Lipp
GmbH
Eching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2021
EUR |
29.2.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.299.695,42 |
3.418.724,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
3.418.724,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.299.695,42 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
54.406,89 |
99.576,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.406,89 |
53.203,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
1.024,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
46.373,54 |
| Aktiva |
1.354.102,31 |
3.518.300,94 |
Passiva
|
|
28.2.2021
EUR |
29.2.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.258.048,82 |
1.045.562,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
251.753,36 |
251.753,36 |
| III.
Gewinnrücklagen |
521.603,12 |
768.244,95 |
| IV.
Gewinnvortrag |
246.641,83 |
|
| V.
Jahresüberschuss |
212.485,92 |
|
| VI.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
65.881,49 |
149.260,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.172,00 |
2.323.477,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
30.172,00 |
894.907,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.428.570,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
10.100,00 |
869.953,33 |
| Passiva |
1.354.102,31 |
3.518.300,94 |
Anhang
1. Grundlagen des Jahresabschlusses
1.1 Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die auf den 28.02.2021 durchgeführte Inventur
wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls
nicht vorgenommen.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
1.2 Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen)
gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses.
Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in
Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftrag-
gebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung
exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen
Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungs-erleichterungen des Jahresabschlusses für
kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
1.3 Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Anlagenbuchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung entspricht nach
unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit sich im Rahmen unserer
Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir
diese mit der Geschäftsführung unseres
Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis
zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken -soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren- ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung -soweit sie nicht bereits dort gemacht
wurden- und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig
und vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil
ausführlich dargestellt.
2. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während unserer
Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen
Erstellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem
Jahresabschluss dokumentiert sind, in unseren
Arbeitspapieren festgehalten.
Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die
Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer
Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung
und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des
Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter
Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der
vorgenommenen Abschlussbuchungen erstreckte sich nicht auf
die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner
Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung
der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und
Bewertung nicht zum Umfang unseres Auftrags.
Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen
auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege,
Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden,
weisen wir unseren Auftraggeber auf offensichtliche
Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die uns
als Sachverständigen bei der Durchführung des
Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreite Vorschläge
zur Korrektur und achte auf die entsprechende Umsetzung im
Jahresabschluss.
3. Geschäftsführer §285 Nr. 10 HGB
Herr Rupert Lipp.
sonstige Berichtsbestandteile
Eching, den 27.06.2022
gez. Rupert Lipp
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2022 festgestellt.
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