S-Bahn Berlin GmbH
Kynaststraße 1, 10317 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karsten Reinhardt seit 23.6.2025 | Geschäftsführer |
Mélanie Dr. Schäffner seit 9.2.2023 | Geschäftsführer |
Karsten Helmut Preißel seit 10.1.2013 | Geschäftsführer |
Arne Voß seit 11.10.2010 | Prokura |
Peter Buchner seit 23.7.2009 | Geschäftsführer |
Felix Lasse Pohl seit 1.8.2007 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S-Bahn Berlin GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LAGEBERICHT• Überblick • Rahmenbedingungen • Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage • Nicht-finanzielle Kennzahlen • Nachhaltigkeit • Strategie • Weitere Informationen • Nachtragsbericht • Chancen- und Risikobericht • Prognosebericht ÜberblickUmgang mit der Corona-Pandemie 2020 war auch die S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn Berlin) wesentlich geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Vor allem die Zahl der im Schienenverkehr beförderten Personen fiel durch die behördlichen Maßnahmen, Empfehlungen zur Minimierung sozialer Kontakte, ein temporäres Herunterfahren von Industrieproduktion, Handel und Dienstleistungen sowie eine allgemeine Mobilitätszurückhaltung deutlich hinter die der Vorjahre zurück. Die Auswirkungen der Pandemie werden sich voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2021 noch spürbar auf die S-Bahn Berlin auswirken. Der Deutsche Bahn Konzern (DB-Konzern) hält allerdings grundsätzlich an den mittel- und langfristigen Wachstumserwartungen für den Schienenverkehr und seinen eigenen, in der Strategie Starke Schiene hinterlegten Wachstumszielen fest. Vereinbarung der DB AG mit ihrer Eigentümerin zum Umgang mit Corona-Schäden Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat mit ihrer Eigentümerin, der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vereinbart, die Auswirkungen der Corona-Krise auf den DB-Konzern gemeinsam zu tragen. Der DB-Konzern plant, die Hälfte der Auswirkungen auf den Systemverbund Bahn durch Gegensteuerungsmaßnahmen (vor allem Einsparungen im Personal- und Materialaufwand) zu kompensieren. Der Bund plant zum Ausgleich von coronabedingten Schäden Einzahlungen in das Eigenkapital der DB AG. Die Einzahlungen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission. Corona-Krisenmanagement Das Corona-Krisenmanagement des DB-Konzerns begann im Januar 2020 in einem Arbeitsstab unter Leitung des Gesundheitsmanagements. Im Februar 2020 wurde die Arbeit in einem DB-konzernweiten Krisenstab Pandemie fortgesetzt. In den folgenden Monaten war der DB-Konzern dadurch in der Lage, die Vorgaben der Behörden schnell und strukturiert für Kunden und Mitarbeiter umzusetzen, effiziente Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu entwickeln, zu kommunizieren und gleichzeitig einen stabilen Bahnbetrieb in Deutschland sicherzustellen. Die S-Bahn Berlin hat ihr jeweiliges Vorgehen eng mit der Berliner Politik, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und den in Berlin und Brandenburg tätigen Verkehrsunternehmen abgestimmt, um für die Fahrgäste die sichere und einfache Nutzung der Verkehrsmittel durch gleichlautende Verhaltensregeln zu ermöglichen. Vereinbarung "Gemeinsam gegen Corona" Im März hat der DB-Konzern mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) die Vereinbarung "Gemeinsam gegen Corona" für den Systemverbund Bahn in Deutschland abgeschlossen. Darin verständigten sich die Tarifpartner auf weitreichende Unterstützung für Eltern im Zusammenhang mit Kita- und Schulschließungen und das Bekenntnis zu sicheren Arbeitsplätzen. Bündnis für unsere Bahn Im Mai hat der DB-Konzern zusammen mit Bundesverkehrsminister, der EVG, dem Konzernbetriebsrat und dem Arbeitgeberverband AGV MOVE das Bündnis für unsere Bahn unterzeichnet. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im September 2020 mit der EVG auf ein umfassendes Tarifpaket verständigt. Das Gesamtpaket umfasst neben Regelungen für moderate Lohnsteigerungen und einer Laufzeit bis Februar 2023 zahlreiche Verabredungen zu relevanten Zukunftsthemen. Mit dem Paket leisten wir gemeinsam mit der EVG einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise im DB-Konzern. Mit dem erzielten Tarifabschluss ist es in schwierigen Zeiten gelungen, auch weiterhin in Personal, Qualifizierung und Einstellungen zu investieren. Um im Sinne der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens und der sozialen Sicherheit für alle Mitarbeitenden eine zeitnahe Einigung auch mit der GDL zu erreichen, haben wir im Oktober 2020 ein Schlichtungsverfahren mit der GDL eingeleitet. Das Schlichtungsverfahren ist im November 2020 mit einer Einigungsempfehlung beendet worden, die auch einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Schäden beinhaltet hätte. Während wir dem Einigungsvorschlag zustimmten, lehnte die GDL diesen ab. Entsprechende Tarifverhandlungen zwischen dem DB-Konzern und der GDL werden mit Auslaufen der Tarifverträge Ende Februar 2021 im Frühjahr 2021 erforderlich. Angaben zur Gesellschaft Die S-Bahn Berlin ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB Regio AG (DB Regio). Die DB Regio ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG (DB AG). Innerhalb des Deutsche Bahn Konzerns (DBKonzern) ist die S-Bahn Berlin dem Geschäftsfeld DB Regio zugeordnet. Die Organisationsstruktur des DB-Konzerns besteht im Wesentlichen aus acht Geschäftsfeldern, die von der konzernleitenden Managementholding DB AG geführt werden. Die Anteile der DB AG befinden sich vollständig im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Der Aufsichtsrat der DB AG hat im Berichtsjahr eine neue Vorstandsstruktur beschlossen, die ab dem 1. Januar 2020 gültig ist. Die Geschäftsfelder DB Fernverkehr und DB Regio werden durch das Vorstandsressort Personenverkehr geführt. Das Geschäftsfeld DB Cargo ist ab dem 1. Januar 2020 dem neu geschaffenen Vorstandsressort Güterverkehr zugeordnet. Die Geschäftsfelder DB Netze Fahrweg, DB Netze Personenbahnhöfe und DB Netze Energie werden durch das Vorstandsressort Infrastruktur geführt. Die Geschäftsfelder DB Schenker und DB Arriva (ab dem 1. Januar 2020) sind dem Vorstandsressort Finanzen & Logistik zugeordnet. Die S-Bahn Berlin vermarktet und erbringt primär Eisenbahnverkehrsleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Zudem betreibt die S-Bahn Berlin Werkstätten für die Fahrzeuginstandhaltung in Berlin Schöneweide, Wannsee, Grünau und Friedrichsfelde sowie die Instandhaltungsstützpunkte Oranienburg und Erkner. Im Berichtsjahr führten im Wesentlichen positive Effekte aus der Verbesserung der Betriebsqualität, gesunkene Bezugspreise beim Bahnstrom sowie der verzögerte Start der Umbaumaßnahmen der Langlebigkeit BR 481 zu einem Anstieg des Jahresergebnisses vor Gewinnabführung um 16.711 T€ auf 57.523 T€. Der coronabedingte Nachfragerückgang schlägt sich bei der S-Bahn Berlin grundsätzlich wegen der sogenannte Bruttoverträge weder auf die Umsatz- noch auf die Ergebnisentwicklung durch, da die Chancen und Risiken der Fahrgeldentwicklung bei den Ländern liegen. Angaben zur Unternehmensführung Die S-Bahn Berlin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht. Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der S-Bahn Berlin nach den Weisungen der Gesellschafterversammlung und im Rahmen von Gesetz, Satzung und Gesellschaftsvertrag. Der Geschäftsführung gehören per 31. Dezember 2020 keine Frauen an. Aufgrund der Anzahl der Mitarbeitenden ist für die S-Bahn Berlin verpflichtend ein Aufsichtsrat zu bilden. Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht vorwiegend in der Überwachung der Geschäftsführung. Dem Aufsichtsrat gehören 12 Mitglieder an, wovon gemäß Mitbestimmungsgesetz sechs Mitglieder Anteilseignervertreter und sechs Arbeitnehmervertreter sind. Dem Aufsichtsrat gehören per 31. Dezember 2020 fünf Frauen an. Aufgrund der Unternehmensgröße gibt es bei der S-Bahn Berlin nur eine weitere Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung.
Die Zielwerte zur Erreichung der Frauenenteile in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat sowie auf der ersten Führungsebene per 31. Dezember 2020 wurden erreicht bzw. übertroffen RahmenbedingungenWirtschaftliches Umfeld Der Erfolg unserer Aktivitäten wird insbesondere durch das konjunkturelle Umfeld in unserem Heimatmarkt Deutschland beeinflusst. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war das Umfeld auch für den öffentlichen Personenverkehr 2020 sehr herausfordernd. Die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie trafen insbesondere viele Dienstleistungsbranchen wie Hotellerie und Restaurants, aber auch den öffentlichen Personenverkehr. Verbunden mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, war für viele Menschen in Deutschland eine zunehmende Unsicherheit über die eigene Beschäftigungssituation. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurde 2020 vor allem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Nach der ersten Pandemie-Welle im ersten Halbjahr 2020, die mit weitreichenden Kontakteinschränkungen und einem erheblichen Herunterfahren wirtschaftlicher Tätigkeit und des öffentlichen Lebens verbunden war, erholte sich die Wirtschaft bis in den September 2020 hinein wieder spürbar. Die zweite Pandemie-Welle ab Herbst 2020 verzögerte eine Rückkehr auf vorherige Wachstumspfade aber deutlich. Da die Gegenmaßnahmen gezielter waren als während der ersten Welle, wurde die Wirtschaft insgesamt weniger stark beeinträchtigt. Einzelne Branchen waren jedoch weiterhin massiv betroffen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten verzeichnete Deutschland einen weniger starken, aber dennoch substanziellen coronabedingten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Zwar wirkte sich in Deutschland die starke Abhängigkeit von der Auslandsnachfrage insbesondere im Bereich der Investitionsgüter negativ aus. Deutschland war aber aufgrund solider Staatsfinanzen besser als andere Länder gerüstet, um die negativen Folgen der Pandemie anteilig abzufedern. Unter anderem wurde die Wirtschaft mit Krediten, steuerlichen Entlastungen sowie dem Kurzarbeitsprogramm unterstützt. Das Bruttoinlandsprodukt lag coronabedingt mehr als 5% unter dem Vorjahreswert. Die Industrieproduktion (ohne Bauwirtschaft) ging um fast 12%, der deutsche Außenhandel um über 9% zurück. Entwicklung auf den relevanten Märkten Schienenpersonenverkehr (SPV) in Deutschland mit massiven Einbußen Die Corona-Pandemie hatte 2020 gravierende Auswirkungen auf den zuletzt wachsenden deutschen Personenverkehrsmarkt: Kontakt- und Reisebeschränkungen führten zu einer drastischen Drosselung der Verkehrsnachfrage. Menschen bevorzugten, soweit sie überhaupt reisten, tendenziell Individualverkehre zu Lasten öffentlicher Verkehrsmittel. Mobilitätsanbieter verringerten daher ihr Angebot oder unterbrachen es zeitweise vollständig. Ausmaß und Dynamik der Entwicklung fielen in den einzelnen Marktsegmenten allerdings unterschiedlich aus. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) ging zeitweise um bis zu 40% in Großstädten und 60% auf Bundesautobahnen zurück. Er profitierte im Jahresverlauf 2020 jedoch von infektionsschutzbedingten Präferenzen für Individualverkehre, einem starken Trend zu Urlaub in Deutschland und niedrigen Kraftstoffpreisen. Im Sommer 2020 wurde teilweise schon wieder das Vorjahresniveau erreicht. Der Marktanteil stieg deutlich. Der Schienenpersonenverkehr (SPV) ging infolge eines coronabedingten Nachfragerückgangs nach Pendler-, Privat- und Geschäftsreisen 2020 in einzelnen Wochen um bis zu 90% zurück. Die Nachfrage erholte sich bis in den Sommer 2020 hinein, nahm im Herbst 2020 aber mit einem Anstieg der Infektionszahlen und weiteren Kontaktbeschränkungen wieder ab. Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verzeichnete spürbare Verluste durch fehlende Privat- und Pendlerfahrten. Die Entwicklung fiel dabei regional stark unterschiedlich aus. Der Einbruch betraf DB Regio und DB-konzernexterne Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichermaßen. Der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) startete 2020, unter anderem getrieben durch eine Mehrwertsteuerabsenkung für Fernverkehrstickets zu Jahresbeginn 2020 sowie Angebotserweiterungen, mit substanziellen Zuwächsen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten aber 2020 insgesamt infolge einer stark rückläufigen Nachfrage nach Privat- und Geschäftsreisen zu erheblichen Rückgängen. FlixTrain setzte coronabedingt sein Angebot zwischen März und Juli 2020 sowie ab November 2020 aus. Der Marktanteil des SPV war insgesamt deutlich rückläufig. Auch bei der S-Bahn Berlin wurde die Leistungsentwicklung durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie negativ beeinflusst:
Prognose-Ist-Vergleich: Die Entwicklung der Verkehrsleistung im Berichtsjahr lag aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie deutlich unter der im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 abgegebenen Prognose für die Leistungsentwicklung des Geschäftsjahres 2020. Bei der Pünktlichkeit konnte im Jahresdurchschnitt über beide Verkehrsverträge eine spürbare Verbesserung von rund 1,0 %-Punkten erzielt werden. Mit 97,1 % wurde somit im Berichtsjahr das Pünktlichkeitsziel von 96 % deutlich übertroffen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Berichtsjahr vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg auf die Befragungen zur Kundenzufriedenheit verzichtet. Der coronabedingte Nachfragerückgang schlägt sich bei der S-Bahn Berlin grundsätzlich wegen der sogenannte Bruttoverträge weder auf die Umsatz- noch auf die Ergebnisentwicklung durch, da die Chancen und Risiken der Fahrgeldentwicklung bei den Ländern liegen. Politisches Umfeld Konjunkturpaket der Bundesregierung Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf umfassende Maßnahmen zum Thema »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken« verständigt. Diese enthalten zahlreiche generelle Entlastungen für die deutsche Wirtschaft und setzen zugleich branchenspezifische Impulse. Die Maßnahmen sind gegliedert in ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, ein weiter reichendes Zukunftspaket sowie Maßnahmen aufgrund europäischer und internationaler Verantwortung. Besondere Relevanz für die Schiene haben insbesondere folgende Maßnahmen:
Am 7. August 2020 ist die Bundesrahmenregelung ÖPNV von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Dadurch kann sich der Bund am ÖPNV-Rettungsschirm mit 2,5 Mrd. € beteiligen. Die Länder wollen einen gleich hohen Finanzierungsbeitrag leisten. Vereinbart ist, dass der anteilige Betrag, der der DB Regio zufließt, von der Berechnung zur Bemessung der Eigenkapitalerhöhung des DB-Konzerns abgezogen wird. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageUmsatzentwicklung Die Umsatzerlöse der S-Bahn Berlin stiegen im Berichtsjahr um 4,4 % auf 793.289 T€ (im Vorjahr: 759.833 T€). Ursächlich hierfür waren folgende Entwicklungen: Die Bestellerentgelte stiegen um 34.771 T€ auf 752.529 T€ (im Vorjahr: 717.758 T€), insbesondere durch die verkehrsvertraglich vereinbarte Dynamisierung. Die Fahrgelderlöse lagen mit 7.548 T€ um 6.076 T€ über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 1.472 T€). Ursächlich dafür waren im Wesentlichen periodenfremde Erlösminderungen im Fahrgeld (Anteil Nettovertrag) im Vorjahr. Die sonstigen Umsatzerlöse lagen mit 31.958 T€ um 6.957 T€ unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 38.915 T€). Die Erlöse aus Vermietung einschließlich Verpachtung und Leasing lagen mit 1.254 T€ um 434 T€ unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 1.688 T€). Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 18.446 T€ (im Vorjahr: 18.530 T€) mit Gesellschaften des DB-Konzerns erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 % (im Vorjahr: 2,4 %) an den Umsatzerlösen. Ergebnisentwicklung Die Gesamtleistung stieg im Berichtsjahr um 2,3 % auf 816.717 T€ (im Vorjahr: 798.460 T€). Die aktivierten Eigenleistungen als ein Bestandteil der Gesamtleistung gingen um 15.194 T€ auf 23.428 T€ (im Vorjahr: 38.622 T€) zurück. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 4.645 T€ um 3.256 T€ über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 1.389 T€). Der Materialaufwand verringerte sich leicht um 494 T€ auf 512.596 T€ und lag damit auf dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 513.090 T€). Der Personalaufwand lag bei 167.766 T€ und damit um 5.921 T€ über dem Vorjahreswert, was einem Anstieg von 3,7 % entspricht. Der Anstieg der Personalkosten beruht auf der Tariferhöhung der Löhne und dem gewachsenen Personalbestand. Die Abschreibungen sind im Berichtsjahr leicht auf 25.896 T€ gestiegen (im Vorjahr: 25.376 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 55.894 T€ um 1.627 T€ unter dem Vorjahr (im Vorjahr: 57.521 T€), was im Wesentlichen durch geringere Aufwendungen für Dienstleistungen begründet ist. Das Betriebsergebnis ist um 17.193 T€ auf 59.210 T€ (im Vorjahr: 42.017 T€) angestiegen. Das Jahresergebnis wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Muttergesellschaft DB Regio abgeführt. Abweichungen von der prognostizierten Ertragslage Die Entwicklung der S-Bahn Berlin im Berichtsjahr übertrifft die im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019 abgegebenen Prognosen für die Entwicklung von Umsatz und Betriebsergebnis im Wesentlichen aufgrund der guten Betriebsqualität sowie der Effekte aus dem verzögerten Start des Umbaus der Langlebigkeit BR 481 und der positiven Entwicklung der Preise beim Bahnstrom. Der coronabedingte Nachfragerückgang schlägt sich bei der S-Bahn Berlin grundsätzlich wegen der sogenannte Bruttoverträge weder auf die Umsatz- noch auf die Ergebnisentwicklung durch, da die Chancen und Risiken der Fahrgeldentwicklung bei den Ländern liegen. Finanzlage Durch die Einbindung in den DB-Konzern kann die S-Bahn Berlin die Refinanzierungsmöglichkeiten des DB-Konzerns nutzen. Das Finanzmanagement-System des DB-Konzerns ist im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich beschrieben. Das Treasury-Zentrum für den DB-Konzern ist in der DB AG angesiedelt. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle DB-Konzerngesellschaften zu bestmöglichen Bedingungen Finanzmittel aufnehmen und anlegen können. Vor der DB-konzernexternen Beschaffung von Finanzmitteln wird ein Finanzmittelausgleich innerhalb des DB-Konzerns vorgenommen. Mit diesem Konzept sichert der DB-Konzern einen bereichsübergreifenden Risiko- und Ressourcenverbund. Für den DB-Konzern sowie die S-Bahn Berlin liegen die Vorteile in der Bündelung von Know-how, der Realisierung von Synergieeffekten und der Minimierung der Refinanzierungskosten. Die Kreditwürdigkeit des DB-Konzerns wird von den Rating-Agenturen S&P Global Ratings (S&P) und Moody's laufend überprüft und beurteilt. S&P hat im Berichtsjahr ein Update zu den Einschätzungen der DB AG veröffentlicht und die Langfristrating-Einstufung der DB AG von »AA« auf »AA-« wegen aus Sicht von S&P coronabedingt veränderter Erwartungen für die kurz- und mittelfristige Entwicklung des DB-Konzerns angepasst. Damit liegt die Einschätzung wieder auf dem Niveau von vor der letzten Anpassung im Herbst 2019. Gleichzeitig hat S&P eine Anpassung des Rating-Ausblicks von »stabil« auf »negativ« vorgenommen, die unter anderem aus aktuellen coronabedingten Unsicherheiten im Hinblick auf die Geschwindigkeit der Nachfrageerholung im Schienenverkehr sowie die Auswirkungen auf die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds resultierte. Das Kurzfrist-Rating ist unverändert geblieben. Moody's hat im Berichtsjahr die Rating-Einstufungen und den Ausblick bestätigt. Details zu den Rating-Einstufungen der DB AG sind online verfügbar. Im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung hat die S-Bahn Berlin per 31. Dezember 2020 zugesagte DB-konzerninterne Kreditlinien in Höhe von 50 Mio. €. Die Kreditlinie wurde im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. Die Finanzierungskonditionen im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung haben sich für die SBahn Berlin im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert. Investitionen Die Brutto-Investitionen stiegen im Berichtsjahr um 41.256 T€ auf 63.174 T€ (im Vorjahr: 21.918 T€). Die Netto-Investitionen, definiert als Brutto-Investitionen abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse von Dritten, betrugen im Berichtsjahr 63.166 T€ (im Vorjahr: 21.450 T€). Schwerpunkte waren dabei Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Kauf der Neufahrzeuge der BR 483/484 sowie die Beschaffung von Anlagen der Schieneninfrastruktur im Bereich der Werkstätten und maschinentechnischer Anlagen im Bereich der Fahrzeuginstandhaltung. Das Bestellobligo für Investitionen belief sich per 31. Dezember 2020 auf 804.940 T€ (im Vorjahr: 842.616 T€) und betrifft im Wesentlichen Investitionen im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag Teilnetz "Ring". Finanzierung des Investitionsprogramms Der aus der Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr resultierende Kapitalbedarf wurde zum Teil über den Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt. Im Rahmen der Beschaffung der ersten Neufahrzeuge der BR 483/484 für das Teilnetz "Ring" wird die S-Bahn Berlin in 2021 ein Darlehen in Höhe von 40 Mio. € bei der DB AG aufnehmen. Der Finanzierungsantrag für dieses Darlehen wurde im Januar 2021 gestellt. Auch für die weiteren Tranchen der Neufahrzeuge für das Teilnetz "Ring" werden zeitnah zur vertraglichen Abnahme der Fahrzeuge Darlehen bei der DB AG aufgenommen. Bilanzstruktur Die Bilanzsumme der S-Bahn Berlin per 31. Dezember 2020 beträgt 512.791 T€ und liegt damit um 8.909 T€ oder um 1,8% über dem Vorjahr (per 31. Dezember 2019: 503.882 T€). Das Anlagevermögen hat sich per 31. Dezember 2020 um 17,3 % beziehungsweise 36.462 T€ auf 246.910 T€ erhöht (per 31. Dezember 2019: 210.448 T€). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Zugang der ersten Neufahrzeuge der BR 483/484. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen wuchs dadurch auf 48,2 % (per 31. Dezember 2019: 41,8 %) an. Das Umlaufvermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,4 % beziehungsweise 27.550 T€ auf 265.799 T€ verringert (per 31. Dezember 2019: 293.349 T€). Ursächlich hierfür waren insbesondere geringere Forderungen aus dem Cash-Pooling mit der DB AG (- 33.115 T€). Gegenläufig hat sich der Vorratsbestand beim Lagermaterial im Zuge des Anlaufs des Langlebigkeitsprogramms der BR 481 erhöht. Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen hat sich auf 51,8 % (per 31. Dezember 2019: 58,2 %) verringert. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags blieb das Eigenkapital unverändert bei 168.840 T€. Die Eigenkapitalquote lag mit 33,0 % nahezu auf dem Niveau des Vorjahresendes (per 31. Dezember 2019: 33,5 %). Die Rückstellungen sanken per 31. Dezember 2020 um 34.990 T€ beziehungsweise 18,9 % auf 150.123 T€ (per 31. Dezember 2019: 185.113 T€). Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen Begleichung der Endabrechnung der Verkehrsleistungen für das Jahr 2015. Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme lag mit 29,3 % um 7,4 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahresendes (per 31. Dezember 2019: 36,7 %). Die Verbindlichkeiten zum Jahresende stiegen um 44.126 T€ auf 192.993 T€ (per 31. Dezember 2019: 148.867 T€). Dies beruht im Wesentlichen auf offenen Verbindlichkeiten ggü. dem Konsortium "Neue S-Bahn für Berlin" (NSB) sowie der höheren Ergebnisabführung. Der Anteil der Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 7,9 Prozentpunkte auf 37,5 % angestiegen (per 31. Dezember 2019: 29,6 %). Die Anlagendeckung lag per 31. Dezember 2020 bei 92,8% (per 31. Dezember 2019: 106,9 %). Die Fremdmittel sind überwiegend kurzfristig.
Nicht-finanzielle KennzahlenQualität Pünktlichkeit Im Berichtsjahr konnte die sogenannte P3-Pünktlichkeit nach LEIDIS ("Leitsystem Disposition" der DB Netz AG) gegenüber dem Vorjahr von 96,07 % auf 97,07 % gesteigert werden. Der Anteil der operativ ausgefallenen Zugkilometer vom tagesaktuellen Soll lag im Berichtsjahr, bereinigt um die coronabedingten Ausfälle, mit 1,97 % auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 1,9 %). Kundenzufriedenheit Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) im Berichtsjahr die Kundenzufriedenheitsmessungen ausgesetzt. In der Kundenzufriedenheitsmessung durch die DB Regio konnte sich die S-Bahn Berlin von 63 Punkten in 2019 auf 67 Punkte im Berichtsjahr steigern. Projekt Starke S-Bahn gestartet Auf die S-Bahnen der großen Metropolen kommt eine Schlüsselrolle in Deutschlands Verkehrswende zu. Trotz der 2020 coronabedingt stark rückläufigen Fahrgastentwicklung, haben die S-Bahnen in den nächsten Jahren ein signifikantes Wachstum zu meistern - bei gleichzeitiger weiterer Qualitätssteigerung. Insbesondere die Pünktlichkeit soll in den nächsten fünf Jahren deutlich erhöht werden. Hierfür wurde im DB-Konzern das Projekt Starke S-Bahn, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für ein hoch performantes SBahn-System zu entwickeln und umzusetzen, gestartet. Hier fließen auch die Erfahrungen, die während des Lockdowns gesammelt wurden und zu einer Steigerung der Pünktlichkeit beigetragen haben, mit ein. So werden zum Beispiel Erkenntnisse aus dem reduzierten Fahrgastvolumen genutzt, um Maßnahmen für die Zeit nach Corona abzuleiten, wie zum Beispiel die Anpassung der Bahnsteiggestaltung, Fahrplananpassungen und Infrastrukturverbesserungen. All diese Aktivitäten unterstützen, dass die Pünktlichkeitsziele erreicht werden. Mitarbeite nde Um eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten, rechnen wir die Zahl der Mitarbeitenden im DB-Konzern in Vollzeitpersonen (VZP) um. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende werden dabei entsprechend ihrem Anteil an der regulären Jahresarbeitszeit berücksichtigt. Per 31. Dezember 2020 beschäftigte die S-Bahn Berlin 2.875 Mitarbeitende (per Dezember 2019: 2763 Mitarbeitende) und 116 Auszubildende (per Dezember 2019: 91 Auszubildende). Im Jahresdurchschnitt waren bei der S-Bahn Berlin 2.828 Mitarbeitende (im Vorjahr: 2.788 Mitarbeitende) und 90 Auszubildende (im Vorjahr: 79 Auszubildende) beschäftigt. Dies entspricht einem Anstieg um 40 Mitarbeitende beziehungsweise 1,4 % gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf dem Zugang bei den Triebfahrzeugführern aus der eigenen Ausbildung. Per 31. Dezember 2020 waren darüber hinaus 88 Mitarbeitende im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, hauptsächlich aus Gesellschaften des DB-Konzerns, bei der SBahn Berlin tätig (im Vorjahr: 57 Mitarbeitende). Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen zusätzliche Leistungen in der Fahrzeuginstandhaltung aus dem Ertüchtigungsprogramm BR 480 und BR 485 und Langlebigkeit BR 481. Überblick über die Tarifentwicklung / -tarifverhandlungen Im Mai hat der DB-Konzern zusammen mit Bundesverkehrsminister, der EVG, dem Konzernbetriebsrat und dem Arbeitgeberverband AGV MOVE das "Bündnis für unsere Bahn" unterzeichnet. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im September 2020 mit der EVG auf ein umfassendes Tarifpaket verständigt. Das Gesamtpaket umfasst neben Regelungen für moderate Lohnsteigerungen und einer Laufzeit bis Februar 2023 zahlreiche Verabredungen zu relevanten Zukunftsthemen. Mit dem Paket leisten wir gemeinsam mit der EVG einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise im DB-Konzern. Mit dem erzielten Tarifabschluss ist es in schwierigen Zeiten gelungen, auch weiterhin in Personal, Qualifizierung und Einstellungen zu investieren. Um im Sinne der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens und der sozialen Sicherheit für alle Mitarbeitenden eine zeitnahe Einigung auch mit der GDL zu erreichen, haben wir im Oktober 2020 ein Schlichtungsverfahren mit der GDL eingeleitet. Das Schlichtungsverfahren ist im November 2020 mit einer Einigungsempfehlung beendet worden, die auch einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Schäden beinhaltet hätte. Während wir dem Einigungsvorschlag zustimmten, lehnte die GDL diesen ab. Entsprechende Tarifverhandlungen zwischen dem DB-Konzern und der GDL werden durch mit Auslaufen der Tarifverträge Ende Februar 2021 im Frühjahr 2021 erforderlich. Weitere Tarifentwicklungen Seit Juli 2019 können tarifliche Arbeitnehmende zudem auf Antrag Zeitguthaben aus Überzeit oder Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit ganz oder teilweise in betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandeln und damit auch für die Zeit nach dem Arbeitsleben vorsorgen. Diese Umwandlungsmöglichkeit wurde 2020 um tariflichen Urlaub erweitert, der über den gesetzlichen Urlaub hinausgeht. Beide Modelle (Einbringung in ein Langzeitkonto und Umwandlung in die bAV) werden vom DB-Konzern zusätzlich gefördert. Maßnahmen im Bereich Soziales Mitarbeiterzufriedenheit Im Herbst 2020 wurde die fünfte DB-konzernweite Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Rund 340.000 Mitarbeiter weltweit erhielten erneut die Gelegenheit zu sagen, wie zufrieden oder unzufrieden sie mit dem DB-Konzern, ihrem Geschäftsfeld oder ihrer Tätigkeit sind. Die Beteiligungsquote lag DB-konzernweit bei 58,5 % (2018: 60,0%). Auf einer Skala von 1 ("stimme überhaupt nicht zu") bis 5 ("stimme voll zu") stieg die Mitarbeiterzufriedenheit im DB-Konzern auf einen Wert von 3,9 (+0,2 Pkt. ggü. 2018). In der DB Regio AG, zu der die S-Bahn Berlin gehört, verbesserte sich die Bewertung von 3,5 bei der Befragung im Jahr 2018 auf 3,8 . NachhaltigkeitDer DB-Konzern hat sich in der Dachstrategie Starke Schiene zum Ziel gesetzt, die Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie unternehmerisch in Einklang zu bringen. Nachhaltigkeit ist handlungsleitend verankert und fester Bestandteil der Unternehmens-DNA. Als Reaktion auf die sich rasant ändernden ökologischen, gesellschaftlichen und politischen Rahmbedingungen sowie die internen Herausforderungen hat der DB-Konzern seinen Gestaltungsanspruch - sein inneres Anliegen - formuliert, dessen Kern die seit Juni 2019 gültige Strategie: Starke Schiene ist. Der DB-Konzern hat sich für Kennzahlen aus allen drei Dimensionen langfristige Ziele gesetzt, deren Erreichung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Starken Schiene leisten wird. Als Teil des DB-Konzerns trägt die S-Bahn Berlin zur Erreichung der DB-Nachhaltigkeitsziele bei. Die Zielsetzungen sind aus den Kundenbedürfnissen, der ökologischen Verträglichkeit und gesellschaftlichen Verantwortung abgeleitet. Ergänzende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sind online verfügbar. Dort wird umfassend dargestellt, welche Beiträge zu einer nachhaltigen Gesellschaft der DB-Konzern als wichtiger Anbieter von Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen sowie als einer der größten Arbeitgeber, Ausbilder und Auftraggeber Deutschlands leistet. Zum Thema Nachhaltigkeit wird zudem im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich Stellung genommen. Von den Erläuterungen zu § 289 Abs. 3 HGB (Nachhaltigkeitsbericht) wird in diesem Bericht daher abgesehen. StrategieIn Jahr 2019 wurde die neue Dachstrategie des DB-Konzerns Starke Schiene vorgestellt. Mit der Dachstrategie Starke Schiene wurde ein größerer Rahmen geschaffen, der deutlich macht, wofür der DB-Konzern steht und welche Richtung verfolgt wird. Zudem werden zentrale verkehrs- und klimapolitische Ziele der Bundesregierung in Angriff genommen. Der strategische Ansatz der Starken Schiene fußt darauf, dass Deutschland die selbst gesetzten Klimaziele nur erreichen wird, wenn es im kommenden Jahrzehnt gelingt, massiv Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Im Rahmen der Starken Schiene konzentriert sich der DB-Konzern auf dieses Unterfangen: Für das Klima. Für die Menschen. Für die Wirtschaft. Für Europa. Ziel der Strategie Starke Schiene ist es, den DB-Konzern robuster, schlagkräftiger und moderner zu machen. Für jedes der drei Ausbaufelder wurden fünf zentrale Themen definiert. Hinzu kommt das Thema "Umwelt und 100% Grünstrom". Dies sind die sogenannten Ausbausteine. Zentrales Kriterium für die Auswahl der Ausbausteine ist ihre geschäftsfeldübergreifende Bedeutung für das DB-Konzernziel der Starken Schiene. In Summe ergeben sich daraus 16 für den DB-Konzern relevante Ausbausteine. Sie werden im Rahmen der Strategie noch durch geschäftsfeldspezifische Ausbausteine ergänzt. Die zentralen Ziele der Starken Schiene sind:
Alles, was der DB-Konzern tut, wird am Beitrag zu einer Starken Schiene gemessen. Das hat auch Auswirkungen auf die Beteiligungen des DB-Konzerns. Beteiligungen mit strategischer Bedeutung für die Starke Schiene, wie zum Beispiel DB Schenker, werden als Finanzbeteiligungen weitergeführt. Gemeinsame operative Initiativen werden sich auf die Erzielung von Synergien innerhalb des integrierten Netzwerks konzentrieren. Beteiligungen ohne strategische Relevanz für die Starke Schiene werden auf den Prüfstand gestellt. Bei der S-Bahn Berlin wird besonders an folgenden drei elementaren strategischen Stoßrichtungen gearbeitet:
Weitere InformationenQualitätsoffensive S-Bahn PLUS (QSP) Die Qualitätsoffensive S-Bahn PLUS (QSP) wurde im Februar 2018 als gemeinsamer Antritt aller am SBahn-Betrieb in Berlin beteiligten Konzernunternehmen (S-Bahn Berlin, DB Netz, DB Energie und DB Station&Service) mit dem Ziel, die betriebliche Qualität zu steigern, gestartet. Alle Gesellschaften sind im Lenkungskreis des Programmes vertreten; den Vorsitz des Lenkungskreises hat der Konzernbevollmächtige für das Land Berlin übernommen. Das Ziel der Qualitätsoffensive bleibt, die Kundenzufriedenheit zu steigern, indem:
Mittlerweile sind seit Beginn der Qualitätsoffensive etwa 240 Einzelmaßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen entwickelt und abgearbeitet worden. Weitere Einzelmaßnahmen werden permanent entwickelt und umgesetzt. So kamen im Berichtsjahr 20 neue Maßnahmen neu hinzu. Die wichtigsten umgesetzten Maßnahmen davon waren:
Parallel zu diesen Einzelmaßnahmen wurde im Berichtsjahr das IT-gestützte Management Cockpit SBahn Berlin um weitere steuerungsrelevante Sachverhalte ergänzt. Das Management Cockpit stellt die Unternehmensdaten zur Verfügung, die sowohl für die Verifizierung der Zielerreichung der Maßnahmen aus dem QSP als auch für die laufende Steuerung der SBahn Berlin in Bezug auf die wesentlichen verkehrsvertraglich relevanten Kennzahlen benötigt werden. Das Management Cockpit wird auch im Jahr 2021 weiterentwickelt, da mit der Inbetriebnahme der neuen Baureihe zusätzliche resp. andere Kennzahlen zu ermitteln sind. Die bislang erreichten Erfolge schlugen sich im zweiten Jahr positiv bei der Kundenzufriedenheit, der Vermeidung von Zugausfällen sowie bei der Pünktlichkeit nieder. Inbetriebnahme Teilnetz "Ring" (SBR) Der am 21. Dezember 2015 abgeschlossene Wettbewerbsvertrag zur Bedienung des Teilnetzes "Ring" (SBR-VV) umfasst unter anderem die Beschaffung und den Einsatz neuer S-Bahn-Züge. Nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde der Vertrag über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung und Lieferung von insgesamt 106 neuen Triebzugeinheiten, 85 Vier-Wagen-Einheiten und 21 Zwei-Wagen-Einheiten, am 22. Dezember 2015 mit dem Konsortium "Neue S-Bahn-Züge für Berlin (NSB)", bestehend aus der Siemens AG und der Stadler Pankow GmbH, abgeschlossen. Nach dem vereinbarten Lieferplan sollten die ersten zehn Vorserienfahrzeuge (fünf Vier-Wagen-Einheiten und fünf Zwei-Wagen-Einheiten) bis September 2020 geliefert werden. Diese Vorserienfahrzeuge werden während der ersten Betriebsstufe (vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2022) einer mindestens sieben Monate andauernden Betriebserprobung im Fahrgastbetrieb (Fahrgastprobebetrieb) unterzogen. Erkenntnisse daraus fließen in die Serienfertigung ein. Die erste Tranche von Serienfahrzeugen soll bis spätestens März 2022 an die S-Bahn Berlin ausgeliefert werden. Die nächsten Liefertranchen von Serienfahrzeugen orientieren sich zeitlich und mengenmäßig an den Betriebsaufnahmestufen des Wettbewerbsvertrages zur Bedienung des SBR-VV. Von Februar 2019 bis Juli 2020 lief das umfangreiche, zur Zulassung erforderliche Programm von Test- und Zulassungsfahrten im Prüfcenter der Firma Siemens in Wegberg-Wildenrath sowie im Netz der Berliner S-Bahn. Im Zeitraum von Februar bis August 2020 wurde parallel zu den Zulassungsfahrten mit zwei Fahrzeugen der Vorserie (ein Halbzug und ein Viertelzug) ein Dauertest durchgeführt, bei dem mit dem Halbzug eine Laufleistung von 118.400 km (davon wie vertraglich vorgesehen mehr als 25.000 km ohne A/B-Fehler gemäß VDV 164) und mit dem Viertelzug von 29.236 km erbracht und diverse betriebliche Vorgänge getestet worden sind. Zu Problemen kam es hinsichtlich des ursprünglich vorgesehenen Stromabnehmermodells. Der Lieferant des Stromabnehmers wurde mit einem technischen Redesign beauftragt und hat bereits einen neuen Stromabnehmer entwickelt, welcher den Anforderungen genügt. Dieser wurde bereits in einer Betriebserprobung getestet und befindet sich seit Ende 2020 bereits in der Zulassung. In enger Abstimmung mit der DB Netz AG (DB Netz) wurde der ursprüngliche Stromabnehmer jedoch für die Inbetriebnahme der Vorserienfahrzeuge vorläufig zugelassen und kommt zum Einsatz. Die Vorserien-Fahrzeuge werden vsl. noch im ersten Halbjahr 2021 den endgültigen Stromabnehmer erhalten. Mit der Bekanntgabe der beabsichtigten Änderungen der "Schienennetz-Nutzungsbedingungen" (SNB) bzw. der "Technischen Netzzugangsbedingungen" (TNB) 2020 durch die DB Netz wurde die S-Bahn Berlin erstmals darüber informiert, dass eine Beschränkung des zulässigen Beschleunigungsvermögens der Fahrzeuge im Betrieb der S-Bahn Berlin erforderlich ist. Nach Auskunft der DB Netz ist die Forderung nach einer Begrenzung des Beschleunigungsvermögens darauf zurückzuführen, dass in den Systemen der Zugbeeinflussung "Fahrsperre" und auch "ZBS" die sogenannte örtliche Höchstgeschwindigkeit in die Bemessung der erforderlichen Schutzstreckenlängen eingeflossen ist. Diese örtliche Höchstgeschwindigkeit beruht auf dem Beschleunigungsvermögen der BR 480, welches fahrdynamisch geringer ist als das Beschleunigungsvermögen der BR 483/484. Diese fahrdynamischen Fahrzeugparameter bedingen in der Folge längere Fahrzeiten in den Fahrzeitenrechnungen. Durch Fahrzeitversuche konnte für die mit den geänderten Beschleunigungseigenschaften zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bereits verifiziert werden, dass die geforderten Fahrzeiten auf der Ringbahn dennoch eingehalten werden können. Die in diesem Zusammenhang bekannt gegebenen maximal zulässigen Beschleunigungswerte im Geschwindigkeitsbereich oberhalb von 50 km/h führen zu einer Leistungsänderung an den Fahrzeugen der BR 483/484. Diese Leistungsänderung wurde durch eine Änderung der Fahrzeugsoftware innerhalb der Phase der Inbetriebnahme der Fahrzeuge umgesetzt und hat zu keinen Auswirkungen auf den Fahrzeuglieferplan geführt. Sollten zukünftig die derzeit geltenden Beschleunigungsbegrenzungen nach den Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB) der DB Netz AG entfallen, kann die ursprünglich vorgesehene Fahrzeug-/Antriebssoftware wiedereingesetzt werden. Am 30. Oktober 2020 haben die Fahrzeuge der BR 483/484 vom Eisenbahn-Bundesamt die "Fahrzeugtypgenehmigung" und "Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen" (Zulassung) erhalten. Da dem Zulassungsverfahren noch ein alter Softwarestand zugrunde lag, musste geprüft werden, ob die Aufrüstung der Fahrzeuge der BR 483/484 mit der neuen, für den Betriebsstart notwendigen Software einer weiteren Genehmigung bedarf. Am 18. Dezember 2020 konnte abschließend festgestellt werden, dass die Fahrzeuge der BR 483/484 mit der für die Betriebsaufnahme benötigten Software zugelassen sind. Grundlage dafür war die Bestätigung des Inhabers der Fahrzeugtypgenehmigung (in diesem Falle Stadler Pankow GmbH) vom 17. Dezember 2020, dass die "Aufrüstung der Fahrzeuge mit den bekannten Änderungen mit Abweichungen gegenüber den technischen Unterlagen, ohne Auswirkungen auf die grundlegenden Konstruktionsmerkmale des Fahrzeugtyps" sind und die Fahrzeugtypgenehmigung vom 30. Oktober 2020 damit ihre Gültigkeit behält. Daraufhin konnten am 18. Dezember 2020 die 10 Vorserienfahrzeuge der BR 483/484 wie im Liefervertrag vorgesehen vorläufig vertraglich abgenommen werden. Die endgültige vertragliche Abnahme soll nach Beendigung des Probebetriebs in 2021 erfolgen. Am 1. Januar 2021 wurde der fahrplanmäßige Betrieb mit den Neufahrzeugen der BR 483/484 auf der Linie S47 pünktlich aufgenommen. Sachstand Ausschreibung SBSNS-VV (Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd) mit Gebrauchtfahrzeugen Die Länder Berlin und Brandenburg (im Weiteren AT) haben am 19. Dezember 2017 einen Aufruf zum Wettbewerb in Bezug auf die Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Stadtbahn (S9, S45, S75, S7, S5 und S3) und im Nord-Süd Verkehr (Linie S85, S25, S15, S2 und S1) der Berliner S-Bahn unter Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen veröffentlicht. Danach ist eine wettbewerbliche Vergabe in zwei Losen vorgesehen: Los 1 Teilnetz Stadtbahn und Los 2 Teilnetz Nord-Süd. Die Leistungen sollen dabei im Zeitraum von Dezember 2023 bis Juni 2027 entsprechend dem jeweiligen Auslaufen der Betriebsrechte nach dem Interimsvertrag II (SBI II-VV) gestaffelt in Betrieb genommen werden und im Zeitraum Mai 2028 bis Dezember 2033 wieder gestaffelt (Los 1 gestaffeltes Auslaufen von Mai 2028 bis Dezember 2031 und Los 2 gestaffeltes Auslaufen von März 2032 bis Dezember 2033) auslaufen. Vertriebsdienstleistungen sind nach diesen Bekanntmachungen nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die S-Bahn Berlin wurde am 23. Mai 2018 als einzige Bewerberin für das weitere Verfahren zugelassen. Wie bereits in den Direktvergabeverfahren zu den Interimsverträgen I (SBI-VV) und II (SBI II-VV) ist eine ex ante Überkompensationskontrolle (ex ante-ÜKK) vorgeschrieben. Seitdem die S-Bahn Berlin im Jahr 2018 ein erstes indikatives Angebot abgegeben hat und im Jahr 2019 erste Verhandlungen stattgefunden haben, ruht das Verfahren. Weitere Verfahrensschritte sind bislang nicht terminiert. Mit Bieterinformation vom 26. Februar 2019 haben die AT die S-Bahn Berlin zudem darüber informiert, dass eine Neufestlegung der Betriebsauslaufstufen beabsichtigt ist. Nach erster Hochrechnung reduziert sich dadurch das Vertragsvolumen um rund 17 Mio. Zugkilometer über die Vertragslaufzeit (von 151 Mio. auf rund 134 Mio. Zugkilometer). Es ist zu erwarten, dass das Verfahren frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 wieder aufgenommen wird. Unter Berücksichtigung der Sachverhalte, dass ein verbindliches Angebot auf der Grundlage des veränderten Betriebskonzeptes neu zu kalkulieren und abzugeben ist, sowie der im Anschluss daran durchzuführenden ex ante-ÜKK ist mit einer Zuschlagserteilung frühestens Ende 2022 zu rechnen. Sachstand zur Folgea usschreibung S-Bahn Berlin Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd mit Neufahrzeugen Die Länder Berlin und Brandenburg (AT) haben mit Bekanntmachung vom 7. August 2020 rund zwei Drittel des Berliner S-Bahn-Betriebes mit einem Leistungsvolumen von ca. 30 Mio. Zkm p.a. einschließlich der Beschaffung und Instandhaltung von mindestens 327 und bis zu 540 gleichstrombetriebenen Neufahrzeugen (4-Wagen-Triebzüge) ausgeschrieben. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen sind in zwei Teillose (Teillos 1: Teilnetz Nord-Süd / Teillos 2: Teilnetz Stadtbahn) sowie in zwei Fachlose (Fachlos Betrieb: Fahrplanmäßiger Betrieb sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs und Fachlos Fahrzeuglieferung, Bereitstellung und Instandhaltung (FBI)) aufgeteilt. Neben Einzellosangeboten sind Kombinationsangebote für beide Fachlose innerhalb eines Teilloses als auch teilnetzübergreifende Kombinationsangebote auf beide Fachlose (z.B. Betrieb in beiden Teilnetzen) zugelassen. Ebenfalls zugelassen sind Gesamtangebote auf alle Leistungen ("Kombinationsmodell"). Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Laufzeit der Verkehrsverträge für die Fachlose Betrieb beträgt 15 Jahre und der Instandhaltungsverträge in den Fachlosen FBI 30 Jahre. Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Es gliedert sich in eine Bewerbungsphase mit Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und in eine Angebotsphase. Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist nach dem aktuellen Zeitplan der 11. Februar 2021. Das Verfahren ist auf etwa zwei Jahre angelegt. Nach dem derzeit bekannten Zeitplan ist Ende September 2022 mit der Zuschlagserteilung zu rechnen. Nach den am 17. Dezember 2020 zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erfolgt die Betriebsaufnahme im Teillos 1 gestaffelt zwischen Dezember 2027 und September 2034. Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d.h. nach derzeitigem Stand der Planung im Dezember 2042. Die genannten Verkehrsleistungen belaufen sich nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr auf ca. 16 Mio. Zugkm. Die Betriebsaufnahme im Teillos 2 soll danach gestaffelt zwischen Februar 2028 und Mai 2033 erfolgen. Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d.h. nach derzeitigem Stand der Planung im Februar 2043. Die genannten Verkehrsleistungen belaufen sich nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr auf ca. 14 Mio. Zugkm. Für beide Lose haben sich die AT vorbehalten, zusätzliche Verkehrsleistungen zu bestellen. Die Vergabeunterlagen sehen den Eigentumserwerb der vertragsgegenständlichen Fahrzeuge durch eine vom Land Berlin getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin (Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin, LSFB) vor. Die AT streben dabei einen Beitritt des Landes Brandenburg als weiterer Träger der LSFB an. Die Finanzierung wird ab Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfristen (2 Jahre nach vertraglicher Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges) entsprechend dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen marktüblichen Zahlungsplan erfolgen. Danach erfolgt eine erste Zahlung in Höhe von 310 Mio. EUR (160 Mio. EUR für die Fahrzeuge zum Teillos 1 und 150 Mio. EUR für die Fahrzeuge im Teillos 2) zwölf Monate nach Zuschlag. Eine weitere Zahlung in Höhe von 30% des verbleibenden jeweiligen Gesamtpreises je Fahrzeuglieferung erfolgt nach Beginn der Fahrzeugproduktion für diese Lieferserie, sodann eine weitere Zahlung in Höhe von 30% nach erfolgter technischer Abnahme, 25% nach Eigentumsübergang und die restlichen 15% nach Ablauf der allgemeinen Gewährleistung. Der bzw. die Auftragnehmer wird bzw. werden zudem verpflichtet, bei der Ausführung der zu vergebenden Dienstleistungen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden, hierfür mindestens nach den geltenden Entgelttarifen eines in Berlin oder Brandenburg geltenden Tarifvertrages, darunter auch der Branchen-TV, der seit 2015 unverändert niedrig ist, zu entlohnen. Betriebsaufnahme BER Pünktlich zur Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg am 31. Oktober 2020 hat die S-Bahn Berlin auch den Fahrgastbetrieb auf der rund 8 km langen Strecke Flughafen BER (Terminal 5 - Waßmannsdorf - Flughafen BER, Terminal 1-2) mit den Linien S9 und S45 erfolgreich aufgenommen. Der Vorlaufbetrieb mit der Linie S9 startete dabei bereits am 26. Oktober 2020; ab dem 29. Oktober 2020 nahm auch die Linie S45 den Verkehr zum Flughafen BER auf. Die Betriebsaufnahme zum Flughafen BER wurde in enger Zusammenarbeit intensiv durch die Betriebs- sowie Marketingbereiche der S-Bahn Berlin und in Abstimmung mit der DB Netz sowie der DB Station&Service vorbereitet. Auf diese Weise gelang es, von Anfang an eine sehr hohe Betriebsqualität auf der Strecke zum Flughafen BER anzubieten. So liegt die P5-Ankunftspünktlichkeit in Flughafen BER, Terminal 1-2 kontinuierlich auf einem sehr hohen Niveau von rund 98,8%; die P3-Pünktlichkeit ist mit einem Niveau von rund 97,5% ebenfalls sehr gut. Durch die Bedienung der Strecke zum Flughafen BER erbringt die S-Bahn Berlin eine zusätzliche Verkehrsleistung von rund 0,7 Mio. Zkm/Jahr. Weiterbetrieb BR 480 über 2023 hinaus Vor dem Hintergrund der wachsenden verkehrlichen Nachfrage wurde im Jahr 2018 von der SBahn Berlin in Abstimmung mit den AT die Machbarkeit der Umrüstung der BR 480 auf das Zugbeeinflussungssystem ZBS untersucht, um den Einsatz dieser Baureihe über das Jahr 2023 hinaus zu ermöglichen. Da insbesondere die Anforderungen an das Bremssystem im Vordergrund standen, wurden mit einem Halbzug der BR 480 das Bremsvermögen (Bremsweglängen) und die Bremsleistung, auch bei Gleitschutzeingriff, durch qualifizierte Messfahrten ermittelt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Bremssystem der BR 480 den aktuellen Regelwerksanforderungen grundsätzlich genügt und einer Zulassung des Zugbeeinflussungssystems ZBS für die BR 480 aus diesem Grunde nichts entgegensteht. Mit Schreiben vom 25. August 2018 wurde ein Antrag auf Abnahme nach "VwV Abnahme § 32" beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gestellt. In Abstimmung mit dem EBA wurde zwischenzeitlich entschieden, stattdessen eine Inbetriebnahme nach der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) zu beantragen. Die Firma Siemens wurde im August 2019 zur Lieferung eines typzugelassenen ZBS-Systems für die BR 480 beauftragt. Dazu konnte mit den AT eine erste Vereinbarung getroffen werden, nach der sich die AT zur Erstattung der dadurch entstehenden Kosten bei der S-Bahn Berlin verpflichten. Am 17. Dezember 2020 wurde mit den AT eine zweite Vereinbarung abgeschlossen, mit der die S-Bahn Berlin zur Durchführung aller weiteren Maßnahmen beauftragt wurde, die ab dem Jahr 2021 umgesetzt werden müssen, damit die Fahrzeuge der BR 480 ab 2023 für den Fahrbetrieb weiter einsatzfähig sind. Auch insoweit haben sich die AT zur Erstattung der dadurch entstehenden Kosten bei der S-Bahn Berlin verpflichtet. Eine Vereinbarung mit den AT darüber, welche konkreten Mehrleistungen mit den ZBS-ertüchtigten Fahrzeugen der BR 480 erbracht werden sollen, steht dagegen noch aus. Der Fahrzeugumbau wird grundsätzlich in den Jahren 2021 bis 2023/2024 während der gleichzeitig durchzuführenden Fahrzeugrevisionen im Werk Schöneweide eingeplant. Projekte zur Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer und Automatisierung der Reisendeninformation Im Rahmen des Projekts Betriebs- und Informationssystem der S-Bahn Berlin (BIS) werden die technischen Voraussetzungen für die Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer mittels Führerstandsmonitor (ZAT-FM) und der Automatisierung der Reisendeninformation auf den Stationen im Netz der Berliner SBahn geschaffen. Im Berichtsjahr wurde ein neues Software-Release der Steuerungssoftware RIS-S eingespielt. Des Weiteren wurden im Auftrag der DB Station&Service auf zehn S-Bahn-Stationen die Beschallungsanlagen erneuert. Gemeinsam mit dem Regionalbereich von DB Station&Service wurde zudem ein Rollout-Plan für den Tausch der 14 Jahre alten LCD-Anzeiger auf der Stadtbahn gegen die neue Anzeigergeneration ZIM (Zug-Info-Monitor) aufgestellt. Im Rahmen des Teilprojekts ZAT-FM wurde die Entwicklung des Bildteilers für die Sechs-Kamera-Variante zur Verbesserung der Bildqualität abgeschlossen und im Rahmen eines Typfreigabeverfahrens zugelassen. Die erste Inbetriebnahme des neuen Bildteilers erfolgte auf der Station Strausberg. Wegen der Abkündigung der Abfertigung durch den Fahrdienstleiter seitens DB Netz wurde an dieser Station der Bildteiler zuerst in Betrieb genommen. Die technische Inbetriebnahme von ZAT-FM auf der Station Schönhauser Allee wurde zurückgestellt und ist nun für Februar/März 2021 vorgesehen. Die Ausrüstung von fünf weiteren Stationen mit ZAT-FM befindet sich für die einzelnen Stationen in unterschiedlichen Stadien. Abgeschlossen ist die Einführung von ZAT-FM auf den Stationen Nikolassee Wannseebahn, Nikolassee Stadtbahn, Westkreuz und Strausberg. Die Planungen für die Einführung von ZAT-FM auf den Sonderbahnsteigen der Station Olympiastadion haben sich durch Denkmalschutzauflagen verzögert. Die Einführung ist nun frühestens im Oktober/November 2021 möglich. Im Rahmen des Großprojekts Ostkreuz konnte auf der Station Warschauer Straße die Ausrüstung mit ZATFM durch Probleme mit dem Brandschutz und durch die Insolvenz des Lieferanten baulich noch nicht umgesetzt werden. Mit der Errichtung der ZAT-FM-Abfertigungsanlagen auf dieser Station wurde mittlerweile begonnen. Die Inbetriebnahme wird im Frühjahr 2021 erwartet. Weiterhin ungelöst sind die Störungen bzgl. des Kameraflackerns auf der Station Ostkreuz Stadtbahn. An der Erarbeitung einer Lösung dieser Problematik sind mittlerweile auch die Fachexperten der DB Energie beteiligt. Bei der sogenannten HD-Lösung zur Verbesserung der Auflösung der Bilder auf dem Führerraummonitor wurden die Verhandlungen mit dem Anbieter erfolglos abgebrochen. In der Folge wurde die Ausschreibung aufgehoben und wird in 2021 neu gestartet. GSM-R Ausrüstung In Abstimmung mit der DB Netz AG wurde im Netz der Berliner S-Bahn zum Fahrplanwechsel 2018/2019 (in der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 2018) das Zugfunksystem Bündelfunk durch das Zugfunksystem Global System for Mobile Communication-Rail (GSM-R) abgelöst. Der Umbau der Fahrzeuge hat im Frühjahr 2017 begonnen und wurde in der Form durchgeführt, dass in allen Fahrzeugen zusätzlich zum Bündelfunksystem die GSM-R-Fahrzeugeinrichtung eingebaut wurde. Der Umbau zur Vorrüstung des GSM-R bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 verlief planmäßig und es wurden alle im regulären Fahrgastbetrieb eingesetzten Fahrzeuge umgerüstet. Nach der Umstellung auf GSM-R werden sukzessive in allen Fahrzeugen die Bündelfunkausrüstungen zurückgebaut. Dies kann nur erfolgen, nachdem in den Fahrzeugen der ebenfalls per Bündelfunk arbeitende Fahrgasthilferuf auf das öffentliche GSM-Netz umgebaut wurde. Dieser Umbau wurde rechtzeitig bis Ende 2019 abgeschlossen. Die Nutzung des Systems "Bündelfunk" wurde am 23. Dezember 2019 beendet. Beginnend ab Anfang 2020 wurde anschließend in allen Fahrzeugen damit begonnen, die Bündelfunkanlagen auszubauen und die GSM-R-Anlage an die bisherige Stelle der Bündelfunkanlagen zu verlegen. Dies wurde bis auf wenige Fahrzeuge, welche sich noch im Umbau befanden, bis zum Jahresende 2020 abgeschlossen. Antrieb BR 480 Die Fahrzeuge der BR 480 haben in den Jahren 2016 bis 2018 eine neue Antriebsanlage inklusive einer neuen Antriebssteuerung erhalten. Nach der Umrüstung der ersten Fahrzeuge musste zunächst eine mangelhafte Zuverlässigkeit der Antriebsanlagen festgestellt werden. Die Ausfälle der Antriebsanlagen wurden in enger Abstimmung mit dem Lieferanten durch eine Reihe technischer Fehlerbehebungen (Hardware und Software) zwischenzeitlich abgestellt. Die Fahrzeuge der BR 480 verkehren seither mit der erwarteten Zuverlässigkeit. Die S-Bahn Berlin untersucht seit 2018 regelmäßig Fahrzeugstörungen im Betrieb daraufhin, ob diese durch Fehler in der Antriebssteuerung bedingt sein können. Zur weiteren Eingrenzung der Fehler wird zusätzlich durch das Baureihenmanagement und externe Sachverständige intensiv nach den Fehlerursachen im Zusammenspiel zwischen Fahrzeugsteuerung und Antriebssteuerung gesucht. Die Untersuchungen werden erst 2021 abgeschlossen werden. Bei den Untersuchungen und der Erstellung des technischen Sicherheitsplanes (TeSiP) wurden bisher keine Hinweise auf grundsätzliche sicherheitsrelevante Fehlfunktionen zwischen der Schnittstelle Fahrzeugsteuerung und Antriebssteuerung festgestellt. Umsetzung von technischen Maßnahmen an Fahrzeugen Im Berichtsjahr wurde das sogenannte Weiterbetriebs-Programm zur Ertüchtigung der Altbaureihen BR 480 und BR 485 aus dem Interimsvertrag I (Teilnetz "Ring") für die avisierte zusätzliche Einsatzzeit von 2018 bis voraussichtlich 2023 abgeschlossen. Dabei konnten die verfügbarkeitssteigernden Umbaumaßnahmen an der BR 480 bereits 2019 vollständig abgeschlossen werden. Die Flotte der BR 485 hat im Rahmen der planmäßigen Revision die Umsetzung der verfügbarkeitssteigernden Maßnahmen erhalten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen an der BR 485 wurde im Jahr 2020 abgeschlossen. Die Beschaffung von obsoleten Bauteilen zur Verfügbarkeitsabsicherung wurde eingeleitet. Langlebigkeit BR 481 Die Musterfahrzeuge der 1. und 2. Bauserie wurden im Jahr 2019 nach Fertigstellung aller Langlebigkeitsmaßnahmen an den Fahrgastbetrieb übergeben. Die Vorserie wurde im September 2019 gestartet. Die für die Fertigung erforderlichen Infrastruktureinrichtungen (Sanierung Transportwege, Schleifhalle, Klebehalle) waren rechtzeitig fertiggestellt sowie alle für die Langlebigkeitsmaßnahmen notwendigen Materialien und Bauteile beschafft respektive die Beschaffungsverträge abgeschlossen. Anfang 2020 befanden sich bereits 17 Viertelzüge in der Bearbeitung. Mängel an den zugelieferten Materialien (z.B. Sitzgestelle, Fußboden) für die Innenraummontage haben die Produktion bis in den Mai 2020 hinein aufgehalten. Die Fahrzeugverfügbarkeit wurde abgesichert, indem ursprünglich geplante Sonderzuführungen ausgesetzt wurden. Inzwischen konnten die Herausforderungen aus Engineering und Materiallieferung weitgehend beseitigt werden und alle Viertelzüge der BR 481 im Ring-Netz sind inzwischen modernisiert im Betrieb. Die ersten 22 Viertelzüge für den Ausgang in 2021 sind in Bearbeitung. Der entstandene Rückstau für die geplante rechtzeitige Abarbeitung aller 500 Viertelzüge bis Ende 2024 wird durch ein Aufholkonzept kompensiert. Hierfür wurde neben der Investition in die interne Infrastruktur (zusätzliche Lackkabine) ein externer Dienstleister als zweite Fertigungslinie für die Fertigstellung von bis zu 16 Viertelzügen pro Jahr beauftragt. Die Arbeiten am ersten Musterzug für die 2. Fertigungslinie haben begonnen. Drehgestellprobleme BR 480 Erstmals Ende 2018 wurden Risse an Fahrmotor- und Sandkastenkonsolen bei zwei Drehgestellen der Fahrzeuge der BR 480 festgestellt. Nach der besonderen Untersuchung der Drehgestelle aller Fahrzeuge der BR 480 wurden neun Fahrmotorkonsolen und eine Sandkastenkonsole mit Rissen entdeckt. Als Ergebnis des Fehlertoleranzkonzeptes konnte festgestellt werden, dass die betroffenen Drehgestelle saniert werden können. Die Sanierung der Drehgestelle kann nur durch einen externen Lieferanten (Fa. Bombardier, Siegen) ausgeführt werden. Die betroffenen Drehgestelle wurden im Berichtsjahr saniert. Weitere Drehgestelle mit Rissbefunden wurden nicht gefunden. Risse BR 485 mit vorübergehenden Fahrzeugabstellungen Erstmals am 30. Juli 2019 wurde im Rahmen einer Fahrzeugrevision an einem Fahrzeug der BR 485 ein Riss im Langträger des Wagenkastens entdeckt. Im Rahmen der bis Ende November durchgeführten Untersuchung aller im Betrieb befindlichen sowie bis Ende Dezember aller in Revision befindlichen Fahrzeuge wurden bei weiteren 13 Fahrzeugen Risse an unterschiedlichen Stellen am Langträger auf der Außen- und Innenseite detektiert. Alle betroffenen Fahrzeuge wurden nach den Rissbefunden umgehend abgestellt und zur Vorbereitung des Fehlertoleranzkonzeptes detailliert untersucht. Nach den Feststellungen des Fehlertoleranzkonzeptes konnten von den untersuchten 80 Fahrzeugen vier Fahrzeuge zunächst nicht wieder für den Betrieb freigegeben werden. Nach weiteren Untersuchungen der DB Systemtechnik zu den Details der Rissbilder konnte für einzelne Risse festgestellt werden, dass diese für einen weiteren Betrieb bis zur Ausmusterung und Verschrottung der Fahrzeuge (vsl. im Oktober 2022) mit engmaschigen Untersuchungen toleriert werden können. Im Ergebnis konnten zwei Triebzüge wieder in Betrieb genommen werden. Zwei weitere Triebzüge konnten nicht instandgesetzt werden und mussten deshalb zum Ende des Berichtsjahresausgemustert werden. Außenreinigungsanlage Grünau Im Werk Grünau wird eine neue Außenreinigungsanlage (ARA) errichtet. Die bestehende Reinigungsanlage ist vollständig zurückgebaut worden. Die neue ARA ist so dimensioniert, dass die Reinigung von Vollzügen aller Baureihen der S-Bahn Berlin durchgeführt werden kann. Der Reinigungsprozess soll in Eigentraktion sowie im Stand der Züge durchgeführt werden. Folgende Arbeitsprozesse sollen in der neuen Anlage realisiert werden:
Die alte Außenreinigungsanlage sowie ein altes Stellwerk wurden vollständig zurückgebaut. Baufreiheit, insbesondere bei Bestandskabeln (S-Bahn Strom, 50 Hz und LST), wurde hergestellt. Daraufhin wurden die Verbauarbeiten in nächtlicher Betriebspause hergestellt. Die Unterflurreinigungsanlage (URA) der neuen Anlage wurde rohbauseitig fertiggestellt. Derzeit werden alle Fundamentarbeiten finalisiert. Die Anlage wird voraussichtlich im Juni 2021 fertiggestellt werden. Personalsituation Triebfahrzeugführer Die S-Bahn Berlin führte die im Jahr 2016 gestartete Ausbildungsoffensive Triebfahrzeugführer konsequent weiter. Im Berichtsjahr haben 64 Anwärter ihre Ausbildung zum Triebfahrzeugführer erfolgreich abgeschlossen. Die Ausbildung hat sich insbesondere während des ersten Lockdowns im März/April 2020 verzögert und damit auch der Zulauf fertig ausgebildeter Triebfahrzeugführer, wodurch die Personaldeckungsquote zum Jahresende mit 97,4 % um 2,6 Prozentpunkte unter dem Zielwert lag. Infolge von zahlreichen kurzfristigen Personalausfällen waren auch im Berichtsjahr punktuell Zugausfälle zu verzeichnen, da auch bei einem relativ ausgeglichenen Personalbestand und trotz besetzter Reserveschichten zu Betriebsbeginn nicht in jedem Fall rechtzeitig dispositiv nachgesteuert werden kann. Der Reservetriebfahrzeugführer muss am richtigen Ort, in der richtigen Schichtlage und mit der passenden Baureihenkenntnis verfügbar sein. Der Krankenstand lag im Vergleich zum Vorjahr um 1% niedriger bei 7,7 % und damit 0,6 % unter Plan. Da die Fluktuation weiterhin auf einem hohen Niveau ist, wurden die Ausbildungskapazitäten (Aufstockung der Trainer und Ausbildungs-Triebfahrzeugführer, Ausbau zusätzlicher Räumlichkeiten) in der Funktionsausbildung in 2020 auf 180 und dann auf 204 ab dem Jahr 2021 erhöht. Fortentwicklung des Fahrerassistenzsystems (FASSI) Im Berichtsjahr wurde an der Weiterentwicklung der Funktionalitäten des Systems FASSI weiter festgehalten, jedoch wurden diese zu Gunsten der Beistellungsthemen im Zusammenhang mit den Neufahrzeugen der BR 483/484 nach hinten priorisiert. Dabei handelt es sich um folgende Funktionen:
Der Einsatz der Energie Coaches, die den Triebfahrzeugführern Tipps und Hinweise geben, wie diese bei Einhaltung der Fahrplanvorgaben möglichst energiesparend fahren können, wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Aufbau ELS-K Die 4S-Zentrale (Sicherheit, Sauberkeit, Service, S-Bahn) ist ein wesentlicher Bestandteil der integrierten Leitstelle (iLS). Sie ist ein maßgeblicher Faktor im Hinblick auf eine hohe Qualität der Leistungserstellung durch die S-Bahn Berlin und eine zeitgemäße Mobilität im Metropolenverkehr Berlins. Die 4S-Zentrale koordiniert die subjektive und objektive Sicherheit sowie Services für Fahrgäste, für das Personal und für sämtliche security-relevanten Akteure. In diesem Zusammenhang muss tagtäglich eine hohe Anzahl Kundenkontakte und dispositive Eingriffe stabil bewältigt werden, z. B.:
Nachhaltiger unternehmerischer Erfolg soll dabei auf zwei Ebenen erreicht werden:
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Anforderungen ist es für eine zeit- und situationsgerechte Bearbeitung notwendig, die Organisation der Prozesse sowie die Informationsverarbeitung weitgehend zu (teil-)automatisieren. Der Automatisierungsgrad soll insb. bei Status- und Rückmeldungen besonders hoch sein. Dazu ist in der 4S-Zentrale ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem (ELS-K) erforderlich, das eine weitgehende (Teil-)Automatisierung von zeit- und situationsgerechter Bearbeitung, Prozessorganisation sowie Informationsverarbeitung erlaubt. Dafür soll eine weitgehende Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Integration diverser Bestandssysteme in der 4S-Zentrale realisiert werden. Im Dezember 2020 wurde zur Betriebsaufnahme der Fahrzeuge der BR483/484 auch die zugehörige Fachanwendung auf der Landseite unter dem Arbeitstitel "Einsatzleit- und Kommunikationssystem" (ELS-K) im Umfang der Betriebsstufe des Verkehrsvertrags Teilnetz "Ring" in Betrieb genommen. Als ELS-K wird die Software Synergy der Firma Synectics auf die konkreten Bedürfnisse der S-Bahn Berlin angepasst und als iterative Softwareentwicklung auf die erforderliche Exzellenz und Akzeptanz ausgerichtet. In 2021 wird der volle Umfang des Verfahrens in 22 Stufen eingeführt und sukzessive der Anwendungsbereich auf alle Verkehrsverträge der S-Bahn Berlin erweitert. Baumaßnahmen im S -Bahn-Streckennetz Wegen vorhersehbarer Betriebseinschränkungen 1 durch Bauarbeiten im Netz waren im Berichtsjahr im Saldo ein Zugausfälle in Höhe von 1,129 Millionen Zugkilometer zu verzeichnen (2019: 1,273 Millionen Zugkilometer). Die Ausfälle konnten nur zu einem sehr geringen Teil durch zusätzliche Zugleistungen im Sonderverkehr bei Großveranstalten kompensiert werden. Die fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung des Streckennetzes der Berliner S-Bahn führte auch im Berichtsjahr zu zahlreichen größeren Baumaßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf den S-Bahn-Verkehr, oft in Verbindung mit umfangreichen Ersatzverkehren mit Bussen und Regionalzügen. Am stärksten von baubedingten Einschränkungen im Berichtsjahr waren die Linien S2 und S5 betroffen. Auf beide Linien entfielen rund 45 Prozent der Zugausfälle wegen vorhersehbarer Betriebseinschränkungen. Die Linie S2 war mehrfach im nördlichen Teil durch das Bauprojekt "Karower Kreuz" und im südlichen Teil durch das Bauprojekt "Dresdner Bahn" von baubedingten, mitunter auch mehrwöchigen Sperrungen betroffen. Auf dem östlichen Abschnitt der Linie S5 zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg Nord wurden während mehrerer umfangreicher Streckensperrungen Gleise erneuert und Arbeiten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme eines Elektronischen Stellwerks und der Umrüstung auf die moderne Zugsicherungstechnik ZBS durchgeführt. Die für Oktober 2020 geplante mehrwöchige Sperrung dieses rund 30 Kilometer langen Abschnitts zur Errichtung und Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks S5 Ost musste von der DB Netz AG auf Januar 2021 verschoben werden. Die mehrwöchigen, baubedingten Sperrung der Streckenabschnitte Tempelhof - Treptower Park/ Baumschulenweg auf dem südlichen S-Bahn-Ring hatten die zweitgrößten Auswirkungen auf den S-Bahn-Verkehr. Etwa 15 Prozent der o.g. Zugausfälle im Berichtsjahr entfielen auf diese Baumaßnahmen. Zwischen Ende Juni und Anfang September 2020 wurden auf diesen stark befahrenen Streckenabschnitten die Gleise und Weichen erneuert. Erhebliche Einschränkungen brachte auch die zehntägige Sperrung der Streckenabschnitte Lichtenberg - Springpfuhl/ Wuhletal im August 2020 mit sich. Neben dem umfangreichen Ersatzverkehr mit Bussen verkehrten hier auch zusätzliche Regionalzüge der Niederbarnimer Eisenbahn zwischen Lichtenberg und Strausberg. Weitere größere baubedingte Sperrungen betrafen die beiden Streckenabschnitte Bernau - Buch sowie Priesterweg - Blankenfelde im Verlauf der Linie S2, den östlichen Streckenabschnitt der Linie S5 (Biesdorfer Kreuz - Strausberg Nord), den Streckenabschnitt Wannsee - Botanischer Garten (Linie S1) und den Streckenabschnitt der Berliner Stadtbahn Tiergarten - Friedrichstraße (Linien S3, S5, S7 und S9). Brandanschlag Frankfurter Allee Am Morgen des 5. Oktober 2020 wurde an einem Kabelzentralkasten vorsätzlich ein Brand gelegt, wodurch 42 Kabel beschädigt wurden, was in der Folge zum Ausfall von 56 Signalen, 46 Streckenanschlägen, 26 Weichen und 6 Fahrtanzeigern führte. Aufgrund dessen musste der S-Bahn-Verkehr zwischen Schönhauser Allee und Neukölln eigestellt werden. Im Tagesverlauf konnte der Verkehr stabilisiert werden (u.a. 10-Minuten-Takt zwischen Frankfurter Allee und Schönhauser Allee, 5-Minuten-Takt zwischen Bundesplatz und Gesundbrunnen, Unterbrechung zwischen Frankfurter Allee und Neukölln, Pendelverkehr zwischen Ostkreuz und Baumschulenweg, sowie S8 und S9 blieben gebrochen). Nach den umfangreichen Reparaturmaßnahmen wurde am 12. Oktober 2020 zu Betriebsbeginn zunächst der durchgehende Regelbetrieb auf dem Ring wieder aufgenommen. Nach vollständiger Freigabe der Infrastruktur (ca. 14:30 Uhr) konnte die vollständige Betriebsaufnahme der Linien S8 und S9 erfolgen (ca. 15:30 Uhr). Ab dem 13. Oktober 2020 konnte wieder das vollständige Betriebsprogramm gefahren werden. Brandschaden Schöneweide In der Nacht zum 25. Mai 2020 kam es im Werk Schöneweide zu einem Gebäudebrand mit erheblichem Sachschaden. Personen wurden dabei nicht verletzt. Ein TÜV-Gutachten hat als Brandursache Brandstiftung nachgewiesen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die ausgehend vom Brandschutzkonzept umgesetzten Maßnahmen das Schadensausmaß erheblich und wirksam begrenzt haben. Wagenkästen wurden durch den Brand nicht beschädigt. Zerstörte Bauteile befinden sich in der Wiederbeschaffung, haben jedoch keine Auswirkung auf die Fahrzeugverfügbarkeit. Der Sachschaden am Gebäude (Dach, Krananlagen) ist erheblich und wird aufgrund der erforderlichen Bauplanung und Vorbereitung zum großen Teil erst in 2021 final instandgesetzt werden können. Die Maßnahmen werden so abgestimmt, dass sie nur geringen Einfluss auf die Produktion haben. Das Dach wurde herbst- und winterfest abgesichert. Die Kontamination durch Ablagerungen in großen Teilen der Werkhallen wurden umgehend beseitigt und auch so die Auswirkungen auf die Produktion minimiert. Der finanzielle Schaden des Selbstbehalts mit 2,5 Mio. € aus der Versicherung geht vollständig zu Lasten der S-Bahn Berlin. Der Schaden in Summe geht voraussichtlich deutlich darüber hinaus, kann jedoch erst nach abgeschlossener Bauplanung final beziffert werden. Umsetzung IT-Sicherheitsgesetz (BSIG) für die Kritische Infrastruktur der S-Bahn Berlin Durch das "Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSIG) sowie die korrespondierende "Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz" (BSI-KritisV) ist die Leitstelle Plus der S-Bahn Berlin als sogenannte Kritische Infrastruktur definiert. Eine Kritische Infrastruktur erbringt dabei sogenannte Kritische Dienstleistungen, die für die Bevölkerung wichtige, teils lebenswichtige Güter und Dienstleistungen sind, bei deren Beeinträchtigung es zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit kommen kann. Demnach sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen (hier: Leitzentrale der Eisenbahn) verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Die vorgenannten Verpflichtungen sind regelmäßig nachzuweisen. Im Jahr 2019 wurde die 1. KRITIS-Prüfung gemäß § 8a BSIG mit der termingerechten Übermittlung der Ergebnisse an das BSI abgeschlossen. Seither findet die Abarbeitung der - auf Basis der identifizierten Mängel - benannten Maßnahmen statt. Die Schwerpunkte der 58 benannten Maßnahmen sind die technische Informationssicherheit, personelle und organisatorische Sicherheit, bauliche und physische Sicherheit und das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Nach aktuellem Kenntnisstand werden alle Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021 vollständig erfüllt und Maßnahmen mit Fälligkeitsdatum im Berichtsjahr wurden zeitgerecht abgearbeitet. Darüber hinaus hat die Bereitstellung der Informationen für die 2. KRITIS-Prüfung im Jahr 2021 stattgefunden. Die 2. KRITIS-Prüfung wird zwischen KW 9 und 16 als interviewbasierte Prüfung (coronabedingt) remote stattfinden und mit einer Vorortbegehung voraussichtlich planmäßig am 26. April 2021 abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen planmäßig am 30. Juni 2021 an das BSI übersandt werden. Beihilfeverfahren und Auskunftsersuchen zu Verkehrsverträgen Das förmliche Prüfverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Gewährung rechtswidriger Beihilfen infolge des Abschlusses eines Verkehrsvertrags zwischen DB Regio und den Ländern Brandenburg und Berlin ist weiterhin anhängig. Dies gilt auch für die vorläufigen Prüfverfahren zum Verkehrsvertrag S-Bahn Berlin, zum Verkehrsvertrag Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Verkehrsvertrag Baden-Württemberg. NachtragsberichtNachdem die Corona-Auflagen (Lockdown) aufgrund der Pandemielage zunächst bis 7. März 2021 verlängert wurden und aktuell ein Endzeitpunkt dieser Auflagen nicht absehbar ist, sind die Auswirkungen auf die Verkehrsleistungen der S-Bahn Berlin für das Jahr 2021 zum aktuellen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Der coronabedingte Nachfragerückgang würde bei der SBahn Berlin grundsätzlich wegen der sogenannten Bruttoverträge weder auf die Umsatz- noch auf die Ergebnisentwicklung nennenswert durchschlagen, da die Chancen und Risiken der Fahrgeldentwicklung bei den Ländern liegen. Bezüglich der operativen Performance der SBahn Berlin ist der weitere Verlauf der Pandemie und das damit zusammenhängende innerbetriebliche Infektionsgeschehen ausschlaggebend. Übergeordnet ist die gesamtwirtschaftliche Erholung für eine Rückkehr der Fahrgastnachfrage auf das vor Corona Niveau ausschlaggebend, und damit einhergehend, dass es im längeren Kontext nicht ggf. zu Abbestellungen seitens der Länder kommt. Chancen- und RisikoberichtMit den Geschäftsaktivitäten der S-Bahn Berlin sind neben Chancen auch Risiken verbunden. Dabei zielt die Geschäftspolitik des DB-Konzerns sowohl auf die Wahrnehmung von Chancen als auch im Rahmen des Risikomanagements auf eine aktive Steuerung identifizierter Risiken. Die hierfür notwendige Informationsaufbereitung erfolgt bei der S-Bahn Berlin im integrierten Risikomanagementsystem, das an den gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet ist. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt. Chancen aus eigenen Maßnahmen oder verbesserten Markt- und Umfeldbedingungen Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt im Bereich der Leistungs- und Servicequalität für unsere Kunden. Wir wollen die gute Betriebsqualität halten und die Servicequalität für unsere Kunden weiter steigern. Wir sehen hierin Chancen, die verkehrsvertraglich anfallenden Pönalen an die Besteller weiter zu verringern. Wesentliche Risiken und Maßnahmen zu ihrer Begrenzung Risiken für die S-Bahn Berlin resultieren aktuell vor allem aus dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sowie dem Zeitpunkt der Fortsetzung, der Geschwindigkeit und der Nachhaltigkeit des Erholungsprozesses der Nachfrage. Eine langfristige Corona-Pandemie birgt das Risiko, dass sich das Mobilitätsverhalten z.B. im beruflichen Kontext spürbar ändert, was eine Abbestellung von Verkehrsleistungen nach sich ziehen könnte. Eine Erholung der Nachfrage ist von fundamentaler Bedeutung für eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation und damit der Rückkehr zum Mobilitätsverhalten vor der Corona-Krise. Risiken der S-Bahn Berlin liegen vor allem in den folgenden Bereichen:
Umfassendes Risikomanagementsystem Die Grundsätze der Risikopolitik werden von der Konzernleitung des DB-Konzerns vorgegeben und durch die Gesellschaft S-Bahn Berlin umgesetzt. Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems wird der Gesellschafterin der Gesellschaft S-Bahn Berlin dreimal jährlich berichtet. Im Berichtsjahr wurde die Frequenz coronabedingt vorübergehend zweimal angepasst. Für außerhalb des Berichtsturnus auftretende Risiken und Fehlentwicklungen besteht eine unmittelbare Berichtspflicht; Akquisitionsvorhaben unterliegen zusätzlich einer besonderen Überwachung. Im Risikomanagementsystem des DB-Konzerns wird die Gesamtheit der Risiken unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen in einem Risikoportfolio sowie einer detaillierten Einzelaufstellung abgebildet. Die im Risikobericht erfassten Risiken sind kategorisiert und nach Eintrittswahrscheinlichkeiten klassifiziert. Die Analyse umfasst neben den möglichen Auswirkungen zugleich die Ansatzpunkte und die Kosten von Gegenmaßnahmen. Bewertung der derzeitigen Risikoposition Im Berichtsjahr lagen die Risikoschwerpunkte der S-Bahn Berlin in den Bereichen Fahrzeugtechnik sowie der Eisenbahninfrastruktur und der damit zusammenhängenden Betriebsqualität und -stabilität. Die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr lag unter dem Vorjahresniveau. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden. PrognoseberichtKonjunkturelle Aussichten Die Entwicklung der Märkte und des konjunkturellen Umfelds wurden 2020 erheblich negativ durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst. Auch im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir noch spürbar coronabedingte Belastungen. Insgesamt gehen wir für die Entwicklung in 2021 allerdings von einem rückläufigen Infektionsgeschehen und einer wieder stärkeren Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Für 2021 wird eine deutliche Erholung der deutschen Wirtschaft erwartet. Das Bruttoinlandsprodukt sollte deutlich wachsen. Die negativen Effekte aus dem Berichtsjahr werden 2021 aber voraussichtlich nicht vollständig kompensiert werden. Weitere Belastungen ergeben sich vor allem aus möglichen, von den USA ausgehenden Handelskonflikten, geopolitischen Konflikten sowie weiterhin bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Folgen des Brexits. Zudem hat sich die deutsche Staatsverschuldung 2020 coronabedingt deutlich erhöht, sodass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates künftig eingeschränkt sein könnte. Wir erwarten, dass sich Unternehmen in der Folge bei Investitionen weiterhin zurückhalten, was die weiteren Aussichten auf das Wirtschaftswachstum belastet. Deutschland als wichtiger Produzent von Investitionsgütern dürfte von dieser Entwicklung betroffen sein. Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen Wir erwarten 2021 durch die vom Klimakabinett der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 vorgestellten Maßnahmen zur Unterstützung des Schienenverkehrs in Deutschland weiterhin eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schiene in Deutschland. Ebenso wird davon ausgegangen, dass der Bund Kapitalmaßnahmen im Rahmen der Corona-Unterstützung zugunsten des DB Konzerns durchführt. Voraussichtliche Entwicklung der S-Bahn Berlin im Geschäftsjahr 20 21 Nach dem coronabedingten Leistungseinbruch 2020 dürfte sich der deutsche Personenverkehrsmarkt in 2021 wieder spürbar erholen. Die Leistungsmenge wird aber noch deutlich hinter dem Vorkrisenniveau von 2019 zurückbleiben. Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage hängt vor allem stark vom weiteren Infektionsgeschehen, regulatorischen Maßnahmen und dem damit einhergehendem Mobilitätsverhalten der Bevölkerung ab. Der coronabedingte Nachfragerückgang schlägt sich bei der S-Bahn Berlin grundsätzlich wegen der sogenannte Bruttoverträge weder auf die Umsatz- noch auf die Ergebnisentwicklung durch, da die Chancen und Risiken der Fahrgeldentwicklung bei den Ländern liegen. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für die S-Bahn Berlin folgende Entwicklung im Geschäftsjahr 2021:
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend genannten Vorbehalten. Zukunftsbezogene Aussagen Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der S-Bahn Berlin beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken - wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden - eintreten, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Die S-Bahn Berlin übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
Berlin, 12. Februar 2021 S-Bahn Berlin GmbH Die Geschäftsführung Peter Buchner Bastian Knabe Karsten Preißel Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
Der Jahresabschluss der S-Bahn Berlin GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangaben und Erläuterungen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Die S-Bahn Berlin GmbH betreibt neben dem Eisenbahnverkehr auch Serviceeinrichtungen in Form von Wartungseinrichtungen und Außenreinigungsanlagen im Sinne von Anlage 2 Nr. 2 Buchstaben e und f Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG). Damit sind die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 12 Abs. 2 ERegG zu beachten. Die vom Eisenbahnbundesamt gem. § 9 Abs. 1e Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bis zum 31.12.2019 genehmigte Befreiung von regulierungsrechtlichen Trennungsvorgaben bleibt gemäß den Übergangsvorschriften des § 80 Abs. 7 ERegG bis zum Ende der Befristung wirksam. Die S-Bahn Berlin GmbH hat einen Antrag auf weitere Befreiung zur Trennungsrechnung ab 2020 am 28. Oktober 2019 beantragt, der am 31. August 2020 von der Bundesnetzagentur abgewiesen wurde. Daraufhin wurde von der S-Bahn Berlin GmbH am 29. September 2020 Klage gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Aufgrund des laufenden Klageverfahrens wird bis zur Entscheidung auf die Aufstellung einer Trennungsrechnung verzichtet. (1) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegegenstände, mit Ausnahme geringwertiger Software, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Aufgrund wesentlicher Projekte im Zusammenhang mit den Digitalisierungsaktivitäten wird im DB Konzern einheitlich das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ausgeübt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. In Höhe des aktivierten Betrages (1.076 T€; im Vorjahr 0 €) ist gemäß § 268 Abs. 8 S. 1 HGB eine potenzielle Abführungssperre entstanden. Die Beträge sind unter (10) Rückstellungen erläutert. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Aufwendungen für die Ausrüstung von Fahrzeugen, die deren Gebrauchseigenschaften erweitern und/oder deren Einsatz über die anfängliche Nutzungsdauer hinaus ermöglichen, werden als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie planmäßige Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Gemeinkosten und Abschreibungen sind auf Basis der bei normaler Beschäftigung und unter wirtschaftlichen Bedingungen anfallenden Kosten ermittelt. Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen werden die Kosten für die Entwicklungsphase aktiviert. Unter Entwicklung ist hierbei die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder deren Weiterentwicklung mittels wesentlicher Änderungen zu verstehen; im Fall selbst geschaffener Software werden die vor der Inbetriebnahme anfallenden Kosten für Fachfeinkonzept, Customizing, Programmierung, Testen und Abnahme aktiviert. Zinsen auf Fremdkapital und Verwaltungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear "pro rata temporis". Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Geringwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 1.000 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, ausgewiesen. Bei Wegfall der Gründe für Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet; bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Durchschnittsmethode angewandt (zu den Bestandteilen der Herstellungskosten siehe Anlagevermögen). Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Im DB Konzern werden seit dem 1. Januar 2018 die bisherigen Verfahren zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung (1% Regel) und der pauschalierten Einzelwertberichtigung, basierend auf in Abhängigkeit vom Alter der Forderungen differenzierten Prozentsätzen, nicht mehr angewendet. Sie wurden durch ein neues Verfahren ersetzt, demgemäß die Nettoforderungsbestände um auf Erfahrungswerten der Vergangenheit basierenden Prozentsätzen wertberichtigt werden. Diese Prozentsätze beliefen sich zum 31. Dezember 2020 für die zum Geschäftsfeld DB Regio gehörende S-Bahn Berlin GmbH im Bereich der Lieferungen und Leistungen auf 0,22% für überfällige Forderungen und 0,51% für nicht überfällige Forderungen. Für den Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände belief sich dieser Prozentsatz auf 0,21%. Aufwendungen für Wertberichtigungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken (Preisstellung, Leistungserbringung u.ä.) werden im Regelfall als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben sowie Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Der Wechselgeldbestand für Fahrausweisautomaten wird aus abrechnungstechnischen Gründen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden zu verrechnen. Das Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Schulden und aus der Bewertung dieser Vermögensgegenstände. Die zur Saldierung herangezogenen Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB vollständig zum beizulegenden Zeitwert auf der Basis von Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Für die mit den Vermögensgegenständen verbundenen Verpflichtungen ist § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB einschlägig. Bei der S-Bahn Berlin GmbH wird das Deckungsvermögen, das der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (sog. Contractual-Trust-Arrangements, "CTA") dient, mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Saldiert werden auch die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Pensionsverpflichtungen (einschließlich der Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes) und aus der Bewertung sowie den laufenden Erträgen des Deckungsvermögens. Der sich ergebende Saldo wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert übersteigt zum 31. Dezember 2020 die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens. Der potenziell abführungsgesperrte Betrag wird durch die Aufstockung der Pensionsverpflichtungen von der garantierten Mindestverpflichtung auf den Zeitwert des Deckungsvermögens nur teilweise kompensiert. Durch das Bestehen frei verfügbarer Rücklagen gemäß § 268 Abs. 8 HGB in ausreichender Höhe ist keine Abführungssperre entstanden. Die S-Bahn Berlin GmbH hat langfristig fällige Verpflichtungen aus Wertguthaben für Langzeitkonten. Diese werden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den durch den beauftragten Treuhänder verwalteten Kapitalanlagen verrechnet. Aufgrund der stets korrespondierenden Wertentwicklung von Rückstellungen und Deckungsansprüchen sind keine abführungsgesperrten Erträge entstanden. Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Sonderposten mit Rücklageanteil und steuerliche Wertberichtigungen, die vor dem Geschäftsjahr 2009 gebildet worden sind, werden beibehalten und nach Maßgabe des Steuerrechts aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen sowie der Anwendung eines Prognosezinssatzes bewertet, der auf der Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2020 veröffentlichten Rechnungszinses für Restlaufzeiten von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) hergeleitet wurde. Für Altersversorgungsverpflichtungen in sog. CTA werden Pensionsrückstellungen in Höhe des Mindestverpflichtungsumfangs bzw. zu dem den Mindestverpflichtungsumfang übersteigenden Zeitwert des Deckungsvermögens angesetzt. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen, für die kein Deckungsvermögen besteht, werden im Zinsergebnis erfasst. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen finden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem Sieben-Jahres-Durchschnittszins (1,62%) ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein Unterschiedsbetrag von 17 T€, der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB potenziell ausschüttungsgesperrt, aber nicht abführungsgesperrt ist. Die entsprechenden Beträge sind bei den Rückstellungen erläutert. Die wesentlichen zum 31. Dezember 2020 angewendeten versicherungsmathematischen Parameter sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die Rückstellungen für Altersteilzeit-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertmethode) sowie grundlegenden Annahmen der Berechnung gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei werden fristenkongruente durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 0,50% (Altersteilzeit), 1,06% (Jubiläum) sowie 1,04% (Sterbegeld) angewendet. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Soweit Aufwendungen wahrscheinliche, aber ihrem Eintrittszeitpunkt nach unbestimmte Verpflichtungen gegenüber Dritten darstellen, werden sie bei den sonstigen Rückstellungen bilanziert. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden auf Vollkostenbasis ermittelt. Risiken für nicht abgeschlossene Schadensfälle und Prozesse werden grundsätzlich erst ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50% erfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus Änderungen des Abzinsungssatzes und Zinseffekte geänderter Schätzungen der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft werden keine latenten Steuern bilanziert. Die Tätigkeit der zugewiesenen Beamten im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG), Art. 2 § 12. Für die Arbeitsleistung der zugewiesenen Beamten erstattet die S-Bahn Berlin GmbH dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die Kosten, die anfallen würden, wenn anstelle des zugewiesenen Beamten eine Tarifkraft als Arbeitnehmer beschäftigt werden würde (Als-ob-Abrechnung). Deshalb werden die dem BEV erstatteten Personalkosten der zugewiesenen Beamten aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Anfallende Aufwendungen für Abfindungszahlungen werden im Personalaufwand ausgewiesen, da es sich regelmäßig um Entgelte für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses geleistete Dienste handelt. Abweichend von der in § 275 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, werden die sonstigen Steuern nicht unter dem hierfür vorgesehenen Posten Nr. 16 erfasst, da es sich hierbei um Kostensteuern handelt. Diese werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz(2) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. Der wesentliche Anstieg des Sachanlagevermögens ist durch den Erhalt der ersten 10 Neufahrzeuge der BR 483/484 bedingt. Der Ausweis erfolgt unter den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau, da die vollständige Abnahme der Fahrzeuge erst nach Abschluss des Probebetriebes in 2021 erfolgen wird. Erhaltene Investitionszuschüsse in Höhe von 8 T€ (im Vorjahr: 468 T€) sind von den Anschaffungskosten der Anlagen abgesetzt. Die S-Bahn Berlin GmbH ist mit 1% der Anteile an der in 2019 gegründeten DB SEV GmbH, Berlin, sowie mit 0,08% an der in 2020 gegründeten Deutschlandtarifverbund GmbH, Frankfurt am Main, beteiligt. (3) Vorräte
Wertberichtigungen zur Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips und Reichweitenabschläge sind in Höhe von 13.320 T€ (im Vorjahr: 12.385 T€) gebildet. Im Berichtsjahr wurden Materialien mit einem Lagerwert von 1.438 T€ (im Vorjahr: 150 T€) verschrottet. Es wurden Wertminderungen in Höhe von 1.026 T€ (im Vorjahr Wertaufholungen: 1.493 T€) erfasst. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich auf 204 T€ (im Vorjahr: 98 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus CashPooling in Höhe von 137.516 T€ (im Vorjahr: 170.631 T€), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 1.686 T€ (im Vorjahr: 1.656 T€) und Forderungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft in Höhe von 7.738 T€ (im Vorjahr: 0 T€). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin DB Regio AG in Höhe von 282 T€ (im Vorjahr: 610 T€). (5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Abschlagszahlungen an die Unfallversicherung Bund und Bahn sowie für Gesundheitsdienste ausgewiesen, die nach dem 31. Dezember 2020 aufwandswirksam werden. (6) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der S-Bahn Berlin GmbH beträgt unverändert 76.694 T€. Die Anteile werden vollständig von der DB Regio AG gehalten. (7) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage weist per 31. Dezember 2020 unverändert einen Betrag in Höhe von 88.504 T€ aus. (8) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten ausschließlich die Auflösungsbeträge aus der im Rahmen der Erstanwendung des BilMoG zum 1. Januar 2010 vorgenommenen Neubewertung von Rückstellungen und weisen per 31. Dezember 2020 unverändert einen Betrag in Höhe von 3.642 T€ aus. (9) Sonderposten mit Rücklageanteil Im Sonderposten mit Rücklageanteil wird der Unterschiedsbetrag zwischen den handelsrechtlichen und den aufgrund steuerlicher Vorschriften (§ 4 Fördergebietsgesetz) zulässigen Abschreibungen ausgewiesen. Der Posten hat sich wie folgt entwickelt: in T€
(10) Rückstellungen
Den Rückstellungen für Pensionen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 196 T€ zugeführt (im Vorjahr: 36 T€). Mit der DB AG besteht seit dem Jahr 2012 eine Vereinbarung zum schuldbefreienden Schuldbeitritt der DB AG mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis bezüglich bestimmter von der S-Bahn Berlin GmbH an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter erteilten Pensionszusagen. Im Gegenzug hat die S-Bahn Berlin GmbH eine Zahlung in Höhe des nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen ermittelten Barwerts der Pensionsverpflichtungen geleistet. Die Vereinbarung des Schuldbeitritts gilt auch für die Zukunft. Dementsprechend erfasst die S-Bahn Berlin GmbH den Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres in Höhe von 2.071 T€ (im Vorjahr: 2.030 T€) und leistet für die Schuldübernahme eine Zahlung in gleicher Höhe an die DB AG. Die vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsrückstellungen werden bei der DB AG bilanziert. Die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG haften für alle bisherigen und zukünftigen Ansprüche der Pensionsberechtigten der Gesellschaft als Gesamtschuldner. Die ähnlichen Verpflichtungen enthalten arbeitnehmerfinanzierte Pensionsverpflichtungen (Deferred Compensation) in Höhe von 418 T€ (im Vorjahr: 222 T€). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die ausstehenden Abrechnungen von Verkehrsleistungen betreffen im Wesentlichen noch offene Abrechnungen der Verbunderlöse und Bestellerentgelte im Verkehrsverbund Berlin/Brandenburg. Die Verpflichtungen im Personalbereich betreffen vor allem Urlaubsansprüche, Mehrleistungen, Tantiemen, tarifvertraglich vereinbarte Jubiläumszuwendungen, Altersteilzeitvereinbarungen und Sterbegeld. Die Rückstellungen für technische Risiken betreffen Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund von Drittverpflichtungen. Die übrigen Risiken fassen alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten zusammen. Bei der DB AG ist zentral eine Rückstellung für Archivierungskosten sowie für Kosten künftiger Betriebsprüfungen gebildet. Das im Rahmen von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen bestehende Deckungsvermögen wird in Höhe von 1.121 T€ (beizulegender Zeitwert; Anschaffungskosten 828 T€) mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen (1.121 T€) verrechnet. Den gemäß § 268 Abs. 8 HGB ansonsten zur Abführung gesperrten Beträgen stehen ausreichend freie Rücklagen (3.642 T€) gegenüber, sodass keine Abführungssperre entstanden ist.
Das im Rahmen der Wertguthaben für Langzeitkonten bestehende Treuhandvermögen (3.840 T€ beizulegender Zeitwert; Anschaffungskosten 3.342 T€) wird mit der korrespondierenden Rückstellung (3.840 T€) verrechnet. (11) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 22.411 T€ (im Vorjahr: 19.881 T€) und Verbindlichkeiten aus dem Gewinnabführungsvertrag in Höhe von 57.523 T€ (im Vorjahr: 40.812 T€). Sie enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin DB Regio AG in Höhe von 57.791 T€ (im Vorjahr: 41.425 T€) insbesondere aus dem Gewinnabführungsvertrag. Gemäß § 60 Abs. 9 Verkehrsvertrag Teilnetz "Ring" hat die S-Bahn Berlin GmbH den Aufgabenträgern die Möglichkeit der Wahrnehmung eines verzinslichen Liquiditätsausgleichs eingeräumt. Dieser wurde zum 31.12.2020 von den Aufgabenträgern mit 55.660 T€ (im Vorjahr: 51.601 €) in Anspruch genommen. Der Ausweis dieser langfristigen Verbindlichkeiten erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. (12) Haftungsverhältnisse
Die S-Bahn Berlin GmbH haftet gesamtschuldnerisch mit der DB AG für in Höhe von 78.965 T€ (im Vorjahr: 73.956 T€) bestehende, nach handelsrechtlichen Vorschriften bewertete Verpflichtungen gegenüber ihren Pensionsberechtigten. Mit einer Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung ist nicht zu rechnen, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen durch die DB AG voraussichtlich erfüllt werden können. (1 3) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das Bestellobligo ergibt sich insbesondere aufgrund von Investitionen im Zusammenhang mit der gewonnenen Ausschreibung des Teilnetzes "Ring". Die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 Leasingraten in Höhe von 10.939 T€ (im Vorjahr: 9.642 T€) gezahlt. Die zukünftigen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden wie folgt fällig:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1 4) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt. Im Rahmen der Bruttoverträge wurden Fahrgeldeinnahmen in Höhe von 374.618 T€ (im Vorjahr: 455.221 T€) an die Länder Berlin und Brandenburg durchgereicht. Der Rückgang ergab sich überwiegend aufgrund der Corona-Pandemie. Die Erlöse aus Verkehrsverträgen (Bestellerentgelt) sind um Kürzungen seitens des Aufgabenträgers wegen Nichtleistungen (Zugausfälle) sowie um Maluszahlungen (Qualitätsmängel bei Sauberkeit und verminderter Zugstärke) vermindert. In den Umsatzerlösen sind per Saldo periodenfremde Erträge in Höhe von 1.332 T€ (im Vorjahr periodenfremde Erlösminderungen: 6.075 T€) enthalten. Diese betreffen periodenfremde Erträge aus Anpassungen für die Jahre 2017 bis 2019 beim Bestellerentgelt in Höhe von 144 T€ (im Vorjahr Erlösminderungen: 1.441 T€) sowie periodenfremde Erträge beim Fahrgeld (Anteil Nettovertrag) in Höhe von 1.187 T€ (im Vorjahr Erlösminderungen: 4.601 T€). (15) Andere aktivierte Eigenleistungen Die unter diesem Posten ausgewiesenen Leistungen betreffen in Höhe von 23.192 T€ (im Vorjahr: 38.450 T€) aufgearbeitete Komponenten, deren Bestand unter den Vorräten ausgewiesen wird. Die deutliche Reduzierung ergab sich hautsächlich durch den Rückgang der Revisionen von 112 in 2019 auf 64 in 2020. Insbesondere betrifft dies Getriebe/Radsätze, Drehgestelle und Fahrmotoren. Daneben beinhaltet dieser Posten Leistungen für das Anlagevermögen in Höhe von 236 T€ (im Vorjahr:172 T€). (1 6) Sonstige betriebliche Erträge
(17) Materialaufwand
Im Materialaufwand sind 412 T€ (im Vorjahr: 262 T€) periodenfremde Aufwendungen sowie Erstattungen in Höhe von 3 T€ (im Vorjahr: 5 T€) enthalten. Der deutliche Rückgang der Aufwendungen für Instandhaltungen und Erstellung in Höhe von 19.399 T€ ist im Wesentlichen bedingt durch geringere Aufwendungen für planmäßig vorzunehmende Revisionen und die Komponentenaufarbeitung. (18) Personalaufwand
(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(20) Zinsergebnis
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen mit 1.615 T€ auf den Liquiditätsausgleich der Aufgabenträger (im Vorjahr: 1.187 T€). Sonstige Angaben(2 1) Konzernzugehörigkeit Die S-Bahn Berlin GmbH ist ein Tochterunternehmen der DB Regio AG und wird in den für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der Deutschen Bahn AG, Berlin, als oberstes Mutterunternehmen einbezogen, der entsprechend den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den dazu nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt wird. Der Konzernabschluss der DB AG wird beim Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist unter www.bundesanzeiger.de erhältlich. (22) Beschäftigte
Die Zahl der Mitarbeiter wird innerhalb des DB Konzerns zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeitpersonen ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der tariflichen Jahresarbeitszeit in Vollzeitpersonen umgerechnet. Der eigene Personalbestand wurde im Berichtsjahr durch den Einsatz von durchschnittlich 73 Zeitarbeitnehmern um ca. 2,5 % (Vorjahr 2,0 %) verstärkt. Beamte sind kraft Art. 2 § 12 Eisenbahnneuordnungsgesetz der S-Bahn Berlin GmbH zugewiesen worden ("zugewiesene Beamte"). Sie arbeiten für die S-Bahn Berlin GmbH, ihr Dienstherr ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV). (23) Mitglieder und Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:
Seit dem Geschäftsjahr 2020 beziehen alle Geschäftsführer ihre Bezüge direkt von der Gesellschaft. Als Aufsichtsratsmitglieder waren bestellt:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer bestehen aus einer fixen Grundvergütung in Höhe von insgesamt 634 T€, einer erfolgsabhängigen Jahrestantieme in Höhe von 145 T€ und einem langfristigen Bonusprogramm mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage (Long-term Incentive Plan). Die Gesamtbezüge umfassen daneben auch, die sonstigen Zusagen sowie Nebenleistungen. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr keine Kredite und Vorschüsse gewährt. Über die im Rahmen des Schuldbeitritts der DB AG zu den Pensionsverpflichtungen eingegangenen Haftungsverhältnisse hinaus wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung eingegangen. (2 4) Honorare des Abschlussprüfers Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der DB AG enthalten sind. (2 5) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nachdem die Corona-Auflagen (Lockdown) aufgrund der Pandemielage zunächst bis 7. März 2021 verlängert wurden und aktuell ein Endzeitpunkt dieser Auflagen nicht absehbar ist, sind die Auswirkungen auf die Verkehrsleistungen der SBahn Berlin GmbH für das Jahr 2021 zum aktuellen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Der coronabedingte Nachfragerückgang würde bei der S-Bahn grundsätzlich wegen der sogenannten Bruttoverträge weder auf die Umsatz- noch auf die Ergebnisentwicklung nennenswert durchschlagen, da die Chancen und Risiken der Fahrgeldentwicklung bei den Ländern liegen. Bezüglich der operativen Performance der SBahn Berlin GmbH ist der weitere Verlauf der Pandemie und das damit zusammenhängende innerbetriebliche Infektionsgeschehen ausschlaggebend. Übergeordnet ist die gesamtwirtschaftliche Erholung für eine Rückkehr der Fahrgastnachfrage auf das vor Corona Niveau ausschlaggebend, und damit einhergehend, dass es im längeren Kontext nicht ggf. zu Abbestellungen seitens der Länder kommt. (26) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Das Ergebnis nach Steuern in Höhe von 57.523 T€ wird aufgrund eines mit der DB Regio AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an diese abgeführt.
Berlin, 12. Februar 2021 S-Bahn Berlin GmbH Die Geschäftsführung Peter Buchner Bastian Knabe Karsten Preißel Entwicklung des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die S-Bahn Berlin GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der S-Bahn Berlin GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der S-Bahn Berlin GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 12. Februar 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Thomas Kieper, Wirtschaftsprüfer Steffen Heilmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2020der S-Bahn Berlin GmbHSitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu zwei ordentlichen Sitzungen und einer konstituierenden Sitzung zusammen. In zwei Fällen wurde ein Beschluss auf der Grundlage eines schriftlichen Verfahrens gefasst. In seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung über die wirtschaftliche Lage der SBahn Berlin GmbH, die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik ausführlich informiert. Der Aufsichtsrat befasste sich umfassend mit der Arbeit der Geschäftsführung sowie der Lage und Entwicklung des Unternehmens. Er beschäftigte sich eingehend mit den Geschäftsvorfällen, die aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen seiner Zustimmung unterliegen. Ein Aufsichtsratsmitglied hat im Berichtsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen in vollem Umfang teilgenommen. Das Präsidium des Aufsichtsrats trat zu vier Sitzungen zusammen. Im Vorfeld zur Neukonstituierung fand ein informelles Gespräch der designierten Präsidiumsmitglieder statt. In den Sitzungen wurden in vertieften Aussprachen die jeweiligen Schwerpunktthemen der Aufsichtsratssitzungen vorbereitet. Im Übrigen beriet das Präsidium über personelle Angelegenheiten der Geschäftsführung und setzte sich in der Sitzung am 10. Februar 2020 mit der persönlichen Zielerreichung 2019 und in der Sitzung am 28. Oktober 2020 mit den persönlichen Zielen der Geschäftsführer für 2021 auseinander. Die Geschäftsführungsangelegenheiten wurden abschließend im Aufsichtsrat beraten und beschlossen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand laufend in Verbindung mit der Geschäftsführung, insbesondere mit deren Vorsitzendem, und wurde über alle wichtigen geschäftspolitischen Entwicklungen informiert. Arbeitsschwerpunkte In seiner Sitzung am 5. März 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 befasst. Ferner behandelte der Aufsichtsrat personelle Angelegenheiten der Geschäftsführung und wurde ausführlich über die aktuelle Lage der Gesellschaft informiert. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 4. Juni 2020 wurden der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Ausschusses nach § 27 Abs. 3 MitbestG gewählt. In seiner Sitzung am 19. November 2020 hat der Aufsichtsrat die Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2021 sowie die Mittelfristplanung 2021 - 2025 zur Kenntnis genommen. Er befasste sich mit der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat der S-Bahn Berlin GmbH. Weiterer Schwerpunkt war die Information zur aktuellen Lage. Der Aufsichtsrat befasste sich im Jahr 2020 insbesondere mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen. Er ließ sich ausführlich über die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden und Fahrgästen unterrichten und nahm die Bemühungen zur Aufrechterhaltung des Angebots unter den veränderten Rahmenbedingungen zur Kenntnis. Er verfolgte die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und wurde über die Maßnahmen zum Ausgleich Coronabedingter Schäden informiert. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit der Entwicklung der Betriebsqualität sowie den aktuellen Fahrzeugthemen. Er verfolgte insbesondere den Fortgang des Projekts zur Sicherstellung der Langlebigkeit der BR 481 und den Stand der Beschaffung der Neufahrzeuge. Der Aufsichtsrat behandelte in seinen Sitzungen wiederholt die Personalsituation, insbesondere bei den Triebfahrzeugführern und nahm den weiteren Ausbau der Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung im Rahmen der Tf-Ausbildungsoffensive zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat befasste sich regelmäßig mit dem Status der Vergabe der Wettbewerbs- und Folgeverkehrsverträge. Er verfolgte zudem die Entwicklung der Kundenzufriedenheitswerte. Der Aufsichtsrat nahm die Berichterstattung zum internen Kontrollsystem und die Risikoberichterstattung zur Kenntnis. Jahresabschluss Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der S-Bahn Berlin GmbH zum 31. Dezember 2020 wurde von der durch die Gesellschafterversammlung als Abschlussprüfer gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde in der Bilanzsitzung am 3. März 2021 in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer umfassend beraten; die Wirtschaftsprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der SBahn Berlin GmbH für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Gewinn wurde aufgrund des mit der DB Regio AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags abgeführt. Der Jahresabschluss der S-Bahn Berlin GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde gebilligt. Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung Herr Alexander Kaczmarek wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Mit Ablauf der Gesellschafterversammlung am 3. Juni 2020 endete die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Als Anteilseignervertreter wählte die Gesellschafterversammlung am 3. Juni 2020 erneut Frau Ulrike Haber-Schilling, Frau Kerstin Wagner sowie die Herren Alexander Kaczmarek, Dr. Jörg Sandvoß und Andreas Schilling. Herr Oliver Terhaag schied mit Beendigung der Gesellschafterversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Ihm folgte Frau Alexandra Schiemanowitz nach. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgte am 17. Januar 2020. Frau Sabine Hamperl, Frau Astrid Kälisch sowie die Herren Martin Burkert und Claus Weselsky wurden bestätigt. Herr Guido Behringer und Herr Fabian Schaar schieden mit Beendigung der Gesellschafterversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Ihnen folgten die Herren Uwe Krug und Robert Seifert nach. In seiner konstituierenden Sitzung am 4. Juni 2020 wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Jörg Sandvoß zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Martin Burkert zum Stellvertreter. Der Aufsichtsrat richtete ein Präsidium ein und wählte Frau Kälisch sowie die Herren Dr. Sandvoß, Burkert und Schilling zu dessen Mitgliedern. In gleicher Zusammensetzung wurde der Ausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz besetzt. Der Aufsichtsrat spricht den Herren Behringer, Schaar und Terhaag seinen Dank für ihre engagierte und konstruktive Arbeit aus. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Belegschaftsvertretern der S-Bahn Berlin GmbH für ihren im Geschäftsjahr 2020 geleisteten Einsatz.
Frankfurt, im März 2021 Für den Aufsichtsrat Dr. Jörg Sandvoß, Vorsitzender Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 16.3.2021 festgestellt. |
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