Die Brandenburgs Werbeagentur GmbH

Hubertusallee 37, 14193 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 83557
Eingetragen
7.7.2004
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenPublic-Relations-BeratungVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Erarbeitung und Umsetzung von Werbestrategien, Planung und Durchführung von Public-Relation-Aktionen, Gestaltung von Web-Auftritten und Entwurf sowie Produktion von Werbemitteln, ausgenommen handwerkliche Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Olaf Thomas BrandenburgDie Brandenburgs Vermögensverwaltungs GmbH
50.00%
Alexander Sven BrandenburgDie Brandenburgs Vermögensverwaltungs GmbH
50.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Die Brandenburgs Werbeagentur GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31.12.2020

Bilanz zum 31.12.2020

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 302,00 307,00
II. Sachanlagen 124.205,00 143.022,00
124.507,00 143.329,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.476,43
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 344.440,01 318.364,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 321.311,96 218.004,60
665.751,97 537.845,15
C. Aktive RAP 5.533,61 1.741,73
Summe Aktiva 795.792,58 682.915,88

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 54.029,92
III. Verlustvortrag -19.654,02
IV. Jahresüberschuss 42.598,38 83.683,29
Summe Eigenkapital 121.628,30 89.029,27
B. Rückstellungen 56.565,60 135.899,24
C. Verbindlichkeiten 617.598,68 457.987,37
Summe Passiva 795.792,58 682.915,88

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der "Die Brandenburgs Werbeagentur GmbH" in 14193 Berlin auf den 31.12.2020 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Abweichende Bewertungen und Wertansätze auf Grund des BilMoG sind im Berichtsjahr zu verzeichnen, daher wurde eine eigenständige Steuerbilanz aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Der Firmenwert wurde gemäß den gesetzlichen steuerlichen Vorschriften auf eine Dauer von 15 Jahren - letztmalig 2017 - abgeschrieben. Es wurde das Wahlrecht der Beibehaltung der Abschreibungen gem. Artikel 67 Abs. 4 EGHGB i. V. m. § 279 Abs. 2 HGB a. F. ausgeübt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, da sie Aufwand für das Folgejahr darstellen, § 250 Abs. 1 HGB.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Das Wahlrecht für kleine Kapitalgesellschaften zum Ausweis von latenten Steuern wurde dahingehend ausgeübt, dass ein Wertansatz nicht erfolgte. Jedoch besteht in Höhe der latenten Steuern (Euro 2.241,70) eine Ausschüttungssperre.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen.

Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus Tantiemen für das Geschäftsjahr an die Geschäftsführer sowie für ausstehende Urlaubstage der Arbeitnehmer.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten ist ausschließlich bis zu 1 Jahr.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 608,89 (VJ: EUR 5.379,43) enthalten. Die periodenfremden Erträge im Höhe von EUR 1.553,89 (VJ: EUR 27,76) enthalten.

4. Sonstige Angabe

Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag 2.241,70 Euro.

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Olaf Brandenburg, Kaufmann, Berlin

Herr Sven Brandenburg, Kaufmann, Berlin

Jeder Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

Amtsgericht Charlottenburg: HRB 83557

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.06.2022

Während des Zeitraums vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 waren durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt

 

Berlin, den 10.06.2022

Die Brandenburgs Werbeagentur GmbH

GF Sven und Olaf Brandenburg

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