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| Name | Anteil |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TON-ART AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZ
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
ANHANG
TON-ART AG, Düsseldorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2007
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2007 wurden
unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des Aktiengesetzes zu beachten.
Die TON-ART AG, Düsseldorf ist zum Bilanzstichtag
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft macht teilweise von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz
3, 274 a, 276 Satz 2 HGB und teilweise des § 288 HGB
Gebrauch. Die Anhangangaben gemäß § 285 Nr.
2, 4 bis 7, 9 und 12 HGB werden nicht gemacht.
Die dem Jahresabschluss 2007 zugrunde liegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich unverändert zum Vorjahr
übernommen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB). Darüber hinaus werden
die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewendet
(§ 275 Abs. 2 HGB).
Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der
Unternehmensfortführung im Sinne von § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB aufgestellt.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
(1) Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzungsdauer (längstens 5 Jahre) planmäßig abgeschrieben. Der Firmenwert wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften über 15 Jahre abgeschrieben. (2) Die
Anteile und Ausleihungen und Ausleihungen an verbundenen
Unternehmen sowie die
Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten
beziehungsweise mit dem niedrigeren Wert, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, angesetzt.
(3) Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern sind wie folgt:
(4)
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und
Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils
niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag
bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im
Wesentlichen nach den Verhältnissen am
Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der
Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Dabei
wurde die Durchschnittsmethode angewandt. Abwertungen
für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
(5) Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und die Fertigungsgemeinkosten, die nach den steuerlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Die Anschaffungskosten des Materials werden nach der Durchschnittsmethode bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse sind verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt bewertet. (6) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu
Nennwerten abzüglich erforderlicher Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu
Nennwerten angesetzt.
(7) Der Ansatz der
sonstigen Vermögensgegenstände sowie
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nennwerten.
(8) Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
(9)
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
(10) Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.518 handelt es sich um Forderungen gegen die LAI-CON GmbH. (11) Die Zusammensetzung sowie die Bewegungen des
Anlagevermögens im Sinne des § 268 Abs. 2
HGB sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber
Lieferanten und der LAI-CON GmbH als Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen haben
grundsätzlich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Individuelle Absprachen und Vereinbarungen stellen sicher,
dass die einzelnen Zahlungsziele im Einklang mit dem
Liquiditätsplan stehen, der die jederzeitige
Zahlungsfähigkeit vorsieht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie durch Globalzession von Forderungen gesichert. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat sich gegenüber der 100 %-igen
Tochtergesellschaft LAI-CON GmbH mündlich
verpflichtet, Liquidität zur Verfügung zu
stellen, damit diese Gesellschaft ihren
Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Mitglieder d
es Vorstandes im Geschäftsjahr
Mitglied des Vorstands der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2007 war:
Herr Dipl.-Ing. Winfried Blank, Gesamtvorstand
Die Angabe über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung werden gemäß § 286 HBG unterlassen. Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr
- Dr. Volker de l´Homme de Courbiére, stv.
Vorsitzender, Unternehmensberater, Köln (bis 18.
Dezember 2007)
- Dr. Carl A. Schade, Unternehmensberater in
Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrates.
- Alexander Kersting, Finanzmanager in Frankfurt/ Main,
Mitglied des Aufsichtsrates.
- Hans Joachim Früh, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, stv. Vorsitzender, Düsseldorf
Anteilsbesitz an und Ausleihungen LAI-CON GmbH
Die TON-ART AG hält 100 % am Stammkapital in
Höhe von TEUR 250 der LAI-CON GmbH. Zum 31. Dezember
2007 weist die LAI-CON GmbH einen Jahresüberschuss in
Höhe von TEUR 50 und einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag von TEUR 1.041 aus. Die Ausleihungen
an die LAI-CON GmbH betragen TEUR 1.518 (Vorjahr: TEUR
1.256).
Sonstige Angaben
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
25.200 Stückaktien.
Durch Hauptversammlungsabschluss vom 18. Dezember 2007
ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum
30. November 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig
oder mehrmals um bis zu insgesamt TEUR 630 zu erhöhen.
Im Verlauf der Berichtsperiode sind keine eigenen Aktien
erworben worden.
Die Rücklagen der Gesellschaft haben sich wie folgt
entwickelt:
Herr Winfried Blank ist nach einer Mitteilung
gemäß § 20 AktG zu mehr als 25 % an der
Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 625.941,57 auf neue Rechnung vorzutragen.
Winfried Blank (Vorstand) |
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