Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 1729
Eingetragen
23.4.1982
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rupert Lipp
seit 11.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

6.00% identifiziert94.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
6.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rupert Lipp
Theaterstraße 66, 84028 Landshut
47000
94.00%
J**** L***
3000
6.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lipp GmbH

Eching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021

Bilanz

Aktiva

28.2.2021
EUR
29.2.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1.299.695,42 3.418.724,00
I. Sachanlagen 0,00 3.418.724,00
II. Finanzanlagen 1.299.695,42  
B. Umlaufvermögen 54.406,89 99.576,94
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.406,89 53.203,40
davon gegen Gesellschafter 0,00 1.024,48
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 46.373,54
Aktiva 1.354.102,31 3.518.300,94

Passiva

28.2.2021
EUR
29.2.2020
EUR
A. Eigenkapital 1.258.048,82 1.045.562,90
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 251.753,36 251.753,36
III. Gewinnrücklagen 521.603,12 768.244,95
IV. Gewinnvortrag 246.641,83  
V. Jahresüberschuss 212.485,92  
VI. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   0,00
B. Rückstellungen 65.881,49 149.260,49
C. Verbindlichkeiten 30.172,00 2.323.477,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 30.172,00 894.907,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.428.570,00
davon gegenüber Gesellschaftern 10.100,00 869.953,33
Passiva 1.354.102,31 3.518.300,94

Anhang

1. Grundlagen des Jahresabschlusses
1.1  Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Die auf den 28.02.2021 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

1.2  Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftrag- gebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungs-erleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.

1.3  Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Anlagenbuchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken -soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren- ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung -soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden- und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt.

2. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Jahresabschluss dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuchungen erstreckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang unseres Auftrags.
Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auftraggeber auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die uns als Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreite Vorschläge zur Korrektur und achte auf die entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss.

3. Geschäftsführer §285 Nr. 10 HGB
Herr Rupert Lipp.

sonstige Berichtsbestandteile


Eching, den 27.06.2022
gez. Rupert Lipp


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2022 festgestellt.

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