MOS
Verwaltungsgesellschaft mbH
Harsum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.304,63 |
30.819,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.290,95 |
16.641,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.013,68 |
14.178,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.304,63 |
30.819,58 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.419,77 |
27.191,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.191,25 |
1.052,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.228,52 |
1.138,53 |
| B.
Rückstellungen |
2.334,43 |
2.660,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
550,43 |
967,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.304,63 |
30.819,58 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke und Restlaufzeiten (§ 285 Nr. 1
und 2 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der MOS Verwaltungs GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
davon aus Steuern € 174,39 (Vorjahr €
967,94)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00
(Vorjahr € 0,00)
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr und bis zum Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung von den nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführern vertreten:
Olaf-Klaus Schlote, Kaufmann Michael
Schlote, Kaufmann
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
4.2
Unbeschränkt haftender Gesellschafter (§ 285
Nr. 11 a HGB)
Die MOS Verwaltungs GmbH ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der MOS GmbH & Co. KG,
Harsum.
Harsum, den 25. Oktober 2013
MOS Verwaltungs GmbH
(Olaf-Klaus Schlote) (Michael Schlote)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2013 festgestellt.
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