Volksbank Versmold e.G.
VersmoldStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Kirchhoff seit 7.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Frank Solfrian seit 30.1.2013 | Prokura |
Jens Wagemann seit 13.8.2010 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Versmold e.G.VersmoldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Volksbank Versmold eG, VersmoldGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Kerngeschäftsgebiet in der Stadt Versmold und dem erweiterten Geschäftsgebiet, welches sich auf die Städte und Gemeinden im Umkreis von ca. 20-30 km bezieht. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf Geschäftsaktivitäten im Privat- und Firmenkundengeschäft sowie, als Ergänzung zum Kundengeschäft zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung, das Eigengeschäft. Das Institut nutzt dazu im Wesentlichen das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir neben der Hauptstelle eine Geschäftsstelle im Stadtteil Oesterweg und eine SB-Geschäftsstelle im Stadtteil Loxten. Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) angeschlossen. Die Sicherungseinrichtung gewährt den einbezogenen Banken einen umfassenden Institutsschutz. Darüber hinaus gehört die Bank der BVR Institutssicherung GmbH an, die ein amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem darstellt und die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Einlagensicherungsgesetz erfüllt. Dieses duale System des Institutsschutzes und der Einlagensicherung gewährleistet Stabilität und bildet die Basis für das Vertrauen in die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % in 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,3 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Hier stützen die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 %. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen kaum Impulse für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Mio. Menschen im Vorjahr auf 2,6 Mio. Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9 Millionen Menschen. Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Beide Notenbanken erreichten damit 2023 und binnen achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in der Volksrepublik China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen jedoch eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei mehr als doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem in der Jahresendrallye deutlich zulegten. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen durch Übernachfrage zu senken. Indem sie diese Nachfrage entzog, wollte die EZB diese Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Fristen beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert, nachdem sie zuvor noch teilweise reinvestiert worden waren. Im Schnitt wurden 2023 monatlich ungefähr 27,6 Milliarden Euro APP-Volumen nicht wieder reinvestiert. Auf der letzten geldpolitischen Sitzung am 14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem, fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise zu reinvestieren. Das Portfolio solle im Schnitt monatlich um 7,5 Milliarden Euro schrumpfen. Zum Jahresende 2024 sollen, laut Erklärung des EZB-Präsidiums, die Reinvestitionen komplett eingestellt werden. Das PEPP-Portfolio belief sich zum Jahresende 2023 auf rund 1,7 Billionen Euro, das APP-Portfolio auf rund 3 Billionen Euro. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 01. Januar bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Dies löste einen Schock auf den Aktienmärkten aus. Der DAX etwa verlor bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Verluste konzentrierten sich dabei auf Finanzwerte. Zugleich führte die Unsicherheit in den USA, aber auch global zu größeren Bewegungen von Bankeinlagen, insbesondere von solchen oberhalb der Einlagensicherungsgrenzen. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März, die die Schweizer Behörden zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Dieser Akt konnte die Märkte beruhigen und ermöglichte eine Erholung der Aktienmärkte von dem kurzzeitigen Einbruch. Diese Erholung flachte zum Sommer hin ab, setzte sich aber trotz wiederkehrender Volatilität insbesondere um die Leitzinsentscheide der Notenbanken fort. Ende Juli notierte der DAX bei 16.446,83 Punkten und damit 18,1 % über seinem Jahreseinstandswert. Über den Spätsommer und beginnenden Herbst gingen die Kurse wieder leicht zurück, nachdem sich optimistische Einschätzungen des ersten Halbjahres nicht oder nur teilweise bewahrheitet hatten. Diese Korrektur erreichte ihren Tiefpunkt mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, auf den Israel mit einer Militäroffensive gegen die Hamas im Gazastreifen antwortete. Der DAX verlor im Oktober 4,3 % und fiel damit auf 14.716,54 Punkte zurück. Da der Konflikt bis zum Jahresende weitgehend auf den Gazastreifen begrenzt blieb, setzte im November bereits eine neuerliche, vorsichtige Erholung an den Aktienmärkten ein. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wäre. Der DAX legte von Anfang November bis Jahresende um 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere konnten 24,2 beziehungsweise 43,4 % zulegen. In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die 697 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Mio. Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2023 teilweise leicht ausweiten. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. Dennoch konnten die deutschen Genossenschaftsbanken in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 20 Milliarden Euro auf 777 Milliarden Euro (+2,6 Prozent). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlagenformen um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis betrugen die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken Ende 2023 860 Milliarden Euro (-0,2 Prozent). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Milliarden Euro konstant. Die Konjunkturerwartungen der ostwestfälischen Unternehmen bleiben im Saldo negativ. 32 Prozent der Befragten erwarten in den kommenden 12 Monaten eine Verschlechterung ihrer Geschäftslage. Die Einschätzung der gegenwärtigen Geschäftslage hat sich allerdings gegenüber dem Frühjahr erheblich verschlechtert. Etwas mehr als ein Drittel der Betriebe beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage als schlecht und nur etwas weniger als jeder vierte Betrieb als gut. Dementsprechend ist der Konjunkturklimaindex für die ostwestfälische Wirtschaft tief unter die 100er-Linie gerutscht, die für eine ausgeglichene Stimmung steht, wenn sich Optimisten und Pessimisten im Saldo die Waage halten. Der Indexwert ist für die gesamte Wirtschaft von 97 auf 86 Punkte gesunken. Geopolitische Spannungen, Inflation und damit ansteigende Zinsen sowie gestiegene Kosten u. a. für Energie bilden für die Stimmung in der ostwestfälischen Wirtschaft derzeit eine schwere Hypothek. Die schwache Konsumlaune gepaart mit dem ohnehin starken Druck durch das Onlinegeschäft machen dem Handel zu schaffen. In der Industrie leiden besonders energieintensive Branchen unter den immer noch vergleichsweise hohen Energiepreisen. Für die nahe Zukunft ist es besonders bedenklich, dass die Investitionserwartungen sehr negativ sind. In der Industrie wollen nur 11 Prozent ihre Inlandsinvestitionen steigern, aber 39 Prozent senken. Leider unterstützt die Politik die Wirtschaft nach Meinung der überwältigenden Mehrheit der ostwestfälischen Betriebe aktuell nicht. Die Geschäftslage im Geschäftsgebiet wird anhand der Konjunkturdaten für den Kreis Gütersloh weiterhin als positiv eingestuft. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Mit unserer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden für uns bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Es ermittelt sich aus dem Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge und abzüglich des Verwaltungsaufwandes und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Die durchschnittliche Bilanzsumme wird auf monatlicher Basis ermittelt. Die strategische Zielgröße für das Jahr 2023 wurde auf 0,84 % festgelegt. Als weiterer Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. In der strategischen Planung wurde ein Wert in Höhe von 64,8 % ermittelt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2c) CRR, die sich aus den Eigenmitteln des Instituts, ausgedrückt als Prozentsatz des nach bankaufsichtlichen Vorgaben ermittelten Gesamtrisikobetrags, errechnet. Für diesen bedeutsamen Leistungsindikator wurde eine strategische Zielgröße von 15,6 % geplant. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Wir haben derzeit keine bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren definiert, die die Entwicklung der Bank maßgeblich beeinflussen. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verminderte sich von TEUR 2.853,5 auf TEUR 2.017,8. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS sank im Vorjahresvergleich von 1,08 % auf 0,74 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 71,2 % (Vorjahr: 60,0 %). Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 15,8 %. Bei der Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt lediglich die Gesamtkapitalquote im Rahmen unserer Erwartungen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung/dBS und die Cost-Income Ratio haben unsere Prognose nicht erreicht. Ursächlich für die Planabweichung sind hauptsächlich der erhöhte Zinsaufwand und die gestiegenden Verwaltungskosten. Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite sehen wir als erforderlich an, um die Leistungsfähigkeit im aktuellen Marktumfeld zu gewährleisten. Entgegen der Erwartung hat sich die Bilanzsumme der Volksbank Versmold eG leicht reduziert. Hierbei steht ein überplanmäßiges Wachstum bei den Kundenforderungen einem Rückgang bei den Wertpapieranlagen und Forderungen an Kreditinstituten gegenüber. Das Wachstum der außerbilanziellenGeschäfte steht im Zusammenhang mit dem Abschluss von Zinssicherungsgeschäften.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte.
Wie im Vorjahr konnten die Kundenforderungen durch eine erhöhte Nachfrage von Bestandskunden erhöht werden. Die Wertpapieranlagen haben sich durch Fälligkeiten und Verkäufe sowohl aus dem Umlaufvermögen als auch aus dem Anlagevermögen reduziert.
Die Kundeneinlagen haben sich um 0,15 % leicht erhöht. Dieser Anstieg liegt unter dem Planwert von 1,5 % und ist vor dem Hintergrund eines unterjährig stärkeren Rückgangs der Kundeneinlagen jedoch zufriedenstellend. Durch die Rückführung von Refinanzierungsdarlehen haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 8,8 % reduziert. Wesentliche Bestandteile des Dienstleistungs- und Provisionsgeschäfts sind die Bereiche Kontoführung und Zahlungsverkehr, die Kreditvermittlung sowie das Wertpapier- und Depotgeschäft.
Trotz erhöhten Umsätzen im Wertpapiergeschäft konnten die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft auch unter Berücksichtigung von Wertpapiergeschäften mit der Union Investment und der DZ PRIVATBANK S.A. nicht dem Vorjahresniveau standhalten. Die durchgeführten Käufe über Depots unserer Kunden erhöhten sich auf 9,2 Mio. EUR (Vorjahr 8,1 Mio. EUR) und die Verkäufe aus den Depots unserer Kunden sind ebenfalls auf 6,7 Mio. EUR (Vorjahr 5,5 Mio. EUR) gestiegen. Die Anzahl der bei uns geführten Depots reduzierte sich leicht auf 689 (Vorjahr 696). Die Kurswerte der Bestände der Kunden in den Depots bei der Union Investment sind von 52,9 Mio. EUR auf 69,3 Mio. EUR gestiegen. Das Bauspargeschäft mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG verlief im Geschäftsjahr 2023 ähnlich wie im Vorjahr. Der Erwerb von Wohneigentum ist unseres Erachtens immer noch eine bewährte Strategie zur Vermögensbildung und zur Altersvorsorge. Mit 225 (Vorjahr 224) abgeschlossenen Bausparverträgen mit einer Bausparsumme von 11,0 Mio. EUR (Vorjahr 11,4 Mio. EUR) konnte der Vorjahresertrag leicht gesteigert werden. Die Bauspardarlehn beim Verbundpartner Bausparkasse Schwäbisch Hall AG stiegen weiter um rund 1,7 Mio. EUR auf 20,0 Mio. EUR. Das Geschäft mit der zum genossenschaftlichen Verbund gehörenden R+V Versicherung AG bewegt sich unter Vorjahresniveau. Im Bereich der Lebensversicherungen hat sich die Produktion auf rund 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 1,9 Mio. EUR) reduziert. Die Anzahl der vermittelten Sachversicherungen hat sich weiter reduziert. Der Provisionsertrag liegt deutlich unter dem Vorjahreswert. Das Konsumentenkreditgeschäft mit dem Verbundpartner TeamBank AG konnte im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert werden. Das vermittelte Kreditvolumen hat sich auf 4,5 Mio. EUR (Vorjahr 4,4 Mio. EUR) erhöht; der Bestand konnte zum Vorjahr um 1,3 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR erhöht werden. Der Provisionsertrag konnte weiter leicht auf TEUR 246 (Vojahr TEUR 242) gesteigert werden. Der Rückgang der Vermittlungserträge ist insbesondere auf den erheblichen Rückgang bei den Vermittlungen von Baufinanzierungen an die DZ HYP AG zurückzuführen. Der Gesamtbestand an Hypothekendarlehen hat sich um 0,5 Mio. EUR reduziert und es gab einen weiteren Rückgang der Erträge in Höhe von TEUR 59 im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund einer erhöhten Anzahl von Kontokorrentkonten und einer Anpassung der Kontoführungsgebühren konnten die Erträge aus dem Zahlungsverkehr um 15,7 % auf TEUR 1.354 gesteigert werden. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 261 (6,1 %) reduziert. Der Zinsüberschuss liegt mit 4.020 TEUR unter dem strategischen Planwert von 4.137 TEUR. Maßgeblich sind erhöhte Refinanzierungsaufwendungen bei Gemeinschaftskrediten und das Vorjahr ist beeinflusst durch Sondereffekte aus einem Zinssicherungsgeschäft. Das Provisionsergebnis war geprägt von den Erträgen aus dem Zahlungsverkehr, des Wertpapiergeschäfts einschließlich der Vermittlung von Investmentanteilen sowie der Vermittlung von Krediten, Versicherungsverträgen und Bausparverträgen. Unser Provisionsüberschuss beträgt TEUR 2.825 und liegt bei 1,03 % unserer durchschnittlichen Bilanzsumme und damit über dem Prognosewert von TEUR 2.656 (0,94 %). Dies ist insbesondere auf höhere als geplante Erträge im Zahungsverkehr und im Wertpapiergeschäft zurückzuführen, obwohl das Wertpapiergeschäft im Vergleich zum Vorjahr rückläufig ist. Der Personalaufwand hat sich durch Tariferhöhungen, Aufbau des Personalbestandes und höherer Zuführungen zu Pensionsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 449 erhöht und liegt damit über der Prognose. Der Sachaufwand hat sich von TEUR 1.581 auf TEUR 1.840 erhöht und liegt damit auch über der Prognose von TEUR 1,540 Die höheren Aufwendungen betrafen insbesondere die Bereiche Prüfung und Beratung, Datenverarbeitung und bei den Instandhaltungskosten ist eine Rückstellung in Höhe von TEUR 150 für eine im Jahr 2024 durchzuführende Instandhaltung enthalten. Unser bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator BE vor Bewertung/dBS ist mit 0,74 % gegenüber dem Vorjahr (1,08 %) durch eine negative Entwicklung beim Zinsüberschuss und einer Erhöhung der Verwaltungsaufwendungen gesunken und liegt unter dem strategischen Planwert von 0,84 % und dem Prognosewert von 0,84 %. Die Cost-Income-Ratio (CIR) hat sich gegenüber dem Vorjahr von 60,8 % auf 71,2 % durch erhöhte Aufwendungen bei gesunkenen Erträgen verschlechtert und ist aufgrund der bereits genannten Gründe schlechter als der prognostizierte Wert. Das negative Bewertungsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.575 von TEUR 3.628 auf TEUR 53 deutlich verbessert. Neben einer Entlastung im Wertpapiergeschäft haben auch Erträge aus der Auflösung einer Drohverlustrückstellung zur verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs und die Reduzierung der Pauschalwertberichtigungen das Bewertungsergebnis positv geprägt. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit konnte durch die Entspannung beim Bewertungsergebnis wieder von TEUR -747 auf TEUR 1.975 verbessert werden und liegt somit über dem Niveau von 2021 und deutlich über dem prognostizierten Wert aus der strategischen Planung (TEUR 635). Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,08 % (Vorjahr: 0,06 %). b) Finanzlage Die Kapitalstruktur der Bank ist geprägt durch den passivischen Überhang der Kundeneinlagen im Verhältnis zu den Kundenforderungen. Die Kundeneinlagen setzen sich zu großen Teilen aus Sicht- und Spareinlagen mit kurzfristigen Kündigungsfristen zusammen. Die längerfristigen Refinanzierungen am Bankenmarkt bestehen bis auf ein Globaldarlehn über 10,0 Mio. EUR aus fristenkongruenten Gegenpositionen zu den Weiterleitungskrediten im Kundengeschäft. Des weiteren sind zum 31.12.2023 kurzfristige Refinanzierungsdarlehen in Höhe von 2 Mio. EUR vorhanden. Die Eigenanlagen der Bank entfallen insbesondere auf festverzinsliche Wertpapiere und Schuldverschreibungen, Geldanlagen bei Kreditinstituten sowie auf Investmentanteile. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht nur eine geringe Abhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit jederzeit gegeben. Zum Bilanzstichtag lag die LCR bei 189,2 %. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) betrug zum Bilanzstichtag 115,7 % und lag damit oberhalb der aufsichtlichen Mindestquote von 100,0 %. Unsere Bank profitiert von der vom Interbankengeschäft weitgehend unabhängigen Refinanzierungsstruktur, die überwiegend aus den Geschäftsbeziehungen mit unseren Privat- und Firmenkunden resultiert. Zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen innerhalb der genossenschaftlichen Finanz-Gruppe oder bei der Europäischen Zentralbank. Die bei der Europäischen Zentralbank zu unterhaltende Mindestreserve wurde ordnungsgemäß vorgehalten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Auch für die Zukunft erwarten wir keine Beeinträchtigung unserer Zahlungsfähigkeit. Im Jahr 2023 haben keine wesentlichen Investitionen stattgefunden. c) Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital der Bank hat sich im Berichtsjahr um TEUR 2.842 auf TEUR 26.695 erhöht. Es setzt sich zusammen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß Passivposten 11 sowie aus dem Eigenkapital gemäß Passivposten 12. Die Zunahme resultiert aus der Erhöhung der Geschäftsguthaben unserer Mitglieder (+ TEUR 1.693) aufgrund von Einwerbung neuer Mitglieder und Erhöhung bestehender Geschäftsanteile, der Zuführung des Fonds für allgemeine Bankrisiken (+ TEUR 1.000) und der Erhöhung der Ergebnisrücklagen (+ TEUR 150). Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.132 auf TEUR 26.661 gestiegen. Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des harten Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen unterliegen regelmäßigen internen und externen Prüfungen. Nach deren Ergebnissen sind die getroffenen Vorkehrungen angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Gesamtkapitalquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr trotz einer weiteren Erhöhung der risikogewichteten Aktiva von 15,7 % auf 15,8 % erhöht. Der Wert aus der strategischen Planung von 15,6 % ist damit erreicht worden. Dies ist zurückzuführen auf die Stärkung der Eigenmittel sowie Generierung von neuen Geschäftsguthaben. Somit haben wir die von uns festgelegte Zielgröße unseres bedeutsamen Leistungsindikators für die Kapitalausstattung erreicht. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Unsere Wertpapieranlagen (Aktivposten 5 und Aktivposten 6) haben sich gegenüber dem Vorjahr in der Gesamtsumme um 8,3 % durch Verkäufe und Fälligkeiten auf TEUR 90.209 deutlich reduziert. Sie sind zum Bilanzstichtag mit TEUR 14.957 der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip sowie mit TEUR 75.252 dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Dadurch wurden Abschreibungen in Höhe von 9,1 Mio. EUR vermieden. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich im Kreditgeschäft fort und übertraf die Erwartungen aus der Eckwertplanung. Im Einlagengeschäft konnte nach einem unterjährigen Rückgang das Vorjahresniveau gehalten werden. Mit der Entwicklung des BE vor Bewertung/dBS sind wir trotz des Rückgangs von 1,08 % auf 0,74 % zufrieden, da das Vorjahr durch einen Sondereffekt aus einem Zinssicherungsgeschäft geprägt gewesen ist. Die CIR fällt mit 71,2 % schlechter als im Vorjahr aus und liegt oberhalb des Wertes aus der strategischen Planung (64,8 %). Das zufriedenstellende Betriebsergebnis vor Bewertung konnte auch im Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit bestätigt werden. Trotz einer weiteren Erhöhung der risikogewichteten Aktiva konnte die Gesamtkapitalquote leicht gesteigert werden und ist für unser Haus zufriedenstellend und liegt per 31.12.2023 über den regulatorischen Mindestanforderungen. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit jederzeit gegeben. Auch für die Zukunft erwarten wir keine Beeinträchtigung unserer Zahlungsfähigkeit. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Wie alle unternehmerischen Tätigkeiten ist auch das Bankgeschäft nicht frei von Risiken. Neben allgemeinen Risikofaktoren (z. B. Konjunkturschwankungen, neue Technologien und Wettbewerbssituation, sonstige sich verändernde Rahmenbedingungen) bestehen spezifische Bankgeschäftsrisiken, die sich insbesondere in Form von Adressenausfall- (Kundenkredite, Eigenanlagen und Beteiligungen) und Marktpreisrisiken (z. B. Zinsänderungs-, Kursänderungs- und Fondsrisiken) sowie Liquiditätsrisiken (Refinanzierungs- und Zahlungsunfähigkeitsrisiko) und operationellen Risiken zeigen. Ziel unseres Risikomanagements ist es, negative Abweichungen von unseren Erfolgs-, Eigenmittel- und Liquiditätsplanungen zu vermeiden. Mit Hilfe von Kennzahlen- und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Der Begrenzung der Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit messen wir besondere Bedeutung bei. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit einer funktionsfähigen Internen Revision haben wir die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Das Risikofrüherkennungs- und überwachungssystem ist primär darauf ausgerichtet, Risiken rechtzeitig zu identifizieren und bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die Einbindung des Risikomanagements in das Gesamtbanksteuerungssystem dient uns aber zugleich zur Erkennung und Nutzung von Chancenpotenzialen. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Dabei orientiert sich die Risikotragfähigkeitsrechnung unserer Bank am ICAAP-Leitfaden der BaFin und der Deutschen Bundesbank vom 24.05.2018. Auf der Grundlage von Risikotragfähigkeitsberechnungen haben wir für Marktpreis- und Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie für operationelle Risiken Verlust- und Volumenslimite bzw. in Teilbereichen auch Zielgrößen definiert. Das Risikocontrolling beinhaltet ferner die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der Risiken. Die für das Risikocontrolling zuständige Stelle berichtet direkt dem Vorstand. Die Interne Revision überwacht durch regelmäßige Prüfungen die vorhandenen Abläufe. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit ab. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser Zeitspanne wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertnah ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertnahen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist eine indirekte Berechnung, die auf Bilanzgrößen bzw. aufsichtlichen Kapitalgrößen aufsetzt und diese Werte um stille Lasten und Reserven aus ökonomischer Sicht korrigiert. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Unsere Controlling- und Steuerungsmaßnahmen erfassen neben den Risiken aus dem Kerngeschäft (Einlagen- und Kreditgeschäft mit den Kunden) auch solche aus allen anderen wesentlichen Transaktionen. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen und einer ökonomischen Perspektive in Form einer Überwachung des Überlebenshorizonts. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Das Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von erheblicher Bedeutung. Wir verstehen dies als eine zentrale Aufgabe. Die hierfür zuständigen Organisationseinheiten werden durch die Interne Revision geprüft und berichten direkt dem Vorstand. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risikokategorien Für unsere Bank haben wir die folgenden Risikokategorien als wesentlich eingestuft: Kreditrisiko Die Ermittlung struktureller Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) basiert insbesondere auf Kreditratings nach Verfahren der genossenschaftlichen Organisation im Kundengeschäft und auf Ratings anerkannter Ratingagenturen für das Eigengeschäft. Für alle wesentliche Kundensegmente ordnet das System den Ratingklassen nach mathematisch-statistischen Verfahren ermittelte Ausfallwahrscheinlichkeiten ("erwarteter Verlust") zu. Das Verfahren wird kontinuierlich auf alle Segmente des Kreditgeschäftes ausgedehnt. Mit Umstellung auf eine barwertige Ermittlung des sogenannten Credit-Value-at-Risk (CVaR) im Kundengeschäft berücksichtigen wir neu potenzielle unerwartete Verluste aus der Migration bei der Berechnung des Portfolios. Dabei wird durch eine große Anzahl von Zufallszahlen und Simulationsdurchläufen eine Wertveränderungsverteilung erzeugt und damit werden Migrations- und Ausfallrisiken unter einer separaten Berücksichtigung von Verlustschätzungskomponenten im adressrisikobehafteten Kundengeschäft von uns ermittelt. Als zentrale Größe setzt unser System hierbei auf die Kreditrisikoprämie u.a. unter Berücksichtigung von Verlustquoten auf. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 1,77 Mio. EUR. Das entspricht einer Limitauslastung von 72,35 %. Die Ratingergebnisse werten wir auf aggregierter Basis u. a. nach Volumina, Blankoanteilen und Verlustpotenzial aus. Unsere EDV-Statistiken geben außerdem Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen und Besicherungsart, sowie der Zusammensetzung der Kreditsicherheiten. Besondere größenstrukturbedingte oder branchenbezogene Risiken sind nicht erkennbar. Bei der Beurteilung der Gesamtstruktur des Aktivgeschäftes sind jedoch neben der Dominanz des fleischverarbeitenden Gewerbes sowie damit zusammenhängender Geschäftsbereiche auch das Speditions- und Kraftfahrzeuggewerbe sowie der Umfang von Objektfinanzierungen (Mehrfamilienhäuser) besonders zu berücksichtigen. Nennenswerte Kundenforderungen an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland bestehen nicht. Akute Risiken im Kreditgeschäft sind zum 31. Dezember 2023 hinreichend wertberichtigt. Dies erfolgt in Form von Bildung einer Einzelwertberichtigung, welche in Höhe der Differenz zwischen Inanspruchnahme und Sicherheitenwert gebildet wird. Die Pauschalwertberichtigungen werden gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Erstmalig haben wir zum Bilanzstichtag zur Berechnung die so genannte Vereinfachte Methode mit der Grundlage des so genannten modellierten Verlustes berechnet. Für den Anteil der PWB, der auf Eventualerbindlichkeiten, widerrufliche bzw. unwiderrufliche Zusagen entfällt haben wir eine Rückstellung gebildet. Adressenausfallrisiken in unseren Wertpapieranlagen begegnen wir grundsätzlich dadurch, dass wir keine Papiere mit einem Rating schlechter als BBB- nach Standard & Poor ́s in den Bestand nehmen. Der Anteil unserer festverzinslichen Wertpapiere von ausländischen Emittenten liegt bei TEUR 22.650. Diese betreffen im Wesentlichen Anleihen europäischer Banken sowie Anleihen von Finanzierungstöchtern deutscher Konzerne mit Garantien der Konzernmütter. Anleihen aus den PIIGS - Staaten werden in Höhe von TEUR 4.527 unterhalten. Im Bereich der Investmentfonds bedienen wir uns der Produkte des genossenschaftlichen Verbundes. In dem Gesamtbestand der Investmentfonds ist ein Auslandsanteil in Höhe von TEUR 5.709 enthalten. Unter Adressenausfallrisiko ermitteln wird das Bonitäts- und Besicherungsrisiko sowie das Markt-Spreadrisiko. Das Bonitäts- und Besicherungsrisiko Eigenanlagen bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung der Kreditrisikoprämie im Eigengeschäft von der erwarteten bzw. geplanten Kreditrisikoprämie aufgrund von Veränderungen idiosynkratischer Risikotreiber. Das Markt-Spreadrisiko bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung der Kreditrisikoprämie (Risikoprämienbarwert) von der erwarteten bzw. geplanten Kreditrisikoprämie aufgrund von Veränderungen des Markt-Spreads. Im Markt-Spreadrisiko sind diejenigen (nicht idiosynkratischen) Risiken erfasst, die sich allein aus allgemeinen Veränderungen der Marktwahrnehmung ergeben. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen und es wird ebenfalls ein Konfidenzniveau von 99,9 % berücksichtigt. Für das Kreditrisiko beim Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 5,49 Mio. EUR. Dies entspricht einer Limitauslastung von 72,30 %. Für Eigenanlagen sind Emittenten-, Kontrahenten- und Strukurlimite eingerichtet. Das Beteiligungsrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aufgrund von Ausschüttungsausfällen, Abschreibungen, Veräußerungsverlusten, Reduktion der stillen Reserven, Haftungserklärungen oder Verlustübernahmeverpflichtungen bei bestehenden Beteiligungen an anderen Unternehmen. Beteiligungen bestehen vorwiegend gegenüber Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft werden in der Risikotragfähigkeit über ein separates Limit berücksichtigt. Die zum 31.12.2023 gemessenen Risiken lasten unser Verlustlimit für Beteiligungsrisiken mit 1,02 Mio. EUR zu 72,73 % aus. Für die Investmentanteile an Publikumfonds setzt die Bank einen ex ante VaR auf Basis individueller Risikokennzahlen an. Für das Kreditrisiko Eigengeschäft Fonds ergibt sich auf dieser Basis zum 31.12.2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 1,12 Mio. EUR. Dies entspricht einer Limitauslastung von 53,32 %. Für Forderungen mit erhöhten latenten Risiken bestehen ebenfalls ausreichende Abschirmungsmöglichkeiten in Form von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB, soweit diese nicht zur Heranziehung aufsichtrechtlicher Anforderungen benötigt werden. Marktpreisrisiken Banken sind angesichts von Inkongruenzen zwischen aktiven und passiven Festzinspositionen insbesondere dem allgemeinen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken setzen wir Zinssicherungsinstrumente ein. Es handelt es sich dabei um Zinsswaps zur Aktiv-/Passivsteuerung. Im Jahr 2023 sind Zinssicherungsinstrumente mit einem Volumen von 54,0 Mio EUR vorhanden. Der Marktwert beträgt 53,9 Mio EUR. Im Rahmen der Umstellung auf die ICAAP Risikomessung stellen wir neu auf die Markt- beziehungsweise Barwerte der betroffenen Positionen als primär steuerungsrelevantes Verfahren ab. Weitere Anforderungen stellen wir durch die Berücksichtigung der barwertigen Auswirkungen durch den IDW RS BFA 3 n.F. sicher. Dabei werden die Auswirkungen, die sich aus einer Simulation der Drohverlustrückstellung (IDW RS BFA 3 n.F.) auf einen zukünftigen Zeitpunkt ergeben, analysiert. Im Geschäftsjahr konnte eine solche Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 452 aufgelöst werden. Das Zinsänderungsrisiko unserer Bank beobachten wir zusätzlich nach der Barwertmethode anhand der sog. Value-at-Risk-Kennziffer, die auf der Basis einer Szenariomethode skaliert über eintägige Veränderungen mittels Resampling den Barwertverlust angibt, der bei einer Haltedauer von 250 Werktagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % nicht überschritten wird (historische Simulation). Für das Zinsrisiko ergibt sich auf dieser Basis zum 31.12 2023 ein VaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 1,22 Mio. EUR. Dies entspricht einer Limitauslastung von 29,77 % Das Marktpreisrisiko Zins, Aktien und Fremdwährung etc. aus Fonds wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten ex ante Value-at-Risk-Kennziffer basierend auf einer Haltedauer von 250 Tagen berücksichtigt, die nur das Marktpreisrisiko abbildet. Für das Marktpreisiriko Fonds zum 31.12.2023 besteht ein VaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 1,11 Mio. EUR. Dies entspricht einer Limitauslastung von 73,96 %. Zum 31.12.2023 wurde eine Basel-II-Kennziffer von 3,70 % ermittelt. Unseren Wertpapierbestand haben wir zum Teil der Liquiditätsreserve zugeordnet und dementsprechend nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere von Emittenten, die wir bis zur Fälligkeit halten wollen, sind dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Ein Handelsbuch unterhalten wir nicht. Liquiditätsrisiko Unsere Finanzplanung ist streng darauf ausgerichtet, allen gegenwärtigen und künftigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können. Insoweit achten wir auf ausgewogene Laufzeitstrukturen der Aktiva und Passiva. Unsere im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements getätigten Geldanlagen bei Korrespondenzbanken bzw. in Wertpapieren tragen neben Ertrags- auch Liquiditätsaspekten Rechnung. Zum 31. Dezember 2023 lag die LCR bei 189,2 %; sie schwankte an den Meldestichtagen zwischen 131,3 % und 197,5 % und lag damit immer über der gesetzlichen Mindestanforderung von 100,0 %. Die Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt darüber hinaus durch Festlegung eine Warngrenze (< 110,0 %) und eines Frühwarnindikators (< 120,0 %) für die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR-Quote); zudem haben wir ein stets zu unterhaltendes Mindestvolumen an hochliquider Aktiva definiert. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) schwankte im Berichtszeitraum zwischen 114,0 % und 115,8 % und lag damit immer oberhalb der aufsichtlichen Mindestquote von 100,0 %. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads mithilfe des Übergangsverfahrens des verbundweit etablieten vereinfachten Verrechnungssystem zur Ermittlung der Liquiditätskosten bzw. Liquiditätsnutzen. Die zum 31. Dezember 2023 gemessenen Risiken in Höhe von 0,30 Mio. EUR lasten unser Verlustlimit für Liquiditätsrisiken zu 25,13 % aus. Operationelles Risiko Neben Adressen-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken hat sich unsere Bank auch auf operationelle Risiken (z. B. Betriebsrisiken im IT-Bereich, fehlerhafte Bearbeitungsvorgänge, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken, allgemeine Geschäftsrisiken) einzustellen. Unser innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, die operationellen Risiken zu identifizieren und so weit wie möglich zu begrenzen. Die Anrechnung der operationellen Risiken erfolgt im Rahmen einer Bewertung im Self-Assessment der Bank in Form bankeigener Schätzungen. Den Betriebs- und Rechtsrisiken begegnen wir auch durch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z. B. im EDV-Bereich oder im Formular- und Rechtswesen). Versicherbare Gefahrenpotenziale, z. B. Diebstahl- und Betrugsrisiken, haben wir durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive orientieren wir uns an dem Betrag, der für die aufsichtliche Berücksichtigung im Rahmen der Eigenkapitalunterlegung ermittelt wird. Das zum 31.12.2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf 1,01 Mio. EUR (Limitauslastung 91,96 %). Möglichen operationellen Risiken, insbesondere durch Ausfall wesentlicher Teile des alltäglichen Bankgeschäftes aufgrund Quarantäne mehrerer und/oder leitender Mitarbeiter/-innen, begegnen wir durch die Bereitstellung von mobilen Arbeitsplätzen. Wesentliche Ausfälle oder Beeinträchtigungen sind im Jahr 2023 nicht vorgekommen. Zusammenfassende Risikoeinschätzung Die Eigenmittelanforderungen hat das Institut jederzeit eingehalten. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beläuft sich die Gesamtkapitalquote auf 15,8 % und liegt damit über der Mindestanforderung, welche zusätzlich zu den Eigenmittelanforderungen nach Art. 92 der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) auch den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) angeordneten Kapitalzuschlag beinhaltet, der für unser Haus auf 0,25 % festgelegt wurde. Das Gesamtbank-Risikolimit wurde im Berichtsjahr 2023 stets eingehalten. Die zum 31. Dezember 2023 gemessenen Risiken in Höhe von 13,05 Mio EUR lasten unser Gesamtbank-Risikolimit zu 62,43 % aus. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Risikobegrenzung wurden im Geschäftsjahr (CRR/CRD IV, Großkreditbegrenzungen) erfüllt. Auf der Grundlage der dargestellten Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotentials ist die Risikotragfähigkeit in den von uns definierten Standard- und Stressszenarien gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen können. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation der Bank gegeben. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024-2028 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der bereits angestoßenen Maßnahme der Erhöhung der Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Zeitraum 2024-2028 inkl. des Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0,75 % und Systemrisikopuffers für den Wohnimmobiliensektor in Höhe von 0,09 % berücksichtigt werden. D. Prognosebericht In Deutschland wird im Jahr 2024 eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 0,5 % erwartet. Es wird prognostiziert, dass die Inmflationsrate auf 3,1 % zurückgeht. Es wird bis Mitte 2025 eine inverse Zinsstruktur mit Zinssenkungen insbesondere im kurz- und mittelfristigen Bereich erwartet. Bis Ende 2025 soll eine Rückkehr zur normale Zinsstruktur erfolgen. Auf den Aktienmärkten wir ein Indexstand des DAX von 17.500 Punkte zum Juni 2024 erwartet. Im Immobilienmarkt wird aufgrund hoher Baukosten und einem weiterhin hohen Zinsniveau eine geringe Nachfrage prognostiziert. Wesentliche Ertragschancen sehen wir für den Fall, dass die tatsächlich eintretende Belastung aus dem kalkulierten Adressrisiko des Kundengeschäftes unterhalb dem geplanten Wert liegt, sowie im Provisionsgeschäft im Falle eines sich günstig entwickelnden Marktumfeldes. Mögliche Risiken bestehen aufgrund des weiterhin volatilen Kapitalmarktes in Form von weiteren Wertberichtigungen von Wertpapieren im Depot A. Des Weiteren bestehen auch Risiken im Kundenkreditgeschäft, insbesondere dann, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Branchen schlechter entwickelt als bisher in unserer Risikoklassifizierung berücksichtigt. Hinsichtlich unserer Prognose gehen wir davon aus, dass der Zinsüberschuss unter der Prämisse eines sinkenden Zinsniveaus um 0,07 Basispunkt im 5 Jahresbereich und 0,24 Basispunkte im 10 Jahresbereich und eines um 1,6 % steigenden bilanziellen Geschäftsvolumens bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur sowohl relativ um 6,8 % als auch absolut auf TEUR 4.294 steigen wird. Für das Jahr 2024 wird dabei ein prozentuales Wachstum im bilanziellen Kundenkreditgeschäft von 1,6 % und bei den bilanziellen Kundeneinlagen ebenfalls von 1,6 % angenommen. Daneben erwarten wir einen konstant bleibenden Provisionsüberschuss in Höhe von TEUR 2.817. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter um 2,0 % berücksichtigt. Sonderzahlungen sind in 2024 nicht im Plan enthalten. Aufgrund der teilweise doppelt besetzten Stellen im aktuellen Jahr gehen wir insgesamt von einem sinkenden Personalaufwand auf TEUR 2.757 aus. Die Höhe der Sachaufwendungen soll im Jahr 2024 wieder etwas auf TEUR 1.773 zurückgehen, da im Berichtsjahr bereits eine Rückstellung für eine Instandhaltungsmaßnahme enthalten gewesen ist. Als Zielgröße für einen bedeutsamen finanziellen Leistungsindikator erwarten wir für das Jahr 2024 ein BE vor Bewertung/dBS in Höhe von 0,90 %, welches im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch einen steigenden Zinsüberschuss höher ausfallen wird. Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir eine Steigerung auf 281 Mio. EUR. Bei der Bewertung von Forderungen, inklusive der Wertpapieranlagen, berechnen wir für das folgende Jahr Nettoaufwendungen von TEUR 867. Die Grundlage unserer Berechnungen ist im Risiko- und Chancenbericht (Abschnitt C) dargestellt. Danach ergibt sich ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit im Jahr 2024 in Höhe von TEUR 1.614. Die strategische Planung sieht für das laufende Jahr eine CIR von 65,6 % vor. Die für das Jahr 2024 geplante Gesamtkapitalquote, definiert als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung unserer Bank, soll mit 16,4 % im Vergleich zum Geschäftsjahr leicht ansteigen. Insgesamt sind wir unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zuversichtlich, dass es uns auch weiterhin gelingen wird, trotz der schwierigen Marktsituation durch zunehmende Digitalisierung und einfacheren Marktzugang für Mitbewerber, mit Qualität im Beratungs- und Dienstleistungssektor sowie einer dauerhaften Realisierung des von den über 3.700 Mitgliedern der Bank nachhaltig befürworteten genossenschaftlichen Geschäftsmodells, die gesteckten Ziele auch in den nächsten Jahren zu erreichen und die Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität gewährleistet ist.
Versmold, 14. Juni 2024 Volksbank Versmold eG Der Vorstand Jens Wagemann Stefan Kirchhoff 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank Versmold eG, VersmoldGenossenschaftsregisternummer 146 beim Amtsgericht GüterslohAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Volksbank Versmold eG, VersmoldA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Volksbank Versmold eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserven wurden zum Nennwert bilanziert; der Bewertung der Sortenbestände liegen die zum Jahresende gültigen Marktkurse zugrunde. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie in anderen Aktivposten enthaltene Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen in Höhe des Blankoanteils abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung und -rückstellung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein LGD-Modell (Loss Given Default), wobei ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Nicht beanspruchte Kreditzusagen (Kreditlinien) werden berücksichtigt, soweit ungeachtet vertraglicher Kündigungsrechte mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich zur Sicherung gegen besondere Risiken des Geschäftszweigs dienen Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die dem Umlaufvermögen zugeordneten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden regelmäßig die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM-Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Soweit der Bewertungskurs des Stichtages über dem Buchwert lag, wurden die Wertpapiere mit dem höheren Wert, maximal mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere sind nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Über-pari-Erwerb dieser Wertpapiere wird das Agio mit Zinscharakter zeitanteilig abgeschrieben. Sofern bei einzelnen Wertpapieren kein verlässlicher Börsen- oder Marktpreis vorlag, wurde der beizulegende Wert anhand eines Bewertungsmodells ermittelt. Dabei wurden die künftigen Zins- und Tilgungszahlungen prognostiziert und mit risiko- und laufzeitadäquaten Zinssätzen auf ihren derzeitigen Barwert abgezinst (Discounted Cashflow-Verfahren). Die verwendeten Diskontierungszinssätze setzen sich aus drei Komponenten zusammen: dem risikofreien Basiszins, dem Zuschlag für das Kreditrisiko (Credit Spread) und dem Zuschlag für das Liquiditätsrisiko (Liquidity Spread). Bei dem risikofreien Basiszins und dem Liquiditätsrisiko handelt es sich um in der Regel am Kapitalmarkt beobachtbare Parameter. Im Falle von AT1-Emissionen werden die Credit Spreads einer Spreadkurve entnommen, die regelmäßig von der Emittentin überprüft und beschlossen werden. Darüber hinaus ergibt sich eine Abhängigkeit des Bewertungsniveaus der AT1-Emissionen von den harten Kernkapitalquoten der Emittentin. Bei Festlegung des Bewertungsspreads wird das aktuelle Verhältnis der harten Kernkapitalquoten zum Trigger der AT1-Anleihen berücksichtigt. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartige) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung waren lediglich mit einem Betrag in Höhe von 9.161,86 Euro erforderlich. Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Sachanlagen wurden mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Auf Gebäude wurden lineare Abschreibungen verrechnet. Bewegliche Anlagegegenstände und Betriebsvorrichtungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, abgeschrieben. Renditeimmobilien wurden nach den Grundsätzen des IDW RS IFA 2 nach einem Ertragswertverfahren bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto - Einzelwert von EUR 800,00 wurden als Aufwand erfasst. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Über die Höhe der passiven Steuerlatenzen hinausgehende aktive latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aktiviert. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Die Aktivierung der latenten Steuern hat sich im Geschäftsjahr um EUR 944.954,00 auf EUR 2.331.396,00 reduziert. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sind nicht mehr im Bestand vorhanden. Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännscher Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde, die auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) beruhen. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren und mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre festgelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 11.815,00. Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und deren Hinterbliebene sind mit dem Barwert angesetzt. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden mittels modifiziertem Teilwertverfahren angesetzt. Deckungsvermögen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 1.158.918,00 mit den entsprechenden Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 2.263.151,00 saldiert. Der beizulegende Zeitwert entspricht hierbei den fortgeführten Anschaffungskosten entsprechend dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital nach dem Primat der Passivseite. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verpflichtungen (EUR 26.056,00) wurden mit laufenden Erträgen sowie Erfolgsauswirkungen aus Zeitwertveränderungen des Deckungsvermögens (EUR 7.850,00) verrechnet. Der Saldo in Höhe von EUR 18.206,00 ist unter sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV 12) ausgewiesen. Für Pensionsrückstellungen und Ansprüche aus den zu ihrer Finanzierung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen wurde teilweise eine kongruente Bewertung auf Basis eines faktorbasierten Bewertungsverfahrens (Deckungskapitalverfahren) vorgenommen. Im Zuge der Anwendung des sogenannten Primats der Passivseite wurden teilweise die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag der korrespondierenden Pensionsrückstellungen bewertet. Die kongruente Bewertung führt zu einer Abstockung des Werts der Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR 107.650,00. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs, einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv- / Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate, werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n.F. verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die barwertigen Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren, Postenentgelte und Kartenentgelte, sofern die jeweilige Karte Bestandteil des Kontomodells ist angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten anteilig berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen ist. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 ist die im Vorjahr gebildete Rückstellung in Höhe von EUR 452.000,00 aufzulösen. Die Währungsumrechnung erfolgte gemäß § 256a HGB i.V.m. § 340h HGB. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Fremdwährungsposten, die nicht besonders gedeckt sind und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben sowie weder dem Handelsbestand zugeordnet noch bezüglich des Währungsrisikos in eine Bewertungseinheit i. S. d. § 254 HGB einbezogen sind, sind imparitätisch bewertet. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Negative Zinsen auf finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 17.216.522,45 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 9.356.673,96 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 2.406.522,95 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in Form von festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens mit einem Buchwert von EUR 74.816.347,90 (ohne Zinsabgrenzungen) und einem beizulegenden Wert von EUR 65.729.896,36 (ohne Zinsabgrenzung). Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da die Wertminderungen als nicht dauerhaft angesehen werden. Anhaltspunkte dafür, dass die Wertminderungen nicht von Dauer sind, sind die unverändert guten Bonitätsbeurteilungen der Schuldner. In den nachstehenden Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Unternehmen sind, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Die Genossenschaft hält an folgenden Unternehmen wesentliche Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Die in der Bilanz ausgewiesenen Treuhandgeschäfte betreffen ausschließlich Treuhandkredite und betreffen ausschließlich Forderungen an Kunden. Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 511.436,83 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 245.152,00 enthalten. In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktive latente Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB bilanziert. Hierbei wurden passive latente Steuern verrechnet. Der Berechnung latenter Steuern liegt ein Steuersatz von 30,315 % zugrunde. Die aktiven latenten Steuern beruhen primär auf Differenzen aus den Aktivpositionen Aktiva 4 und 5 (steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen aus der Bewertung von Kundenforderungen und Wertpapieren), Aktiva 6 (steuerlicher Mehrgewinn bei Investmentfonds), Aktiva 13 (steuerlich nicht zulässige Verrechnung von Vermögensgegenständen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) und Passiva 7a sowie Passiva 7c (steuerlich nicht abzugsfähige Rückstellungen). Dem stehen passive latente Steuern aus den Bilanzpositionen Aktiva 6 (Aktien und andere nicht festverzinslicher Wertpapiere) und Passiva 7a (Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) gegenüber. In den Posten und Unterposten der Aktivseite sind nachrangige Vermögensgegenstände enthalten:
Neben Sortenbeständen in Höhe von EUR 30.693,02 enthalten die Vermögensgegenstände Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 772.519,38. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 41.536.827,44 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Sie betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen sind, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden bzw. Referenzschuldner beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 772.519,38 und in den unter dem Strich vermerkten Eventualverbindlichkeiten im Gegenwert von EUR 491.360,69 enthalten. In der nachfolgenden Übersicht sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, dargestellt (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). (Angaben in TEUR):
Die zinsbezogenen Geschäfte wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv- / Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Die Zinsswaps des Nichthandelsbestands sind mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zahlungsströme mit Forward Rates - abgeleitet aus der aktuellen Zinsstrukturkurve - erechnet und diese - ebenso wie die fixen Zahlungströme - mit der Swapkurve diskontiert. Zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Kundenforderungen in Höhe von EUR 28.844.844,97 aus dem Fördermittelgeschäft per Globalzession an die entsprechenden Förderbanken abgetreten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, die für die Geschäftstätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, werden im Depot-, Bauspar-, Versicherungs-, Kredit- und Immobiliengeschäft erbracht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 20.608,00 (Vorjahr EUR 138.346,92) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind EUR 2.602,00 (Vorjahr EUR 2.932,00) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Durch die Ausübung des Wahlrechtes zur Aktivierung der latenten Steuern erhöhte sich der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um EUR 944.954,00. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen vor Ausübung des Ansatzwahlrechtes auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 4.800,19 (GuV-Posten 8 Auflösung von Rückstellungen) EUR 207.591,31 (GuV 23 Steuererstattung) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 14.295,25 (GuV-Posten 24 (Steuernachzahlungen) enthalten. F. Sonstige Angaben Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.491.025. Im Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates auf EUR 6.750,00 und der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen auf EUR 97.336,68. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 26.843 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.815.066,82. Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 11.815,00, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Daneben sind EUR 2.331.396,00 aus der Aktivierung der latenten Steuern ausschüttungsgesperrt (§ 268 Abs. 8 HGB). Den ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Rücklagen in mindestens gleicher Höhe gegenüber. Nicht in der Bilanz ausgewiesene Geschäfte oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von EUR 613.299,13. Sie entfallen mit EUR 608.248,00 auf die Möglichkeit einer Verpflichtung aus der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung (Garantieverbund). Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 3 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
* Gemäß Generalversammlung vom 20.06.2023 wurde die Nachschusspflicht für Mitglieder in der Satzung ausgeschlossen. Die Eintragung der Satzungänderung erfolgte am 11.07.2023, somit ist die 6-Monatsfrist aus § 22 Abs. 2 S. 1 GenG zum 31.12.2023 noch nicht abgelaufen.
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Wagemann, Jens, - Vorsitzender - , Bankvorstand für den Markt und die Handelsaktivitäten Kirchhoff, Stefan, Bankvorstand für die Marktfolge, Compliance, Interne Revision, Controlling sowie interne Dienste Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Wilken, Meik, - Vorsitzender - , selbstständiger Steuerberater Hantke, Torsten, - stellvertretender Vorsitzender - , selbstständiger staatl. geprüfter Wirtschafter mit Fachrichtung Gartenbau Elbracht-Flöttmann, Karin, kaufmännische Angestellte bei Heinz Elbracht GmbH in Versmold Schmidt, Axel, selbstständiger Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister, Betriebswirt des Handwerks Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 220.404,96 wie folgt zu verwenden:
Versmold, 14. Juni 2024 Volksbank Versmold eG Der Vorstand Jens Wagemann Stefan Kirchhoff Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Versmold eG, Versmold Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Versmold eG, Versmold (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt Bewertung der Kundenforderungen dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsun- sicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge dessen haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Im diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen und die Gesamtzusage berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marco Gövert.
Düsseldorf, 14. Juni 2024 Genoverband e.V. Christian Friedrich, Wirtschaftsprüfer Marco Gövert, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Generalversammlung vom 25.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 220.404,96 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVolksbank Versmold eG, VersmoldDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Axel Schmidt aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Versmold, 14. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Meik Wilken Volksbank Versmold eG, VersmoldAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Versmold eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Versmold eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Versmold eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 7.072. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 35,8. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 1.975. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 743 und betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern. Die Volksbank Versmold eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen