CONCEDUS
Digital Assets GmbH
Eckental
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Lagebericht
1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen
1.1 Organisatorische und rechtliche
Struktur
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH). Der Name der Gesellschaft
lautet CONCEDUS Digital Assets GmbH (vormals Fintstock GmbH).
Sitz der Gesellschaft ist in Eckental, Schlehenstr. 6.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das
Geschäftsjahr begann am 01.01.2021 und endete am
31.12.2021.
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
1.2 Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens lautet:IT-Consulting,
Softwareentwicklung und IT Schulung sowie die Lizensierung
entwickelter Produkte und Softwarelösungen. Zudem
betreibt die Gesellschaft Management Dienstleistungen,
Marketing und Unternehmensberatung, sowie alle sonstigen
Geschäfte und Tätigkeiten, die hiermit im
Zusammenhang stehen.
Eine Änderung des Gesellschaftszwecks ist im
Rahmen des KWG-Zulassungsprozesses im Jahr 2022 geplant.
1.3 Stammkapital
Das eingezahlte Stammkapital beträgt EURO 25.000.
1.4 Geschäftsführung
Zu alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern sind Marius Grieseler und Marcel
Lacroze im Berichtszeitraum bestellt.
1.5 Tochtergesellschaften / Beteiligungen /
Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft hat keine Tochtergesellschaften und
keine Beteiligungen. Die Gesellschaft unterhält keine
Zweigniederlassungen.
1.6 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2021
waren von der weiteren Ausbreitung des Covid- 19-Virus und
den damit verbundenen privaten und unternehmerischen
Einschränkungen durch die Eingriffe des Staates
verbunden. Geschäftsreisen, Messen und vor Ort Termine
mussten vorwiegend durch virtuelle Meetings ersetzt werden.
Wichtige Veranstaltungen erfolgten kaum physisch, was das
Netzwerken auch auf einen digitalen Weg beschränkte.
Da die CONCEDUS Digital Assets GmbH mit diesen
Gegebenheiten ihr Geschäft starten musste, konnte sie
sich früh an die damit verbundenen Einschränkungen
gewöhnen, und anders als andere Markteilnehmer direkt
alle Prozesse und den Vertrieb auf diese Anforderungen von
vornherein ausrichten.
Durch die 2020 vorläufig erhaltene KWG-Zulassung
zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts (§ 64y
KWG), sowie der digitalen Ausrichtung, befindet sich die
CONCEDUS Digital Assets GmbH nun in der komfortablen Lage im
Fin-Tech-Markt bereits angekommen zu sein und die notwendigen
Strukturen, Schnittstellen und Prozesse für das
Geschäft ab finaler Zulassung vorbereiten und im
kleineren Rahmen auch in der Praxis testen zu können.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der
FinTech-Markt im Jahr 2021 die "Corona-Krise" gut verarbeitet
hat und seine Stärken über die
ortsunabhängigen und digitalen Anwendungen ausspielen
konnte.
Die Branche erlitt gemäß dem
"FinTech-Startup-Monitor 2021" nur einen geringen
Umsatz-Knick, im Vergleich mit der gesamten Startup-Branche.
Auch im Jahr 2021 setzen FinTechs auf digitale
Innovationen und künftige Schlüsseltechnologien wie
beispielsweise Blockchain und künstliche Intelligenz.
Besonders Geschäftsmodelle rund um den Handel- und
die Verwahrung werden in den kommenden Jahren aus Sicht des
Instituts immer relevanter, sodass institutionelle Anbieter -
beispielsweise Vermögensverwalter und Fonds - ihren
Kunden einen regulierten und sicheren Zugang zu dieser neuen
Assetklasse bereitstellen können.
1.7 Ziele und Strategien
Mit geballter IT und Branchen-Kompetenz,
Innovationskraft und einem hohem Automatisierungsgrad, sowie
fortgeschrittener API-Schnittstellen-Infrastruktur, hat die
CONCEDUS Digital Assets GmbH das Jahr 2021 für den
Aufbau erfolgreich nutzen können. Die CONCEDUS Digital
Assets GmbH ist bestrebt, durch eine standardisierte,
skalierbare und innovative Infrastruktur eine sichere und
rechtskonforme Infrastruktur für ihre Kunden
bereitzustellen.
Das Jahr 2021 wurde zudem genutzt, den Zulassungsantrag
zu finalisieren und zu erweitern. So plant das Unternehmen
künftig neben dem Kryptoverwahrgeschäft (§ 1
Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) auch den Eigenhandel mit
Kryptowerten (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG) anzubieten
und somit zum holistischen Provider für institutionelle
Krypto-Infrastruktur zu werden.
In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft entschieden
ihr Geschäftsmodell den Wünschen und Anforderungen
des Marktes und der Kunden anzupassen. Parallel zur
Neuausrichtung des Geschäftsmodells wurde die in den
Vorjahren entwickelte Plattformlösung zur Emission und
zum Vertrieb von tokenisierten Wertpapieren und deren
Verwahrung, sowie eine eigene Blockchain und der
zugehörigen Verwahrlösung für die
Veräußerung vorbereitet. Hintergrund ist, dass die
Gesellschaft sich nun auf die institutionelle Verwahrung und
den Handel von Kryptowährungen und -werten
spezialisieren will und hierfür ein neues und
Blockchain-neutrales System benötigt. Die
ursprüngliche Lösung und das Geschäftsmodell
waren bisher auf den "tokenisierten" Wertpapierbereich
fokussiert, dass neue Geschäftsmodell sieht den Fokus im
Handel und der Verwahrung von Kryptowährungen als
primäre Dienstleistung.
Zusätzlich galt es im Jahr 2021 weitere
Investoren, Kunden und strategische Partner für die
Neuausrichtung des Instituts zu finden, was dem Unternehmen
erfolgreich gelang, sodass die Neuausrichtung auch von extern
unterstützt und befürwortet wird.
Zusammenfassend blickt das Institut sehr positiv auf
das nächste Geschäftsjahr 2022 und die damit
verbundene Weiterentwicklung des Unternehmens.
2. Aktuelle Lage
2.1 Ertragslage
Die KWG Zulassung für das
Kryptoverwahrgeschäft ist erst vorläufig erteilt,
die Zulassung für den Eigenhandel steht noch aus. Das
Geschäftsjahr 2021 galt primär dem Aufbau des
Instituts, sowie der Etablierung der Prozesse und Systeme. Es
gab bereits aktive Kunden, jedoch sind diese eher als
Pilotkunden anzusehen. Die sonstigen betrieblichen
Erträge in Höhe von 4.200 EUR stammen nicht aus dem
laufenden Geschäftsbetrieb, sondern resultieren aus
verauslagte Aufwendungen. Die entstandenen
Verwaltungsaufwendungen sind für die Weiterentwicklung
des Geschäftsmodells, insbesondere in den IT- und
Rechtsbereichen, angefallen. Im Ergebnis hat das
Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR
230 und unter Berücksichtigung des Verlustvortrages mit
einem Bilanzverlust von TEUR 401 geschlossen.
2.2 Vermögenslage
Das Institut hat von 2019 bis 2021 eine ganzheitliche
Lösung zur Tokenisierung, Verwahrung, Verwaltung und zum
Vertrieb von digitalen Wertpapieren (= Security Token)
entwickelt. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten
für entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind im Anlagevermögen
unter den immateriellen Anlagewerten bilanziert.
Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung des
Geschäftsmodells auf den Handel und der Verwahrung von
Kryptowährungen als primäre Dienstleistung wurde
die in den Vorjahren entwickelte Plattformlösung zur
Emission und zum Vertrieb von tokenisierten Wertpapieren und
deren Verwahrung, sowie eine eigene Blockchain und der
zugehörigen Verwahrlösung für die
Veräußerung vorbereitet. Es wurde kurzfristig ein
Käufer gefunden und der Verkauf wurde am 28.04.2022
geschlossen und wirtschaftlich erfolgreich mit einem
Veräußerungsgewinn vollzogen. Dadurch hat sich
zwischenzeitlich das Anlagevermögen und der Bedarf an
Gesellschafterfinanzierung erheblich reduziert.
Die Gesellschaft hat im Vorjahr noch einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 146 ausgewiesen.
Durch die am 31.12.2021 erfolgte Einzahlung in die
Kapitalrücklage von TEUR 550 wurden die bisherigen
Anlaufverluste ausgeglichen und das Eigenkapital beträgt
zum 31.12.2021 insgesamt TEUR 174.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und sonstige Verbindlichkeiten betrugen am Bilanzstichtag
insgesamt EUR 1.714.436,79. Davon betreffen TEUR 1.629
Gesellschafterdarlehen, die im Q2 2022 durch die
Softwareveräußerung vollständig beglichen
wurden.
Die Vermögenslage ist geordnet.
2.3 Finanzlage
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über
Eigenmittel und im erforderlichen Rahmen über
Gesellschafterdarlehen. Dadurch war grundsätzlich eine
fristenkongruente Finanzierung der Anlaufinvestitionen
gegeben und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2021 jederzeit gesichert
Die Gesellschaft wies im Geschäftsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von EUR 173.583,40 aus.
Auf den Bankkonten befanden sich keine Guthaben, die
sonstigen Verbindlichkeiten betrugen EURO 1.697.087,62.
Die Finanzlage ist geordnet.
Die Geschäftsführung beurteilt die
Entwicklung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage
positiv aufgrund der Tatsache, dass für den
zukünftigen Geschäftsbetrieb nicht erforderliche
Assets veräussert werden konnten und das Unternehmen
sich nun auf den langfristig strategisch geplanten
Geschäftsbetrieb vollständig konzentrieren kann.
Die für den Geschäftsbetrieb erforderliche KWG-
Zulassung steht zur Genehmigung im Jahr 2022 an. Bereits
jetzt konnten diverse Kunden (welche teilweise auch mit der
vorläufigen Zulassung bereits bedient werden
dürfen) für das Geschäftsjahr 2022 gefunden
werden.
2.4 Aufsichtsbehörde
Die Gesellschaft unterliegt als Kryptoverwahrer der
Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
(BaFin) und der Bundesbank und muss in diesem Rahmen
regelmäßig umfangreiche Mitteilungen an die
Behörden erstellen.
2.5 Risikomanagementziele
Das Risikomanagement ist ein zentraler Baustein, um
Bedrohungen, Gefahren und Risiken sichtbar zu machen und
externen Anspruchsgruppen (beispielsweise
Aufsichtsbehörden) zu zeigen, dass man sich als
Unternehmen proaktiv darauf einstellt. Hierfür hat die
CONCEDUS Digital Assets GmbH verschiedene technische und
prozessbezogene Überwachungstools eingerichtet und
verbessert diese laufend. Aufgabe dieser
Überwachungstools ist es, rechtzeitig vor Gefahren zu
warnen, deren Hintergründe sichtbar zu machen und
Möglichkeiten aufzuzeigen, Risiken zu beherrschen. Zu
den grundlegenden Anforderungen an das Risikomanagement
gehört bei der CONCEDUS Digital Assets GmbH
zusätzlich ein gemäß ihrem
Geschäftsumfang als reguliertes Institut
gemäß KWG benötigtes Risikomanagement- und
internes Kontrollsystem. Neben organisatorischen
Schutzmaßnahmen sind fortwährende, auf dem
Vier-Augenprinzip basierende Kontrollen, ein tägliches
Monitoring von GuV und Liquidität, immanent.
Zusätzlich ist eine Innenrevision installiert, die aus
Gründen der Funktionstrennung an eine externe
Organisation ausgelagert wurde. Die CONCEDUS Digital Assets
GmbH ist in ihrer Organisationsstruktur sehr schlank und
hochautomatisiert organisiert, so dass der gegenwärtige
Konjunktureinbruch durch die niedrige Kostenstruktur und die
weitere Konzentration auf die Digitalisierung kompensiert
werden kann.
3. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Risikobericht
Alle Risiken werden permanent überwacht und durch
das Compliance und Revisionsteam überwacht. Im Jahr 2021
kam es zu keinen erwähnenswerten Vorfällen, welche
als Risiko einzustufen wären.
3.2 Prognosebericht
Auf der Grundlage der Geschäftsplanung werden die
nächsten Geschäftsjahre noch von Anlaufverlusten
und hohen Investitionskosten in die neue regulatorische,
technische und personelle Infrastruktur geprägt sein.
Die Gesellschaft erwartet daher für das
Geschäftsjahr 2022 ein in etwa ausgeglichenes Ergebnis.
Aufgrund der Veräußerung der entwickelten
Softwareplattform und den daraus resultierenden positiven
Liquiditätsauswirkungen sowie den für das Jahr 2022
erwarteten neuen Kundenverbindungen plant die Gesellschaft
insgesamt mit einer fristenkongruenten Finanzierung und einer
positiven Liquiditätsentwicklung.
3.3 Chancen- und Risikobericht
Um in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen betreiben zu können benötigt
man eine Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 2
Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), bzw. Kreditwesengesetz
(KWG). Diese Zulassung zu erhalten ist mit einem hohen
zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, zudem
müssen im laufenden Betrieb hohe Anforderungen an
Regularien und Berichtspflichten eingehalten werden und
geeignetes Personal vorhanden sein.
Aktuell gibt es in Deutschland weniger als 30
Kryptoverwahrer mit einer vorläufigen Zulassung, wovon
nicht mehr als 3 (nach aktuellem Kenntnisstand) eine finale
Zulassung erhalten haben. Nur ein Marktteilnehmer erbringt
zudem den Eigenhandel mit Kryptowerten, so wie es das
Institut plant.
Kryptowährungen befinden sich generell derzeit im
Trend, die Akzeptanz und Institutionalisierung dieser neuen
Finanzprodukte nimmt ununterbrochen zu. Bekannte
Kryptobörsen verfügen bereits über einen
höheren Unternehmenswert als deutsche Banken, sowie
tägliche Handelsvolumen im zweistelligen
Milliardenbereich. Die stetig steigenden Anforderungen an
Regulatorik, beispielsweise die anstehende Einführung
der "Markets in Crypto-Assets" (kurz: MiCa)-Regulierung ist
ein Beispiel für den anstehenden regulatorischen Druck
auf die Marktteilnehmer, besonders an die, die bisher eine
Regulierung nicht umgesetzt haben.
Die CONCEDUS Digital Assets GmbH hebt sich insbesondere
dadurch ab, dass sich die Gesellschaft darauf spezialisiert
hat, vollwertig reguliert am Markt zu agieren und alle
gesetzlichen und behördlichen Anforderungen umzusetzen.
Durch die frühe Auseinandersetzung mit
Kryptoverwahrungs- Technologien und die dadurch entstandene
Expertise, hebt sich CONCEDUS Digital Assets am Markt ab.
Die Risiken für die CONCEDUS Digital Assets GmbH
sind insbesondere Änderungen des Kreditwesengesetzes
(KWG), bzw. Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), sowie die
Einführung weiterer gesetzlicher Neuerungen. Aktuell ist
besonders im digitalen und mit Kryptowerten
(Krpytowährungen, NFTs, Security Token, etc.)
verbundenen Bereich eine Vielzahl an Änderungen
angekündigt oder umgesetzt worden. Die GmbH ist hier
stets frühzeitig informiert und setzt Neuerungen stets
vorzeitig um. Durchaus lässt sich dies auch als
zusätzlichen Wettbewerbsvorteil einstufen.
Ein weiteres Risiko besteht im Ausfall wesentlicher
Kunden. Dies könnte der Fall sein, so deren
Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert (beispielsweise
auf Grund von gesetzlichen Änderungen), oder auch, so
diese von Dritten übernommen werden, die das
Geschäftsmodell stark verändern und so eine weitere
Zusammenarbeit entfällt. Hierfür setzt die CONCEDUS
Digital Assets auf eine breite Marktabdeckung und die stetige
Aufnahme Kunden mit verschiedenen Geschäftsmodellen und
Zielmärkten.
4. Nachtragspflicht
Es wurde mit Vertrag vom 28.04.2022 ein Teilbereich der
CONCEDUS Digital Assets GmbH verkauft.
Mit Urkunde vom 19.01.2022 erfolgte eine Änderung
des Namens der obigen Gesellschaft in CONCEDUS Digital Assets
GmbH.
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.836.039,00 |
1.401.184,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.819.887,00 |
1.391.775,00 |
| 1.
geleistete Anzahlungen |
1.819.887,00 |
1.391.775,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.152,00 |
9.409,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
16.152,00 |
9.409,00 |
| III.
Finanzanlagen |
|
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.981,19 |
111.124,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.981,19 |
104.100,87 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
45.050,00 |
45.050,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
45.050,00 |
45.050,00 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
6.557,04 |
195,94 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
26.374,15 |
58.854,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
19.088,75 |
53.088,75 |
| davon
gegen Gesellschafter |
19.088,75 |
53.088,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
7.023,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.231,03 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
146.421,51 |
| Aktiva |
1.914.020,19 |
1.659.960,61 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
173.583,40 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
550.000,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
171.421,51 |
41.209,68 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
229.995,09 |
130.211,83 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
146.421,51 |
| B.
Rückstellungen |
26.000,00 |
10.000,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
26.000,00 |
10.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.714.436,79 |
1.649.960,61 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
13.532,77 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
13.532,77 |
|
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
14.338,53 |
22.621,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
14.338,53 |
22.621,13 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.686.565,49 |
1.627.339,48 |
| davon
aus Steuern |
61,05 |
43,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.629.350,96 |
1.571.922,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.918,45 |
3.395,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.682.647,04 |
1.623.943,88 |
| Passiva |
1.914.020,19 |
1.659.960,61 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR |
1.1.2020 - 31.12.2020
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
4.200,00 |
736,03 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
|
7.559,53 |
| 3.
Abschreibungen |
7.611,29 |
4.867,64 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
7.611,29 |
4.867,64 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
140.940,14 |
114.491,65 |
| 5.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens |
34.000,00 |
|
| davon
außerplanmäßige Abschreibungen auf
Finanzanlagen |
34.000,00 |
|
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
51.397,66 |
18.902,10 |
| 7.
Ergebnis nach Steuern |
-229.749,09 |
-129.965,83 |
| 8.
sonstige Steuern |
246,00 |
246,00 |
| 9.
Jahresfehlbetrag |
229.995,09 |
130.211,83 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
| Firma: |
CONCEDUS Digital Assets
GmbH |
| Sitz: |
Schlehenstrasse 6, 90542
Eckental |
| Registergericht: |
Fürth |
| HR-Nummer: |
HRB 17516 |
Die CONCEDUS Digital Assets GmbH hat Ihren Sitz in
Eckental, Deutschland.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 19.01.2022 wurde die
Firma Fintstock GmbH in die CONCEDUS Digital Assets GmbH
umbenannt.
Der Gegenstand des Unternehmens, ist der Erwerb, das
Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von
mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an in- und
ausländischen Gesellschaften und ähnlichen
Vermögenswerten. Zudem betreibt die Gesellschaft
IT-Consulting, Softwareentwicklung, IT-Schulung,
Management-Dienstleistungen, Marketing und
Unternehmensberatung, sowie alle sonstigen Geschäfte und
Tätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen.
Zusätzlicher Zweck der Gesellschaft ist die
Vermietung, Kauf- und Verkauf sowie die Verwaltung von
Immobilien und Grundstücken.
Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder
ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu
beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen,
Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie
alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die
Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
| Angaben zur
Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht |
| Firmenname laut
Registergericht: |
CONCEDUS Digital Assets
GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Eckental |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Fürth |
| Register-Nr.: |
HRB 17516 |
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach der vorläufigen KWG Erlaubnis wird der
Jahresabschluss für das Jahr 2021 erstmalig nach den
allgemeinen Vorschriften des HGB und der für Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über
die Rechnungslegung der Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie den
einschlägigen rechtsformspezifischen Regelungen
aufgestellt. Entsprechend wurden die Vorjahresbeträge
angepasst.
Die Wertangaben in den tabellarischen Darstellungen
werden grundsätzlich in Tausend-Euro-Beträgen
(T€) dargestellt. Abweichungen von dieser
Darstellungsweise werden direkt bei den einzelnen Tabellen
vermerkt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses werden
die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewendet:
Die Posten Barreserve und Forderungen an
Kreditinstitute werden zum Nennwert bilanziert, sowie nicht
ein niedriger Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten
ist.
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen
werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Abschreibungen auf Zugänge
des Anlagevermögens erfolgen pro rata temporis.
Die Anschaffungskosten enthalten neben
Anschaffungsnebenkosten jeweils den nicht zum Vorsteuerabzug
berechtigten Teil der auf die Anschaffungskosten entfallenden
und in Rechnung gestellten Umsatzsteuer.
Geringwertige Anlagegüter bis zu 800,00 €
werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzte, soweit nicht im Einzelfall ein
niedrigerer Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten
ist.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie
Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungs- betrags gebildet.
Langfristige Rückstellungen werden mit dem
vorgeschriebenen Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2
HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter
Anwendung der Vorschrift des § 256a HGB i. V. m. §
340h HGB.
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
werden nicht gebildet.
Angaben zur Bilanz
|
|
Angaben zu Forderungen
|
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 3 Monate
|
3
Monate
- 1Jahr
|
1-5
Jahre
|
Mehr als 5 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
78,0
|
0,00
|
13,0
|
65,0
|
0,00
|
Summe
|
78,0
|
0,00
|
13,0
|
65,0
|
0,00
|
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
im Wesentlichen Forderungen an Gesellschaftern aus
Verkaufsanteilen in Höhe von TEUR 45 (im Vorjahr 0 TEUR
), sonstige Vermögensgegenstände aus Darlehen in
Höhe von TEUR 19 (im Vorjahr 98 TEUR), sonstige
Vermögensgegenstände TEUR 6 (im Vorjahr 0 TEUR) und
aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 7 (im
Vorjahr 16 TEUR) ausgewiesen.
Angaben zu Verbindlichkeiten
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamtbetrag TEUR
|
kleiner 1 J. TEUR
|
größer 1 Jahr TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist
|
17,3
|
17,3
|
0,0 |
sonstige Verbindlichkeiten
|
1.697,0
|
21,9
|
1.675,1 |
Summe
|
1.714,3
|
39,2
|
1.675,1
|
Die wichtigsten Einzelbeträge der sonstigen
Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR 1.629
Gesellschafterdarlehen und TEUR 7 Verbindlichkeiten aus
Umsatzsteuern. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstitut betreffen die kurzfristigen
Kontokorrentverbindlichkeiten mit TEUR 13,5 und die
Kreditkartenabrechnungen mit TEUR 3,8
Mit Gesellschafterbeschluss vom 31.01.2022 sind im
Geschäftsjahr 2021 insgesamt TEUR 550 in die
Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
eingestellt worden.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung:
Unter dem Posten Zinsaufwendungen sind die Zinsen
für das Darlehen der A & G Beteiligungsgesellschaft
ausgewiesen und die Bankzinsen in Höhe von 51.397,66
Euro.
Unter dem Posten betriebliche Erträge in Höhe
von 4.200,00 Euro sind verschiedene Erträge für
Weiterbelastungen berechnet worden.
Andere Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus den
folgenden Aufwendungen zusammen:
Gebühren und Beiträge belaufen sich auf
6.635,00 Euro. Fuhrparkkosten belaufen sich auf 1.853,05
Euro. Fremdreparaturen belaufen sich auf 16.655,29 Euro.
Für Konzessionen und Lizenzen beliefen sich die
Kosten auf 72.400,05 Euro. Die Position Rechts- und
Beratungskosten belaufen sich auf 13.224,25 Euro.
Sonstige betriebliche Aufwendungen belaufen sich auf
10.775,47 Euro und beinhalten unter anderem,
Telefongebühren, Buchführungskosten, Gebühr
KK, Nebenkosten des Geldverkehrs, Bürobedarf, sonstiger
Betriebsbedarf, Porto.
Sonstige Pflichtangaben:
Haftungsverhältnisse:
Zum 31.12.2021 bestehen weder Haftungsverhältnisse
noch außerbilanzielle Geschäfte, die nicht in der
Bilanz ausgewiesen sind.
Abschlussprüfer:Das für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gem § 285
Nr. 17 a HGB umfasst für die Abschlussprüfung TEUR
15 (im Vorjahr TEUR 0).
Nachtragsbericht:Das Institut hat von 2019 bis 2021
eine ganzheitliche Lösung zur Tokenisierung, Verwahrung,
Verwaltung und zum Vertrieb von digitalen Wertpapieren (=
Security Token) entwickelt. Die in diesem Zusammenhang
entstandenen Kosten für entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände sind im
Anlagevermögen unter den immateriellen Anlagewerten
bilanziert.
Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung des
Geschäftsmodells auf den Handel und die Verwahrung von
Kryptowährungen als primäre Dienstleistungen wurde
die in den Vorjahren entwickelte Plattformlösung zur
Emission und zum Vertrieb von tokenisierten Wertpapieren und
deren Verwahrung, sowie eine eigene Blockchain und der
zugehörigen Verwahrlösung für die
Veräußerung vorbereitet. Es wurde kurzfristig ein
Käufer gefunden und der Verkauf wurde am 28.04.2022
geschlossen und wirtschaftlich erfolgreich mit einem
Veräußerungsgewinn vollzogen. Dadurch hat sich
zwischenzeitlich das Anlagevermögen und der Bedarf an
Gesellschafterfinanzierung erheblich reduziert.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind
nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Namen der Geschäftsführer
Marius Grieseler: Bachelor of Arts, kaufmännischer
Geschäftsleiter
Marcel Lacroze: Kaufmann, technischer
Geschäftsleiter
Sonstige Angaben:
Im Jahr 2021 waren 0 Mitarbeiter beschäftigt gem
§ 285 Nr. 7 HGB.
Die Gesamtbezüge der Organe beliefen sich auf Euro
0,00 gem § 285 Nr. 7 HGB
Ergebnisverwendung:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen
Bilanzverlust in Höhe von EUR 401.416,60 aus und die
Geschäftsleitung plant, der Gesellschafterversammlung
vorzuschlagen, diesen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Eckental, 22.08.2022
gez.
Marius Grieseler
Eckental, 22.08.2022 gez. Marcel Lacroze
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2022 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Concedus Digital Assets GmbH, Eckental
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Concedus Digital
Assets GmbH, Eckental, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31.
Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Concedus Digital Assets GmbH, Eckental, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 und · vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben
unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten
- falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten
- falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher
als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit
der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht
ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Prüfung feststellen.
gez. Iris Abraham, Wirtschaftsprüferin gez.
Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer |