Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Queer Communications GmbH
Ostlandstraße 45, 50858 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Klein seit 3.1.2014 | Prokura |
Michael Schulze seit 28.12.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (6)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 57.55% | |
N****** B**** | 9.43% |
B**** R******** | 9.43% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Queer Communications GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Queer Communications GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften gem. § 264 ff. HGB erstellt. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht (§§ 274a, 288 HGB). Sie ist von keinem anderen Unternehmen unbeschränkt haftende Gesellschafterin (§ 285 Nr. 11a HGB). II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (§ 264 Abs. 2 HGB). Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten. Abweichungen davon waren nicht erforderlich (§ 265 Abs. 1 HGB). Der Jahresabschluss wurde für alle Geschäftszweige einheitlich gegliedert (§ 265 Abs. 4 HGB). Die Buchführung erfolgte in Euro. Der Jahresabschluss wurde ebenfalls in Euro aufgestellt. Auf die Posten der Bilanz wurden die Bilanzierungsmethoden angewandt, die sich aus den §§ 242 ff. HGB und speziell den §§ 264 ff. HGB ergeben. Ferner wurden das GmbH-Gesetz und der Gesellschaftsvertrag beachtet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB). Aktivposten: Eine Bilanzierungshilfe für latente Steuern gem. § 274 Abs. 2 HGB wurde nicht gebildet. Die Gesellschaft besitzt keine Anteile von Gesellschaften, die mindestens den fünften Teil des Kapitals ausmachen (§ 285 Nr. 11 HGB) bzw. sind diese Anteile für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung (§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden Kredite in Höhe von 8.402,64 € gewährt (§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB). Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). Es liegen keine Gründe für die Rechtfertigung einer betrieblichen Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes von mehr als fünf Jahren vor (§ 285 Nr. 13 HGB). Passivposten: Rückstellungen für latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB waren nicht zu bilden. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder durch ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 €. Haftungsverhältnisse: Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB (Pfandrechte, sonstige Sicherheiten) bestehen nicht. Für die Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9 Buchst. c HGB). Vorjahresvergleich: Bei allen Posten der Bilanz sind die Werte des laufenden Geschäftsjahres und des vorhergehenden Geschäftsjahres vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Umrechnungsgrundlagen: Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währungen lauten oder ursprünglich auf fremde Währungen lauteten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). III. Sonstige Pflichtangaben Folgende Personen waren im Geschäftsjahr 2010 Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB):
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2011 festgestellt. |
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