Griendtsveen AG
Saterland-Scharrel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
14.594.319,88 |
13.553.787,77 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
96.888,00 |
124.192,00 |
| II. Sachanlagen |
7.190.053,50 |
6.571.040,28 |
| III. Finanzanlagen |
7.307.378,38 |
6.858.555,49 |
| B. Umlaufvermögen |
6.928.901,97 |
7.521.107,22 |
| I. Vorräte |
1.739.110,57 |
1.269.654,60 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
4.752.625,22 |
5.204.908,09 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
437.166,18 |
1.046.544,53 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
13.430,00 |
19.263,00 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
21.536.651,85
|
21.094.157,99 |
Passiva
|
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
12.841.074,57 |
11.279.809,96 |
| I. gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
873.712,95 |
873.712,95 |
| III. Bilanzgewinn |
11.767.361,62 |
10.206.097,01 |
| B. Rückstellungen |
2.522.515,00 |
2.444.385,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
6.172.262,28 |
7.369.163,03 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
800,00 |
800,00 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
21.536.651,85 |
21.094.157,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Griendtsveen AG hat ihren Sitz in Saterland-Scharrel. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 151551 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss
wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter Anwendung
des Gesamtkostenverfahrens für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Torfvorräte werden unter den Vorräten, die Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen
unter den Rückstellungen in einem eigenen Posten mit entsprechender Bezeichnung ausgewiesen.
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen
zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.)
auftreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht
ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Abbaurechte werden über die Dauer der Abbaugenehmigung oder nach Substanzverbrauch
abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich
nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro
rata temporis.
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Nutzungsdauer der Sachanlagen
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Fabrik- und Geschäftsbauten
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25 bis 33 Jahre
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übrige Bauten
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5 bis 10 Jahre
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technische Anlagen und Maschinen
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4 bis 15 Jahre
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andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
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3 bis 15 Jahre
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Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen,
wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Bei den Finanzanlagen werden
außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für die Wertminderung nicht mehr
bestehen.
Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden
neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten
einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise
zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen
auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit
Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert.
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die tatsächlichen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen sowie die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank
ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt
und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst,
sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden
die Wertänderungen oder Zahlungsströme aus den Grund- und Sicherungsgeschäften gegenübergestellt
und nur ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der Marktwertveränderungen
zurückgestellt. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen
sich vollständig aus und werden weder bilanziell noch ergebniswirksam erfasst (sog.
Einfrierungsmethode). Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, für die
keine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft gebildet wird, erfolgt dagegen imparitätisch,
d.h. für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte werden
nicht angesetzt.
Latente Steuern Auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung
von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven
latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen
Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet
wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten
Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit
verrechnet dargestellt. Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften werden
insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb
der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt
auf der Grundlage der geltenden Steuersätze für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer.
Erläuterungen der Bilanz
1. Grundkapital Das Grundkapital zum 31. Dezember 2023 besteht aus 1.000 Inhaberaktien von je 200,00 EUR.
2. Rücklagen Die Gewinnrücklagen betragen 873.712,95 EUR.
3. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag von 10.206.097,01 EUR.
4. Verbindlichkeiten
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Geschäftsjahr
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Vorjahr
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Euro
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Euro
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Restlaufzeiten
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- bis 1 Jahr
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1.472.698,74
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1.669.471,40
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- größer 1 Jahr
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3.704.913,54
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3.854.741,63
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- über 5 Jahre
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994.650,00
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1.844.950,00
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Geschäftsjahr
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Vorjahr
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|
Euro
|
Euro
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insgesamt gesichert
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5.752.710,74
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6.822.234,14
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Art der Sicherung: Grundschulden, Sicherungsübereignung
Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 38 Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse
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TEUR
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Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
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343
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- davon zugunsten verbundener Unternehmen
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343
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2022:
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375
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- davon zugunsten verbundener Unternehmen
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375
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3. Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 11.767.361,62 EUR auf
neue Rechnung vorzutragen.
4. Bewertungseinheiten zur Absicherung des Zinsrisikos Die Griendtsveen AG hat bestimmte Grundgeschäfte, die einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt
sind, mit Zinsderivaten in Bewertungseinheiten zusammengefasst, soweit die Voraussetzungen
erfüllt sind. Um das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren, bestanden im Zinsbereich per
31. Dezember 2023 Sicherungsgeschäfte in Form von Zinsswaps mit einem Nominalwert
von 4.500 TEUR (Vorjahr: 5.250 TEUR). Die Zinsderivate als Sicherungsgeschäfte werden
mit den entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als Grundgeschäft
zu einer wirtschaftlichen Bewertungseinheit zusammengefasst. Für diese Grundgeschäfte
werden die Zinsänderungsrisiken hierdurch ausgeschlossen. Die Zinsderivate haben zum
Stichtag einen Marktwert von 295 TEUR (Vorjahr 507 TEUR). Die unrealisierten Gewinne
und Verluste aus den gegenläufigen Posten werden nicht bilanziert.
Saterland-Scharrel, den 17. Mai 2024
gez. Albert Ruiters e/v Kajander, Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
der
Griendtsveen AG
,
Saterland-Scharrel
vom 3. Juli 2024
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Griendtsveen AG zum 31.12.2023, der von
der Treuhand Weser-Ems GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nebst Gewinn- und Verlustrechnung
einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden ist, sowie den Lagebericht des Vorstandes
geprüft.
Die Überprüfung der vorstehend aufgeführten Unterlagen durch den Aufsichtsrat hat
zu keinen abweichenden Feststellungen oder Beanstandungen geführt. Vielmehr kam auch
der Aufsichtsrat zum Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen und satzungsgemäßen
Vorschriften entspricht.
Über die Geschäftsführung des Vorstandes hat sich der Aufsichtsrat insbesondere in
mündlichen Besprechungen laufend unterrichtet. Den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen
Geschäftsführung ist nach Auffassung des Aufsichtsrates in vollem Umfang Rechnung
getragen worden.
Der Aufsichtsrat billigt den ihm vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2023, der
damit als festgestellt im Sinne des Gesetzes gilt.
gez. Thomas Jan van Wijk
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gez. Hendrik Dirk Nanninga
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gez. Johann Hermann Brinkmann
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gez. Sven Olaf Guericke
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DER AUFSICHTSRAT DER GRIENDTSVEEN AG
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Gewinnverwendungsvorschlag, Gewinnverwendungsbeschluss
Dem Vorschlag des Aufsichtsrates entsprechend hat die ordentliche Hauptversammlung
2023 beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von 11.767.361,62 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024 festgestellt.
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