ALPHA 4
CONCEPTS GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.227.076,38 |
51.086,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.271,00 |
1.086,00 |
| II.
Finanzanlagen |
12.217.805,38 |
50.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.736.411,83 |
789.767,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.097.283,88 |
713.151,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.271.531,23 |
527.945,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.639.127,95 |
76.615,35 |
| C.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
5.340,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.630.300,67 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.593.788,88 |
846.193,04 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
6.864,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
367.570,00 |
367.570,00 |
| III.
Verlustvortrag |
385.705,40 |
372.712,09 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
9.637.165,27 |
12.993,31 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
9.630.300,67 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
51.858,00 |
33.453,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.541.453,12 |
805.875,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.560.239,00 |
150.114,07 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
477,76 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.593.788,88 |
846.193,04 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| Haftungsverhältnisse
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
1.000.000,00 |
0,00 |
| Verpflichtungen
aus Treuhandvermögen |
65.999,20 |
49.999,00 |
Anhang
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten
für kleine Kapitalgesellschaften wurden für
Zwecke der Offenlegung bei der Erstellung der Bilanz und
des Anhangs in Anspruch genommen (§§ 326, 266
Abs. 1 Satz 3, 288 HGB).
II.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Es
liegen allerdings in Höhe von TEUR 9.814,2
qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarungen vor. Zudem
geht die Geschäftsführung der Gesellschaft von
einer positiven Fortbestehensprognose aus.
ANLAGEVERMÖGEN
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer
drei bis acht Jahre) angesetzt.
Die
Finanzanlagen wurden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten bewertet. Die Anteile an verbundenen
Unternehmen sowie einzelne Wertpapiere des
Anlagevermögens wurden aufgrund dauernder
Wertminderung auf einen niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Soweit es sich um Anteile an
börsennotierten Unternehmen handelt, wurde eine
Abschreibung auf einen niedrigeren Börsenpreis am
Bilanzstichtag bzw., bei zwischenzeitlicher Werterholung,
am Tag der Bilanzaufstellung vorgenommen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit ihren Nominalbeträgen aktiviert. Soweit
Einzelrisiken vorlagen, wurden Wertberichtigungen
vorgenommen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren
Beständen zum Abschlussstichtag aufgenommen.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Es wurden Rückstellungen für drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.
VERBINDLICHKEITEN
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Betrag der für die Folgejahre im Voraus erhaltenen
Erträge ausgewiesen.
III.
SONSTIGE ANGABEN
1.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFTEN
Im Geschäftsjahr 2010/2011 erfolgte die
Geschäftsführung der ALPHA 4 CONCEPTS GmbH,
Mannheim, durch die Geschäftsführerin
Frau Dr. Karin Ertel, Volljuristin, Schifferstadt.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird in Übereinstimmung mit
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
2.
ANGABEN ÜBER ARBEITNEHMER
Die Gesellschaft beschäftigte neben der
Geschäftsführerin im Geschäftsjahr keine
Mitarbeiter.
3.
ANGABEN ÜBER BETEILIGUNGEN AN ANDEREN UNTERNEHMEN
GEM.
§ 285 Nr. 11 HGB
Name
|
MAXXTEC AG
|
Sitz
|
Sinsheim
|
Grundkapital
|
1.982.515,00 EUR
|
Eigenkapital
(31.12.2010)
|
-391.081,92 EUR
|
Höhe des
Kapitalanteils
|
67,79 %
|
Buchwert
|
1,00 EUR
|
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahres (31.12.2010)
|
87.664,62 EUR
|
Name
|
Lavaris
Technologies GmbH
|
Sitz
|
Hof
|
Grundkapital
|
27.386,00 EUR
|
Eigenkapital
|
4.627.948,86 EUR
|
Höhe des
Kapitalanteils
|
37,38 %
|
Buchwert
|
9.750.306,50 EUR
|
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahres (31.12.2011)
|
-1.491.804,48 EUR
|
4.
ANGABEN ÜBER BEWERTUNGSEINHEITEN NACH § 254
HGB (§ 285 Nr. 23 HGB)
Für die bilanzielle Erfassung der
Bewertungseinheiten wurde die Einfrierungsmethode
gewählt. Sämtliche Bewertungseinheiten stellen
für sich genommen Micro-Hedges dar. Die
Bewertungseinheiten werden im Folgenden näher
erläutert.
Im Geschäftsjahr 2008/2009 hat die A4C GmbH 98
SWAP-Geschäfte mit einem Partner abgeschlossen. Bei
den zugrundeliegenden Swaps handelt es sich um Indexswaps.
Bei diesen richten sich die typischen
SWAP-Austauschzahlungen nach der Entwicklung der
zugrundeliegenden Indizes. Es werden nicht die in einzelnen
Bilanzpositionen erfassten Vermögensgegenstände
und Schulden selbst gehandelt, sondern synthetische
Risikopositionen, die aus diesen resultieren. Ziel des
Indexswaps der A4C GmbH ist die Absicherung von Portfolien,
bestehend aus Vermögensgegenständen sowie deren
Erträgen und den korrespondierenden
Finanzierungspositionen sowie den daraus anfallenden
Aufwendungen.
Jedem dieser abgeschlossenen SWAP-Geschäfte
liegt ein individueller Index zugrunde. Mit den
SWAP-Geschäften selbst hat sich die Gesellschaft
verpflichtet, die positive Performance aus den
zugrundeliegenden Indizes zum Fälligkeitstag an den
Vertragspartner zu zahlen. Im Gegenzug verpflichtet sich
der Vertragspartner zur Zahlung der negativen Performance
zuzüglich 0,5% Zinsen auf den Nominalwert.
Die SWAP-Geschäfte 1 bis 83, 87 bis 95 sowie 97
bis 98 basieren auf je einem Index, dessen derzeitige Basis
die Entwicklung einer synthetischen Tagesgeldanlage von
€ 1.000.000 ist. Der Verlauf der Indizes war bis zum
Ende des Geschäftsjahres 2010/2011 jeweils positiv, da
ein Tagesgeldzinssatz mit einem Wert von 0,5%
zugrundegelegt wurde. Die Indizes entwickelten sich seit
deren Etablierung positiv. Die Index-Performance belief
sich auf je 1,375. Am Stichtag hatten sämtliche der
genannten Indizes einen Stand von 101,375. Aus dieser
Entwicklung ergab sich für die A4C GmbH zum
Bilanzstichtag eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von
je € 13.750. Demgegenüber steht die
Zahlungsverpflichtung des SWAP-Partners von je
€ 13.750. Da die SWAP's frühestens am
28.12.2012 und spätestens am 30.12.2058 fällig
sind und erst zu diesem Zeitpunkt die tatsächlichen
Zahlungsverpflichtungen der Transaktionspartner feststehen,
wurden diesbezüglich Bewertungseinheiten für die
Forderungen sowie die entsprechenden Rückstellungen
gebildet. In die Bewertungseinheiten aus den genannten
Geschäften werden € 1.292.500 Forderungen sowie
Rückstellungen aus Zahlungsverpflichtungen in der
gleichen Höhe einbezogen. Die Bewertungseinheiten
gleichen sich entsprechend aus.
Die Indizes der den SWAP-Tickets 84 bis 86 und 96
zugrundeliegenden Geschäfte berücksichtigen,
neben der Entwicklung von Tagesgeld im Volumen von jeweils
€ 1.000.000, auch die Entwicklung von durch die
Gesellschaft erworbene Vermögensgegenstände bzw.
Finanzanlagen und deren korrespondierende Finanzierung.
Diese Indizes entwickelten sich seit deren Etablierung, bis
auf den Index 96, ebenfalls positiv, allerdings gleichen
sich die Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft und die
des SWAP-Partners nicht aus.
Aus der Entwicklung des Index 84 entwickelte sich bis
zum Bilanzstichtag insgesamt eine Zahlungsverpflichtung der
A4C GmbH in Höhe von € 31.388. Dabei lagen dem
Index, neben der Entwicklung der synthetischen
Tagesgeldposition, die Ertragsentwicklung bis zum
30. September 2010 aus der Vergabe eines Convertible
Loans und die Erträge aus einem Optionsgeschäft
sowie bis zum 30. September 2010 entstandene Aufwendungen
aus der Finanzierung dieser Positionen zugrunde. Der
Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft steht ein
Ausgleichsanspruch gegenüber dem SWAP-Partner in
Höhe von € 13.750 gegenüber. Der
Überhang aus der Saldierung der Positionen in
Höhe von € 17.638 wurde als Rückstellung
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
berücksichtigt.
Aus der Entwicklung des Index 85 entwickelte sich bis
zum Bilanzstichtag insgesamt eine Zahlungsverpflichtung der
A4C GmbH in Höhe von € 145. Dabei lagen dem
Index, neben der Entwicklung der synthetischen
Tagesgeldposition, die Ertragsentwicklung bis zum 30.
September 2010 aus der Vergabe eines Darlehens mit
Wandlungsmöglichkeit sowie bis zum 30. September 2010
entstandene Aufwendungen aus der Finanzierung dieser
Position zugrunde. Der Zahlungsverpflichtung der
Gesellschaft steht ein Ausgleichsanspruch gegenüber
dem SWAP-Partner in Höhe von € 13.750
gegenüber. Der Überhang aus der Saldierung der
Positionen in Höhe von € 145 wurde als
Rückstellung für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften berücksichtigt.
Die Entwicklung des Index 86 war seit dessen
Etablierung bis zum Bilanzstichtag ebenfalls positiv. Basis
des Index ist die Entwicklung einer synthetischen
Tagesgeldposition sowie die Entwicklung von im
vorangegangenen Geschäftsjahr angeschafften
Wertpapieren und deren hierfür aufgenommene
Finanzierung bis zum 30. September 2010. Trotz der
positiven Performance des Index liegen die aus dem SWAP
resultierenden Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft
unter den Zahlungsverpflichtungen des SWAP-Partners.
Für die Gesellschaft ergibt sich nach Saldierung der
Zahlungsverpflichtungen, aufgrund der positiven Performance
von € 13.627 mit den Zahlungsansprüchen in
Höhe von € 13.750, ein nicht realisierter Gewinn
in Höhe von € 123. Dieser wurde aufgrund des
Realisationsprinzips (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB) nicht
bilanziert.
Basis des Index 96 ist die Entwicklung einer
synthetischen Tagesgeldposition sowie die Entwicklung der
im aktuellen und im vorangegangenen Geschäftsjahr
angeschafften Wertpapiere und deren hierfür
aufgenommene Finanzierung ab dem 1. Oktober 2010 sowie die
Ertragsentwicklung aus der Vergabe diverser Darlehen sowie
der im Zusammenhang mit der Finanzierung dieser Position
entstandenen Aufwendungen ab dem 1. Oktober 2010. Aufgrund
der negativen Performance des Index liegen die aus dem SWAP
resultierenden Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft
unter den Zahlungsverpflichtungen des SWAP-Partners.
Für die Gesellschaft ergibt sich aufgrund der
negativen Performance sowie des fixen Anspruchs auf 0,5%
Zinsen auf den Nominalwert ein Zahlungsanspruch von €
244.994. Hierbei handelt es sich um einen nicht
realisierten Gewinn, der aufgrund des Realisationsprinzips
(§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB) nicht bilanziert wird.
5.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB
Es wurde ein Bankguthaben in Höhe von TEUR
1.000,0 als Sicherheit für ein Darlehen einer
Gesellschaft verpfändet.
6.
WESENTLICHE NICHT BILANZIERTE VORGÄNGE
Zwischen der ALPHA 4 CONCEPTS GmbH und einem
Vertragspartner wurde im laufenden Geschäftsjahr eine
Optionsvereinbarung abgeschlossen. Das Zustandekommen des
Optionsgeschäftes stand unter der aufschiebenden
Bedingung, dass ein Betrag in Höhe von insgesamt
€ 5.000.000 an die ALPHA 4 CONCEPTS GmbH gezahlt
wird. Da dies bis zum vereinbarten Fälligkeitstag
nicht der Fall war, wurde die Optionsverpflichtung nicht
bilanziert.
7.
ERGEBNISVERWENDUNG
Der Gesellschafter beabsichtigt, das Ergebnis auf
neue Rechnung vorzutragen.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES DER
ALPHA 4 CONCEPTS GMBH, MANNHEIM
GEMÄSS § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Dr. Karin Ertel
Christian Tesch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2013 festgestellt.
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