Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 47295
Eingetragen
27.5.1991
Branche
Großhandel mit GetränkenGroßhandel mit AnstrichmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Getränkefachgroßhandel sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Bohnhoff
seit 9.5.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
57.50%
25.50%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Hamburg
143750
57.50%
Hamburg
63750
25.50%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

H.u.K. Bohnhoff GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2.530,67

5.583,67

II. Sachanlagen

845.748,41

958.200,85

III. Finanzanlagen

579.179,64

529.049,45

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

659.788,58

750.656,45

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

633.218,35

562.097,87

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

18.790,55

85.709,51

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.824,61

4.627,86

Summe Aktiva

2.744.070,81

2.895.925,66



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

127.822,97

127.822,97

II. Kapitalrücklage

407.296,90

407.296,90

III. Gewinnvortrag

23.540,15

IV. Jahresüberschuss

30.832,01

V. Bilanzgewinn

23.540,15

B. Rückstellungen

20.415,00

50.604,15

C. Verbindlichkeiten

2.134.163,78

2.286.661,49

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

2.744.070,81

2.895.925,66

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 274 a, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht. Die Bilanz wurde unter den Finanzalagen um den Posten "Genossenschaftsanteile" erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB).

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die H.u.K. Bohnhoff GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter B 47295 eingetragen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das Leihinventar bei Kunden wurde pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 150,00 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Beweglich Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 1.000,00 EUR werden über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Ausleihungen und Genossenschaftsanteile zum Nennwert bzw. niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanz stichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Auszahlungen aktiviert bzw. Einzahlungen passiviert, die Aufwendungen bzw. Erträge für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

 

Hamburg, den 27. August 2024

gez. Thomas Bohnhoff

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. August 2024

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