DELTA Plus Datensysteme GmbH
Hambühren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
| A. Anlagevermögen |
10.947,32 |
14.226,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
758,00 |
3.728,00 |
| II. Sachanlagen |
10.189,32 |
10.498,00 |
| B. Umlaufvermögen |
93.103,67 |
143.404,39 |
| I. Vorräte |
7.001,09 |
16.313,99 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
85.752,02 |
126.946,94 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
539,19 |
539,19 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
350,56 |
143,46 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.562,05 |
2.462,05 |
| D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.787,03 |
0,00 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
128.400,07
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160.092,44 |
Passiva
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31.12.2010 EUR |
31.12.2009 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
7.062,90 |
| I. gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II. Bilanzverlust |
46.787,03 |
18.937,10 |
| III. nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.787,03 |
0,00 |
| B. Rückstellungen |
21.295,36 |
29.561,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
107.104,71 |
123.468,54 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
86.548,33 |
95.759,66 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
128.400,07 |
160.092,44 |
Anhang
zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2010
Der vorliegende Jahresabschluss der DELTA Plus Datensysteme GmbH wird gemäß den §§
242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine „kleine Kapitalgesellschaft“ i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Regelungen des BilMoG
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge
ist gemäß Art. 67 VIII Satz 2 EGHGB unterblieben.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das abnutzbare Sachanlagevermögen wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die steuerlichen Regelungen zu geringwertigen
Wirtschaftsgütern (Sammelposten mit “Poolabschreibung“) werden auch im handelsrechtlichen
Jahresabschluss angewandt, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.
b) Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte ebenfalls zum Nennwert.
c) Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewissen Verbindlichkeiten wurde durch eine ausreichende Dotierung von Rückstellungen
Rechnung getragen. Die Rückstellungsbildung für Pensionsverpflichtungen ist in der nachstehenden Tabelle
erläutert:
Versicherungsmathematisches
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Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach
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Berechnungsverfahren
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dem versicherungs-mathematischen Teilwertverfahren.
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Grundlegende Annahmen der
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Berechnung:
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•
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Zinssatz
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Als Rechnungszins wurde gemäß Rückstellungs-
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abzinsungsverordnung zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von
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5,15% angesetzt. Bei Bestimmung dieses Zinses wurde die
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Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit
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mit 15 Jahren genutzt. (RückAbzinsV, Stand Dezember 2010)
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•
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erwartete Lohn- und
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0 % p.a.
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Gehaltssteigerungen
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•
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erwartete Anpassung
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0 % p.a.
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laufender Leistungen
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•
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zugrunde gelegte
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Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
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Sterbetafeln
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"Richttafeln 2005G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Aktiven-
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und Rentnerbestand) verwendet. Bezüglich der
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Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen an die Witwe
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wurden kollektive Annahmen zu den Verheiratungs-
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wahrscheinlichkeiten und den Altersdifferenzen der
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Ehegatten verwendet.
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Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter zu Grunde
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gelegt.
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Angesichts des Status des Pensionsberechtigten wurden
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keine Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt.
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Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen
gesichert, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung dienen und dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen
verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle weiteren erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
d) Sonstiges
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr weitgehend
beibehalten. Soweit sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, insbesondere
wegen erstmaliger Anwendung des BilMoG, sind diese den Erläuterungen der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.
Für die bilanzierten Verbindlichkeiten wurden folgende Sicherheiten gewährt:
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Pfandrechte/Sicherheitsübereignung
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Private Bürgschaften des Gesellschafters
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3. Sonstige Angaben
a) Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Jörg Krueger
geführt. Weitere Geschäftsführer waren in 2010 nicht bestellt.
b) Zusätzliche Angaben
Die Gesellschaft ist am Abschlussstichtag bilanziell überschuldet und es ergibt sich
ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 20.787,03. Von der
Geschäftsführung der Gesellschaft wurde eine Fortbestehensprognose erstellt, die im
Ergebnis positiv ist. Somit ist bei Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auszugehen.
Hambühren, 31.10.2011
DELTA Plus Datensysteme mit beschränkter Haftung
Jörg Krueger -Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt.
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