Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 590469
Eingetragen
12.1.1990
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Textilien und Nebenartikeln aller Art, sowie die Herstellung von Textilien. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tatjana Türke
seit 12.4.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Balingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kenny S. GmbH

Stockach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Obwohl die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert war, darunter die Inflation, der Ukraine-Konflikt sowie anhaltende Lieferprobleme, verzeichnete sie ein Wachstum von 1,9 %.

Die Konsumstimmung gemäß GFK - Konsumklimaindex sinkt im Juni 2022 auf ein Rekordtief. Damit hat das Konsumklima ein neues Allzeittief erreicht.

Die Einkommenserwartung sinkt auf den niedrigsten Wert seit fast 20 Jahren.

Inflationsraten von fast acht Prozent im Jahr 2022 drückten nicht nur auf die Stimmung, sie lassen auch die Kaufkraft der privaten Haushalte dahinschmelzen

Der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie unterbrochene Lieferketten lassen vor allem die Energie- und Lebensmittelpreise stark ansteigen. Vor allem der Anstieg der Lebenshaltungskosten von knapp acht Prozent im Jahr 2022 drückt auf die Stimmung der Verbraucher.

Im Sog sinkender Konjunktur- und Einkommenserwartungen muss auch die Anschaffungsneigung Einbußen hinnehmen. Der Indikator verliert 2,6 Punkte und weist nun - 13,7 Punkte auf. Ein niedrigerer Wert wurde zuletzt mit -20,1 Punkten während der Finanz- und Wirtschaftskrise im Oktober 2008 gemessen. (Quelle: IFH Köln)

Somit wurden auch die in den vergangenen zwei Jahren in den Lockdown-Phasen angesparten Finanzmittel vermutlich nicht in dem erhofften Maße in Käufe und Anschaffungen umgesetzt.

Im Jahr 2022 hat der stationäre Textil- und Bekleidungseinzelhandel in Deutschland deutliche Umsatzeinbußen verzeichnet. Der Umsatz sank im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vor-Corona Jahr 2019 um ca. 11 %. (Quelle: Textilwirtschaft)

Im Jahr 2022 hat sich der Onlineumsatz für Mode und Bekleidung in Deutschland leicht rückläufig entwickelt. Nach zwei sehr umsatzstarken Jahren sanken die Erlöse im Online-Handel erstmals um nominal 2,5 % auf 20 Milliarden Euro.(Quelle Statista.com)

Ertragslage:

Die Erlöse sind im Berichtsjahr mit 3,7 Mio. um 20, 5 % zum Vorjahr auf 21,7 Mio. €uro gestiegen. Die Umsatzentwicklung ist im Wesentlichen auch auf die wegfallenden Coronabeschränkungen im Jahre 2022 zurückzuführen.

Im Rahmen der Sanierung wurden insgesamt 46 Personen entlassen, wobei 24 dieser Kündigungen bereits im Jahr 2022 ausgesprochen wurden. Diese Kündigungen betreffen die geschlossenen Stores.

Trotz entsprechender Maßnahmen, die zur Bewältigung der Krise ergriffen wurden, schloss das Unternehmen im Jahr 2022 mit einem weiteren hohen operativen Verlust ab. Aufgrund der außergewöhnlichen Erträge durch den im Oktober 2022 gestellten Insolvenzantrag (Insolvenz in Eigenverwaltung) in Höhe von rd. 5,3 Mio. €, schließt das Jahr 2022 mit einem positiven Ergebnis von 4,216 Mio. €uro

Im Jahr 2022 wurde die Liquidität des Unternehmens weiterhin erheblich beeinträchtigt, dieses bei gleichzeitiger Unterdeckung des Eigenkapitals.

Obgleich Mieten erneut gestundet wurden, konnten teilweise auch Mietverzichte verhandelt werden. Die Auswirkungen der Stundung, des Personalabbaus sowie der Schließung unrentabler Stores haben sich im Jahr 2022 nicht ausreichend positiv auf die Liquidität ausgewirkt.

Vermögenslage:

Unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals in Höhe von € 400.000, einer Kapitalrücklage in Höhe von € 2 Mio., einen Verlustvortrag von € 6,6Mio. und einem Jahresüberschuss von € 4,1 Mio. konnte, der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in 2022 beseitigt werden.

Finanzlage:

Die Finanzlage war im Berichtsjahr deutlich angespannt. Aufgrund fehlender Warenlieferungen war die Gesellschaft teilweise nicht mit Ware versorgt, was dazu führte, dass die Gesellschaft am 17. Oktober 2022 einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt hat. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen bestellt.

Über das Vermögen der Kenny S. GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Konstanz - Insolvenzgericht - vom 01.12.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet.

Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, bestellt.

Die Eigenverwaltung wird in der Folge durch den Schuldnervertreter RA Robin Hezel HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kemptener Str. 61, 88131 Lindau geführt.

Der vom Amtsgericht Konstanz und den Gläubigern akzeptierte Insolvenzplan hat eine Altgläubigerbefriedigung in Höhe von € 1 Mio. in 16 ungleichen Raten zum Inhalt. Im darstellenden Teil des Insolvenzplanes wird nach § 220 InsO aufgezeigt, dass die mit der Planerfüllung einhergehende Befriedigung unter Annahme der getroffenen Prämissen höher ist, als dies bei der Regelabwicklung der Fall wäre und dass die Gläubiger damit nicht schlechter gestellt werden.

Chancen & Risiken

Das Geschäftsjahr 2022 war erneut ein Jahr mit großen Herausforderungen und geprägt von den Auswirkungen der Pandemie, vom Beginn des Ukraine-Kriegs, Lieferkettenproblemen sowie steigender Inflation und Zinsen. Diese Entwicklungen führten global zu einer Reihe von wirtschaftlichen Herausforderungen.

Auch die Modebranche war von diesen Entwicklungen stark betroffen und verzeichnete aufgrund der Verschlechterung der Konsumstimmung erneut rückläufige Frequenzen im stationären Handel.

Im Jahr 2022 haben sich die Frequenzen im deutschen Modeeinzelhandel deutlich verändert. Fehlende Frequenzen in Verbindung mit einem veränderten Konsumverhalten ließen die Umsätze in den Kenny S. Stores mit Beginn der Pandemie bis in das Jahr 2022 stark einbrechen.

Die Kenny S. GmbH hat auf die vorherrschenden Entwicklungen reagiert, indem sie ihre Online-Präsenz kontinuierlich optimiert hat.

Stark steigende Kosten insbesondere im Bereich Personal und bei den Energiekosten bei weiterhin sinkenden Umsätzen im Segment "Kenny S. - Stores" führt auch zukünftig dazu, dass überwiegend Stores für das Unternehmen Kenny S. eine defizitäre Unternehmenseinheit darstellen.

Die Kenny S. Stores und die damit verbundenen Kosten im Personalbereich und Ladenmieten waren in der Vergangenheit die hauptsächliche Ursache der negativen Betriebsergebnisse.

Da die eigenbetriebenen "Fullprice" Stores nicht den wirtschaftlichen Ansprüchen der Kenny S. GmbH genügen, werden die Retail Stores im Oktober 2024 aufgegeben.

Chancen der Storeschließungen

So entsteht die Chance sich auf rentable Einheiten wie den Wholesale, Outlet-Stores und den Onlinehandel zu konzentrieren.

Die Aufgabe der Fullprice Retail-Stores ermöglicht es der Kenny S. GmbH die komplexen Prozesse im Retail Bereich und die damit verbundenen Kostenstrukturen zu optimieren und schlanker und effizienter zu gestalten.

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass sich die gesamte Kosteneinsparung ab dem dritten Quartal 2024 und in den Folgejahren positiv auf das Betriebsergebnis der Kenny S GmbH auswirken wird.

Risiken der Storeschließungen

Es führt in eigenen Regionen zu einem Verlust der physischen Präsenz der Kenny S. GmbH und kann zu einem Rückgang der Markenbekanntheit führen.

Stammkunden, die den stationären Handel regional beim Kauf von Kenny S. Produkten bevorzugen, können als Kunden verloren gehen. Der Touch-Point "Kenny S. - E-Commerce" bleibt den Kunden als Kaufkanal offen.

Negative PR-Berichterstattungen von Store Schließungen der Kenny GmbH kann zu Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern führen.

Die entstehenden Einmalaufwendungen der Schließungs- und Folgekosten sind mit 643 T€ kalkuliert. Dieses beinhaltet entstehende Anwaltskosten eventuelle Kündigungschutzklagen, Mietrestlaufzeiten sowie entstehende Rückbaukosten.

Fazit

Die Schließung der unrentablen Stores stellt eine strategische Entscheidung dar, die sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Durch die Reduzierung der Betriebskosten und die Fokussierung auf profitablere Vertriebskanäle kann das Unternehmen seine finanzielle Stabilität und Effizienz steigern. Gleichzeitig besteht jedoch das Risiko eines Verlusts von Marktpräsenz und Kunden.

Prognosebericht:

Da durch die Sanierungsmaßnahmen im Zuge des eigenverwalteten Insolvenzverfahrens Personalkosten, Raumkosten und sonstige Kosten erheblich reduziert werden konnten, stellt das Unternehmen eine gute Prognose nach Beendigung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens in Aussicht. Diesem Insolvenzplan wurde am 22.11.2023 zugestimmt

Seit Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde der Geschäftsbetrieb bis zum heutigen Tag vollumfänglich fortgeführt.

Die Beziehungen zu den Lieferanten sind nach wie vor von großer Stabilität geprägt. Einzelne Lieferanten, die die Zusammenarbeit beendet haben, hatten keine negativen Konsequenzen für die Kenny S GmbH.

Die Umstellung auf neue bzw. bestehende Lieferanten erfolgte bereits für einzelne Warengruppen, ohne dass dies zu Qualitätseinbußen geführt hat.

Die Lieferanten bekunden ihre Unterstützung für den Sanierungskurs der Schuldnerin und bekräftigen ihre fortbestehende Loyalität gegenüber dem Unternehmen.

Die Lieferungen erfolgen pünktlich und vollständig, wobei eine persönliche, intensive Kommunikation sowie ein stabiles Zahlungsverhalten der Kenny S. GmbH als unterstützende Faktoren zu nennen sind.

Die parallele Optimierung der Bezugskanäle zur Verbesserung des Rohertrages wird mit Nachdruck verfolgt und befindet sich in der Umsetzung

Des Weiteren sind keine negativen Konsequenzen für die verbindlichen Bestellungen im Großhandel zu verzeichnen, die durch das Insolvenzereignis bedingt sind. Die sogenannte "Vororder" ist lediglich in Teilen konjunkturgetrieben belastet. Bislang lässt sich keine Substitution der Marke Kenny S. auf der "Fläche" bei den Wholesale Partnern feststellen.

Die Schuldnerin hat sich bereit erklärt, an einem M&A-Prozess mitzuwirken. Infolgedessen wurde ein Dual-Track-Verfahren durch die Firma InsoConsult initiiert, welches jedoch zu keinem nutzbaren Ergebnis geführt hat.

Gemäß Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz vom 31.07.2024 wird das Verfahren zum 02. August 2024 aufgehoben. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht. Das Amt des Sachwalters besteht insoweit fort.

Für das Geschäftsjahr 2023 weist das Unternehmen auf Grundlage der BWA Dezember 2023 einen Verlust von 1,76 Mio. € aus.

Für das Geschäftsjahr 2024 weist das Unternehmen auf Basis der BWA November 2024 einen Verlust von 2,0 Mio. € aus.

Die Unternehmensplanung für das Jahr 2025 zeigt bereits heute, dass nach Saldierung der aktuellen Planungsdaten in den Unternehmenseinheiten Wholesale, Outlet Stores und Online-Handel von einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. 86 T€ ausgegangen werden kann.

Nach Abschluss der Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren sowie der Abschlusszahlungen für die Folgekosten der Storeschließungen, wird die Kenny S. GmbH in die Lage versetzt, nachhaltig positive Betriebsergebnisse aus dem operativen Geschäft zu erwirtschaften.

Die geplanten Umsätze für das Jahr 2025 aus den Vororder Zahlen der Wholesale - Verkaufsmonate Januar - April 2025 sind stabil. Das Geschäftsmodell der Schuldnerin ist weiterhin nachvollziehbar dargestellt und nachhaltig grundsätzlich rentabel.

 

Stockach, 22.01.2025

Tatjana Türke

Bilanz zum 31.12.2022

AKTIVA

31.12.2022 Vorjahr
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 336.960,00 381.255,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 2.493.797,04 2.421.079,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.058.258,66 915.175,78
III. Wertpapiere 25.000,00 25.000,00
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 711.828,06 107.644,91
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 65.678,09 61.947,48
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 4.170.605,00
4.691.522,85 8.082.708,49

PASSIVA

A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 400.000,00 400.000,00
II. Gewinnrücklage 2.000.000,00 2.000.000,00
III. Verlustvortrag 6.570.605,00- 4.227.956,43-
IV. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 4.216.940,59 2.342.648,57-
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 4.170.605,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 780.567,13 707.170,42
C. VERBINDLICHKEITEN 3.864.620,13 7.375.538,07
4.691.522,85 8.082.708,49

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

2022 Vorjahr
1. Rohergebnis 16.249.207,32 8.855.508,10
2. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter 4.088.502,64- 4.404.808,81-
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 925.586,61- 887.408,83-
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 136.243,99- 163.761,27-
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.728.135,20- 5.484.647,17-
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.555,30 33,49
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 159.353,07- 257.564,38-
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,52- 0,30
8. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 4.216.940,59 2.342.648,57-

ANHANG zum 31.12.2022

Kenny S. GmbH, Stockach

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB einzustufen.

1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Kenny S. GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Stockach
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Freiburg
Register-Nr.: HRB 590469

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemein:

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), trotz der in 2022 beantragten Insolvenz in Eigenverwaltung.

Anlagevermögen:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 250,00 Euro und bis 1.000,00 Euro werden erstmalig ab dem Jahr 2015 in einem Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird über 5 Jahre, beginnend mit dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Umlaufvermögen:

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.

Rückstellungen:

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck verwendet. Zur Berechnung wurden standort- und personengruppenspezifisch Gehaltstrends von 0 % p.a., Rententrends von 0 % p.a., sowie nach dem Lebensalter gestaffelte Fluktuationsraten von durchschnittlich 0 % p.a. zugrunde gelegt. Der Rechnungszins wurde mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung für Dezember 2021 bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelten Wert (zehnjähriger Durchschnitt) von 1,78 % (Vj. 1,87 %) angesetzt.

Es ergibt sich ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB aus der Abzinsung mit einem Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und demjenigen der vergangenen 7 Jahre in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 32). Dieser Betrag ist ausschüttungsgesperrt. Der Rechnungszins auf Basis des Durchschnitts der vergangenen sieben Jahre beträgt 1,44 % (Vj. 1,35%).

Der Rückdeckungsanspruch aus Lebensversicherung wurde im Kalenderjahr 2017 zur Auszahlung fällig. Der ausbezahlte Betrag wurde in Form einer insolvenzsicheren Sparanlage angelegt. Der Aktivwert inklusive Zinsanteil wurde entsprechend angesetzt und mit der Pensionsverpflichtung verrechnet.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Ergebnisverwendung:

Der Jahresüberschuss i.H.v. 4.216.940,59 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Fremdwährungsumrechnung:

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs nach § 256a HGB am Abschlusstag in Euro umgerechnet.

3. Angaben zu Posten der Bilanz:

Anlagevermögen:

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der separaten Übersicht dargestellt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Sonstige Vermögensgegenstände:

Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Forderungen gegenüber Gesellschafter:

Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschafter beträgt 75.000,00 EUR (Vorjahr: 75.000,00 EUR).

Rechnungsabgrenzungsposten:

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Im Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz ist zum Bilanzstichtag ein Disagio in Höhe von 0,00 EU (Vorjahr: 95,14 EUR) enthalten.

Pensionsrückstellung:

Von der Pensionsverpflichtung i.H.v. 471.912,00 EUR wird der Aktivwert der insolvenzsicheren Sparanlage i.H.v. 149.044,73 EUR in Abzug gebracht.

Nach Berücksichtigung des vorhandenen Deckungsvermögens i.S.v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB beläuft sich der Erfüllungsbetrag zum Stichtag auf 322.867,27 EUR.

Sonstige Rückstellungen:

Unter der Bilanzposition - sonstige Rückstellungen - werden im Wesentlichen die zu erwartenden Aufwendungen für Urlaubsansprüche, Rückbauverpflichtungen, Jahresabschlusskosten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.104.003,70 EUR (Vorjahr: 2.274.923,07 EUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 630.040,96 EUR durch selbstschuldnerische Bürgschaften des bisherigen Gesellschafters, sowie durch Grundschulden auf das Objekt Hardtring 13, 78333 Stockach besichert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.663.292,41 EUR (Vorjahr: 3.693.870,82 EUR).

Sonstige Verbindlichkeiten:

Angabe zu Restlaufzeitvermerken:

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 97.324,02 EUR (Vorjahr: 694.744,18 EUR).

Davon-Vermerke:

Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Steuern beträgt 50.568,09 EUR (Vorjahr: 218.942,24 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung beträgt 35.794,38 EUR (Vorjahr: 340.478,36 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter:

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 819.125,00EUR).

4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

2022 2021
TEUR TEUR
Aufwendungen Altersversorgung 28 29
Aufwand aus Währungsumrechnung 87 45
Erträge aus Währungsumrechnung 36 23
Zinsaufwand Gesellschafter 31 108
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0 10

Angaben zu außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge nach § 285 Nr. 31 HGB

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde ein steuerfreier Sanierungsgewinn i.S.v. § 3 a EStG in Höhe von 5.322.005,12 EUR erfolgswirksam verbucht.

5. Sonstige Angaben:

Finanzielle Verpflichtungen:

Es bestehen folgende, nach § 285 Abs. 1 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

2022
TEUR
Verpflichtung aus Miet- und Leasingverträgen 2.268
2022
TEUR
Fälligkeiten der Miet- und Leasingraten
bis 1 Jahr 1.267
1 bis 5 Jahre 1.000
über 5 Jahre 0
2.268

Im Vorjahr beliefen sich die jährlichen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen auf 2.258 TEUR.

Es bestehen zudem Verträge mit Handelsvertretern, aus denen Ansprüche entstehen können. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

Beteiligungsbesitz:

Die Gesellschaft war zu 25,00% an der Werbegemeinschaft A61 Outlet GbR in Siegburg beteiligt.

Anzahl Mitarbeiter:

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug insgesamt 184 (Vj. 186 Arbeitnehmer) und untergliedert sich wie folgt:

2022 2021
Angestellte 152 154
Arbeiter 10 9
Aushilfen 22 23

Geschäftsführer:

Seit 01.04.2021 Frau Tatjana Türke, Modelmacherin, Balingen

Es wird die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Nachtragsbericht:

Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, wird gemäß § 285 Nr. 33 HGB nachfolgend berichtet:

Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 01.12.2022 (S 40 IN 329/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Es wurde die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet (§§ 270 ff. InsO).

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Stockach, den 22.01.2025

Tatjana Türke, Geschäftsführerin

Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2025 unverändert festgestellt.

Anlagespiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2022 Zugang (Z) Abgang - (A) Umbuchungen 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 150.000,01 0,00 (Z) 0,00 150.000,01
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.949.839,08 207.579,84 (Z)
-924.640,47 (A) -8.125,74 2.224.652,71
3.099.839,09 207.579,84 (Z)
-924.640,47 (A) -8.125,74 2.374.652,72
Abschreibungen
01.01.2022 Zugang (Z) Abgang - (A) Umbuchungen 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 149.999,01 0,00 (Z) 0,00 149.999,01
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.568.585,08 132.561,84 (Z)
-808.732,47 (A) -4.740,74 1.887.673,71
2.718.584,09 132.561,84 (Z)
-808.732,47 (A) -4.740,74 2.037.672,72
Restbuchwert 31.12.2022 Restbuchwert 31.12.2021
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1,00 1,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
336.979,00 381.254,00
336.980,00 381.255,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

In dem vorstehende, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende, uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Kenny S. GmbH, 78333 Stockach

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kenny S. GmbH, Stockach - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kenny S. GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf den Nachtragsbericht im Anhang sowie auf die Angaben IV des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass im Dezember 2022 ein Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt wurde. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der

Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Konstanz, 23. Januar 2025

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gez. Manuel Koch, Wirtschaftsprüfer

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