Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
hmd-Software-Aktiengesellschaft
Abt-Gregor-Danner-Straße 2, 82346 Andechs, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Heidler seit 18.7.2013 | Vorstandsmitglied |
Christine Moser seit 14.11.2001 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hmd-Software-AktiengesellschaftAndechsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023BilanzA K T I V A
P A S S I V A
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Auf größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, auf Ausweis unwesentlicher Abweichungen wird verzichtet. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Gesellschaft hat von ihrem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und weist selbst entwickelte Softwareprogramme als immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen aus. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer gemindert. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige, lineare Abschreibungen gemindert werden. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer verteilt. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 Euro werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Wertansatz des niedrigeren beizulegenden Werts erfolgte nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert für Gegenstände des Anlagevermögens über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Vorratsbestände sind im Berichtszeitraum nicht vorhanden. Geleistete Anzahlungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Die Gesellschaft hat zum Ende des Geschäftsjahres ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Bewertungsvorschriften für Jubiläumsrückstellungen erstellen lassen. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Jubiläumsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Erwartete zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Anpassung bezüglich der Erfassung latenter Steuern vorgenommen. Es wurden in früheren Jahren keine aktiven latenten Steuern ermittelt und ausgewiesen. Dies wurde im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 korrigiert, indem entsprechende aktive latente Steuern für das Geschäftsjahr 2022 nachgeholt und erfasst wurden. Die latenten Steuern für das Geschäftsjahr 2023 wurden ebenfalls entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und der sich ergebende passive Überhang an latenten Steuern wurde passiviert. 3. Angaben zur Bilanz Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen für die Planung und Entwicklung von Softwareprogrammen unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens i. H. v. 308.148,00 Euro aktiviert (§ 285 Nr. 22 HGB). Abschreibungen waren i. H. v. 303.468,00 Euro vorzunehmen. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB bestehen zum Ende des Geschäftsjahrs ausschüttungsgesperrte Beträge i. H. v. 1.524.145,87 Euro, die in voller Höhe auf die Aktivierung von Entwicklungskosten anfallen. Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 112.500,00 Euro und ist in 4.500 Namensaktien mit einem Nennwert i. H. v. je 25,00 Euro eingeteilt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag i. H. v. 3.543.168,49 Euro einbezogen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt 395.122,32 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 77.178,86 Euro. Am Abschlussstichtag bestehende Verbindlichkeiten i. H. v. insgesamt 77.178,86 Euro sind durch Grundpfandrechte gesichert. Zum Bilanzstichtag ergeben sich aufgrund bestehender Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens passive latente Steuern i. H. v. 383.280,17 Euro. Aktive latente Steuern entstehen aus dem Bilanzposten "sonstige Rückstellungen" und betragen 105.902,87 Euro. Die Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern führte zu einem Überhang i. H. v. 277.377,30 Euro, der passiviert wurde. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. 4. Sonstige Angaben Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Christian Heidler, Kaufmann Der Aufsichtsrat setzt sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen: Herr Dr. Dirk Goldner, Vorstand eurodata AG, Vorsitzender Frau Elisabeth Schick-Artmeier, Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin Herr Torsten Lenk, Vorstand der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberater Auf die Angaben über die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde entsprechend der Regelungen des § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Die eurodata AG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Mehrheit am gesamten Aktienkapital hält (Mitteilungspflicht gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG). Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die ETL AG Steuerberatungsgesellschaft, Essen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Handelsregisters unter der Registernummer HRB 22694 des Registergerichts Essen eingereicht.
Andechs, den 11.07.2024, gez. Christian Heidler, Vorstand Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2024 festgestellt. |
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