinnrücklagen in Tsd. €
(9) IV. Bilanzgewinn in Tsd. €
(10) B. Rückstellungen in Tsd. €
Die Rückstellungen werden im Folgenden detailliert erläutert. 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Tsd. €
Die Pensionsrückstellung wird gemäß der in der internationalen Rechnungslegung üblichen Projected- Unit-Credit-Methode ermittelt. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 63,7 Tsd. € (Vorjahr: 327,9 Tsd. €). Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB grundsätzlich einer Ausschüttungssperre; zum 31.12.2023 sind ausreichend freie Rücklagen vorhanden. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen 1.556,3 Tsd. €. 2. Steuerrückstellungen in Tsd. €
3. Sonstige Rückstellungen in Tsd. €
in Tsd. €
Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte der Helaba für Altersteilzeit betragen 135,1 Tsd. €. (11) C. Verbindlichkeiten Für die Einzelpostenaufstellung nach § 266 HGB siehe "Fristigkeitenspiegel" (Anlage 2 zum Anhang). in Tsd. €
(12) D. Rechnungsabgrenzungsposten in Tsd. €
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine erhaltene EU-Förderung für das Projekt LIVE Riverscape Lower Inn. (13) E. Latente Steuern in Tsd. €
Die passive Steuerlatenz resultiert aus zeitlichen Unterschieden in Bilanzansätzen zwischen der Handelsbilanz bei Posten. Die Unterschiede bestehen in den Posten Anlagevermögen sowie Rückstellungen für Pensionen und sonstige Rückstellungen. Die Bewertung erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 24,2 %. Der durchschnittliche Steuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Bei der Gewerbesteuer wurde der im Unternehmen anzuwendende durchschnittliche Hebesatz zugrunde gelegt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (14) 1. Umsatzerlöse in Tsd. €
Die Erlöse aus Stromlieferungen enthalten den Verkauf der Eigenerzeugung, aus den langfristigen Strombezugsrechten sowie Erlöse für die Einspeisung von elektrischer Energie an dezentraler Stelle. (15) 2. Sonstige betriebliche Erträge in Tsd. €
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind öffentliche Förderungen in Höhe von 275,6 Tsd. € enthalten. (16) 4. Materialaufwand in Tsd. €
Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen aus bezogenen Leistungen. (17) 5. Personalaufwand in Tsd. €
(18) 6. Abschreibungen in Tsd. €
(19) 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Tsd. €
(20) 12. Finanzergebnis in Tsd. €
Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage des Helaba Pension Trust. Die dort angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionen und Altersteilzeitverträgen. Sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Vermögenserträge in Höhe von 29,1 Tsd. € mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 24,6 Tsd. € verrechnet. (21) 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Tsd. €
III. Sonstige Angaben 1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Tsd. €
Aus Auflagen aus den Genehmigungsverfahren werden für die Wiederverleihung bzw. Neubewilligung der wasserrechtlichen Zulassungen der Kraftwerke Ering-Frauenstein und Egglfing-Obernberg und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) finanzielle Verpflichtungen seit 2015 bis 2027 in der Größenordnung von insgesamt 40,4 Mio. € erwartet. Darin sind 4,1 Mio. € aus der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern enthalten. Schwerpunkte sind Maßnahmen zum Stand der Technik der Kraftwerke (etwa DIN 19700 Dämme und Deiche) und Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials der Gewässer wie die Herstellung der Durchgängigkeit und die Schaffung von Gewässerlebensraum. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt seit 2016. Die baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit am KW Nußdorf wurden im Dezember 2021 abgeschlossen. Die Kosten liegen bei rund 3,5 Mio. €. Der Stromliefervertrag zwischen der VERBUND Innwerk AG und der VERBUND Energy4Business GmbH (VEB) regelt die konzerninterne Abwicklung und Abgeltung der durch die Innwerk AG bereitgestellten Stromerzeugung aus Eigenkraftwerken und den Bezugsrechten von Grenzkraftwerken (ÖBK, DKJ). Wesentlicher Inhalt ist die Preisbestimmung für die Stromerzeugung der Laufkraftwerke. Dabei wird in langfristige Absicherungsmengen und Kurzfristmengen unterschieden. Für Absicherungsmengen wird die Preisbestimmung durch veröffentlichte Terminmarktpreise, für kurzfristige Mengen durch veröffentlichte Spotmarktpreise definiert. Neben der reinen Abgeltung der Stromengen regelt der Vertrag und seine Zusätze weitere Erlöskomponenten aus dem Verkauf von Herkunftsnachweisen. Die Abgeltung der Vermarktungsaktivitäten der VEB regelt der Vertrag in Form einer Handlingfee, die auf die bewirtschafteten Erzeugungsmengen angesetzt wird. Zur Behandlung laufender Fragen zur Bewirtschaftung des Erzeugungsportfolios der Innwerk AG sieht der Vertrag weiters ein regelmäßiges Gremium vor. Dabei werden auch entsprechende Anpassungen (Zusätze) des Vertrages erarbeitet. 2. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Von den Umsatzerlösen wurden 303.973,9 Tsd. € (Vorjahr: 169.250,1 Tsd. €) mit der VERBUND Energy4Business GmbH, Wien, aus Stromlieferungen von 2.060,4 GWh (Vorjahr: 1.840,0 GWh) erzielt. Darüber hinaus werden dort mit 7.606,8 Tsd. € (Vorjahr: 11.692,7 Tsd. €) Betriebsführungserlöse für die betriebsgeführten Gemeinschaftskraftwerke Egglfing, Ering und Nußdorf ausgewiesen. Im Materialaufwand und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Strombezugskosten der Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG mit 13.568,6 Tsd. € (Vorjahr: 14.121,3 Tsd. €), Strombezugskosten der Donaukraftwerk Jochenstein AG mit 6.675,6 Tsd. € (Vorjahr: 5.722,6 Tsd. €) und Betriebsführungskosten der Grenzkraftwerke GmbH mit 8.890,8 Tsd. € (Vorjahr: 9.336,4 Tsd. €) enthalten. Die Gesellschaft ist in das Cash Pooling der VERBUND Finanzierungsservice GmbH, Wien, eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash Pooling auf 201.809,5 Tsd. €. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen bezüglich Zahlungsverkehrsabwicklung und Cash Management verrechnet. Mit der VERBUND AG, Wien, bestehen Vereinbarungen über die Verrechnung von übergeordneten Konzern- sowie von Beratungsleistungen. Diese wurden mit einem Wert von 778,7 Tsd. € berücksichtigt. Von der VERBUND Hydro Power GmbH, Wien, wurde für erbrachte Dienstleistungen im Geschäftsjahr ein Entgelt in Höhe von 1.956,4 Tsd. € in Rechnung gestellt. Von der VERBUND Innkraftwerke GmbH, Töging, wurde für erbrachte Dienstleistungen im Geschäftsjahr ein Entgelt in Höhe von 343,5 Tsd. € in Rechnung gestellt. 3. Personalstand
4. Organe der Gesellschaft Die Angaben über die Organe der Gesellschaft (Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder) sind der Anlage 4 zum Anhang zu entnehmen. An die Organe der Gesellschaft wurden keine Kredite oder Vorschüsse ausbezahlt. Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 0,0 Tsd. € (Vorjahr: 0,0 Tsd. €). Für die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder wurden 105,5 Tsd. € (Vorjahr: 100,0 Tsd. €) ausbezahlt und Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.353,0 Tsd. € (Vorjahr: 2.289,8 Tsd. €) ausgewiesen. 5. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers entfällt im Geschäftsjahr nur auf Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 35,1 Tsd. €. 6. Angaben gemäß § 285 Nr. 30 HGB in Tsd. €
7. Angaben gemäß § 285 Nr. 30a HGB Die Gesellschaft ist in Ländern tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend der Vorgaben der OECD ("Säule 2-Gesetzgebung") erlassen haben. Die Mindeststeuergesetze finden Anwendung auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen. Die Gesellschaft hat die Auswirkungen dieser Steuergesetze auf die Gesellschaft analysiert und rechnet hieraus mit keinen wesentlichen Auswirkungen. 8. Angaben gemäß § 285 Nr. 31 HGB Im Geschäftsjahr ergaben sich aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen des Strombezugsrechtes an der Donaukraftwerk Jochenstein AG passive latente Steuern in Höhe von 15.048,6 Tsd. €. Der Aufwand für die Übergewinnabschöpfung in Höhe von 10.696,7 Tsd. € entsteht im Jahr 2023 auf Grundlage des im Dezember 2022 verabschiedeten Gesetzes zur Strompreisbremse, welches eine Deckelung der Strompreise für Verbraucher auf der einen Seite und eine Abschöpfung von Überschusserlösen bei den Stromerzeugungsanlagenbetreibern auf der anderen Seite vorsieht. 9. Angaben gemäß § 285 Nr. 32 HGB Im Geschäftsjahr wurden für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer Beträge aus Vorperioden in Höhe von 82,4 Tsd. € (Vorjahr 129,0 Tsd. €) erfasst. 10. Angaben gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Die Innwerk AG führt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG ausschließlich "andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" durch. Aus diesem Grund ist kein Tätigkeitsabschluss aufzustellen. 11. Konzernbeziehungen Konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die VERBUND AG, 1010 Wien, Österreich, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien hinterlegt. 12. Nachtragsbericht Vorgänge nach dem Abschlussstichtag, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht eingetreten. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 204.911,8 Tsd. € auszuschütten.
am 14. Februar 2024 Der Vorstand Ing. Mag. Michael Amerer Dipl.-Ing. Dr. Karl Heinz Gruber Entwicklung des Anlagevermögensin Tsd. €
Fristigkeitenspiegel 2023in Tsd. €
Fristigkeitenspiegel 2022in Tsd. €
Angaben zu den Beteiligungenin Tsd. €
1 Eigenkapitalbegriff entsprechend § 266
Abs. 3 lit. A HGB
Organe der Gesellschaft Vorstand
Aufsichtsrat
Glossar Bruttoerzeugung An den Generatorklemmen gemessene, vom Generator abgegebene elektrische Arbeit. Earnings before interest and taxes (EBIT) Ergebnis vor Zinsaufwendungen (inkl. personalbezogene Zinsen) und Steuern. Eigenkapitalquote Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital. Engpassleistung Durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche Leistung eines Kraftwerksblocks oder eines Kraftwerks. Erzeugungskoeffizient Quotient aus der tatsächlichen Stromerzeugung eines (oder einer Reihe von) Wasserkraftwerkes(n) in einem Zeitraum und der durchschnittlichen (aus historischen Wasserführungen ermittelten) Erzeugungsmöglichkeit dieses(r) Wasserkraftwerke(s) im selben Zeitraum. HQ Statistische Erwartungswerte für den Hochwasserdurchfluss, die aus der aktuell zur Verfügung stehenden Beobachtungsreihe ermittelt werden. Die Zahl bezieht sich auf die Jährlichkeit. Laufkrafthydraulizität Quotient aus dem jährlichen Gesamtzufluss und dem Zufluss im Regeljahr für das jeweilige Gewässer. Netto-Geldfluss Saldo aus dem Zufluss und dem Abfluss von liquiden Mitteln; wird üblicherweise gegliedert in Netto-Geldflüsse aus der operativen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Nettoumlaufvermögen Kurzfristiges Vermögen (inkl. kurzfristige Ausleihungen und kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten) abzüglich kurzfristiger Schulden (inkl. kurzfristige Rechnungsabgrenzungen). Regelarbeitsvermögen Arbeitsvermögen im Regeljahr. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage Die Innwerk AG ist Teil des VERBUND Konzerns und dabei Eigentümerin von drei zweistaatlichen Wasserkraftanlagen am Inn. Weitere Unternehmen im VERBUND Konzern mit Wasserkraftwerken im Eigentum bzw. mit dem Zweck der Betriebsführung von Wasserkraftanlagen sind die VERBUND Hydro Power GmbH, die VERBUND Innkraftwerke GmbH, die Donaukraftwerk Jochstein AG, die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG sowie die Grenzkraftwerke GmbH. Die Geschäftsführung dieser Unternehmen erfolgt in Personalunion. Die Betriebsführung der Kraftwerke der Innwerk AG erfolgt durch die Grenzkraftwerke GmbH. Die Abnahme der Stromerzeugung erfolgt durch die VERBUND Energy4Business GmbH zu Marktpreisen, abzüglich einer Handlingfee. Geschäftsverlauf Das abgelaufene Jahr 2023 war maßgeblich geprägt von den gestiegenen Strompreisen infolge des Ukrainekriegs sowie den damit einhergehenden Teuerungen im Rohstoffsektor, sowohl im Vergleich zum Vorjahr, als auch im Vergleich zum Budget. Dank der hohen Strompreise und einer Erzeugung, die nahezu auf dem Budgetwert liegt, konnte 2023 ein sehr positives Ergebnis erzielt werden. Erzeugung Die Anzahl der im Eigentum der Innwerk AG stehenden Kraftwerke ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Kraftwerke (Stand 31.12.2023)
1 Konzessionsende 10.3.2017, beschränkte
Erlaubnis verlängert bis 31.12.2024
Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Bruttoerzeugung 604,1 GWh (Vorjahr: 530,9 GWh), das sind 102,2% des Regelarbeitsvermögens (RAV). Von den beiden 50% Beteiligungen Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG und Donaukraftwerk Jochenstein AG wurden im Berichtsjahr 2023 insgesamt 1.465,5 GWh (Vorjahr: 1.318,5 GWh) bezogen. Die verrechenbare Abgabe an den alleinigen Stromabnehmer VERBUND Energy4Business GmbH, Wien, belief sich im Jahr 2023 auf 2.060,4 GWh (Vorjahr: 1.840,0 GWh). Betriebliche Ereignisse Betriebsführung und Instandhaltung Die Wasserführung am Inn betrug im Jahr 2023 rund 97% des langjährigen Mittels und war geprägt von einer unterdurchschnittlichen Wasserführung im Sommer und überdurchschnittlicher Wasserführung im Herbst/Winter. Das Hochwasser im August (HQ4-5 mit rund 3.450 m 3 /s beim Kraftwerk Braunau-Simbach) wurde problemlos und weitgehend schadensfrei abgewickelt. Der durch das Hochwasser verursachte Sedimenteintrag im oberen Stauraum des Kraftwerk Nußdorf wird im Quartal 1/2024 untersucht. Die Instandhaltung der bautechnischen Anlagen der zweistaatlichen Kraftwerke der Innwerk AG umfasst die Zustandsbeurteilungen von Dämmen bzw. Deichen, Betonbauwerken und Brücken sowie die laufende hydrographische und vermessungstechnische Beweissicherung. Daraus wurden erforderliche bautechnische Maßnahmen gesetzt. Parallel dazu wurde durch die Fortführung der Maßnahmen zur Anpassung der Dämme und Deiche an den Bemessungsfall HQ1000 (Standsicherheit) sowie die DIN 19700 (Freistellung von Bewuchs) mit Umsetzung der daraus resultierenden Pflegekonzepte der Hochwasserschutz weiter verbessert. Der laufende Unterhalt an Dämmen und Deichen auf Basis der landschaftsplanerischen Begleitpläne führt zu stetig steigenden Aufwendungen. Bei den elektrischen und maschinellen Anlagenkomponenten, Absperrorganen sowie den Hochspannungs- und Schutzgeräten wurden periodische Zustandsuntersuchungen und Prüfungen durchgeführt, deren Ergebnisse die Grundlage für Instandhaltungsmaßnahmen und Erneuerungen darstellen. Im Kraftwerk Nußdorf wurde aufgrund von Freiborddefiziten an den Dämmen die Erhöhung am Hauptdamm abgeschlossen. Zubringerbäche sind noch entsprechend den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts bzw. in Abstimmung mit dem Projekt Brennernordzulauf anzupassen. Im Projekt Erneuerung der Leittechnik am Kraftwerk Nußdorf wurden alle relevanten Anlagenteile bis auf wenige Nebenanlagen ausgetauscht. Weiterbetrieb der Kraftwerke Ering-Frauenstein und Egglfing-Obernberg Im Wiederverleihungsverfahren für das zweistaatliche Innkraftwerk Ering-Frauenstein beim österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) liegen die Sachverständigengutachten seit 2017 vor. Im September wurden die aktualisierten Einreichunterlagen dem BML vorgelegt. Die öffentliche Auslegung ist im Anschluss an die derzeitige Prüfung durch die Sachverständigen im Frühjahr 2024 wahrscheinlich. Im parallel laufenden Verfahren zur Neubewilligung des Weiterbetriebes beim Landratsamt (LRA) Rottal-Inn für einen Zeitraum von weiteren 90 Jahren wurde die Vollständigkeitsprüfung der im Frühjahr 2016 vorgelegten Unterlagen im Oktober 2019 abgeschlossen. Im November und Dezember 2022 erfolgte die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen in den Gemeinden sowie die Veröffentlichung der Unterlagen auf der Homepage des Landratsamtes Rottal-Inn sowie im UVP-Portal. Im Jahr 2023 wurden die eingelangten Stellungnahmen durch die Innwerk AG bearbeitet und die Beantwortungen der Behörde teilweise bereits übermittelt. Nach vollständiger Übermittlung aller Beantwortungen ist auch in Deutschland die öffentliche Erörterung im Frühjahr 2024 geplant. Der Kraftwerksbetrieb erfolgt derzeit auf Grundlage einer vom LRA Rottal-Inn erteilten beschränkten Erlaubnis, die zuletzt am 14. November 2022 bis 31. Dezember 2024 verlängert wurde. Beim zweistaatlichen Innkraftwerk Egglfing-Obernberg mussten zunächst in beiden Staaten die erforderlichen Bewilligungen für den seit einer Turbinenrevision in den 90er Jahren auf 1.080 m 3 /s erhöhten Ausbaudurchfluss beantragt werden. Auf deren Grundlage wurde in Österreich im August 2017 beim BML der Antrag auf Wiederverleihung des Wasserrechts eingebracht. Die Prüfung durch die vom BML Anfang 2018 bestellten Amts- und Sondersachverständigen wurde bis Dezember 2023 weitestgehend abgeschlossen. Beim LRA Passau wurde zum Jahresende 2017 ein erster Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für den weiteren Betrieb bis 31. Dezember 2019 gestellt. Diese wurde im April 2018 und zuletzt im Dezember 2020 für den weiteren Betrieb bis 31. Dezember 2024 erteilt. Die wasserrechtliche Neu-Bewilligung des Weiterbetriebes wurde im Mai 2020 beim LRA Passau für einen Zeitraum von weiteren 90 Jahren beantragt. Die von der Naturschutzbehörde geforderten Anpassungen erfolgten im Februar 2022. Nach Bestätigung der Vollständigkeit und Brauchbarkeit der Antragsunterlagen im März 2023 wurden die finalen Ausfertigungen Anfang Juli 2023 übermittelt. Nach der öffentlichen Auflage im Herbst 2023 werden bis zum Frühjahr 2024 die eingelangten Stellungnahmen durch die Innwerk AG beantwortet. Investitionen Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll im Wesentlichen aus dem Free Cashflow bzw. durch Nutzung der Möglichkeiten der Konzernfinanzierung bei VERBUND AG sowie VERBUND Finanzierungsservice GmbH erfolgen. Ökologische Maßnahmen Bei den Kraftwerken Nußdorf und Ering-Frauenstein wurden die Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit bereits plangemäß abgeschlossen. Beim Kraftwerk Egglfing-Obernberg erfolgt die Herstellung der Fischdurchgängigkeit im Rahmen des LIFE-Projekts Riverscape Lower Inn, mit einer Laufzeit von 2020 bis 2028. Dazu wurden im Jahr 2023 die Vorbereitung und Behördenabstimmung fortgesetzt. Die Umsetzung ist ab Herbst 2024 bis zur Inbetriebnahme im Jahr 2026 geplant. Neben der Herstellung der Durchgängigkeit sind am Innkraftwerk Egglfing-Obernberg auch weitere gewässerökologische Maßnahmen und eine naturschutzfachlich optimierte Weiterentwicklung der Dammpflege in den Stauräumen Egglfing-Obernberg und Ering-Frauenstein zentrale Elemente dieses von der EU geförderten Projektes. Im Jahr 2023 wurden die Vorbereitungen für die Maßnahmenumsetzung fortgeführt, Planungs- sowie Monitoringleistungen beauftragt und die Erstellung eines von der Regierung von Niederbayern co-finanzierten grenzüberschreitenden Besucherlenkungskonzeptes für das Europareservat Unterer Inn abgeschlossen. Kollaudierung und Dammerhöhung Kraftwerk Nußdorf Im Jahr 2018 wurde das Verfahren in Österreich zur Kollaudierung des Kraftwerks Nußdorf gestartet. In Vorgesprächen mit dem BML konnten die Anforderungen mit den Amtssachverständigen abgestimmt und die Kollaudierungsunterlagen im August 2019 eingereicht werden. 2023 wurden in Abstimmung mit dem BML noch weitere Unterlagen zur 2023 fertiggestellten Dammerhöhung, zur Einbindung des Kraftwerks Nußdorf in die Zentralwarte Braunau und ein Bericht zu Vorlandvernässungen in Erl in das Verfahren eingebracht. Mit dem Ziel der gemeinsamen Kollaudierung kann das Verfahren jetzt fortgesetzt werden. Revitalisierung Kraftwerk Ering-Frauenstein Das Projekt "Revitalisierung Ering-Frauenstein" wurde im Jahr 2019 gestartet, da sich wesentliche Anlagenteile des Kraftwerks Ering-Frauenstein am Ende der technischen Lebensdauer befinden und umfangreich erneuert werden müssen. Mit dem Projekt wird durch die Anpassung an den Stand der Technik ein zusätzliches Leistungs- und Erzeugungspotenzial gehoben. Außerdem soll in einem zweiten Projektschritt eine Erhöhung des Ausbaudurchflusses erfolgen, wofür die erforderlichen Genehmigungen im Anschluss an das laufende Weiterbetrieb- bzw. Wiederverleihungsverfahren eingeholt werden. Im Juni 2023 wurde die zweite von drei zu erneuernden Maschinen in Betrieb genommen. Im September 2023 startete der Umbau der letzten Maschine. Nach Abschluss der Revitalisierungsmaßnahme im Jahr 2024 und nach Genehmigung der Erhöhung des Ausbaudurchflusses wird sich das Regelarbeitsvermögen um 50 GWh (auf 484 GWh) und die Engpassleistung um 18 MW (auf 93 MW) erhöhen. Revitalisierung Kraftwerk Egglfing-Obernberg Für das im Dezember 2022 beschlossene Revitalisierungsprojekt Egglfing-Obernberg wurde im Jahr 2023 mit den Vorbereitungen für den Umbau des ersten Maschinensatzes ab Herbst 2024 begonnen. Das Kraftwerk wurde in den Jahren 1941 bis 1951 erbaut und manche Anlagenteile sind noch im Originalzustand. Bis in das Jahr 2030 sollen nun umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen an allen sechs Maschinensätzen durchgeführt werden. Gemeinsam mit der ebenfalls geplanten Erhöhung der Ausbauwassermenge soll damit die Erzeugung um 55,5 GWh/a auf dann 540,5 GWh) und die Engpassleistung um 6 MW (auf dann 90 MW) gesteigert werden. Operation und Security Center Hydro (OSC Hydro) Nach dem Grundsatzbeschluss zur gesellschaftsübergreifenden Erneuerung der Kraftwerkssteuerung und der Implementierung eines Operation und Security Centers Hydro (OSC-Hydro) im Jahr 2020 wird intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Die Optimierung der Kraftwerkssteuerung umfasst bei der Innwerk AG alle Kraftwerke, welche derzeit über die Zentralwarte Braunau gesteuert werden. Die Einreichung der wasserrechtlichen Bewilligungsunterlagen erfolgte in Österreich im Oktober 2022. Im Jahr 2023 wurden die Planungen (u.a. Wartenleitsystem, Ersatzsteuerung, Gebäude, OT Data Center, etc.) an die seit dem Beschluss massiv verschärften externen Sicherheitsvorschriften angepasst. Die wesentlichen Meilensteine waren die Bauverhandlung der neu zu errichtenden zentralen 24/7 Leitstelle in Pernegg im September 2023. Die Abstimmungen mit den Behörden in Deutschland zu den Änderungen der Betriebsvorschriften sind für 2024 geplant. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen die Umsatzerlöse sowie als Ergebnisgröße das EBIT dar. Ertragslage
Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr durch die höheren Strompreise um 130.865,6 Tsd. € erheblich. Die Prognose des Vorjahres mit deutlich höheren Umsatzerlösen trat somit ein. Ein um 3.353,2 Tsd. € niedrigerer Materialaufwand, ein Rückgang beim Personalaufwand von 9,3 Tsd. € sowie eine Erhöhung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 5.860,3 Tsd. führten zu einem EBIT von 270.339,5 Tsd. €. Vor allem aufgrund der deutlich höheren Strompreise trat die im Vorjahr prognostizierte ansteigende Entwicklung des EBIT ein. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vor allem auf die gegenüber dem Vorjahr um 3.880,2 Tsd. € höhere Zuführung zur Rückstellung für Übergewinnabschöpfung auf nunmehr 10.696,7 Tsd. €. Der Jahresüberschuss erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr trotz der um 31.933,6 Tsd. € gestiegenen Steueraufwendungen erheblich auf 204.911,8 Tsd. €. Der Anstieg der Steueraufwendungen war im Wesentlichen auf den gestiegenen Jahresüberschuss zurückzuführen. Vermögenslage
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen verminderten sich durch planmäßige Abschreibungen in Höhe von 4.502,0 Tsd. €. Diesen standen Zugänge von 18.119,6 Tsd. € gegenüber, die im Wesentlichen im Bau befindliche Anlagen sowie maschinelle und elektrische Anlagen betrafen. Die Hauptursache für die Veränderung beim Umlaufvermögen lag im Anstieg bei den Forderungen gegenüber verbundener Unternehmen aus dem Konzernclearing von 98.772,7 Tsd. €, im Wesentlichen bedingt durch die gestiegenen Umsatzerlöse. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich um 1.324,2 Tsd. €. Die Erhöhung des Eigenkapitals beruht ausschließlich auf einem um 99.869,4 Tsd. € höheren Bilanzgewinn. Der Anstieg der kurzfristigen Schulden gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Steuerrückstellungen um einen Betrag von 7.539,5 Tsd. € und der Erhöhung der Rückstellungen für Übergewinnabschöpfung um 4.569,8 Tsd. € zurückzuführen. Finanzlage
Der Netto-Geldzufluss aus der operativen Tätigkeit, der insbesondere aufgrund der verbesserten Erlössituation erheblich über dem Vorjahr liegt, wurde gemindert um die Abflüsse aus Investitionen und Dividendenzahlungen im Rahmen des Konzernclearings bei der VERBUND Finanzierungsservice GmbH. Die Geldflüsse des Geschäftsjahres sind nachfolgend in einer separaten Aufstellung dargestellt. Die Aufstellung erfolgt in Anlehnung an DRS 21. Geldflussrechnung in Tsd. €
1 inklusive aktive Rechnungsabgrenzungsposten //
2 inklusive passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung mit Ablauf des Berichtszeitraums insgesamt als sehr günstig. Die Gesamtbeurteilung begründet sich insbesondere durch den Anstieg der Umsatzerlöse, der aufgrund der in 2023 gegenüber 2022 stark gestiegenen Strompreise deutlich über die Prognose des Vorjahres hinausging. Zudem führte die positive Entwicklung der Umsatzerlöse im Ergebnis auch zu der im Vorjahr prognostizierten ansteigenden Entwicklung des EBITs. Darüber hinaus geht der Vorstand davon aus, dass die in Umsetzung bzw. Planung befindlichen Projekte mittelfristig zu einer Erhöhung der Stromerzeugung und damit zu Mehrerlösen führen werden, auch wenn die Strompreise wieder etwas sinken werden. Abhängigkeitsbericht Gemäß § 17 AktG besteht zwischen der Innwerk AG und der VERBUND AG, Wien, ein Abhängigkeitsverhältnis. Hierüber wurde entsprechend den Vorgaben des § 312 AktG vom Vorstand ein Abhängigkeitsbericht erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: "Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen." Bericht über die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und Ausblick Mengen- und Preisentwicklung Auch für das Jahr 2024 setzt sich das Hauptrisiko bei der Innwerk AG aus dem Mengenrisiko (hydrologisches Erzeugungsrisiko und Wasserführungsrisiko) sowie dem Preisrisiko (Abhängigkeit der Verkaufspreise von der Marktentwicklung) zusammen. Es bestehen Chancen wie Risiken aus der volatilen Strompreisentwicklung. Der maßgebliche Preis für das Geschäftsjahr 2024 liegt mit durchschnittlich 135,50 €/MWh um -12% und damit unter dem Vergleichsniveau für das Jahr 2023. Anlagenzustand Die Anlagenverfügbarkeit bewegte sich auch im Jahr 2023 auf einem hohen Niveau, obwohl grundsätzlich für alle Anlagen ein Produktions- bzw. Maschinenausfallrisiko aufgrund von technischen Defekten oder Umwelteinflüssen besteht. Basis für die im langjährigen Durchschnitt hohe Anlagenverfügbarkeit ist die expert:innenbasierte Zustandsbewertung der Kraftwerkskomponenten, die gemeinsam mit Erfahrungswerten und in der Vergangenheit aufgetretenen Schäden die Grundlagen für die Planung der Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen liefert. Bedingt durch das generell hohe Anlagenalter der Kraftwerksanlagen sind in den nächsten Jahren zustandsabhängig verstärkt Erneuerungsmaßnahmen an Bauwerken, Brücken und Anlagenkomponenten zur Einhaltung der geforderten Auflagen und Vorschriften notwendig. Mit der Errichtung von Umgehungsgerinnen bzw. Fischaufstiegsanlagen sowie der Umsetzung von ökologischen Aufweitungen und der Verbesserung von Nebengewässerstrukturen konnten in den letzten Jahren viele Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Ein Effizienzsteigerungsprojekt ist für das Kraftwerk Egglfing-Obernberg in Umsetzung. Ebenso laufen die Planungen für den Fischaufstieg am Kraftwerk Egglfing-Obernberg. Weitere Risiken Wasserrechtliche Bewilligungen Durch eine vollumfängliche Umsetzung der bestehenden Auflagen und Nebenbestimmungen aus den aktuellen Bewilligungen, eine proaktive Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (z.B. EU-Wasserrahmenrichtlinie) und eine frühzeitige Vorbereitung beim Auslauf einzelner Bewilligungen wird versucht, Neubewilligungen des Weiterbetriebs vorzeitig zu fördern. Insgesamt werden hieraus keine bedeutsamen Risiken für die Gesellschaft gesehen. Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stellen für die Innwerk AG weiterhin ein schwer quantifizierbares Risiko in Bezug auf die langfristige Unternehmensentwicklung dar. Das regulatorische Umfeld wird hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Unternehmen laufend evaluiert. Im Dezember 2022 wurde das Strompreisbremse-Gesetz verabschiedet, welches eine Deckelung der Strompreise für Verbraucher auf der einen Seite und eine Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugungsanlagenbetreibern auf der anderen Seite vorsieht. Die daraus resultierenden Effekte für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 wurden ermittelt und im Jahresabschluss berücksichtigt. Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2024 mit keinen vergleichbaren Eingriffen des Gesetzgebers . Compliance-Risiken Zur Einhaltung der Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dient das integrierte Datenschutzmanagementsystem von VERBUND, in das alle Konzerngesellschaften - darunter auch die Innwerk AG - einbezogen sind. In Zusammenarbeit mit dem:der Konzern-Datenschutzbeauftragten werden sämtliche Datenschutzbelange des Unternehmens durch den:die Datenschutzbeauftragte:n der Gesellschaft umgesetzt. Ausfallrisiken Materielle Ausfallrisiken, insbesondere in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sind in der Vergangenheit nicht aufgetreten und werden auch nicht erwartet. Zudem bestehen die Forderungen zum Großteil gegenüber den einzelnen Gesellschaftern, sodass hier ein Eintritt eines Forderungsausfalls als sehr gering anzusehen ist. Liquiditätsrisiken Aufgrund der Eingliederung in das VERBUND-Cash-Pooling kann die Gesellschaft kurzfristig bei Engpässen auf Liquidität zurückgreifen, sodass das Liquiditätsrisiko als sehr gering einzustufen ist. Zahlungsstromschwankungen Bedeutsame Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden nicht gesehen. Bau- und Instandhaltungskostenrisiko Die Bau- und Instandhaltungskosten wurden während des abgelaufenen Geschäftsjahres einem Monitoring unterzogen, welches auch in Zukunft fortgeführt wird. Wesentlicher Teil dieses Projektmonitorings ist neben der seit langem erfolgenden Analyse der Effekte aus Projektänderungen eine laufende Analyse und Prognose der Entwicklung relevanter Preisindizes und der daraus resultierenden, bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Kostenänderungen. Gesamtrisikoeinschätzung Für das Jahr 2024 sind per 14. Februar 2024 keine Risiken zu erkennen, die für die Innwerk AG einzeln oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken bestandsgefährdende Auswirkungen haben könnten. Chancen Weiterhin hohe Strompreise, die steigende Nachfrage nach CO 2 -neutraler Energie (Strom) und grünen Zertifikaten sowie allgemein ein höherer zukünftiger Strombedarf infolge von E-Mobilität etc. stellen für die Innwerk AG die wichtigsten Chancen dar. Darüber hinaus werden die in Umsetzung bzw. Planung befindlichen Projekte mittelfristig zu einer Erhöhung der Erzeugung und damit zu Mehrerlösen führen. Ausblick Die Innwerk AG geht davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2024 die Umsatzerlöse infolge der anhaltenden Krisen sowie der wirtschaftlich schwierigen Situation leicht sinken werden. Vor diesem Hintergrund erwarten wir eine analoge Entwicklung des EBIT.
Der Vorstand am 14. Februar 2024 Ing. Mag. Michael Amerer Dipl.-Ing. Dr. Karl Heinz Gruber |
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