UPIC
Universal Peripherals International in Central Europe
GmbH
Stockstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.932,00 |
42.002,00 |
| I.
Sachanlagen |
33.932,00 |
42.002,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
293.056,10 |
191.536,39 |
| I.
Vorräte |
500,00 |
500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
204.322,83 |
100.350,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.248,28 |
2.248,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.233,27 |
90.685,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
326.988,10 |
233.538,39 |
Passiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
171.075,62 |
156.180,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
127.822,97 |
127.822,97 |
| II.
Bilanzgewinn |
43.252,65 |
28.357,51 |
| B.
Rückstellungen |
48.738,49 |
9.395,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.173,99 |
67.070,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
107.173,99 |
67.070,41 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
892,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
326.988,10 |
233.538,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
bilanziert.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Name des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Susanne Linder-Meister geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2014 festgestellt.
Stockstadt, 19.02.2014
Susanne Linder-Meister
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