Wunderle
GmbH
Ibbenbüren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.947,70 |
46.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.547,70 |
16.452,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.400,00 |
29.548,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
997.551,98 |
998.487,27 |
| I.
Vorräte |
603.669,43 |
638.115,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.216,71 |
197.518,54 |
| davon
gegen Gesellschafter |
36,22 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
190.665,84 |
162.852,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.618,65 |
17.129,24 |
| Aktiva |
1.058.118,33 |
1.061.616,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
771.584,07 |
667.771,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
276.175,89 |
276.175,89 |
| III.
Bilanzgewinn |
469.908,18 |
366.095,35 |
| davon
Gewinnvortrag |
366.095,35 |
167.337,54 |
| B.
Rückstellungen |
94.395,14 |
112.240,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.139,12 |
281.605,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
162.139,12 |
227.316,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.000,00 |
54.288,71 |
| Passiva |
1.058.118,33 |
1.061.616,51 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen
Der Jahresabschluss der Wunderle GmbH, eingetragen
beim Registergericht Steinfurt unter der Nr. HRB 7942,
für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Anwendung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff. HGB) und unter besonderer
Berücksichtigung der Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form, der Darstellung und des Umfangs
der Angaben im Jahresabschluss wurde Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter
Bezugnahme auf die Regelung des § 264 Abs. 1 Satz 4
HGB verzichtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze und
Bewertungsmethoden aufgestellt worden.
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten und deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr
beträgt sind mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet
worden. Alle übrigen Fremdwährungspositionen
werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder
dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Somit sind bis zum Bilanzstichtag eingetretene
Kursverluste aus der Bewertung von Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten berücksichtigt worden.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Die Gegenstände des entgeltlich erworbenen
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen auf abnutzbare
Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungen auf die
Zugänge des Berichtsjahres wurden linear "pro rata
temporis" vorgenommen. Die Nutzungsdauer ist entsprechend
der vorsichtig geschätzten Verwendbarkeit im Betrieb
bemessen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 wurden voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen.
Die
Vorräte wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die
Forderungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten EUR 36,22
Forderungen gegen Gesellschafter.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht.
Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurde eine
pauschale Wertberichtigung in Höhe von 3 % der
verbleibenden Nettoforderungen berücksichtigt.
Kassenbestände und
Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Der Ermittlung der
Rechnungsabgrenzungsposten liegen die Bestimmungen
des § 250 HGB zugrunde.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die sonstigen
Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs.
1 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 13 Mitarbeiter.
Ibbenbüren, 22.
November 2024;
gez.
Heike Bringemeier
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024
festgestellt.
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