mansui electronics GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Klein seit 16.12.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael Klein | 60.00% |
| 30.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mansui Computer-Systeme GmbHWaldJAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva in €
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2010in €
SchlussbemerkungDer vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde, ausgehend von der Vorjahresbilanz, aus den Büchern des Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Anwendung zulässiger Bewertungsmethoden aufgestellt. Er schließt mit einer Bilanzsumme von € 19.842,17 und weist ein Jahresergebnis in Höhe von € -1.258,63 aus. Alle Finanzkonten sind durch entsprechende Auszüge zum 31. Dezember 2010 nachgewiesen.
Wald, den 04.10.2011 Anhang gemäß § 264 HGBI. Anwendung des HandelsgesetzbuchesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma mansui Computer-Systeme GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2009 wurden übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie bisher das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz § 284 Z 1 a HGBDie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer und in steuerlich zulässiger Höhe angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. III. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285 Z 1 a HGBVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. IV. Zuwendungen an Mitglieder der Geschäftsführung § 285 Z 9 c HGBAn die Mitglieder der Geschäftsführung wurden keinerlei Zuwendungen gemacht. V. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 Z 10 HGBGeschäftsführer ist Herr Michael Klein, Wald. VI. Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses § 326 HGBLaut Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der Jahresverlust in Höhe von 1.258,63 € ins Jahr 2010 vorgetragen. VII. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind § 285 Z 1 b HGBVerbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind bestehen nicht. VIII. Eventualverbindlichkeiten § 286 Abs. 7 HGBAuf Eventualverbindlichkeiten ist die Gesellschaft nicht eingegangen. IX. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 34 GmbHGEs bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern. |
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