Pro-Farm GmbHLiquidiert

06366 Köthen (Anhalt), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 4497
Eingetragen
26.7.2004
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die TierhaltungErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauHerstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art und Logistik für Geflügelfarmen, insbesondere Verpackung des Geflügels zum Versand in der Geflügelfarm, Stallaufbau und Stallreinigung

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andreas Theede
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro-Farm GmbH

Köthen

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Umlaufvermögen 519,81 2.916,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 519,81 1.743,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 1.172,41
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.155,27 472,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.675,08 3.388,25

Passiva

   
  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 25.472,01 24.336,10
III. Jahresfehlbetrag 1.683,26 1.135,91
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.155,27 472,01
B. Rückstellungen 890,00 1.150,00
C. Verbindlichkeiten 1.785,08 2.238,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.675,08 3.388,25

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss der Pro-Farm GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Pro-Farm GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

2. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Pro-Farm GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben.

Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 EUR wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr vollständig abgeschrieben.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 bis 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, welcher nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde.

3. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Andreas Thede.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Die laufende Geschäftstätigkeit der ProFarm GmbH hat ab 2004 geruht. Eine Liquidation war nicht vorgesehen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2007 wurde der laufende Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung durch laufende Gewinne ausgeglichen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.

 

Köthen, den 28.07.2009

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