ViaAuto
GmbH (vormals: Mateja ViaAuto GmbH)
Hainburg
(vormals: Mühlheim am Main)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
413,00 |
29.347,00 |
| I.
Sachanlagen |
413,00 |
29.347,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
376.766,36 |
478.681,18 |
| I.
Vorräte |
259.967,47 |
357.857,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.412,33 |
32.434,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.386,56 |
88.388,99 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.992,86 |
52.912,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
440.172,22 |
560.940,94 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
77.912,76 |
22.625,40 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.080,10 |
55.287,36 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
62.992,86 |
52.912,76 |
| B.
Rückstellungen |
4.560,00 |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
435.612,22 |
541.440,94 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
15.800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
440.172,22 |
560.940,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Mateja ViaAuto GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassenist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
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EUR
|
Forderungen
gegenüber Laszlo-Otto Hauler
|
6.284,41
|
Forderungen
gegenüber Withold Ochlast
|
6.284,41
|
Forderungen
gegenüber Gregor Ochlast
|
11.513,41
|
Forderungen
gegenüber Ralf Mateja
|
12.171,62
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 36.253,85
(Vorjahr: EUR 23.820,60).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 6.984,12
(Vorjahr: EUR 4.740,94).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
421.500,00 (Vorjahr: EUR 526.700,00)
Sonstige Angaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Ochlast,
Witold
Geschäftsführer
Aufgrund eines nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrags (bilanzielle Überschuldung) weisen wir die
Gesellschaft auf die Antragspflicht nach § 64 Abs. 1
S. 2 GmbHG hin, nach der eine tatsächliche
Überschuldung der Gesellschaft zu überprüfen
ist. Daraus kann gegenüber den
Geschäftsführern ein Ersatzanspruch nach §
43 Abs. 3 und 4 GmbHG erfolgen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Hainburg, 22. August 2016
gezeichnet:
Ochlast, Witold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2016 festgestellt.
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