Wunderle GmbH
Ibbenbüren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.05.2024
Bilanz
Anhang
Grundlagen und Methoden
Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen
Der Jahresabschluss der Wunderle GmbH, eingetragen beim Registergericht Steinfurt
unter der Nr. HRB 7942, für das Geschäftsjahr 2024 wurde unter Anwendung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) und unter
besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für die Kapitalgesellschaften
gem. §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form, der Darstellung und des
Umfangs der Angaben im Jahresabschluss wurde Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter Bezugnahme auf die Regelung des
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite und Aufwendungen
nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Angaben und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen
Bei dem Geschäftsjahr handelt es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr. Die Vorjahreswerte
der Gewinn- und Verlustrechnung sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze und Bewertungsmethoden aufgestellt worden.
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen
im Jahresabschluss erfasst.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten und deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt sind mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet worden.
Alle übrigen Fremdwährungspositionen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung
oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Somit sind
bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursverluste aus der Bewertung von Forderungen
bzw. Verbindlichkeiten berücksichtigt worden.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Die Gegenstände des entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagevermögens wurden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungen auf die Zugänge
des Berichtsjahres wurden linear "pro rata temporis" vorgenommen. Die Nutzungsdauer
ist entsprechend der vorsichtig geschätzten Verwendbarkeit im Betrieb bemessen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 wurden
voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Uneinbringliche
Forderungen wurden ausgebucht. Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurde
eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 3 % der verbleibenden Nettoforderungen
berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Der Ermittlung der Rechnungsabgrenzungsposten liegen die Bestimmungen des § 250 HGB zugrunde.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen
wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte
nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 13 Mitarbeiter.
Ibbenbüren, 1. Dezember 2025; gez. Heike Bringemeier
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2025 festgestellt.
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