Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 11803
Vorher
U.B. Schulte UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
22.12.2008
Branche
UnternehmensberatungVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung, Hausverwaltung und Kontierungsbüro.

Historie

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Management

NameRolle
Francis Schulte
seit 14.4.2025
Geschäftsführer
Olaf Schulte
seit 22.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Münster
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

U.B.Schulte UG (haftungsbeschränkt)

Münster

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

Bezeichnung   EUR Geschäftsjahr 2010 Vorjahr 2009
EUR EUR
 --- AKTIVA ---        
AKTIVA        
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen     7.552,00 9.123,00
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   635,67   200
II. Forderungen und sonstige   6,05   1.188,23
Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,   163,38 805,1 1.000,47
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten     203,54 195,14
Summe A K T I V A     8.560,64 11.706,84
 --- PASSIVA ---        
PASSIVA        
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   1.000,00   1.000,00
II. Bilanzgewinn   109,73 1.109,73 66,01
B. Rückstellungen     9,49 1.193,58
C. Verbindlichkeiten     7.441,42 9.447,25
Summe P A S S I V A     8.560,64 11.706,84

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31. Dez. 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften(§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war insoweit nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Geldkurs und die Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Tag der Anschaffung oder mit dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen und steuerlich zulässigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht. Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 150,00 EUR wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt.

Die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG, wonach für Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150,00 EUR und weniger als 1.000,00 EUR ein Sammelposten zu bilden ist und dieser über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben ist, wurden beachtet.

b. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

III. Angaben zur Bilanz

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden ebenfalls nicht.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Olaf Schulte. Der Geschäftsführer

ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 16. Dezember 2011 festgestellt.

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