Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 103682
Eingetragen
17.11.2020
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit TabakwarenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
die Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Produktideen für Verbrauchsgüter aller Art einschließlich deren Inverkehrbringen, Verkauf, Beratung und Fulfillment in Groß- und Einzelhandel, online wie offline und das Erbringungen von IT-Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vitalij Gurkov
seit 17.11.2020
Geschäftsführer
Carsten Fink
seit 17.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

6 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 6 angezeigt

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Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sellvin Ventures GmbH

Hürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 108.790,00 108.790,00
I. Finanzanlagen 108.790,00 108.790,00
B. Umlaufvermögen 21.454,30 22.105,49
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.454,30 22.105,49
Aktiva 130.244,30 130.895,49

Passiva

   
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 45.234,82 51.486,01
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. eingefordertes Kapital   30.000,00
III. Gewinnvortrag 21.486,01  
IV. Jahresfehlbetrag 6.251,19 -21.486,01
B. Rückstellungen 2.650,00 950,00
C. Verbindlichkeiten 82.359,48 78.459,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.726,58 13.076,58
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 68.632,90 65.382,90
Passiva 130.244,30 130.895,49

Anhang

Allgemeine Angaben

Name: Sellvin Ventures GmbH
Sitz: Hürth
Gesellschaftsform: GmbH
Amtsgericht: Köln
Handelsregister Nr.: HRB 103682

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2021 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die Gesellschaft im Jahr 2020 neu gegründet wurde. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.

Die Abschreibungen wurden nach handels- und steuerrechtlichen Angaben durchgeführt, sofern diese im Einklang sind.

Das Jahr 2020 war ein Rumpfwirtschaftsjahr, da die Gesellschaft in 2020 neu gegründet wurde.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert, sofern dies erlaubt ist.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag überprüft.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die gemeinschaftlich Vertretungsberechtigt sind.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

Das Jahr 2020 war ein Rumpfwirtschaftsjahr.

An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum 31.12.2020 als auch dem 31.12.2021 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages (§ 268 Abs. 3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2020 als auch im Wirtschaftsjahr 2021 weniger als Euro 12.000.000,00.

-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2020 als auch im Wirtschaftsjahr 2021 unter 50 Mitarbeiter.

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Vitalij Gurkov und Herrn Carsten Fink als Geschäftsführer geführt. Herr Vitalij Gurkov und Herr Carsten Fink haben mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses erteilt.

 

Hürth, den 03.02.2023

Die Geschäftsleitung:

Gez. Vitalij Gurkov

gez. Carsten Fink

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2023 festgestellt.

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