URBITOS IMPORT-EXPORT GMBH

Marktstraße 3, 77694 Kehl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 371957
Eingetragen
30.11.2004
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, die keiner besonderen Erlaubnispflicht unterliegen, insbesondere mit Lebensmitteln.

Historie

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Management

NameRolle
Francis Urbaniak
seit 14.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

75.00% identifiziert25.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
75.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
OPERA S.A.R.L.FRA
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

8, Rue des Meules, F-67200 Strasbourg
18.750 €
75.00%
OPERA S.A.R.L.
Germany
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

URBITOS IMPORT-EXPORT GMBH

Kehl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

0

II. Sachanlagen

18.338,00

21

III. Finanzanlagen

300.000,00

318.339,00

300

321

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

564.628,91

579

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.062,29

565.691,20

47

626

C. Rechnungsabgrenzungsposten

28.380,00

11

Summe Aktiva

912.410,20

958



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25

II. Bilanzgewinn

56.561,05

81.561,05

524

549

B. Rückstellungen

165.245,00

157

C. Verbindlichkeiten

665.604,15

492

Summe Passiva

912.410,20

958

ANHANG

- Fassung für Offenlegungszwecke -

A. Allgemeine Angaben

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.

Die Wertangaben im Anhang wurden auf volle EUR oder TEUR gerundet.

Soweit gesetzlich zulässig, werden Vermerke zur Bilanz zur besseren Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt.

Soweit es der Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit dient, wurden Bezeichnungen der Bilanz gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert.

Die Gesellschaft macht bezüglich der Anhangangaben von den Befreiungen des § 288 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die abnutzbaren Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die beweglichen Anlagegüter grundsätzlich linear abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.

Angeschaffte geringwertige Anlagegegenstände i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis maximal EUR 410,00 im Zugangsjahr werden voll als Aufwand des Geschäftsjahrs erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Pensionsrückstellungen werden nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie der Anwendung des pauschalen, durchschnittlichen Marktzinssatzes der Deutschen Bundesbank für Restlaufzeiten von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) bewertet. Für das Geschäftsjahr 2015/2016 kam ein Abzinsungssatz von 4,17 % zur Anwendung. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.

Planvermögen, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, wird mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Das Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung und aus der Bewertung des Planvermögens. Das zur Saldierung herangezogene Deckungsvermögen wird vollständig zum beizulegenden Zeitwert auf der Basis von Marktwerten zum Abschlussstichtag bewertet; die Schulden zum Erfüllungsbetrag. Der nach der Saldierung im Vorjahr verbleibende passivische Betrag wurde in der Bilanz unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 13 und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit EUR 228.001 (Vorjahr TEUR 224) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von EUR 86.421 (Vorjahr TEUR 19) enthalten.

II. Verbindlichkeiten

Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 325.500 (Vorjahr TEUR 338.936) bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

D. Sonstige Angaben

Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2015/2016 und unverändert bei Aufstellung des Jahresabschlusses Herr Francis Urbaniak, Strasbourg/Frankreich.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

WEITERE DATEN

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der URBITOS IMPORT-EXPORT GMBH für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.

 

Kehl, den 09. August 2017

gez. Francis Urbaniak

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.08.2017

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