Premium
Kanzleien.com GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10,00 |
10,00 |
| I.
Sachanlagen |
10,00 |
10,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.835,96 |
74.853,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.707,30 |
72.185,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.554,55 |
6.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.128,66 |
2.667,31 |
| C.
Aktive latente Steuern |
5.030,07 |
5.877,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.876,03 |
80.740,76 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.438,39 |
53.695,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
37.285,07 |
37.285,07 |
| III.
Verlustvortrag |
8.589,83 |
13.175,03 |
| IV.
Jahresüberschuss |
439,31 |
4.585,20 |
| B.
Rückstellungen |
3.319,46 |
8.083,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.118,18 |
11.249,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.118,18 |
11.249,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
7.712,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.876,03 |
80.740,76 |
Anhang
Premium Kanzleien.com GmbH
Betrieb eines Internet-Portals
Packhofpassage 19
38100 Braunschweig
Allgemeine Angaben
Die Premium Kanzleien.com GmbH weist zum
Abschlussstichtag 31.12.2018 die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Premium Kanzleien.com GmbH
wurde auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt und gegliedert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr. Abweichungen
wegen besonderer Umstände von der Beibehaltungspflicht
der Darstellung haben sich nicht ergeben.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde überwiegend
die Angabe im Anhang gewählt.
Gem. § 264 Abs. 1 S.4 HGB wurde kein Lagebericht
aufgestellt.
Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen, sowie
den beweglichen Anlagegütern, erfolgte die
Abschreibung linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 410 EUR wurden im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter
sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der
Vermögensgegenstände und der Schulden und ihren
steuerlichen Wertansätzen bestehen Differenzen, die
sich in späteren Geschäftsjahren ausgleichen. Die
sich hieraus insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde als
aktive latente Steuer gem. § 274 Abs. 1 S.1 HGB mit
6.725,07 EUR ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist mit dem
Nennbetrag bewertet und beträgt wie im Vorjahr 25.000
EUR. Es ist in voller Höhe eingezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
erfassen alle erkennbaren Risiken und wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Der Ansatz der passiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte in Höhe der bis zum Bilanzstichtag erzielten
Einnahmen, soweit sie auf künftige Perioden entfielen.
Die Bewertung erfolgte zum Nennbetrag.
sonstige Berichtsbestandteile
Markus Bialobrzeski
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2020 festgestellt.
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