Schweizer
GmbH
Coburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.460,50 |
171.747,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
42.460,00 |
45.594,50 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
126.152,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.523,46 |
72.024,17 |
| I.
Vorräte |
24.600,00 |
29.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.495,62 |
5.435,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.427,84 |
37.188,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.341,67 |
1.142,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
99.325,63 |
244.913,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.946,21 |
68.449,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
130.126,28 |
130.126,28 |
| III.
Verlustvortrag |
87.241,73 |
88.573,41 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
45.502,93 |
-1.331,68 |
| B.
Rückstellungen |
69.639,90 |
173.951,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.739,52 |
2.513,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
99.325,63 |
244.913,91 |
Anhang
A. Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Fa. Schweizer GmbH wurde
aufgrund der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2009 wurden
per 01.01.2010 mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen
unverändert vorgetragen. Weitere Anpassungen aufgrund
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bzw. des
Einführungsgesetztes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)
waren zum 01.01.2010 nicht erforderlich gewesen.
Gesetzlich erforderliche Davon-Vermerke wurden im
Anhang ausgewiesen, sofern sie in Ausübung eines
Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Der Bestandsnachweis für die immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen erfolgte durch eine
Anlagenbuchhaltung, aus der neben dem Anschaffungsdatum und
den Anschaffungskosten auch die Abschreibungen und die
jeweiligen Restbuchwerte sowie die Zu- und Abgänge
ersichtlich sind.
Die Abschreibungen der Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens erfolgten gemäß § 253
Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB
unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. In Anlehnung an § 252 Abs. 2 HGB i.V.m.
§ 6 Abs. 2a EStG werden die in Vorjahren erfassten
geringwertigen Wirtschaftsgüter des Sammelpostens
über fünf Jahre abgeschrieben. Dies ist auch
handelsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter
Beachtung des gesetzlichen Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die unfertigen Leistungen wurden zu
Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 1 Satz
1 i.V.m. § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Ausfallrisiken sowie zu erwartende
Zahlungsausfälle durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Die übrigen Forderungen
entsprechen den Nominalwerten.
Sämtliche sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
ausschließlich die Periodenabgrenzung laufender
Aufwendungen.
Das Stammkapital entspricht der Satzung der
Gesellschaft sowie der Eintragung in das Handelsregister.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
im Berichtsjahr erstmals anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
durchgeführt. Das Bewertungsverfahren erfolgte nach
der PUC Methode. Es wurden folgende Annahmen
zugrundegelegt: Zinsatz 5,15 %, Gehaltstrend 0,0 %;
Sterbetafeln "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck. Die Pensionsrückstellungen wurden
entsprechend den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes abgezinst.
Die mit den Pensionsrückstellungen nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu saldierenden
Vermögensgegenstände zur Deckung der
Pensionsverpflichtungen sind - entsprechend den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - mit
dem beizulegenden Wert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr liegen mit
Ausnahme der Bewertung der Pensionsrückstellungen
nicht vor.
C. Erläuterungen der Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
Euro 0,--.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt Euro 0,--.
Gegenüber Mitgliedern der
Geschäftsführungsorgane wurden Vorschüsse
und Kredite in Höhe von Euro 0,-- gewährt.
D. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war als einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer Herr Matthias Schweizer,
Werkzeugmacher, bestellt.
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2011 festgestellt.
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