Gawlytta
Consulting GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
681,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
681,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.309,70 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.280,17 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.029,53 |
25.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.390,70 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.671,96 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
12.671,96 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,23 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.218,51 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.218,51 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.390,70 |
25.000,00 |
Anhang
1. Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum,
den Anschaffungspreis sowie alle weiteren
Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen
geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt. Die
Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine
nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.
2. Angaben zur Bilanzierung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 265 bis 278
HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter
Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
der §§ 246 bis 256 HGB und der für
Kapitalgesellschaften geltenden besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen
der §§ 269 bis 274 HGB sowie §§ 279
bis 283 HGB.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. An
der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
3. Angaben zur Bewertung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten und
entsprechen dem Grundsatz der Unternehmensfortführung,
dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie
den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung und Periodenabgrenzung.
Von Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten wurde
kein Gebrauch gemacht. Beim Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach
Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
um planmäßige
Abschreibungen vermindert. In 2011 erfolgte die
Abschreibung wie in Vorjahren nach der linearen Methode.
Bei der Bemessung der Abschreibungen werden
unverändert grundsätzlich die Angaben der
amtlichen
AfA-Tabellen verwendet, die für steuerliche Zwecke
genutzt werden.
Für Zugänge des Anlagevermögens wird
der Teil des auf ein Jahr entfallenden AfA-Betrages
abgesetzt, der auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung
oder Herstellung des Vermögensgegenstandes und dem
Ende
des Wirtschaftsjahres fällt (pro rata temporis).
Abschreibungen auf Abgänge werden zeitanteilig
für den Zeitraum der betrieblichen Nutzung bis zum
Abgangszeitpunkt verrechnet.
Das Umlaufvermögen wurde grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt. Mögliche
Ausfallrisiken, sofern vorhanden, bei Forderungen aus
Lieferungen
und Leistungen wurden durch Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind in Höhe des Nominalwerts
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen, sofern
vorhanden, beinhalten Auszahlungen vor dem Stichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag
darstellen.
Das als gezeichnetes Kapital zum Nominalbetrag
ausgewiesene Stammkapital der Gesellschaft beträgt
unverändert € 25.000,00.
Die Rückstellungen, sofern vorhanden, sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Betrages angesetzt und sichern
erkennbare Risiken in ausreichender Höhe ab.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
4. sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte von
Herrn Hartmut Gawlytta geführt.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285
S.1 Nr. 9 Bstb. a HGB wird aufgrund der Vorschrift
des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2011 durchschnittlich einen
Arbeitnehmer.
Hannover, den 12.05.2012
____________________
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2012 festgestellt.
|