GNH Glasfasernetz Hersbruck GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Franke seit 11.7.2025 | Prokura |
Harald Dipl.-Ing. (FH) Günzrodt seit 8.7.2016 | Prokura |
Harald Kiesl seit 24.9.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Hersbruck, Kommunalunternehmen der Stadt Hersbruck | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HEWA GmbHHersbruckJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.20231. Lagebericht1.1 Grundlagen der HEWA GmbH 1.1.1 Geschäftsmodell Unternehmensgegenstand der HEWA GmbH ist die Versorgung der Stadt Hersbruck und gegebenenfalls von Nachbargemeinden mit Strom, Wasser, Gas und Wärme. Die HEWA GmbH ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen, das in den beiden Sparten Strom und Gas sowohl die Funktion des Verteilnetzbetreibers als auch den Vertrieb von Strom und Erdgas übernimmt. Aufgrund der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind bei solchen Unternehmen im Rechnungswesen jeweils getrennte Konten für die einzelnen Geschäftsbereiche zu führen, so dass eine Diskriminierung anderer Lieferanten und eine Quersubventionierung vermieden werden kann. Dies wird bei der HEWA GmbH entsprechend umgesetzt. Die HEWA GmbH versorgt ca. 13.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hersbruck rund um die Uhr mit Strom, Wasser, Gas und Wärme. Hierzu betreibt und unterhält die HEWA GmbH in ihrem Versorgungsgebiet jeweils leistungsstarke und sichere Versorgungsnetze. 1.1.2 Ziele und Strategie Die HEWA GmbH hat sich auf den lokalen Versorgungsmarkt fokussiert. Im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns stehen die Hersbrucker Bürgerinnen und Bürger (inkl. Nachbargemeinden), für die eine bedarfsgerechte und jederzeit verfügbare Infrastruktur bereitgestellt wird. Unter dieser Prämisse hat sich die HEWA GmbH unter anderem drei strategische Hauptziele gesetzt, die sukzessive weiterverfolgt werden:
Die strategische Ausrichtung wird anhand von zentralen Kennzahlen regelmäßig überprüft und auch mit anderen Marktteilnehmern verglichen. Die Parameter sind unverändert 1. Fokussierung auf den lokalen Versorgungsmarkt (z.B. Marktanteile Strom und Gas), 2. Kundennähe und Verlässlichkeit (z.B. Versorgungsunterbrechungen) sowie 3. Nachhaltige Ausrichtung (z.B. wirtschaftliche Ertragskraft). Die aktuellen Kennzahlenergebnisse belegen nach wie vor den Erfolg der strategischen Ausrichtung und die im Folgenden dargestellten (gesamt-)wirtschaftlichen sowie politischen Entwicklungen unterstreichen dies zusätzlich. 1.2 Wirtschaftsbericht 1.2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen In den letzten Jahren ist der Energiemarkt von ständigem Wandel und wachsenden Herausforderungen geprägt, was eine ständige Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen erfordert. Die HEWA GmbH als lokaler Energieversorger und Stadtwerk vor Ort liegt inmitten des spannenden und herausfordernden Aufgabenfelds "Energiewende". Unterschiedliche Faktoren haben dabei Einfluss auf das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens. » (gesamt-)wirtschaftliche Entwicklungen: Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat einen großen Einfluss auf die Nachfrage nach Energie. Die Auseinandersetzung in der Ukraine entwickelte sich in den letzten zwei Jahren zu einem Wirtschaftskrieg zwischen Russland sowie pro-russischen Befürwortern und Europa. Sanktionen gegen Russland, die damit verbundene Abkehr von russischen fossilen Rohstoffen wie Gas und Erdöl hatte vor allem im Jahr 2022 enorme Auswirkungen auf die Europäische Wirtschaft und damit auch auf die Konjunktur im eigenen Land. Im Jahr 2023, im ersten Jahr nach der Energiekrise, hat sich die deutsche Energiewirtschaft erfolgreich stabilisiert und zeigte sich nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sehr robust. » branchenbezogene Rahmenbedingungen Nachdem in den letzten Jahren durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine das "Damoklesschwert Gasmangellage" über Deutschland schwebte, konnte 2023 eine gesicherte Gasversorgung durch zusätzliche Gaslieferungen aus Westeuropa und LNG-Importe, hauptsächlich aus den USA sichergestellt werden. Zudem sind die CO2 Emissionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 18% gesunken, gegenüber 1990 um 56% (Quelle: BDEW Jahresbericht Energieversorgung 2023). Seit Januar 2023 sinken auch die Energiepreise (Bezugspreise) wieder. Erstmals stammt bundesweit die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien, wobei ein Rekordzubau bei Photovoltaik zu verzeichnen war. Dennoch liegen die Strompreise für Haushalte noch immer auf einem hohen Niveau. Ein Rekordtief war beim deutschlandweiten Primärenergieverbrauch festzustellen. Nach Angaben des Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) ging dieser im Jahr 2023 um 7,9% auf 10.791 Petajoule zurück. Damit liegt er mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Als Hauptursachen sind hier ein hohes Energiepreisniveau, schwache Konjunktur zu nennen. Insbesondere bei den energieintensiven Industriezweigen sind Produktionsrückgänge zu verzeichnen. Auch in der Wärmewende sind - wenn auch in kleinen Schritten - bundesweit Fortschritte zu verzeichnen. Im Jahr 2023 verzeichnete die Branche über 1,3 Mio. abgesetzte Wärmeerzeuger. Das entspricht einem Wachstum von über 34 % gegenüber dem Vorjahr. In der ersten Jahreshälfte war ein Nachfrageboom beim Absatz von Wärmepumpen zu verzeichnen. Grund hierfür war u.a. der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Sorge der Verbraucher vor einer Gasmangellage aus dem Jahr 2022. In der zweiten Jahreshälfte sorgte die Debatte um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die künftige Förderkulisse für eine gesteigerte (Rekord-) Nachfrage bei der Modernisierung von Öl und Gasheizungen, während der Absatz von Wärmepumpen einbrach. Dies verdeutlicht nach wie vor die Verunsicherung im Markt, nicht nur in diesem Marktsegment. Es spielgelt vielmehr die aktuelle Vertrauenslage einer gesamten Volkswirtschaft in politisches Handeln und Entscheidungen wieder. Trotz der genannten Teilerfolge wird deutlich, dass das politisch beschlossene Ziel Klimaneutralität 2040 weitaus größere Anstrengungen als bisher erfordert. Für die Erreichung dieses sehr ambitionierten Ziels bedarf es noch großer Anstrengungen in sämtlichen Bereichen: Industrie, Verkehr, Gebäude und Energiewirtschaft. Insbesondere der Faktor Zeit spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Eine sofortige Beschleunigung der Transformation in allen Bereichen ist notwendig. Dabei geht am Ausbau der Erneuerbaren Energien und an einer effizienteren Stromnutzung kein Weg vorbei. Auch müssen alle Regionen, Landkreise sowie Stadt und Land an einem Strang ziehen, regionale Unterschiede akzeptiert und gemeinsam als Chance genutzt werden. Diese Einschätzung wird durch die Studie Bayernplan Energie 2040 der FfE nochmals unterstrichen. » politische Einflüsse Nach wie vor steht die Energiewirtschaft, insbesondere die Versorger vor Ort in unmittelbarem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf der einen Seite und politischen Entscheidungen und regulatorischen Vorgaben auf der anderen Seite. Im Jahr 2022 wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Haushalte zu entlasten. Viele dieser geschnürten Pakete sind ausgelaufen, neue gesetzliche Regelungen wurden z.T., in schwindelerregender Kurzfristigkeit und damit in der Praxis kaum umsetzbar beschlossen: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen wurden bereits in den Vorjahren richtungsweisende politische Vorgaben beschlossen: Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen, um mindestens 65 % im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Daraufhin ist am 21. September 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom Bundestag beschlossen worden. Der Endenergieverbrauch in Deutschland soll im Vergleich zu heute bis 2030 um 500 TWh sinken. Bund und Länder sollen Maßnahmen entwickeln, damit jährlich 45 TWh vom Bund und 3 TWh seitens der Länder eingespart werden. Unternehmen werden zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems bzw. Umweltmanagementsystems verpflichtet, wenn ihr durchschnittlicher Gesamtenergieverbrauch in den letzten drei Kalenderjahren über 7,5 GWh lag. Ebenso sollen Unternehmen mit geringen Jahresverbräuchen Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen und zur Abwärmenutzung erstellen. Die HEWA GmbH hat - unabhängig von dieser gesetzlichen Verpflichtung - bereits seit 2016 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001. Bundesweit ist die Klimaneutralität bis 2045 anvisiert, die bayerische Staatsregierung hat sich mit ihrer Vorgabe "Klimaneutralität Bayern bis 2040" ein noch ambitionierteres Ziel gesetzt. Bereits im Oktober 2022 wurden neue Bestimmungen des EEG rechtsverbindlich. Dies hat zur Folge, dass in den nächsten 15-20 Jahren der Energiemarkt aus fossilen Energien durch CO2 neutrale Varianten ersetzt wird. Zudem trat zum 01.01.2023 das EEG 2023 in Kraft, um den Ausbau der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien neue Dynamik zu verleihen. Begleitend zur dynamischen Entwicklung der Energiemärkte bzw. oftmals diese Dynamik initiierend, haben folgende gesetzlichen Regelungen Einfluss auf die Prognosen des Wirtschaftsplans. Gebäudeenergiegesetz (GEG) Über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist in den zurückliegenden Monaten viel und heftig diskutiert worden. Dies hat zu sehr viel Verunsicherung bei den Bürgern geführt und viel Vertrauen in das politische Handeln verspielt, was das oben geschilderte kontroverse Nachfrageverhalten nach Wärmeerzeugern belegt. Nun hat sich die Politik geeinigt und die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Bis 2045 soll im Gebäudebereich die Nutzung fossiler Energieträger schrittweise auslaufen. Davon sind private Haushalte ebenso wie Unternehmen vor allen Dingen als Gebäudeeigentümer betroffen. Besonders die Regelung zum Umfang des Anteils erneuerbaren Energien an der Heizleistung wird als zentrale Herausforderung betrachtet. Abwärmenutzung steigert Energieeffizienz Rund 60 Prozent des Energieverbrauchs in der Industrie wird für Prozesswärme benötigt. Die entstehende Abwärme entweicht in vielen Fällen ungenutzt in die Umgebung - geschätzt etwa 125 TWh pro Jahr. Mit dem Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen dazu angehalten, ihre Energieeffizienz zu steigern. Ein Augenmerk liegt dabei auch auf der besseren Abwärmenutzung. Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, müssen alle - private Haushalte, Gewerbe- und Industriekunden, aber auch die öffentliche Hand - ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Besonders der Wärmemarkt rückt dabei in den Fokus, da etwa 50 % des Primärenergieverbrauchs für Heizzwecke verwendet wird. In weiten Teilen, d.h. zu mehr als 75 %, kommen hierfür bislang fossile Energieträger zum Einsatz. Mit dem Gesetz _ das seit dem 01.01.2024 in Kraft ist - sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Ziel ist es, auf kommunaler Ebene alle Möglichkeiten zur Nutzung von Erneuerbaren Energien ebenso wie von Umgebungswärme individuell zu erfassen und zu bewerten. Anschließend soll auf dieser Basis ein konkreter Umsetzungsfahrplan erstellt werden. » Technologische Entwicklungen Technologische Entwicklungen können dazu beitragen, die Energieversorgung effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Im Jahr 2023 nahm die Nutzung von Speichertechnologien wie Batterien und Power-to-X-Lösungen weiter zu. Zudem schreitet die Digitalisierung der Energiewirtschaft weiter voran, was neue Geschäftsmodelle ermöglicht. 1.2.2 Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf 2023 der HEWA GmbH ist insgesamt als positiv zu bezeichnen. Nachdem sich 2022 durch wirtschaftliche Turbulenzen einige Energieversorger, insbesondere die sogenannten "Discounter" vom Markt verabschieden mussten, hat sich im Jahr 2023 der Markt wieder etwas beruhigt. Nach wie vor stellen die oben dargestellten gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen sowie politischen (Neu-)Regelungen die Energieversorger vor große Herausforderungen. Aufgrund einer langfristigen Einkaufspolitik ist die HEWA GmbH gut durch die vergangenen Krisenjahre gekommen. Im Jahr 2023 schlugen aber auch bei der HEWA die erhöhten Bezugspreise durch, welche größtenteils an die Endkunden weitergegeben wurden. Die politisch beschlossenen Strom- und Gas-Preisbremsen führten zu einer teilweisen Entlastung der Endverbraucher. Die nachstehende Tabelle zeigt die konkrete Entwicklung der vertrieblichen Absatzmengen nach Geschäftsbereichen im Kalenderjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr 2022. Zum Vergleich werden die ursprünglich geplanten Veränderungen gegenübergestellt.
Insgesamt lagen die tatsächlichen Absatzmengen Strom, Erdgas, Wärme und Wasser im Bereich der Prognosewerte des Wirtschaftsplans. Der Stromabsatz des Lieferanten HEWA GmbH im Jahr 2023 liegt mit 46,4 GWh um 2 % nur leicht unter dem Wert des Vorjahres. Die absolute Stromnetzmenge der HEWA GmbH verringerte sich dagegen gegenüber dem Vorjahreswert (54,9 GWh) um 13 % auf 47,9 GWh und liegt damit nochmals deutlich unter dem Planansatz (52 GWh). Ein anders Bild zeigt sich im Sektor Gas: Gegenüber dem Vorjahreswert erhöhte sich die Gasabsatzmenge 2023 insgesamt um 3 % auf einen Wert von rund 85,5 GWh. Die Steigerung umfasst sowohl Tarif- als auch Sonderkunden. Eine Erhöhung um 18 % ist dabei beim Eigenverbrauch der HEWA GmbH zu verzeichnen. Im Oktober 2022 sowie im Januar 2023 gingen zwei neue BHKWs ans Netz, welche weitere Haushalte mit Wärme und Strom versorgen. Die Erdgasnetzmenge im Verteilnetz der HEWA GmbH verringerte sich dagegen um 7% und lag im Jahr 2023 bei einem Wert von 80 GWh. Gründe hierfür sind der umbaubedingte und vorübergehende Ausfall eines Sonderkunden im Netzgebiet sowie witterungsbedingte Effekte. Der Vorjahreswert lag bei 83 GWh. Die Wasserabsatzmenge stieg im Kalenderjahr 2023 um 1 % gegenüber dem Vorjahresabsatz. Die entgeltlich abgegebene Menge an Trinkwasser betrug 632.011 m³. Insbesondere die Wasserabgabe an eine Nachbarkommune ist für diese Entwicklung verantwortlich. Die weiter zunehmende Anschlussverdichtung in den bestehenden Wärmenetzen wirkt sich weiterhin positiv auf den Wärmemengenabsatz aus. Die kontinuierliche Steigerung der jährlichen Absatzmengen setzt sich weiter fort. Im Jahr 2023 ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 5 % auf 7.150 MWh zu verzeichnen. Die ambitionierten Prognoseziele wurden jedoch nicht erreicht. Neben Witterungseffekten sind der sparsamere Verbrauch von Haushaltskunden für diese Entwicklung verantwortlich. Die lokal erzeugte Strommenge aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) hat sich auch im Jahresverlauf 2023 weiter positiv entwickelt. Mit einer Menge von 10,6 GWh wird der Vorjahreswert um ca. 13 % übertroffen. Die HEWA GmbH trägt mit eigenen Erzeugungskapazitäten (PV-Anlagen und BHKWs) ca. 20 % oder 2,1 GWh zu dieser Menge bei. Wie eingangs ausgeführt hat die Insolvenzwelle einiger Billiganbieter Ende 2022 ihren Höhepunkt erreicht. Langsam erholt sich der Markt wieder, so dass 2024 wieder mit einer erhöhten Anzahl an Strom- und Gas-Lieferanten und damit mehr Wettbewerb zu rechnen ist. Die Anzahl der aktiven Erdgashändler im Netzgebiet der HEWA GmbH reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr. Zum 31.12.2023 versorgen insgesamt 68 Erdgaslieferanten (ohne die HEWA GmbH) 231 Letztverbraucher (Vorjahr: 74 Lieferanten für 277 Endverbraucher). Die Kennzahl " versorgte Endkunden pro Drittlieferant" im Bereich Gas sinkt gegenüber dem Vorjahr (3,7) auf einen Wert von 3,4 Kunden. Der langjährige Durchschnittswert (2012 bis 2023) beträgt 4,7 Kunden. Die Anzahl der aktiven Stromlieferanten im Netzgebiet der HEWA GmbH stagniert gegenüber dem Vorjahr bei 103 (ohne die HEWA GmbH). Insgesamt 638 Endverbraucher werden von diesen mit Strom versorgt. Vorjahr: 103 Händler für 735 Endverbraucher. Der Durchschnittswert der Kennzahl " versorgte Endkunden pro Drittlieferant" im Bereich Strom sinkt damit ebenfalls und erreicht einen Wert von 6,2 Kunden nach 7,1 im Vorjahr. Der Mittelwert des langfristigen Betrachtungszeitraums (2012 bis 2023) beträgt 8,8 Kunden. Die o.g. Entwicklung zeigt sich auch in der Betrachtung des lokalen Hersbrucker Wettbewerbsmarkt Energie. Die Marktanteile der HEWA GmbH bei der Strom- und Gasversorgung liegen mit 92 % (Strom) und 91 % (Gas) im geringfügig unter den Vorjahreswerten (Strom 91 %, Gas 90 %) und nach wie vor deutlich über dem Branchendurchschnitt. 1.2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 1.2.3.1. Ertragslage Die Geschäftsbereiche Strom- und Gasversorgung lieferten auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 den Hautpanteil am positiven Betriebsergebnis der HEWA GmbH. Die Geschäftsbereiche Wasser und Wärmeversorgung schließen mit einem Verlust in Höhe von -552 T € (Wasser, -78 T€) bzw. 532 T € (Wärme, VJ - 125 T€) das Geschäftsjahr ab. Dies war in Summe im Rahmen der Prognose des Wirtschaftsplans erwartet. Angabe und Analyse des Umsatzes Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Sparten wie folgt. Die Darstellung der Umsatzerlöse erfolgt dabei gekürzt um die angefallene Stromsteuer (924 T€) sowie Erdgassteuer (475 T€).
Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2023 bundesweit gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb weiterhin 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %. Die HEWA GmbH konnte im Vorjahr 2022 dank ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie die Strompreise unter dem bundesweiten Durchschnitt halten. Im Jahr 2023 gab es jedoch eine deutliche Preisanpassung, was sich in den stark erhöhten Stromerlösen widerspiegelt. Die Erlöse aus Stromabsatz erhöhten sich demnach gegenüber dem Vorjahr deutlich um 114 % bzw. 9.585 T€, obwohl sich die Absatzmenge im gleichen Betrachtungszeitraum um ca. 2 % bzw. 1,1 GWh auf einen Wert von 46,4 GWh reduzierte. Der gesamte Stromabsatz im Netzgebiet der HEWA GmbH (Letztverbraucherabsatz) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um deutlich 2 % auf einen Wert von 48 GWh im Kalenderjahr 2023 (Vorjahr: 55 GWh). Ursache hierfür sind die Insolvenz eines Sonderabnehmers sowie der enorme Zubau an PV-Anlagen mit Eigenverbrauch auf Dachflächen von Unternehmen in Hersbruck. Die Durchleitungsmenge Strom fremder Lieferanten im Verteilnetz der HEWA GmbH verringerte sich ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahr (- 27 %) auf 11,5 GWh. Die Stromnetzverluste im Netzgebiet der HEWA GmbH im Jahr 2023 reduzierten sich um etwa 14 % auf einen Wert von ca. 1,4 GWh. Ein ähnliches Bild bei den Umsatzerlösen zeigt sich im Sektor Gas. Während im bundesweiten Durchschnitt die Erdgaspreise wieder eher rückläufig sind, hatte die HEWA GmbH- trotz und gerade aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie - im Jahr 2023 deutliche Preissteigerungen zu verzeichnen. Dies führt auch zu deutlich höheren Umsatzerlösen. Der Gasabsatz der HEWA GmbH erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 3 % oder ca. 2 GWh auf einen Wert von 85,5 GWh. Das Wachstum ergibt sich insbesondere aus einem erhöhten Eigenverbrauch (sh. o.). Die Erlöse aus dem Gasabsatz erhöhten sich demnach um 112 % oder 4.255 T€ auf 8.054 T€. Der gesamte Letztverbraucherabsatz Gas im Netzgebiet der HEWA GmbH fiel um 7 % oder 6 GWh und lag zum Jahreswechsel bei 79,9 GWh. Die durchgeleitete Erdgasmenge fremder Lieferanten im Verteilnetz der HEWA GmbH verringerte sich demnach wieder deutlich gegenüber dem Vorjahr (- 30 % bzw. 1,2 GWh) und lag bei 11,4 GWh. Nach einem längeren Zeitraum mit fallender Wasserabsatzmenge an Endkunden im Versorgungsgebiet der HEWA GmbH stieg diese im Jahr 2023 wieder leicht an (+ 1%) und lag bei einem Wert von 632.011 m³. Unter Berücksichtigung der Abgabemenge an Sonderkunden ergab sich für das Versorgungsgebiet in Hersbruck ein rechnerischer "Pro-Kopf-Wassergebrauch" (Wasserabsatz bezogen auf die Einwohnerzahl und Tag) von 117 Liter pro Tag. Dabei ist in Hersbruck positiv ein langjähriger Trend von rückläufigen Werten festzustellen. Im Vergleich dazu liegt der bundesweite Durchschnittswert bei 125 Liter pro Tag. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Trinkwasser erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr (9T€) um etwa 1 % auf einem Wert von 1.572 T€. Dies ist ausschließlich durch den Mengeneffekt begründet. Die Erlöse aus dem Wärmeabsatz lagen mit einem Wert von 980 T€ deutlich über dem Vorjahreswert (624 T€). Dies verdeutlicht, dass der Ausbau der Fernwärmenetztes langsam an Fahrt aufnimmt. Der Wärmemengenabsatz der HEWA GmbH lag mit 7,1 GWh ebenfalls deutlich über dem Wert des Jahres 2022 von 6,8 GWh (Wärmepreise in einigen Netzen verdoppelt von 2022 auf 2023). Insbesondere Aufgrund der oben dargestellten Preissteigerungen in nahezu allen Sparten - den Geschäftsbereich Trinkwasser ausgenommen - ist zusammenfassend festzustellen, dass die gesamten Umsatzerlöse des Kalenderjahres 2023 mit 31.824 T€ die Vorjahreswerte deutlich um 68 % bzw. 12.843 T€ übertreffen. In ähnlicher Deutlichkeit sind auch die Materialaufwendungen für den Bezug von Strom, Gas und Wärme gegenüber dem Vorjahr (12.878 T€) um 140% auf 24.805 T€ gestiegen. Der Personalaufwand entwickelte sich ebenso wie die Konzessionsabgabe und die Abschreibungen gemäß den Ansätzen des Wirtschaftsplanes. Insgesamt wurden die gesteckten Ziele der HEWA GmbH übertroffen. Der Jahresüberschuss liegt mit 573 T€ um ca. 5% über dem Vorjahresansatz (544 T€) und damit deutlich über dem Planansatz (520 T€). Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die beschriebene Situation und stellt das aktuelle Kalenderjahr dem Vorjahr gegenüber.
Die Darstellung der Erträge erfolgt dabei gekürzt um die angefallene Stromsteuer (924 T€) sowie Erdgas- bzw. Energiesteuer (475 T€). Der Jahresüberschuss der HEWA GmbH im Wirtschaftsjahr 2023 beträgt 572.713,55 € und liegt damit 5 % oder 28 T€ über dem Vorjahreswert (545 T€). 1.2.3.2. Finanzlage Das Investitionsvolumen 2023 lag mit 2.723 T€ deutlich über dem des Vorjahres (2.337 T€). Mit 1.377 T€ wurden 43 % des Investitionsbudgets im Geschäftsbereich Strom gebunden. Der Schwerpunkt der Investitionen konzentrierte sich dabei zu rund 80 % auf den Aus- und Umbau des Stromverteilnetzes (inkl. Trafostationen) sowie der Stromerzeugung (PV-Anlagen) und der E-Mobilität (15 %). Der Geschäftsbereich Wärme folgte mit einem Anteil von 30 %. Dem Bereich Wasser sind 13 % der Investitionen im Wirtschaftsjahr 2023 zuzuschreiben. Die Sparte Gas spielt mit nur 1% anteiligem Volumen eine untergeordnete Rolle bei den Investitionen im Wirtschaftsjahr 2023. Weitere 5 % wurden im Allgemeinen Bereich spartenübergreifend investiert. In die Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Wärme wurden 147 T€ investiert. Dies entspricht einem Anteil von 5 % der gesamten Investitionen 2023. Diese Maßnahmen ergänzten den laufenden Unterhalt im bei den Hausanschlüssen und verbesserten den bisherigen Ausbauzustand. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte durch die Verwendung von Eigenmitteln und Aufnahme eines Darlehens. Im Saldo erhöht sich der Finanzmittelfonds um 1.507 T€ und liegt zum Bilanzstichtag bei 2.397 T€ (Vorjahreswert: 890 T€). 1.2.3.3. Vermögenslage Die Vermögens- und Kapitallage der HEWA GmbH zum 31.12.2023 ist in der nachfolgenden Tabelle ausführlich dargestellt.
Kleinere Rundungsdifferenzen in der Tabelle sind möglich. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um 2.952 T€ auf einen Wert von 27.607 T€. Der absolute Wert des Anlagevermögens erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 1.105 T€ und damit 6%. Der Anteil des Anlagevermögens am gesamten Vermögen der HEWA GmbH zum 31.12.2023 beträgt in etwa 74 % und liegt damit um 4% höher als im Vorjahr. Dieser Kennzahlenwert untermauert den Substanzerhaltungsansatz der HEWA GmbH durch umfangreiche Investitionstätigkeiten. Der Lagerbestand liegt mit 376 T€ um etwa 10 % über dem Vorjahreswert (342 T€). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31.12.2023 insgesamt 4.413 T€ und liegen leicht über dem Ansatz des Vorjahres (4.106 T€). Der Guthabenbestand bei Kreditinstituten zum Bilanzstichtag beträgt 2.397 T€. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist eine Höhe von 2 T€ aus und liegt damit auf Vorjahresniveau. Das Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Gewinn- und Kapitalrücklagen) erhöhte sich um den im Wirtschaftsjahr 2023 thesaurierten, anteiligen Jahresgewinn 2022 in Höhe von 145 T€ auf einen Wert von 7.693 T€. Der Jahresüberschuss 2023 liegt mit 573 T€ etwa 5 % über dem Vorjahreswert (545 T€). Aufgrund der o.g. Darlehensaufnahme verringert sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr (30,4%) auf 27,7 %. Die empfangenen Ertragszuschüsse von insgesamt 3.960 T€ sind als eigenkapitalähnliche Posten ausgewiesen. Der Ansatz der Pensionsrückstellungen ergibt sich aus dem erstellten versicherungsmathematischen Gutachten und liegt im Jahr 2023 bei 411 T€. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2023 betrug 6.490 €. Die übrigen Rückstellungen verringern sich um 106 T€ auf einen Wert von 799 T€. Dieser Saldo resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen für Emissionszertifikate in Höhe von 180 T€. Demgegenüber steht die Zuführung bzw. Bildung neuer Rückstellungen für Emissionszertifikate in Höhe von 24 T€ sowie Rückstellungen für Stromlieferung Sonderkunden in Höhe von 37 T €. Im Kalenderjahr 2023 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 1.000 T € aufgenommen. Alle übrigen Darlehen wurden planmäßig getilgt. Der Stand der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 erhöht sich um 25 % bzw. 2.837 T€ auf einen Wert von 14.225 T€ (Vorjahr: 11.388 T€). Das langfristig gebundene Anlagevermögen ist durch langfristiges Kapital finanziert. 1.2.4 Gesamtbewertung Trotz der für die Weltwirtschaft, insbesondere für den Energiemarkt vergangenen schwierigen Jahre lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die im Wirtschaftsplan der HEWA GmbH enthaltene Prognose für das Geschäftsjahr 2023 realisiert wurde. Das Planergebnis konnte sogar übertroffen werden, die Gesamtentwicklung ist daher sehr positiv. 1.3 Prognosebericht Die Marktentwicklung auf dem Energiemarkt im auslaufenden Jahr 2023 und die Prognosen für 2024 werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst. Darunter finden sich politische, wirtschaftliche, technologische und Umweltaspekte - wie einleitend in diesem Bericht ausführlich dargestellt. Die wesentlichsten Trends und Herausforderungen im Energiemarkt sind demnach:
Der Energiemarkt im Jahr 2024 wird von einer beschleunigten Transformation geprägt sein, bei der erneuerbare Energien, Elektrifizierung und Energieeffizienz eine zentrale Rolle spielen. Die Umstellung auf saubere Energiequellen und die Anpassung an die sich verändernden Marktbedingungen werden weiterhin die Prioritäten der Energiebranche sein. Die seit einiger Zeit festgelegte strategische Ausrichtung der HEWA GmbH - ein kontinuierlicher Ausbau der Erzeugung aus Erneuerbaren Energien, der Ausbau der dezentralen Wärmeversorgungsnetze, Erhöhung der Energieeffizienz und die Sektorenkopplung zur Optimierung von Erzeugung und Verbrauch - bleibt weiterhin bestehen und wird mit Nachdruck weiterverfolgt. Dies hat sich nicht zuletzt aufgrund der Turbulenzen in der Energiewirtschaft in den vergangenen Jahren als richtig bestätigt. Trotz der vorherrschenden - weltwirtschaftlich und politisch bedingt - schwierigen Rahmenbedingungen entwickelt sich der Geschäftsbetrieb der HEWA GmbH im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahrs 2024 positiv. Bisher haben sich die steigende Inflation, die massive Erhöhung der Energiepreise aber auch die Kostensteigerungen bei den notwendigen Dienstleistungen nicht negativ auf die Geschäftsentwicklung der HEWA GmbH ausgewirkt. Auch auf Basis der aktuell vorliegenden Erkenntnisse ergeben sich keine Anhaltspunkte, die eine Anpassung der bisherigen Prognose erforderlich machen. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde im mittelfristigen Wirtschaftsplan von einem Jahresüberschuss in Höhe von ca. 521 T€ ausgegangen. Diese Planungen berücksichtigen einen Risikoansatz. Die Entwicklung der Absatzmengen im ersten Quartal 2024 gegenüber Q1/2023 zeigt folgende Tabelle. Zusätzlich sind hier die Ansätze der Mengenentwicklung für das gesamte Planjahr 2024 gegenübergestellt (Plan 2024 / Ist 2023).
Die aktuelle Entwicklung im Geschäftsbereich Wasser bestätigt die Prognose des Wirtschaftsplans. Die Mengenentwicklung im Geschäftsbereich Wärme ist grundsätzlich als positiv zu bewerten, bleibt jedoch gemessen an den Werten des ersten Quartals 2024 gegenüber dem Vorjahr hinter der erneut ambitioniert geplanten Entwicklung aufgrund witterungsbedingter Einflüsse zurück. Durch die weiter vorgesehene Verdichtung bestehender Wärmenetze im laufenden Jahr ist dennoch von einer Erreichung der Planwerte auszugehen. In den Geschäftsbereichen Strom und Gas bestätigen sich die Annahmen des Wirtschaftsplans. Insgesamt betrachtet wird auf Basis der bisherigen Entwicklungen und Erkenntnisse wird weiterhin an den Planwerten 2024 festgehalten. Nachstehend finden sich die bisherigen Ansätze des mittelfristigen Wirtschaftsplans 2024 bis 2028. Die geplanten Umsatzerlöse im Jahr 2024 liegen etwa 18 % oder 5,8 Mio. € unter dem voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres und betragen rund 26,6 Mio. €. Hintergrund dieser Entwicklung sind neben deutlichen Mengeneffekten bei den Geschäftsbereichen Gas und Strom, vor allem die wieder deutlich gesunkenen Energiebeschaffungskosten. Ebenso wie im Vorjahr - diesmal jedoch mit umgekehrten Vorzeichen - werden diese vollständig an die Letztverbraucher weitergegeben. Übergeordnetes Ziel stellt wie eingangs beschrieben die Klimaneutralität Bayern 2040 dar. Dies bedeutet für die HEWA GmbH mittelfristig den Wegfall des Deckungsbeitrags aus dem traditionellen Energiegeschäft. Damit verbunden sind aber Chancen aus dem Umbau fossilen Energieinfrastrukturen hin zu Erneuerbaren Energien. 1.4 Chancen- und Risikobericht Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines dezentral organisierten Energie- und Wasserversorgungsunternehmen hängt von der Realisierung bestehender Chancen und Risiken ab. Diese ergeben sich aus den politischen und regulatorischen Vorgaben sowie den sonstigen Rahmenbedingungen auf dem Energiemarkt. Wesentliche Aspekte sind nachfolgend kurz skizziert. 1.4.1 Chancenbericht I. Erneuerbare Energien: Die weltweite Energienachfrage wird weiterhin steigen. Das Ziel der Bundesregierung und des Freistaates Bayern, die Klimaneutralität 2045 (für Deutschland) und 2040 für Bayern ist formuliert. Dies bedeutet, die fossilen Brennstoffe (Öl, Kohle und Erdgas) durch Strom und Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien zu ersetzen. Dies eröffnet Energieversorgern die Chance, in den Ausbau von erneuerbaren Energien zu investieren und ihre Energiequellen zu diversifizieren. Durch den Einsatz von Wind-, Solar-, Wasserkraft- oder Geothermieanlagen können Energieversorger unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden und gleichzeitig die Umweltbelastung reduzieren. II. Energiespeicherung: Mit der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien kommt es auch zu einer steigenden Nachfrage nach Energiespeicherung. Energieversorger können hierbei neue Geschäftsmodelle entwickeln, indem sie in den Bau und Betrieb von Energiespeichern investieren oder mit ihren Kunden Energiespeicherungslösungen anbieten. So können sie zum Beispiel im Rahmen von virtuellen Kraftwerken die Energie von dezentralen Anlagen bündeln und zur Verfügung stellen. III. Elektromobilität: Der Markt für Elektromobilität wächst kontinuierlich. Energieversorger können von diesem Trend profitieren, indem sie Ladestationen für Elektrofahrzeuge betreiben oder ihre Kunden mit Elektromobilitätsangeboten unterstützen. Auch im Bereich der Elektromobilität ergeben sich neue Geschäftsfelder, wie zum Beispiel die Entwicklung von Konzepten zur intelligenten Steuerung von Ladevorgängen. IV. Digitalisierung: Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten für die Energieversorgung. Durch die Nutzung von Smart-Metering-Systemen können Energieversorger den Energieverbrauch besser steuern und ihre Kunden effektiver beraten. Auch im Bereich der Netzsteuerung und Wartung können digitale Technologien genutzt werden, um die Effizienz zu erhöhen. 1.4.2 Risikobericht I. Regulatorische Unsicherheit: Die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Energieversorger sind oft unklar und können sich schnell ändern. Dies hat das vergangene Geschäftsjahr 2023 erneut eindrucksvoll bewiesen. Änderungen der Energiepolitik oder der Klimaschutzvorschriften können erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorger haben. In den Netzbereichen Strom und Gas bestehen in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe durch die Regulierungsbehörden. Absenkungen der Erlösobergrenzen aufgrund von Kostenerhebungen oder des gesunkenen Zinsniveaus können Erlöseinbußen hervorrufen. Weitere Risiken können sich bei der Kalkulation von Entgelten im Bereich der Wasser- und Wärmepreise durch mögliche Verfügungen der Kartellbehörden ergeben. Die Einführung der CO2-Abgabe gemäß BEHG auf Erdgas kann zusätzliche Preisrisiken mit sich ziehen. II. Preisrisiken: Der Energiehandel ist mit hohen Preisrisiken verbunden, da die Preise für fossile Brennstoffe oder erneuerbare Energien stark schwanken können. Dies haben die Erfahrungen aus dem Vorjahr 2022 gezeigt: So geriet das seit Jahrzehnten bewährte Prinzip der "Merit Order" auf dem Strommarkt im Sommer 2022 aus dem Ruder und verursachte drastisch gestiegene Bezugskosten. Die Volatilität der Energiepreise kann die Rentabilität von Energieversorgern beeinträchtigen und zu finanziellen Verlusten führen. III. Technologischer Wandel: Die schnelle technologische Entwicklung im Energiesektor kann Energieversorger vor Herausforderungen stellen. Insbesondere neue Technologien wie Energiespeicherung, Elektromobilität oder Digitalisierung können hohe Investitionskosten verursachen und erfordern oft eine hohe technologische Expertise. IV. Wettbewerb: Der Energiemarkt ist nach wie vor hart umkämpft, und Energieversorger stehen oft vor einer großen Konkurrenz mit teilweise aggressiven Wettbewerbern. Durch die Energiekrise im Jahr 2022 und dadurch gestiegenen Bezugskosten ist die Zahl der aktiven Markteilnehmern deutlich zurückgegangen. Die niedrige Anzahl an Mitbewerbern hat auch 2023 noch angehalten. Angesichts sich wieder erholender Energiepreise an den Rohstoffbörsen nimmt aktuell der Preiswettbewerb wieder zu. Dies kann zu einem Rückgang der Vertriebsmargen führen. 1.4.3 Gesamtbeurteilung Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene des Bundes stehen in Zukunft erhebliche klimapolitische Weichenstellungen an. Hieraus können substanzielle Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung von Energieversorgern entstehen. Einerseits können sich Risiken bspw. aus regulatorischen Vorgaben für Wasserstoffnetze ergeben, die zu einer Entwertung der bestehenden Erdgasinfrastruktur führen würden. Andererseits existieren Chancen in der Förderung des weiteren Ausbaus von Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Die Entwicklung der Beschaffungs- und Absatzmärkte, die Wettbewerbssituation sowie weitere, die Nachfrage bestimmende Faktoren wirken in unterschiedlichem Ausmaß auf die HEWA GmbH. Die Verhältnisse auf den Energiemärkten können erhebliche Folgen auf die Ertragskraft entfalten. Die deutlichen Schwankungen bei den Strom- und Gasbeschaffungspreisen an der EEX können zu einem Rückgang der Margen im Vertriebsgeschäfts führen. Es bestehen Marktpreis- aber auch Mengenrisiken, die durch das langfristig und rollierende Beschaffungsmodell der HEWA GmbH überwacht und limitiert werden können. Mit dem prognostizierten Wegfall des Erdgasgeschäfts muss mittelfristig ein Großteil des bisherigen Deckungsbeitrags durch andere Standbeine ausgeglichen werden. Es zeigt sich, dass der vor Jahren eingeschlagene Weg mit einem sukzessiven Umbau in ein dezentrales Wärmenetz sowie den Ausbau von erneuerbaren Energien richtig war und dem notwendigen Umbau des Geschäftsmodells aus der Position der wirtschaftlichen Stärke proaktiv entgegen gegangen werden kann. Die HEWA GmbH setzt sich in angemessener Weise und bedarfsgerecht mit den Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns auseinander. Durch einen strukturierten und im internen Kontrollsystem verankerten Prozessablauf sowie durch die Verwendung eines Risikofrüherkennungssystems können Entwicklungen, die den Fortbestand der HEWA GmbH gefährden, möglichst frühzeitig erkannt und im Bedarfsfall rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Mit diesem Risikofrüherkennungssystem werden die Bestimmungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erfüllt. Unter Berücksichtigung der festgelegten Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Derartige Risiken sind aus heutiger Sicht auch für die absehbare Zukunft nicht zu erkennen. Zusammenfassend heißt es im Risikobericht 2023 folglich: Risiken, die den Bestand des Unternehmens tatsächlich gefährden, wurden nicht festgestellt.
Hersbruck, den 21. Juni 2024 Harald
Kiesl
Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Bilanz zum 31.12.2023 - Strom NetzAktivseite
Passivseite
Bilanz zum 31.12.2022 - Gas NetzAktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Gewinn- und Verlustrechnung 2023 - Strom Netz
Gewinn- und Verlustrechnung 2022 - Gas Netz
1. Anhang1.1 Allgemeine Angaben Die HEWA GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Sie ist im Handelsregister B des Amtsgerichts, Nürnberg unter der Nummer HRB 16587 eingetragen. Einziger Gesellschafter der HEWA GmbH sind die Stadtwerke Hersbruck, Kommunalunternehmen der Stadt Hersbruck. Der Jahresabschluss 2023 der HEWA GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Strukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Postenbezeichnungen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden teilweise an den tatsächlichen Posteninhalt angepasst. Die HEWA GmbH verzichtet auf die Anwendung der Aufstellungserleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften und wendet stattdessen die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches an. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses für die Tätigkeit "Ladepunkte" im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 EnWG ist unterblieben, weil nach Ansicht der Geschäftsführung die Anwendbarkeit auch des § 7b EnWG für den Betrieb von Ladesäulen außerhalb der Marktrolle des Netzbetreibers nicht gegeben ist. Netzbetreiber können nach § 3 Nr. 3 auch rechtlich unselbständige Organisationseinheiten eines Energieversorgungsunternehmens sein, so dass die Verpflichtung zur buchhalterischen Entflechtung aus Sicht der Geschäftsführung auch nur dann zu erfüllen ist, wenn der Ladesäulenbetrieb im Netzbereich geführt wird. Die Ladepunkte sind allein für vertriebliche Zwecke errichtet worden und sind aus diesem Grund den "Anderen Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" zugeordnet worden. Innerhalb der sonstigen Tätigkeiten besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung eines Tätigkeitsabschlusses. 1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewandt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten im Einzelnen nach diesen Grundsätzen: Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen inklusive der im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Eigenleistungen sowie anteiliger Gemeinkosten für Planung, Bau etc. aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten über die voraussichtliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Abschreibungen auf Anlagenzugänge beim Verteilungsnetz erfolgten im Jahr des Zugangs mit dem halben Abschreibungssatz. Die Anlagenzugänge bei den restlichen Anlagegütern wurden ab dem Zeitpunkt der Lieferung pro rata temporis abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenstände wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG analog angewandt. Demnach werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über 250,00 € und bis zu 800,00 € als Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von bis zu 250,00 € wurden im jeweiligen Zugangsjahr direkt als Aufwand verrechnet. Das Vorratsvermögen wurde durch eine körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) ermittelt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen abgedeckt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die von Dritten erhaltenen Ertragszuschüsse (im Wesentlichen Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse) werden unter dem Posten "Empfangene Ertragszuschüsse" ausgewiesen. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse wird unter den Umsatzerlösen ausgewiesen und folgt grundsätzlich der Abschreibungsdauer der zugrundeliegenden Baumaßnahme. Die HEWA GmbH hat zusammen mit der Stadt Hersbruck eine Gesamtpensionsverpflichtung gegenüber einem ehemaligen Geschäftsführer. Der Anteil der Gesellschaft an dieser Verpflichtung beläuft sich wie schon im Vorjahr auf 47,8% und berechnet sich auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Rentenanpassungen sind mit 1,75 % p. a. eingerechnet. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der, dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte, durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (31.12.2022: 1,78 %; 31.12.2023: 1,82 %) angesetzt. Die Rückstellung für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen beträgt demzufolge 411 T€. Zur Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB wurde auf den durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren zurückgegriffen. Hierdurch ergibt sich ein Betrag in Höhe von 6.490,00 €, der ausschüttungsgesperrt ist. Für ungewisse Verpflichtungen und erkennbare Risiken wurden angemessene Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 1.3 Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens sowie ihre Entwicklung im Jahr 2023 sind im Anlagengitter auf der nächsten Seite dargestellt. Angaben zu latenten Steuern Es bestehen zeitlich begrenzte Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz bei der Rückstellung für Pensionen sowie bei den sonstigen Rückstellungen. Diese führen jeweils zu aktiven latenten Steuern. Für die Bewertung der latenten Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz in Höhe von 29,13 % herangezogen. Die Höhe der aktiven latenten Steuern wurde mit 160.281,68 € ermittelt. Das Wahlrecht, aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. Beteiligung an Unternehmen Die Beteiligung an Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
Anlagengitter
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 3.044 T€ beinhalten Ansprüche aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen, aus der Verrechnung von Netzentgelten an Drittlieferanten sowie Forderungen aus Nebengeschäften. Forderungen gegen Gesellschafter (Kommunalunternehmen Stadtwerke Hersbruck) bestehen in Höhe von 384 T€ für laufende Verrechnungsforderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit 984 T€ enthalten Forderungen gegenüber dem Finanzamt, unter anderem aus noch nicht abzugsfähigen Vorsteuern (92 T€), aus Steuererstattungsansprüchen aus den Vorjahren und dem laufenden Geschäftsjahr (294 T€) sowie aus einer Anzahlung zur Erdgaslieferung (118 T€). Bei den Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr handelt es sich z.B. um die Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Frankenalb Therme Hersbruck GmbH & Co. KG zum Erwerb eines BHKWs. Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse mit 3.960 T€ resultieren im Wesentlichen aus Baukostenzuschüssen, Netzkosten-, Anschlusskosten- und Herstellungsbeiträgen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Insolvenzanfechtung (150 T€), Rückstellungen für Archivierungskosten (125 T€), Rückstellungen für Jahresabschluss (50 T€) für personalbezogene Rückstellungen (188 T€), für Strompreisanpassungen (80 T€), für Werbeaktionen (126 T€) und übrige Rückstellungen (79 T€). Im Geschäftsjahr 2023 wurden für die voraussichtlich zu erwartenden Emissionen des Kalenderjahres nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Zertifikate erworben. Infolgedessen wurde hierfür eine Rückstellung in Höhe von 25 T€ gebildet. Verbindlichkeiten Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:
Der Wert der Anleihen beträgt im Kalenderjahr 2023 unverändert 135 T€ und ergibt sich aus Inhaberschuldverschreibungen für zwei PV-Anlagen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus der Strom- und Gasbeschaffung. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.876 T€ bestehen im Wesentlichen aus Steuerverbindlichkeiten (689 T€) und aus Verbindlichkeiten aus der Verbrauchsabrechnung (1.938 T€). Von den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 79 T€ durch die Sicherungsübereignung einer Photovoltaikanlage, die Abtretung von Forderungen auf Einspeisevergütung und die Abtretung einer Darlehensforderung gesichert. Antizipative Posten mit größerem Umfang i.S.d. § 268 Abs. 4 S. 2 HGB sind in den Verbindlichkeiten außer in Form der genannten Verbindlichkeiten aus Steuern und Verbrauchsabrechnung nicht enthalten. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB Es lagen keine derartigen Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung im Geschäftsjahr vor. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus schwebenden Strom- und Gasbezugsverträgen in Höhe von 11.358.689,16 €. Die Zusatzversorgung für die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes besteht bei der Bayerischen Versorgungskammer München, Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden - mittelbare Pensionsverpflichtungen. Die Zusatzversorgung beruht dabei auf dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Der Umlagesatz für den Abrechnungsverband I beträgt bis 31. Dezember 2022 3,75 % und wird bis zum monatlichen Höchstbetrag von 89,48 € steuerlich vom Arbeitgeber getragen, der übersteigende Betrag wird beim jeweiligen Arbeitnehmer individuell versteuert. Zusätzlich wird von der Zusatzversorgungskasse ein steuerfreier Zusatzbetrag erhoben, welcher seit 2007 unverändert 4,0 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte des Abrechnungsverbandes I beträgt. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes und des Zusatzbeitrags ist abhängig vom zukünftigen Finanzbedarfs der Zusatzversorgungskasse. Die Summe der geleisteten Zahlungen betrug im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 155 T€. 1.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Sparten wie folgt. Die Darstellung der Umsatzerlöse erfolgt dabei gekürzt um die angefallene Stromsteuer (924 T€) sowie Erdgassteuer (475 T€).
Aktivierte Eigenleistungen Die zu aktivierenden Eigenleistungen inklusive zuzuordnender Gemeinkosten belaufen sich auf 225 T€ (Vorjahr 185 T€). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge von insgesamt 123 T€ beinhalten im Wesentlichen sonstige betriebliche Erträge aus Nebengeschäften (76 T€) sowie Auflösungserträge von Rückstellungen (7 T€) und Pensionsrückstellungen (8 T€). Zudem sind hier Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen (BAFA), Schadensersatzerträge sowie Mahngebühren erfasst. In der Summe der sonstigen betrieblichen Erträge sind Zahlungen von erfolgreich beigebrachten Altforderungen aus Vollstreckungstiteln (3 T€) als periodenfremde Erträge enthalten. Materialaufwand Die Position Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (22.544 T€) wird im Wesentlichen bestimmt durch die Beschaffungskosten Strom, Erdgas sowie Wärme (19.272 T€), die etwa 67 % der gesamten Aufwandsposition ausmachen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Fremdleistungen für Betrieb und Unterhalt) steuern mit 2.265 T€ (9 %) den zweit größten Teil zum gesamten Materialaufwand bei. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern (2.225 T€) sowie aus sozialen Abgaben und Aufwendungen (600 T€). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter sind mit insgesamt 1.611 T€ ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Konzessionsabgaben (439 T€), EDV-Kosten (406 T€), Rechts-, Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen (108 T€) sonstiger Aufwand (212 T€) sowie der Aufwand für Werbung und Inserate (220 T€) bilden etwa 72% der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Gesamthöhe von 1.915 T€ ab. Weiterhin werden unter dieser Aufwandsposition u.a. die Kosten für Aus- und Weiterbildung, KFZ-Kosten aber auch Mieten und Pachten, Gebäudebewirtschaftung, Versicherungen sowie Mitgliedsbeiträge an Fachverbände erfasst. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen für die laufenden Darlehensverpflichtungen betragen 149 T€. Der Zinsaufwand für die Auf- bzw. Abzinsung von Rückstellungen beträgt 6 T€. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Ertragsteuern (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) wurden mit 276 T€ ermittelt. Davon entfallen 145 T€ auf die Körperschaftssteuer und 131 T€ auf die Gewerbeertragssteuer. Ergebnis nach Steuern Das Ergebnis nach Steuern beträgt 580 T€. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern betragen 8 T€. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Bei Steuern vom Einkommen und Ertrag entfallen 7 T€ auf Ertragssteuern für Vorjahre. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss der HEWA GmbH im Kalenderjahr 2023 beträgt 572.713,55 €. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2023 der HEWA GmbH in Höhe von 572.713,55 € nicht vollständig an den Gesellschafter auszuschütten. Stattdessen soll die Ausschüttung auf einen Betrag von 400.000 € begrenzt werden. Der diesen Betrag übersteigende Gewinn soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 (6) HGB in Höhe von 6.490,00 € ist ausschüttungsgesperrt. 1.5 Ergänzende Angaben 1.5.1 Organe der Gesellschaft und Aufwendungen für Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat
Geschäftsführung
Vergütung der Organe der Gesellschaft Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten insgesamt Aufwandsentschädigungen in Höhe von 15.000 €. Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleiben gemäß der eingeräumten Möglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB. 1.5.2 Durchschnittlicher Personalstand gemäß § 285 Nr. 7 HGB Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 40 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 9 Teilzeitbeschäftigte und 31 Angestellte im Vollzeitverhältnis beschäftigt. Darüber hinaus waren durchschnittlich vier Auszubildende beschäftigt. 1.5.3 Gesamthonorar für Abschlussprüfer gemäß § 285 Nr. 17a HGB Das Honorar für den Abschlussprüfer beläuft sich im Geschäftsjahr auf 16 T€ für die Abschlussprüfungsleistungen. Die sonstigen Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 9 T€. 1.5.4 Angabe nach § 6b Abs. 2 EnWG Als Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen sind im Geschäftsjahr aus der Lieferung von Strom, Gas und Wasser insgesamt 744 T€ angefallen. Diese wurden zu fremdüblichen Verrechnungssätzen abgerechnet. 1.5.5 Nachtragsbericht In den letzten Jahren bestimmten zunächst die Corona-Pandemie (2021 und 2022), danach der russische Angriffskrieg (2022) unseren Alltag und führten zu massiven Störungen wirtschaftlichen Beziehungen und politisch Ordnung. Dies hatte erhebliche Beeinträchtigungen der internationalen Geschäftsbeziehungen und Auswirkungen auf die betroffenen Volkswirtschaften zur Folge. Auf allen (wirtschaftlichen und politischen) Ebenen wurden intensive Anstrengungen zur Erhöhung der Unabhängigkeit von Energieexporten aus Krisengebieten unternommen. Zudem wurden seitens der Bundesregierung Zahlreiche Rettungspakete geschnürt, um die finanziellen Folgen der Krisen insbesondere für die Endkunden abzufangen. Diese Rettungspakete sind zum Jahresende 2023 ausgelaufen. Unsicher ist es, wie sich dies auf Marktteilnehmer und die Endkunden auswirken wird. Nach wie vor dauert die Krise in der Ukraine an. Seit Oktober 2023 ist auch ein weiterer Konflikt im Nahen Osten zwischen Israel und dem Iran wieder neu entflammt. Momentan zeichnen sich hieraus (noch) keine weiteren signifikante negative wirtschaftlichen Folgen ab. Die HEWA GmbH hat sich gemessen an wirtschaftlichen Kennzahlen (z.B. Jahresergebnis) aber auch an operativen Prozessabläufen im Jahr 2023 erneut als resilient und robust erwiesen. Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben sich nicht ereignet.
Hersbruck, den 21. Juni 2024 Harald
Kiesl
Anlagennachweis HEWA GmbH 2023
1. Tätigkeitsabschluss zum 31.12.20231.1 Allgemeine Angaben Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG sind vertikal integrierte Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, im internen Rechnungswesen jeweils getrennte Konten für einzelne Geschäftsbereiche zu führen. Zielsetzung dieser gesetzlichen Regelung ist die Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung. Diese rechtlichen Vorgaben werden durch die HEWA GmbH erfüllt. Konkret heißt dies, dass Aufwendungen und Kosten für die Geschäftsbereiche Elektrizitätsverteilung (Strom Netz) und Gasverteilung (Gas Netz) jeweils auf separate Konten gebucht werden und im weit überwiegenden Teil direkt zugeordnet sind. Darüber hinaus gibt es weitere Geschäftsbereiche bei der HEWA GmbH, für die kein separater Tätigkeitsabschluss zu erstellen ist und denen Aufwendungen und Kosten ebenfalls direkt zugeordnet werden. Hierzu gehört insbesondere der Messstellenbetrieb. Aufwandsbestandteile des allgemeinen Bereichs der HEWA GmbH werden mittels Umlageschlüsseln sämtlichen Geschäftsbereichen und damit auch den Netzbereichen zugerechnet. 1.2 Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Aufteilung der Aktiv- und Passivposten erfolgte weitestgehend direkt. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, wurde eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln, d.h. Personalumlageschlüssel (U5), Anteil interner Leistungsverrechnung (U9), Ertragssteuerschlüssel (U7), Anteil am Anlagevermögen (U1), Umlage Vertriebskosten (U2) sowie Umlageschlüssel Netz/Vertrieb/Nebengeschäfte (U3 und U4), vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt wie im Anhang angegeben nach den gleichen Vorgaben wie für die Gesamtgesellschaft. Hierbei wurden die Vermögensgegenstände über Kostenstellen den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugerechnet bzw. über Schlüssel verteilt. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge erfolgte über die eingerichtete Kostenstellenrechnung weitestgehend direkt auf den einzelnen Kostenstellen. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgt eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung der vorstehend genannten Verteilungsschlüssel. 1.3 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2023 Anlagevermögen Das ausgewiesene Anlagevermögen ist weitestgehend direkt den Tätigkeiten über Kostenstellen zugeordnet. Das nicht direktzuordenbare Anlagevermögen wird über einen Umlageschlüssel verteilt. Entsprechend dem Umlageschlüssel werden davon 51% dem Strom Netz und 19% dem Gas Netz zugeordnet. Vorräte Die ausgewiesenen Vorräte sind direkt den Tätigkeiten über Kostenstellen zugeordnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen Saldenlisten der einzelnen Tätigkeiten zu Grunde. Im Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt soweit möglich eine direkte Zuordnung. Forderungen gegenüber Gesellschaftern werden gemäß der Schlüssel U4, U5, U6 (Zinsumlage) und U7 aufgeteilt. Steuererstattungsansprüche wurden über den Ertragssteuerschlüssel verteilt. Die Restlaufzeiten der Forderungen liegen im weit überwiegenden Fall unter einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt im Bereich Strom Netz für einen Betrag von 24.842,06 € eine Laufzeit von mehr als einem Jahr vor. Liquide Mittel Die Aufteilung der Bankbestände erfolgte direkt. Die Bankbestände des Allgemeinen Geschäftsbereichs wurden überwiegend über den Schlüssel "Netz/Vertrieb/Nebengeschäfte" verteilt. Der Bereich Strom Netz erhält dabei einen Anteil von 26% und der Bereich Gas Netz einen Anteil von 11 %. Interne Forderungen Die internen Forderungen wurden als Ausgleichskonto verwendet. Eigenkapital Das ausgewiesene Eigenkapital setzt sich aus den Vorjahreswerten des Stammkapitals und der Gewinnrücklagen zusammen, erhöht um den Jahresgewinn. Das aktuelle Jahresergebnis wurde direkt aus der Spartenrechnung zugerechnet. Zuschüsse Empfangene Ertragszuschüsse sind zum größten Teil dem jeweiligen Bereich direkt zugeordnet. Rückstellungen Die Zuordnung der Rückstellungen sowie deren Fortschreibung erfolgt weitestgehend direkt. Dort wo eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, erfolgt die Verteilung über den Schlüssel "Netz/Vertrieb/Nebengeschäfte". Der Bereich Strom Netz erhält dabei einen Anteil von 26% und der Bereich Gas Netz einen Anteil von 11%. Zudem kommt in einem geringen Umfang der Personalumlageschlüssel U5 kommt zur Anwendung. Verbindlichkeiten Die Aufteilung der Verbindlichkeiten erfolgt weitestgehend direkt unter Berücksichtigung der jeweiligen Saldenlisten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden, sofern den Bereichen nicht direkt zuordenbar, über die Zinsumlage geschlüsselt. 58,44 % entfallen hierbei auf den Bereich Strom Netz und 7,09 % auf den Bereich Gas Netz. Zudem kommt in einem geringen Umfang der Schlüssel Anteil am Anlagevermögen U1 zur Anwendung. Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. 1.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2023 Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge Die Zuordnung der Erlöse erfolgte direkt auf Basis von Auswertungen aus der Verbrauchsabrechnung. Die Erlöse mit Dritten sind unter den Umsatzerlösen, die Erlöse gegenüber dem assoziierten Vertrieb aus Erträgen aus Lieferungen an andere Betriebszweige ausgewiesen. Die übrigen Erlöse und Erträge wurden direkt gemäß Ihrer Entstehung und dem bilanziellen Ausweis zugeordnet bzw. wenn dies nicht möglich ist entsprechend dem Anlagenumlageschlüssel von 51% für den Bereich Strom Netz und 19% für den Bereich Gas Netz. Personalaufwand Die Aufteilung des Personalaufwandes erfolgte bezüglich der Gruppe der Arbeitnehmer unter direkter Zuordnung zu einzelnen Kostenstellen, bei den Angestellten mittels sachgerechter Verteilungsschlüssel (Personalumlage: 43,60 % Strom Netz sowie 17,0 % Gas Netz). Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen Die Aufteilung der Aufwendungen erfolgte unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung zu den Kostenstellen. Wesentliche Positionen, die nicht direkt zuordenbar waren, wurden - wie bereits ausgeführt - mittels sachgerechter Verteilungsschlüssel wie Netz/Vertrieb/Nebengeschäfte (U3 und U4) oder Anteil interner Leistungsverrechnung (U9), aber auch Umlage Vertriebskosten (U2) den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Abschreibungen Die Abschreibungen werden analog zur Verteilung des Anlagevermögens weitestgehend direkt zugeordnet. Die Verteilung von Abschreibungen auf nicht direkt zuordenbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt anhand des Verteilungsschlüssels Anteil am Anlagevermögen. Zinsen Die Aufteilung der Zinsaufwendungen erfolgt gemäß der Umlageschlüssel U1, U5 sowie U6. Steuern Die Steuern wurden unter Berücksichtigung des Ertragssteuerschlüssels des entsprechenden Veranlagungsjahres verteilt.
Hersbruck, den 21. Juni 2024 Harald
Kiesl
2. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 Strom - Netz
3. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 Gas - Netz
Anlagennachweis Strom Netz 2023
Anlagennachweis Gas Netz 2023
Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. In drei Sitzungen mit der Geschäftsführung wurden alle wesentlichen Sachfragen des Unternehmens sowie grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik eingehend beraten. Anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat der Aufsichtsrat die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft überwacht und die ihm laut Gesellschaftsvertrag obliegenden Beschlüsse gefasst. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der HEWA GmbH wurden durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, geprüft. Zur Erläuterung der Prüfung und der Prüfungsergebnisse hat der Abschlussprüfer an der Aufsichtsratssitzung, die den Jahresabschluss der Gesellschaft behandelte, teilgenommen. Aufgrund des Prüfungsberichts und der Ausführungen des Abschlussprüfers ist der Aufsichtsrat mit dem Ergebnis der Prüfung einverstanden. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung billigte der Aufsichtsrat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 und deren Vorschlag über die Gewinnverwendung. Er empfahl der Gesellschafterversammlung, den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festzustellen und die Geschäftsführung zu entlasten.
Hersbruck, den 04.07.2024 HEWA GmbH Robert
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HEWA GmbH, Hersbruck VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HEWA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HEWA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und für die "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 21. Juni 2024 PKF
Fasselt
Jahn
Deuerlein
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