Friedrich
Eisen GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
580.124,93 |
621.477,96 |
| I.
Sachanlagen |
580.124,93 |
621.477,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
767.648,43 |
947.969,81 |
| I.
Vorräte |
141.899,18 |
91.418,50 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.027.260,06 |
461.808,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
353.210,74 |
175.879,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
272.538,51 |
680.671,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.946,44 |
1.982,71 |
| Aktiva |
1.349.719,80 |
1.571.430,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.258,37 |
102.258,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,37 |
102.258,37 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
437.748,52 |
526.143,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
793.682,91 |
943.028,13 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.030,00 |
|
| Passiva |
1.349.719,80 |
1.571.430,48 |
Anhang
Friedrich Eisen GmbH, Mannheim
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
bis 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Firma Friedrich Eisen GmbH,
Mannheim, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim, HRB 2036
zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise
bei den Posten der Bilanz oder im Anhang zu machen sind,
insgesamt im Anhang aufgeführt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von € 800,00 im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
nicht abgerechneten Bauten sind auf Basis von
Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der
allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Soweit
erforderlich wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von
den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge
für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn
vorgenommen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge angemessen berücksichtigt worden.
Die
liquiden Mittel wurden in allen Fällen mit dem
Nennwert angesetzt.
Als
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen
.
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen werden auf Grundlage von
versicherungsmathematischen Berechnungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der
"Richttafeln 2018 G" Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.
Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82% gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November
2009 verwendet. Zu erwartende Gehaltssteigerungen wurden
mit Steigerungsraten zwischen 0,75% und 2,75 % und einem
Rententrend von 1,5% berücksichtigt. Es wird von
keiner Fluktuation ausgegangen.
Die Pensionsrückstellungen sind unter der
Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem
hierfür anzuwendenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz
der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen 10
Geschäftsjahren und aus den vergangenen 7
Geschäftsjahren beträgt EUR 1.202,00 (§ 253
Abs. 6 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatzes
der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst (§ 253
Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für
wesentliche Posten gebildet worden.
C. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 12.408,94 Euro (Vorjahr 12
T-Euro). Die restlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR
102.258,37 ist vollständig einbezahlt.
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 beträgt EUR 0,00
(Vorjahr T-Euro 0). Dieser setzt sich aus dem
Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 0,00 sowie
dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von EUR 0,00
zusammen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in einer Gesamthöhe von
T-EUR 794 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. Ergänzende Angaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr vom 01.Januar bis 31.Dezember
2023 war
Herr MBA, Dipl.-Ing. (FH) Patrick Splitt
als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer bestellt.
2. Haftungsverhältnisse
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften: Es bestehen
Haftungsverhältnisse aus einer selbstschuldnerischen
Bürgschaft für Kredite einer inländischen
Bank an ein verbundenes Unternehmen bis maximal
T-EUR 7.000 (Vorjahr: T-EUR 7.000), davon durch
Pfandrechte und sonstige Sicherheiten gesichert ca. T-EUR
2.280 (Vorjahr: T-EUR 4.290). Der Valutawert der
Verbindlichkeit zum Stichtag beträgt T-EUR 1.954
(Vorjahr: T-EUR 2.445). Die Wahrscheinlichkeit der
Inanspruchnahme wird als sehr gering eingeschätzt, da
die Gläubigerin ihre Verpflichtungen bislang
vertragsgemäß erfüllt.
3. Anzahl Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 34 Arbeitnehmer.
Mannheim, den 21.03.2024
Friedrich Eisen GmbH
Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024
festgestellt.
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