Wagner-Hydraulik GmbH
Bretzfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
147.945,00 |
167.207,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.168,00 |
173,00 |
| II.
Sachanlagen |
146.777,00 |
167.034,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
266.327,51 |
266.861,79 |
| I.
Vorräte |
58.728,00 |
75.174,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
205.719,48 |
190.617,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.880,03 |
1.070,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.900,50 |
8.775,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
421.173,01 |
442.844,29 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
262.303,00 |
258.007,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
214.790,08 |
193.181,95 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.295,22 |
21.608,13 |
| B.
Rückstellungen |
14.500,00 |
23.696,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.370,01 |
161.140,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
421.173,01 |
442.844,29 |
ANHANG für
das Geschäftsjahr 2015
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt, sind dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür entfallen sind.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten. Zinsen sind nicht angesetzt.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt und
entsprechend angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissse Verbindlichkeiten.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag 31.12.2015 bestanden mit Ausnahme
der Verpflichtungen aus Leasingverträgen keine nicht
bilanzierten Haftungsverhältnisse.
8.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2015 bestanden neben den in der Bilanz zum
31. Dezember 2015 ausgewiesenen Verbindlichkeiten
keinefinanziellenVerpflichtungen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betrugen € 0,00 (Vorjahr € 0,00).
III. Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres 2015 wurden die
Geschäfte des Unternehmens Wagner Hydraulik GmbH durch
Herrn Michael Wagnergeführt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Angabe der Vergütung
unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.
IV. Angaben zu § 42 Abs. 3 GmbHG
Am Abschlussstichtag 31. Dezember 2015 bestanden
Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von
€ 174.877,49 (Vorjahr: € 123.935,87 ).
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern betrugen € 0,00 (Vorjahr: €
0,00).
Bretzfeld-Schwabbach, 23.12.2016
gez. Michael Wagner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.01.2017 festgestellt.
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