Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 23640
Eingetragen
9.7.2013
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Geändert, nun: Gegenstand des Unternehmens ist: a) der Betrieb einer Taxizentrale, b) die Übernahme von Komplementärstellungen, c) die Personenbeförderung gemäß dem Personenbeförderungsgesetz.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Tanja Gabel
seit 28.11.2024
Vorstandsmitglied
Tim, Ernst Lönartz
seit 28.11.2024
Vorstandsmitglied
Arne Wriedt
seit 8.11.2022
Vorstandsmitglied
Prokura

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TAXCO AG

Cochem

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ zum 31. Dezember 2023

Taxco AG, Cochem/Mosel

Amtsgericht Koblenz

HRB: 23640

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 292.800,36 € 267.462,00 €
II. Sachanlagen 599.229,50 € 346.343,50 €
III. Finanzanlagen 25.647,97 € 25.647,97 €
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.109.739,74 € 927.117,00 €
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.477,34 € 1.034,10 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.276,98 € 42,00 €
Summe AKTIVA 2.038.171,89 € 1.567.646,57 €

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 € 100.000,00 €
II. Genussrechtskapital 220.000,00 € 220.000,00 €
III. Gesetzliche Rücklage 10.000,00 € 8.707,02 €
IV. Bilanzgewinn 275.036,54 € 142.561,73 €
B. Rückstellungen 31.523,59 € 31.260,00 €
C. Verbindlichkeiten 1.401.611,76 € 1.065.117,82 €
Summe PASSIVA 2.038.171,89 € 1.567.646,57 €

Der Jahresabschluss wurde am 18. Oktober 2024 festgestellt.

Anhang 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Taxco AG, Cochem/Mosel, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 264ff. HGB aufgestellt.

2. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die angegebenen Zahlen betreffen den Bilanzstichtag 31.12.2023.

3. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

3.1 Bilanzierungsgrundsätze (§ 246 - § 251 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Stichtag geleistete Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die Aufwand / Ertrag für den Zeitraum nach dem Stichtag darstellen.

3.2 Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern).

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Die einzelnen Posten der Bilanz sind wie folgt bewertet worden:

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Abgeschrieben wurde grundsätzlich unter Anwendung der linearen Methode.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden vorgenommen, soweit sie erforderlich waren, um diese mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben für Kreditdisagios, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe des sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergebenden Erfüllungsbetrags gebildet. Die Rückstellungen erfassen alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten.

Eigenkapital

Genussrechtskapital in Höhe von 220.000 Euro wird innerhalb des Eigenkapitals als gesonderter Posten als Genussrechtskapital mit Eigenkapitalcharakter ausgewiesen, da es die Kriterien Nachrangigkeit, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe und Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung nach der zugrundeliegenden Genussrechtsvereinbarung erfüllt. Der frühestmögliche Auszahlungstermin des Genussrechts ist der 31.12.2030.

4. Angabepflichten aus Einzelvorschriften

Die angegebenen Zahlen betreffen jeweils den Bilanzstichtag 31.12.2023.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.

§ 268 Abs. 4 HGB:

Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in Höhe von 0,00 Euro.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 633.099 Euro.

§ 268 Abs. 5 HGB:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in Höhe von 531.883 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 40.842 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 250.103 Euro.

§ 285 Nr. 10 HGB:

Mitglieder des Vorstands sind Edgar May, Cochem-Brauheck/Mosel und Arne Wriedt, Lütz.

Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Dr. Axel Rosenberger, Bonn.

§ 285 Nr. 13 HGB:

Der im Jahr 2013 durch Verschmelzung erworbene derivative Geschäfts- und Firmenwert wird über einen Zeitraum von 15 Jahren linear abgeschrieben.

§ 285 Nr. 34 HGB:

Die Hauptversammlung hat beschlossen, das Jahresergebnis wie folgt zu verwenden:

a) Einstellung Gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG: 1.292,98 Euro

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von 10 % des Stammkapitals ist damit erbracht.

b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von 132.474,81 Euro

Aktienrechtliche Vorschriften:

§ 158 Abs. 1 S. 2 AktG:

Nr. 1: Der Verlustvortrag aus Vorjahren beträgt 0,00 Euro
Nr. 4a: Es wurden 1.292,98 Euro in die gesetzliche Rücklage eingestellt
Nr. 5: Der Bilanzgewinn beträgt 275.036,54 Euro

§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG:

Im Bestand der Gesellschaft befinden sich zum 31.12.2023 0 (in Worten: Null) eigene Aktien.

Bezüglich der weiteren Vorschriften des § 160 AktG wird von der größenabhängigen Erleichterung des § 160 Abs. 3 S. 1 AktG Gebrauch gemacht.

 

Cochem/Mosel, den 13. September 2024

Gez. Arne Wriedt, Vorstand

Der Jahresabschluss wurde am 18. Oktober 2024 festgestellt.

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