Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 136484
Vorher
Black Goat Holding UG (haftungsbeschränkt)Black Goat Holding GmbHFINTSTOCK GmbHCONCEDUS Digital Assets GmbH
Eingetragen
3.7.2019
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
IT-Consulting, Softwareentwicklung und IT-Schulung sowie die Lizensierung entwickelter Produkte und Softwarelösungen. Zudem betreibt die Gesellschaft Management-Dienstleistungen, Marketing und Unternehmensberatung, sowie alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcel Lacroze
seit 30.10.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
66.62%
3.68%

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
light year capital GmbH
Germany
16.350 €
65.40%
CredoMedia GmbH
Germany
2.475 €
9.90%
JZ Finance UG (haftungsbeschränkt)
Germany
2.475 €
9.90%
439 Holding UG (haftungsbeschränkt)
Germany
2.475 €
9.90%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CONCEDUS Digital Assets GmbH

Eckental

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1  Organisatorische und rechtliche Struktur
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Name der Gesellschaft lautet CONCEDUS Digital Assets GmbH (vormals Fintstock GmbH). Sitz der Gesellschaft ist in Eckental, Schlehenstr. 6. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr begann am 01.01.2021 und endete am 31.12.2021.

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

1.2  Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens lautet:IT-Consulting, Softwareentwicklung und IT Schulung sowie die Lizensierung entwickelter Produkte und Softwarelösungen. Zudem betreibt die Gesellschaft Management Dienstleistungen, Marketing und Unternehmensberatung, sowie alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen.

Eine Änderung des Gesellschaftszwecks ist im Rahmen des KWG-Zulassungsprozesses im Jahr 2022 geplant.

1.3  Stammkapital
Das eingezahlte Stammkapital beträgt EURO 25.000.

1.4  Geschäftsführung
Zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern sind Marius Grieseler und Marcel Lacroze im Berichtszeitraum bestellt.

1.5  Tochtergesellschaften / Beteiligungen / Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft hat keine Tochtergesellschaften und keine Beteiligungen. Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.

1.6  Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2021 waren von der weiteren Ausbreitung des Covid- 19-Virus und den damit verbundenen privaten und unternehmerischen Einschränkungen durch die Eingriffe des Staates verbunden. Geschäftsreisen, Messen und vor Ort Termine mussten vorwiegend durch virtuelle Meetings ersetzt werden. Wichtige Veranstaltungen erfolgten kaum physisch, was das Netzwerken auch auf einen digitalen Weg beschränkte.

Da die CONCEDUS Digital Assets GmbH mit diesen Gegebenheiten ihr Geschäft starten musste, konnte sie sich früh an die damit verbundenen Einschränkungen gewöhnen, und anders als andere Markteilnehmer direkt alle Prozesse und den Vertrieb auf diese Anforderungen von vornherein ausrichten.

Durch die 2020 vorläufig erhaltene KWG-Zulassung zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts (§ 64y KWG), sowie der digitalen Ausrichtung, befindet sich die CONCEDUS Digital Assets GmbH nun in der komfortablen Lage im Fin-Tech-Markt bereits angekommen zu sein und die notwendigen Strukturen, Schnittstellen und Prozesse für das Geschäft ab finaler Zulassung vorbereiten und im kleineren Rahmen auch in der Praxis testen zu können.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der FinTech-Markt im Jahr 2021 die "Corona-Krise" gut verarbeitet hat und seine Stärken über die ortsunabhängigen und digitalen Anwendungen ausspielen konnte.

Die Branche erlitt gemäß dem "FinTech-Startup-Monitor 2021" nur einen geringen Umsatz-Knick, im Vergleich mit der gesamten Startup-Branche.

Auch im Jahr 2021 setzen FinTechs auf digitale Innovationen und künftige Schlüsseltechnologien wie beispielsweise Blockchain und künstliche Intelligenz.

Besonders Geschäftsmodelle rund um den Handel- und die Verwahrung werden in den kommenden Jahren aus Sicht des Instituts immer relevanter, sodass institutionelle Anbieter - beispielsweise Vermögensverwalter und Fonds - ihren Kunden einen regulierten und sicheren Zugang zu dieser neuen Assetklasse bereitstellen können.

1.7  Ziele und Strategien
Mit geballter IT und Branchen-Kompetenz, Innovationskraft und einem hohem Automatisierungsgrad, sowie fortgeschrittener API-Schnittstellen-Infrastruktur, hat die CONCEDUS Digital Assets GmbH das Jahr 2021 für den Aufbau erfolgreich nutzen können. Die CONCEDUS Digital Assets GmbH ist bestrebt, durch eine standardisierte, skalierbare und innovative Infrastruktur eine sichere und rechtskonforme Infrastruktur für ihre Kunden bereitzustellen.

Das Jahr 2021 wurde zudem genutzt, den Zulassungsantrag zu finalisieren und zu erweitern. So plant das Unternehmen künftig neben dem Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) auch den Eigenhandel mit Kryptowerten (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG) anzubieten und somit zum holistischen Provider für institutionelle Krypto-Infrastruktur zu werden.

In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft entschieden ihr Geschäftsmodell den Wünschen und Anforderungen des Marktes und der Kunden anzupassen. Parallel zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells wurde die in den Vorjahren entwickelte Plattformlösung zur Emission und zum Vertrieb von tokenisierten Wertpapieren und deren Verwahrung, sowie eine eigene Blockchain und der zugehörigen Verwahrlösung für die Veräußerung vorbereitet. Hintergrund ist, dass die Gesellschaft sich nun auf die institutionelle Verwahrung und den Handel von Kryptowährungen und -werten spezialisieren will und hierfür ein neues und Blockchain-neutrales System benötigt. Die ursprüngliche Lösung und das Geschäftsmodell waren bisher auf den "tokenisierten" Wertpapierbereich fokussiert, dass neue Geschäftsmodell sieht den Fokus im Handel und der Verwahrung von Kryptowährungen als primäre Dienstleistung.

Zusätzlich galt es im Jahr 2021 weitere Investoren, Kunden und strategische Partner für die Neuausrichtung des Instituts zu finden, was dem Unternehmen erfolgreich gelang, sodass die Neuausrichtung auch von extern unterstützt und befürwortet wird.

Zusammenfassend blickt das Institut sehr positiv auf das nächste Geschäftsjahr 2022 und die damit verbundene Weiterentwicklung des Unternehmens.

2. Aktuelle Lage

2.1  Ertragslage
Die KWG Zulassung für das Kryptoverwahrgeschäft ist erst vorläufig erteilt, die Zulassung für den Eigenhandel steht noch aus. Das Geschäftsjahr 2021 galt primär dem Aufbau des Instituts, sowie der Etablierung der Prozesse und Systeme. Es gab bereits aktive Kunden, jedoch sind diese eher als Pilotkunden anzusehen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 4.200 EUR stammen nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, sondern resultieren aus verauslagte Aufwendungen. Die entstandenen Verwaltungsaufwendungen sind für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, insbesondere in den IT- und Rechtsbereichen, angefallen. Im Ergebnis hat das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 230 und unter Berücksichtigung des Verlustvortrages mit einem Bilanzverlust von TEUR 401 geschlossen.

2.2  Vermögenslage
Das Institut hat von 2019 bis 2021 eine ganzheitliche Lösung zur Tokenisierung, Verwahrung, Verwaltung und zum Vertrieb von digitalen Wertpapieren (= Security Token) entwickelt. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind im Anlagevermögen unter den immateriellen Anlagewerten bilanziert.

Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf den Handel und der Verwahrung von Kryptowährungen als primäre Dienstleistung wurde die in den Vorjahren entwickelte Plattformlösung zur Emission und zum Vertrieb von tokenisierten Wertpapieren und deren Verwahrung, sowie eine eigene Blockchain und der zugehörigen Verwahrlösung für die Veräußerung vorbereitet. Es wurde kurzfristig ein Käufer gefunden und der Verkauf wurde am 28.04.2022 geschlossen und wirtschaftlich erfolgreich mit einem Veräußerungsgewinn vollzogen. Dadurch hat sich zwischenzeitlich das Anlagevermögen und der Bedarf an Gesellschafterfinanzierung erheblich reduziert.

Die Gesellschaft hat im Vorjahr noch einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 146 ausgewiesen. Durch die am 31.12.2021 erfolgte Einzahlung in die Kapitalrücklage von TEUR 550 wurden die bisherigen Anlaufverluste ausgeglichen und das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021 insgesamt TEUR 174.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Verbindlichkeiten betrugen am Bilanzstichtag insgesamt EUR 1.714.436,79. Davon betreffen TEUR 1.629 Gesellschafterdarlehen, die im Q2 2022 durch die Softwareveräußerung vollständig beglichen wurden.

Die Vermögenslage ist geordnet.

2.3  Finanzlage
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über Eigenmittel und im erforderlichen Rahmen über Gesellschafterdarlehen. Dadurch war grundsätzlich eine fristenkongruente Finanzierung der Anlaufinvestitionen gegeben und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 jederzeit gesichert
Die Gesellschaft wies im Geschäftsjahr ein Eigenkapital in Höhe von EUR 173.583,40 aus.

Auf den Bankkonten befanden sich keine Guthaben, die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen EURO 1.697.087,62.

Die Finanzlage ist geordnet.

Die Geschäftsführung beurteilt die Entwicklung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage positiv aufgrund der Tatsache, dass für den zukünftigen Geschäftsbetrieb nicht erforderliche Assets veräussert werden konnten und das Unternehmen sich nun auf den langfristig strategisch geplanten Geschäftsbetrieb vollständig konzentrieren kann. Die für den Geschäftsbetrieb erforderliche KWG- Zulassung steht zur Genehmigung im Jahr 2022 an. Bereits jetzt konnten diverse Kunden (welche teilweise auch mit der vorläufigen Zulassung bereits bedient werden dürfen) für das Geschäftsjahr 2022 gefunden werden.

2.4  Aufsichtsbehörde
Die Gesellschaft unterliegt als Kryptoverwahrer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Bundesbank und muss in diesem Rahmen regelmäßig umfangreiche Mitteilungen an die Behörden erstellen.

2.5  Risikomanagementziele
Das Risikomanagement ist ein zentraler Baustein, um Bedrohungen, Gefahren und Risiken sichtbar zu machen und externen Anspruchsgruppen (beispielsweise Aufsichtsbehörden) zu zeigen, dass man sich als Unternehmen proaktiv darauf einstellt. Hierfür hat die CONCEDUS Digital Assets GmbH verschiedene technische und prozessbezogene Überwachungstools eingerichtet und verbessert diese laufend. Aufgabe dieser Überwachungstools ist es, rechtzeitig vor Gefahren zu warnen, deren Hintergründe sichtbar zu machen und Möglichkeiten aufzuzeigen, Risiken zu beherrschen. Zu den grundlegenden Anforderungen an das Risikomanagement gehört bei der CONCEDUS Digital Assets GmbH zusätzlich ein gemäß ihrem Geschäftsumfang als reguliertes Institut gemäß KWG benötigtes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem. Neben organisatorischen Schutzmaßnahmen sind fortwährende, auf dem Vier-Augenprinzip basierende Kontrollen, ein tägliches Monitoring von GuV und Liquidität, immanent. Zusätzlich ist eine Innenrevision installiert, die aus Gründen der Funktionstrennung an eine externe Organisation ausgelagert wurde. Die CONCEDUS Digital Assets GmbH ist in ihrer Organisationsstruktur sehr schlank und hochautomatisiert organisiert, so dass der gegenwärtige Konjunktureinbruch durch die niedrige Kostenstruktur und die weitere Konzentration auf die Digitalisierung kompensiert werden kann.

3. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht

3.1  Risikobericht
Alle Risiken werden permanent überwacht und durch das Compliance und Revisionsteam überwacht. Im Jahr 2021 kam es zu keinen erwähnenswerten Vorfällen, welche als Risiko einzustufen wären.

3.2  Prognosebericht
Auf der Grundlage der Geschäftsplanung werden die nächsten Geschäftsjahre noch von Anlaufverlusten und hohen Investitionskosten in die neue regulatorische, technische und personelle Infrastruktur geprägt sein. Die Gesellschaft erwartet daher für das Geschäftsjahr 2022 ein in etwa ausgeglichenes Ergebnis.

Aufgrund der Veräußerung der entwickelten Softwareplattform und den daraus resultierenden positiven Liquiditätsauswirkungen sowie den für das Jahr 2022 erwarteten neuen Kundenverbindungen plant die Gesellschaft insgesamt mit einer fristenkongruenten Finanzierung und einer positiven Liquiditätsentwicklung.

3.3  Chancen- und Risikobericht
Um in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreiben zu können benötigt man eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), bzw. Kreditwesengesetz (KWG). Diese Zulassung zu erhalten ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, zudem müssen im laufenden Betrieb hohe Anforderungen an Regularien und Berichtspflichten eingehalten werden und geeignetes Personal vorhanden sein.
Aktuell gibt es in Deutschland weniger als 30 Kryptoverwahrer mit einer vorläufigen Zulassung, wovon nicht mehr als 3 (nach aktuellem Kenntnisstand) eine finale Zulassung erhalten haben. Nur ein Marktteilnehmer erbringt zudem den Eigenhandel mit Kryptowerten, so wie es das Institut plant.
Kryptowährungen befinden sich generell derzeit im Trend, die Akzeptanz und Institutionalisierung dieser neuen Finanzprodukte nimmt ununterbrochen zu. Bekannte Kryptobörsen verfügen bereits über einen höheren Unternehmenswert als deutsche Banken, sowie tägliche Handelsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich. Die stetig steigenden Anforderungen an Regulatorik, beispielsweise die anstehende Einführung der "Markets in Crypto-Assets" (kurz: MiCa)-Regulierung ist ein Beispiel für den anstehenden regulatorischen Druck auf die Marktteilnehmer, besonders an die, die bisher eine Regulierung nicht umgesetzt haben.

Die CONCEDUS Digital Assets GmbH hebt sich insbesondere dadurch ab, dass sich die Gesellschaft darauf spezialisiert hat, vollwertig reguliert am Markt zu agieren und alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen umzusetzen. Durch die frühe Auseinandersetzung mit Kryptoverwahrungs- Technologien und die dadurch entstandene Expertise, hebt sich CONCEDUS Digital Assets am Markt ab.
Die Risiken für die CONCEDUS Digital Assets GmbH sind insbesondere Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG), bzw. Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), sowie die Einführung weiterer gesetzlicher Neuerungen. Aktuell ist besonders im digitalen und mit Kryptowerten (Krpytowährungen, NFTs, Security Token, etc.) verbundenen Bereich eine Vielzahl an Änderungen angekündigt oder umgesetzt worden. Die GmbH ist hier stets frühzeitig informiert und setzt Neuerungen stets vorzeitig um. Durchaus lässt sich dies auch als zusätzlichen Wettbewerbsvorteil einstufen.
Ein weiteres Risiko besteht im Ausfall wesentlicher Kunden. Dies könnte der Fall sein, so deren Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert (beispielsweise auf Grund von gesetzlichen Änderungen), oder auch, so diese von Dritten übernommen werden, die das Geschäftsmodell stark verändern und so eine weitere Zusammenarbeit entfällt. Hierfür setzt die CONCEDUS Digital Assets auf eine breite Marktabdeckung und die stetige Aufnahme Kunden mit verschiedenen Geschäftsmodellen und Zielmärkten.

4. Nachtragspflicht

Es wurde mit Vertrag vom 28.04.2022 ein Teilbereich der CONCEDUS Digital Assets GmbH verkauft.

Mit Urkunde vom 19.01.2022 erfolgte eine Änderung des Namens der obigen Gesellschaft in CONCEDUS Digital Assets GmbH.

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1.836.039,00 1.401.184,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.819.887,00 1.391.775,00
1. geleistete Anzahlungen 1.819.887,00 1.391.775,00
II. Sachanlagen 16.152,00 9.409,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.152,00 9.409,00
III. Finanzanlagen   0,00
B. Umlaufvermögen 77.981,19 111.124,07
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.981,19 104.100,87
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.050,00 45.050,00
davon gegen Gesellschafter 45.050,00 45.050,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.557,04 195,94
3. sonstige Vermögensgegenstände 26.374,15 58.854,93
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 19.088,75 53.088,75
davon gegen Gesellschafter 19.088,75 53.088,75
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 7.023,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.231,03
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   146.421,51
Aktiva 1.914.020,19 1.659.960,61

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 173.583,40 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 550.000,00  
III. Verlustvortrag 171.421,51 41.209,68
IV. Jahresfehlbetrag 229.995,09 130.211,83
V. nicht gedeckter Fehlbetrag   146.421,51
B. Rückstellungen 26.000,00 10.000,00
1. sonstige Rückstellungen 26.000,00 10.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.714.436,79 1.649.960,61
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.532,77  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.532,77  
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.338,53 22.621,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 14.338,53 22.621,13
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.686.565,49 1.627.339,48
davon aus Steuern 61,05 43,96
davon gegenüber Gesellschaftern 1.629.350,96 1.571.922,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.918,45 3.395,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.682.647,04 1.623.943,88
Passiva 1.914.020,19 1.659.960,61

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2021 - 31.12.2021
EUR
1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1. Umsatzerlöse 4.200,00 736,03
2. sonstige betriebliche Erträge   7.559,53
3. Abschreibungen 7.611,29 4.867,64
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.611,29 4.867,64
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 140.940,14 114.491,65
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 34.000,00  
davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen 34.000,00  
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.397,66 18.902,10
7. Ergebnis nach Steuern -229.749,09 -129.965,83
8. sonstige Steuern 246,00 246,00
9. Jahresfehlbetrag 229.995,09 130.211,83

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Firma: CONCEDUS Digital Assets GmbH
Sitz: Schlehenstrasse 6, 90542 Eckental
Registergericht: Fürth
HR-Nummer: HRB 17516

Die CONCEDUS Digital Assets GmbH hat Ihren Sitz in Eckental, Deutschland.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 19.01.2022 wurde die Firma Fintstock GmbH in die CONCEDUS Digital Assets GmbH umbenannt.

Der Gegenstand des Unternehmens, ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und ähnlichen Vermögenswerten. Zudem betreibt die Gesellschaft IT-Consulting, Softwareentwicklung, IT-Schulung, Management-Dienstleistungen, Marketing und Unternehmensberatung, sowie alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen.

Zusätzlicher Zweck der Gesellschaft ist die Vermietung, Kauf- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken.

Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: CONCEDUS Digital Assets GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Eckental
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Fürth
Register-Nr.: HRB 17516


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Nach der vorläufigen KWG Erlaubnis wird der Jahresabschluss für das Jahr 2021 erstmalig nach den allgemeinen Vorschriften des HGB und der für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie den einschlägigen rechtsformspezifischen Regelungen aufgestellt. Entsprechend wurden die Vorjahresbeträge angepasst.

Die Wertangaben in den tabellarischen Darstellungen werden grundsätzlich in Tausend-Euro-Beträgen (T€) dargestellt. Abweichungen von dieser Darstellungsweise werden direkt bei den einzelnen Tabellen vermerkt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses werden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Posten Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert bilanziert, sowie nicht ein niedriger Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten ist.

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen pro rata temporis.

Die Anschaffungskosten enthalten neben Anschaffungsnebenkosten jeweils den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Teil der auf die Anschaffungskosten entfallenden und in Rechnung gestellten Umsatzsteuer.

Geringwertige Anlagegüter bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzte, soweit nicht im Einzelfall ein niedrigerer Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten ist.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungs- betrags gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit dem vorgeschriebenen Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Anwendung der Vorschrift des § 256a HGB i. V. m. § 340h HGB.

Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden nicht gebildet.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen

Gesamtbetrag
bis 3 Monate
3
Monate
- 1Jahr
1-5
Jahre
Mehr als 5 Jahr

TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Sonstige Vermögensgegenstände
78,0
0,00
13,0
65,0
0,00
Summe
78,0
0,00
13,0
65,0
0,00



In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen an Gesellschaftern aus Verkaufsanteilen in Höhe von TEUR 45 (im Vorjahr 0 TEUR ), sonstige Vermögensgegenstände aus Darlehen in Höhe von TEUR 19 (im Vorjahr 98 TEUR), sonstige Vermögensgegenstände TEUR 6 (im Vorjahr 0 TEUR) und aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 7 (im Vorjahr 16 TEUR) ausgewiesen.

Angaben zu Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit

Gesamtbetrag TEUR
kleiner 1 J.  TEUR
größer 1 Jahr TEUR
gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist


17,3


17,3 
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
1.697,0
21,9 
1.675,1
Summe
1.714,3
39,2 
1.675,1



Die wichtigsten Einzelbeträge der sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR 1.629 Gesellschafterdarlehen und TEUR 7 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitut betreffen die kurzfristigen Kontokorrentverbindlichkeiten mit TEUR 13,5 und die Kreditkartenabrechnungen mit TEUR 3,8
Mit Gesellschafterbeschluss vom 31.01.2022 sind im Geschäftsjahr 2021 insgesamt TEUR 550 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt worden.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung:
Unter dem Posten Zinsaufwendungen sind die Zinsen für das Darlehen der A & G Beteiligungsgesellschaft ausgewiesen und die Bankzinsen in Höhe von 51.397,66 Euro.

Unter dem Posten betriebliche Erträge in Höhe von 4.200,00 Euro sind verschiedene Erträge für Weiterbelastungen berechnet worden.

Andere Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus den folgenden Aufwendungen zusammen:
Gebühren und Beiträge belaufen sich auf 6.635,00 Euro. Fuhrparkkosten belaufen sich auf 1.853,05 Euro. Fremdreparaturen belaufen sich auf 16.655,29 Euro.
Für Konzessionen und Lizenzen beliefen sich die Kosten auf 72.400,05 Euro. Die Position Rechts- und Beratungskosten belaufen sich auf 13.224,25 Euro.
Sonstige betriebliche Aufwendungen belaufen sich auf 10.775,47 Euro und beinhalten unter anderem, Telefongebühren, Buchführungskosten, Gebühr KK, Nebenkosten des Geldverkehrs, Bürobedarf, sonstiger Betriebsbedarf, Porto.

Sonstige Pflichtangaben:

Haftungsverhältnisse:
Zum 31.12.2021 bestehen weder Haftungsverhältnisse noch außerbilanzielle Geschäfte, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind.

Abschlussprüfer:Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gem § 285 Nr. 17 a HGB umfasst für die Abschlussprüfung TEUR 15 (im Vorjahr TEUR 0).

Nachtragsbericht:Das Institut hat von 2019 bis 2021 eine ganzheitliche Lösung zur Tokenisierung, Verwahrung, Verwaltung und zum Vertrieb von digitalen Wertpapieren (= Security Token) entwickelt. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind im Anlagevermögen unter den immateriellen Anlagewerten bilanziert.

Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf den Handel und die Verwahrung von Kryptowährungen als primäre Dienstleistungen wurde die in den Vorjahren entwickelte Plattformlösung zur Emission und zum Vertrieb von tokenisierten Wertpapieren und deren Verwahrung, sowie eine eigene Blockchain und der zugehörigen Verwahrlösung für die Veräußerung vorbereitet. Es wurde kurzfristig ein Käufer gefunden und der Verkauf wurde am 28.04.2022 geschlossen und wirtschaftlich erfolgreich mit einem Veräußerungsgewinn vollzogen. Dadurch hat sich zwischenzeitlich das Anlagevermögen und der Bedarf an Gesellschafterfinanzierung erheblich reduziert.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Namen der Geschäftsführer
Marius Grieseler: Bachelor of Arts, kaufmännischer Geschäftsleiter
Marcel Lacroze: Kaufmann, technischer Geschäftsleiter

Sonstige Angaben:
Im Jahr 2021 waren 0 Mitarbeiter beschäftigt gem § 285 Nr. 7 HGB.

Die Gesamtbezüge der Organe beliefen sich auf Euro 0,00 gem § 285 Nr. 7 HGB

Ergebnisverwendung:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 401.416,60 aus und die Geschäftsleitung plant, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, diesen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Eckental, 22.08.2022

gez. Marius Grieseler

Eckental, 22.08.2022 gez. Marcel Lacroze


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2022 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Concedus Digital Assets GmbH, Eckental
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Concedus Digital Assets GmbH, Eckental, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Concedus Digital Assets GmbH, Eckental, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und ·  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks  weitergehend  beschrieben. Wir  sind  von  dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ·  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
·  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
·  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
·  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
·  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
·  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
gez. Iris Abraham, Wirtschaftsprüferin gez. Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer

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