C. Bosbach
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 08.05.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
8.5.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.900,75 |
23.286,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.089,50 |
1.867,50 |
| II.
Sachanlagen |
20.801,25 |
21.409,25 |
| III.
Finanzanlagen |
10,00 |
10,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.739,52 |
25.002,31 |
| I.
Vorräte |
853,79 |
4.329,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.339,99 |
15.509,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.545,74 |
5.163,04 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
12.387,41 |
17.080,52 |
| Summe
Aktiva |
56.027,68 |
65.369,58 |
Passiva
|
|
8.5.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
42.645,11 |
28.251,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.693,11 |
-14.393,40 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
12.387,41 |
17.080,52 |
| B.
Rückstellungen |
1.620,00 |
2.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.407,68 |
62.519,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
12.029,13 |
15.369,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.378,55 |
47.149,59 |
| Summe
Passiva |
56.027,68 |
65.369,58 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem.
§ 268 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss zum 08. Mai 2019 ist nach den
Vorschriften der §§ 266 - 275 HGB und unter
Berücksichtigung der vollständigen
Gewinnverwendung aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze, insbesondere die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, wurden
beibehalten.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten sowie Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes
bestimmt ist.
Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten werden gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs 1 und Abs. 2
Satz 2 HGB werden beachtet.
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet und nach
bestim-mungsgemäßem Verbrauch aufgelöst.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich wurden alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden werden beibehalten.
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt unter
Beachtung des strengen Niederstwert- prinzips.
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, unter
Berücksichtigung künftiger Preis- und
Kostensteigerungen angesetzt. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden Abzinsungen auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen ent-
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre ver- wendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungszinsverordnung monat- lich ermittelt und
bekannt gegeben werden.
III. Angaben zur Bilanz
Vom Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 und 4
EGHGB für die in der Bilanz zum 31.12.2009
ausgewiesenen Anlagegüter, insbesondere der
angewendeten Abschreibungs-methode und Abschreibungsdauer
wird Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
IV. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
erfolgte durch
Anja Bosbach, Solingen ( ab 17.10.2018 )
Von Mitgliedern der Geschäftsführung wurde
folgende Kredite gewährt:
Stand zu Beginn des Wirtschaftsjahres €
47.149,59
Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres € 42.378,55
Mit dem Vertrag des Notars Jan Töben, Solingen
vom 09.05.2019 - UR.-Nr. 714/2019 - wurde die Liquidation
der Gesellschaft beschlossen.
Solingen, 17.02.2020
C. Bosbach GmbH
- Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2020
festgestellt.
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