van
Hettinga GmbH
Aurich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
210.745,00 |
250.213,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
136.576,00 |
163.334,00 |
| II.
Sachanlagen |
74.169,00 |
86.879,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
514.291,51 |
584.488,44 |
| I.
Vorräte |
355.843,82 |
331.923,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136.681,71 |
147.770,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.765,98 |
104.794,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
429,87 |
332,14 |
| Summe
Aktiva |
725.466,38 |
835.033,58 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.707,68 |
242.261,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
236.245,08 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-18.983,85 |
| IV.
Bilanzgewinn |
37.707,68 |
|
| B.
Rückstellungen |
22.400,00 |
28.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
640.358,70 |
564.272,35 |
| Summe
Passiva |
725.466,38 |
835.033,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma der Gesellschaft lautet van Hettinga GmbH.
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 26603 Aurich,
Leerer Landstraße 71. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Aurich, HRB 204240,
eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB Gebrauch gemacht.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in
der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten werden die Materialeinzelkosten, die
Fertigungseinzelkosten und die Sonderkosten der Fertigung
sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des
fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens
einbezogen.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert bis zu
800 € im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die
Herstellungskosten werden die Materialeinzelkosten, die
Fertigungseinzelkosten und die Sonderkosten der Fertigung
sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des
fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens
einbezogen. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger
war, wird dieser angesetzt. Für bestimmte Vorräte
wird der Wert mit Hilfe zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren ermittelt. Das strenge
Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet. Das
Erfordernis einer Wertaufholung gemäß § 253
Abs. 5 HGB wurde geprüft.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt
worden.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen
und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
in der Höhe notwendig. Sonstige Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz
1. Entgeltlich erworbener Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird über
eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschrieben, da sich nach der
Unternehmensplanung bis dahin der Wert realisiert hat.
2. Verbindlichkeiten
Im Berichsjahr bestehen Verbindlichkeiten druch
Bürgschaft gesicherte Verbindlichkeiten in Höhe
von rund 254.037 EUR (Vorjahr: 332.005 EUR).
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 46.400,00
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
2. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 9 Arbeitnehmer
(Vorjahr: 8 Arbeitnehmer) im Unternehmen beschäftigt.
gez. Herr Paco Schüt
gez. Herr Dirk Ludwigs
gez. Herr Wolf Niels Fritzsche
Aurich, 10. September
2024
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 8.10.2024.
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