ibk Industrieservice GmbH i.L.
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
402.487,49 |
338.881,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
6,00 |
| II. Sachanlagen |
402.337,49 |
338.725,00 |
| III. Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B. Umlaufvermögen |
374.746,41 |
517.779,99 |
| I. Vorräte |
20.421,00 |
147.422,09 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
352.107,41 |
362.842,80 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
2.218,00 |
7.515,10 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
14.110,31 |
16.859,42 |
| D. Aktive latente Steuern |
0,00 |
267.796,15 |
| E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
650.342,94 |
120.147,74 |
| Aktiva |
1.441.687,15
|
1.261.464,30 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
180.147,74 |
57.340,08 |
| III. Jahresfehlbetrag |
530.195,20 |
122.807,66 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
650.342,94 |
120.147,74 |
| B. Rückstellungen |
355.996,97 |
154.490,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.085.690,18 |
1.106.974,30 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
42.166,71 |
|
| Passiva |
1.441.687,15 |
1.261.464,30 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2022 bilanziell überschuldet. Mit Datum vom 01.08.2024
wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Aufgrund der damit verbundenen fehlenden Fortführungsprognose
liegen die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der
Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr vor. Der Jahresabschluss wurde daher
unter der Annahme der Liquidation aufgestellt. Die Gesellschaft ist mittlerweile aufgelöst.
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs.
2 Nr. 1 HGB)
Das Sachanlagevermögen wurde zu Zerschlagungswerten angesetzt. Diese beruhen auf den
Veräußerungserlösen, welche sich aus einem Schreiben der IVB mbH & Co. KG über die
Versteigerung des Anlage- und Umlaufvermögens ergeben. Eine planmäßige Abschreibung
erfolgt nicht mehr.
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.
Eine planmäßige Abschreibung erfolgte durch den Ansatz zu Zerschlagungswerten nicht
mehr.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde durch den Ansatz zu Zerschlagungswerten
abgesehen.
Die Vorräte wurden zu Zerschlagungswerten angesetzt. Diese beruhen auf den Veräußerungserlösen,
welche sich aus einem Schreiben der IVB mbH & Co. KG über die Versteigerung des Anlage-
und Umlaufvermögens ergeben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand
in folgenden Geschäftsjahren führen. Es erfolgte eine anteilige Abwertung für Leistungen
die aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahren nicht mehr in Anspruch genommen
werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um IT - Serviceverträge, deren Laufzeit
sich über den Zeitraum der Auflösung der Gesellschaft erstreckt.
Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren
Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr wurden entsprechend abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
2.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)
Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände"
ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht
wird im Anhang nachgekommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
2.2 Hinweise zu den sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB)
Rückstellungen, die in der Bilanz als "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen werden,
sind zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen:
a) Aufbewahrungspflicht 1.500,00 € b) Berufsgenossenschaftsbeiträge 1.702,39 € c) Garantieverpflichtungen / Retouren 15.950,00 € d) Jahresabschluss- und Prüfungskosten 8.400,00 € e) Urlaubsverpflichtungen 39.723,19 € f) Rückzahlung Corona-Beihilfe: 288.721,39 € Summe 355.996,97 €
2.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt.
Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich bei folgendem Posten in der Bilanz Mitzugehörigkeit
zu einem anderen Posten:
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 164.961,30 € (VJ: 0,00 €)
2.4 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Bei der Aufstellung der Verbindlichkeiten erfolgte eine Differenzierung der oben gemachten
Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten; von den Erleichterungen nach § 288
HGB wurde bei der Aufstellung kein Gebrauch gemacht.
In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 195,0 T€ (Vorjahr: 145,8 T€) und Verbindlichkeiten
von über einem Jahr von 29,2 T€ (Vorjahr: 78,4 T€) enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
In den ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 415,3 T€ (Vorjahr: 403,6 T€) und Verbindlichkeiten
von über einem Jahr von 400,0 T€ (Vorjahr: 400,0 T€) enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 9,5 T€ (Vorjahr: 7,4 T€).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen 0,9T€ (Vorjahr: 0,9
T€).
3. Sonstige Pflichtangaben
3.1 Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 150 Arbeitnehmer beschäftigt.
3.2 Angaben über die Geschäftsführung / Vorstand und Aufsichtsrat (§ 285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Roman Kurowiak, Dipl. Kaufmann (FH).
Der Geschäftsführer war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Ab dem 1. August 2024 ging gem. § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den Insolvenzverwalter Dr. Rainer Eckert über.
Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)
Das vorliegende Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 530.195,25 €. Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
sonstige Berichtsbestandteile
(gez.) Dr. Rainer Eckert
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2025 festgestellt.
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