PCInet PC Image & Network GmbH

Storkower Straße 139B, 10407 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 47559
Eingetragen
19.10.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Multimedia- und Computerkommunikationsleistungen, Entwicklung, Handel, Vertrieb, Beratung, Schulung und Forschung in allem, was diesem Zweck dient.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Müller
seit 20.10.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Carsten Stocklass
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Müller
Berlin
25000
50.00%
Carsten Stocklass
Berlin
25000
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PCInet PC Image & Network GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 555,00 956,00
I. Sachanlagen 555,00 956,00
B. Umlaufvermögen 30.052,16 38.708,54
I. Vorräte 1.781,64 2.701,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.207,42 25.479,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 63,10 10.528,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 543,04 516,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 31.150,20 40.180,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.740,08 14.219,46
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 11.345,13 9.105,56
III. Jahresfehlbetrag 11.479,38 2.239,57
B. Rückstellungen 2.570,00 2.410,00
C. Verbindlichkeiten 25.741,04 23.551,20
D. Rechnungsabgrenzungsposten 99,08 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 31.150,20 40.180,66

Anhang

Allgemeine Angaben



Die PCInet PC Image & Network GmbH ist nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen eine kleine Kapitalge­sellschaft.

Der Jahresabschluss der PCInet PC Image & Network GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Eine Notwendigkeit zur Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen aufgrund der Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes gemäß des Artikels 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB besteht nicht.

Soweit Wahlrechte für An­gaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt wurden, wurde der Vermerk in der Bilanz ge­wählt.

Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB und des Anhangs gemäß §§ 284 ff in Verbindung mit § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausge­wiesen und hinreichend gegliedert.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahres­abschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Kapital- und Beteiligungsverhältnisse haben im Berichtsjahr keine Änderung erfahren.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze



Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Soweit handelsrechtliche und steuerliche Bewertungswahlrechte übereinstimmend angesetzt werden konnten, wurde davon Gebrauch gemacht.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig be­wertet worden. Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag ent­standen sind, berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wurde, soweit absetzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der vor­aussichtlichen Nutzungsdauer und auf Grundlage steuerlich anerkannter Sätze. Es wurde nur die lineare Abschreibungsmethode und die Bewertungsvorschrift gemäß § 6 Abs. 2 a EStG angewandt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. Hier entspricht der handelsrechtliche Bewertungsansatz dem des steuerrechtlichen Bewertungsansatzes.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert ausgewiesen.

Flüssige Mittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält vor dem Abschlussstichtag getätigte Ausgaben, welche Aufwand für das folgende Geschäftsjahr darstellen. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Sie wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr ergaben sich keine temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Wertansatz der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Hiernach bestand daher keine Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung für passive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag bzw. Barwert angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält vor dem Abschlussstichtag erhaltene Einnahmen, welche Ertrag für das folgende Geschäftsjahr darstellen. Der Ansatz erfolgte auch hier zum Nennbetrag.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Auf­wendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


Weitere Angaben zu den Bilanzposten

Gezeichnetes Kapital:

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.564,59 und ist voll eingezahlt.

Verbindlichkeiten:

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten

-    mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt:    € 25.741,04

Haftungsverhältnisse:

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Monika Tomanová geführt.

Außer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit versichert.


Berlin, den

Frau Monika Tomanová    
Geschäftsführerin        

sonstige Berichtsbestandteile

Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss am 03.08.2011 festgestellt.

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